Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Übungsfall: Ein Hundeleben
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit, bei dem A seinen Kampfhund auf den Hund seines Nachbarn N hetzt. K, ein weiterer Nachbar, versucht zunächst erfolglos, den Angriff abzuwehren, indem er einen Stein auf den Kampfhund wirft. In einem weiteren Angriff des Kampfhundes tötet K das Tier letztlich mittels eines Wurfgeschosses, um seine eigene Hündin zu schützen. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit des K nach dem StGB, wobei Schwerpunkte auf Versuch, Notwehr und Notstand sowie der Sachbeschädigung liegen.
Übungsfall: Ein Student auf Abwegen
Im Mittelpunkt des Falles steht Student S, der nach einer Party im Park die Handtasche der Frau F raubt und dabei Gewalt anwendet. Während seiner Flucht schlägt S einen Jogger J nieder, um den Besitz der Handtasche zu sichern. Später verschenkt S die Tasche an seine Kommilitonin K. Der Fall behandelt insbesondere die strafrechtlichen Schwerpunkte Raub (§ 249 StGB), räuberischen Diebstahl sowie Fragen der Zweitzueignung (§ 246 StGB). Zusätzlich werden im Fragenteil systematische und begriffliche Aspekte zu Mord, Totschlag, ärztlichem Heileingriff und § 216 StGB geprüft.
Übungsfall: Der Transporter
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Brummifahrer B, der für das Unternehmen F regelmäßig wertvolle Waren transportiert. B nutzt seine Fahrerstellung und eigens angefertigte Zweitschlüssel, um zusammen mit seinem Freund C den Transporter samt Ladung eigenmächtig an einen Hehler zu überführen. Dabei versperrt C dem Transportleiter T den Weg und ermöglicht so die Wegfahrt. Die Klausur fragt nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von B und C insbesondere im Hinblick auf Eigentums- und Vermögensdelikte nach dem StGB.
Übungsfall: Politisches Lehrstück
Im Mittelpunkt des Falls steht der Politiker Pius, der verhindern will, dass eine kompromittierende E-Mail bei einer Parteiversammlung verlesen wird. P engagiert daraufhin einen Auftragskiller, um seinen Parteifreund Quendolin an der Veröffentlichung zu hindern, wobei der Anschlag jedoch scheitert. Gegenstand der Klausur ist die strafrechtliche Verantwortung von P und K, insbesondere im Hinblick auf versuchte Tötungsdelikte, Anstiftung und die Probleme um Mordmerkmale. Zudem werden beleidigungsrechtliche Fragen bezüglich der E-Mail behandelt.
Übungsklausur StR Brandstiftungsdelikte
Die Examensklausur thematisiert schwerpunktmäßig die subjektiven Rechtfertigungselemente bei der Einwilligung sowie verschiedene Probleme im Zusammenhang mit Brandstiftungsdelikten, insbesondere die objektive Zurechenbarkeit von sogenannten Retterschäden und die Strafbarkeit bei beabsichtigtem Versicherungsbetrug nach § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB. Es werden außerdem Fragen zu den Konkurrenzen behandelt.
Übungsklausur StR Beim Strafrecht hört die Freundschaft auf
Die Klausur stellt einen strafrechtlichen Übungsfall mittleren Schwierigkeitsgrades dar, der als Abschlussklausur einer StPO-Vorlesung an der Georg-August-Universität Göttingen gestellt wurde. Die Bewertung erfolgte nach einem detaillierten Punktesystem, wobei inhaltliche Fragen und Argumentationsvermögen der Bearbeiter:innen im Vordergrund standen.
Übungshausarbeit StR Nebenverdienste des A
Der Fall behandelt einen Täter, der aus finanziellen Gründen zunächst einen Raub unter Einsatz eines Messers begeht und das Opfer nötigt, ihn auf ein abgelegenes Feld zu fahren, wo er das Opfer im Kofferraum einsperrt. Anschließend überlegt er, wie er polizeiliche Spuren verwischen kann, und sucht dazu Kontakt zu einer weiteren Person, um das Tatfahrzeug in Brand zu setzen.
Übungsklausur StR Abstiegskampf
Die Klausur 'Abstiegskampf' ist ein strafrechtlicher Übungsfall aus dem Bereich der Vorgerücktenübung und richtet sich an fortgeschrittene Studierende. Sie behandelt typische Fragestellungen des Strafrechts, wie sie in der universitären Ausbildung vorkommen.
Examensklausur StR Der Ganove und der Gärtner
In diesem Examensfall wird die Strafbarkeit von A und G nach dem StGB geprüft. A entreißt einer älteren Dame gewaltsam die Handtasche, wodurch weitere Straftaten und Todesfolge entstehen; beim anschließenden Fluchtversuch schlägt er das Opfer mit einer Schaufel nieder. Ferner werden prozessuale Fragen im Zusammenhang mit Zeugenaussagen behandelt.
Übungsklausur StR Disko-Besuch mit Verzehrkarte
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Diskothekenbesuchers, der sich mittels einer fremden Verzehrkarte und einem Systemtrick seine eigenen Verzehrkosten sparen will. Dabei werden Fragen zu Diebstahl, Betrug und Urkundsdelikten rund um die Nutzung und Täuschung bei Verzehrkarten behandelt.
Übungsklausur (Anfänger) StR Von Kanarienvögeln und Schnapsdrosseln
Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A im Zusammenhang mit dem Tod eines Kanarienvogels durch einen verfehlten Angriff mit einem Laserpointer, unterlassene Hilfeleistung bei einem Bekannten sowie einem gescheiterten, scheinwaffenbasierten Raubversuch mit anschließender tödlicher Unfallfolge eines Passanten. Schwerpunkte liegen auf Versuch und Unterlassung, Wahndelikt, Fahrlässigkeit, spezifischem Gefahrzusammenhang sowie Raub mit Scheinwaffen.
Übungsklausur StR Samstags halb vier in Deutschland
Der Fall stammt aus einer strafrechtlichen Übungsklausur, die Standardprobleme in neuem Gewand abfragt und sich besonders für die Vorbereitung auf die Zwischenprüfung eignet. Die Aufgabenstellung sieht die gezielte Aufarbeitung von Streitständen vor, um juristische Argumentationstechniken zu fördern.
Klausur Schwerpunktbereich Europäisches Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht Das Badezimmerkartell – Der Vertrag von Lissabon und das deutsche Kartellordnungswidrigkeitenrecht
Die Klausur thematisiert das deutsche Kartellordnungswidrigkeitenrecht im Lichte des Unionsrechts nach dem Vertrag von Lissabon am Beispiel eines internationalen Kartells im Badezimmersektor. Zu prüfen ist, ob bestimmte Preisabsprachen kartellrechtlich nach § 81 I Nr. 1 GWB i.V.m. Art. 81 EGV (jetzt Art. 101 AEUV) als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten sanktioniert werden können, welche Folgen die Vertragsänderungen auf nationale Sanktionsnormen haben und inwieweit der Bestimmtheitsgrundsatz, das Rückwirkungsverbot und der lex-mitior-Grundsatz zu beachten sind.
Übungsklausur (Anfänger) StR Error in persona und zweiaktiger Geschehensablauf, Notwehr – Pech für den Dorfpfarrer
Die Klausur richtet sich an Erstsemester und behandelt Problemkreise des zweiaktigen Geschehensablaufs im Strafrecht sowie den error in persona. Es sind vorsätzlich vollendete Begehungsdelikte, der Versuch, Fahrlässigkeit und eine mögliche Rechtfertigung durch Notwehr zu prüfen.
Übungshausarbeit ÖR Immissionsschutz in der Nachbarschaft
Die Klausur behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Auslandsstraftaten, insbesondere Fragen zu Mittäterexzess, mittelbarer Täterschaft, Irrtum bezüglich Tatbestandsalternativen, aberratio ictus und Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung. Im Mittelpunkt steht ein gemeinschaftlicher Diebstahl mit Waffen während eines Einbruchs in Zürich.
Zwischenprüfungshausarbeit StR Alles, was das Herz begehrt: Falschgeld, Drogen, alte Möbel
Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung mehrerer Taten: A findet Falschgeld und verwendet es zum Kauf von Betäubungsmitteln, die weiterveräußert werden sollen. Daneben geben sich A, B und C gegenüber älteren Menschen als Versicherungsvertreter aus, um Antiquitäten zu erlangen, die sie weiterverkaufen. Der Antiquitätenhändler D wird in das Vorhaben eingeweiht. Zentral sind Betrugs-, Falschgeld- und Hehlereitatbestände.
Der betrunkene Fahrlehrer
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Fahrlehrers und einer Fahrschülerin im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten, insbesondere unter Alkoholeinfluss. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Rechtsprechungsfragen zu den Verkehrsdelikten sowie zu einer Sachbeschädigung und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Zu analysieren sind zudem Kenntnisse und Pflichten der Beteiligten sowie deren Handlungen im Straßenverkehr.
Ein Jurastudent auf Verbrecherjagd
Die Klausur behandelt Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Aussetzung, Nothilfe, Notstand, strafprozessuales Festnahmerecht, Verbotsirrtum, Erlaubnistatumstandsirrtum, Doppelirrtum.
Staatsanwaltliche Entschließung
Die Klausur behandelt die staatsanwaltliche Entschließung im Rahmen eines Sachverhalts, in dem unter Nutzung eines möglicherweise betrügerisch eröffneten Kontos mit einer EC-Karte eingekauft und die Lastschrift nicht eingelöst wurde. Im Mittelpunkt stehen die Ermittlungen gegen eine Beschuldigte, die bestreitet, das Konto eröffnet oder den Kauf getätigt zu haben, sowie die Subsumtion einschlägiger Straftatbestände und die Erstellung einer Abschlussverfügung.
* "Sprühaktion mit Folgen
Die Klausur behandelt eine nächtliche Graffiti-Sprühaktion auf Bahnwagen mit anschließender Konfrontation und Körperverletzung, Fesselung zum Zwecke der Flucht, Diebstahl samt Fahrzeugnutzung und riskantem Fahrverhalten auf einer Landstraße, wodurch ein Verkehrsunfall verursacht wird. Zusätzlich wird ein Verfahrensverlauf in der Hauptverhandlung problematisiert, insbesondere im Umgang mit einem Beweisantrag und der Verwertung eines Geständnisses.
Neue Disziplinen für Olympia
Im Fall versucht der wegen Geldnot motivierte T, nachts mit einem Werkzeug in ein Haus einzubrechen, um Bargeld aus einer Kanzlei zu stehlen. Nach einem Irrtum über die Nutzung betritt er ein Schlafzimmer und entwendet eine Uhr, wobei er später mittels Drohung und Fesselung gegenüber dem Wohnungsinhaber flieht. Die Uhr verkauft er an den Hehler H, den Erlös schenkt er seiner Freundin F, die über dessen Herkunft aufgeklärt wird. Die Strafbarkeit von T und F nach dem StGB ist zu prüfen.
Übungsfall: Juristenstammtisch
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Juristenstammtisch, bei dem ein Anwalt das Urteil gegen seinen Mandanten, einen 22-jährigen Studenten, wegen Ladendiebstahls von Zigarettenpackungen diskutiert. Der Student wurde zu drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, wobei das Gericht auch generalpräventive Erwägungen und die Zahlungsunfähigkeit des Täters für eine Geldstrafe anführt. Im Gespräch werden verschiedene Sanktionsmöglichkeiten und deren rechtliche Voraussetzungen angesprochen, etwa die Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO, Geldstrafe, Freiheitsstrafe sowie weitergehende Reaktionen auf Bagatellkriminalität. Zusätzlich werden Fragen des Strafprozessrechts, insbesondere Sprungrevision und notwendige Verteidigung, thematisiert.
Übungsfall: Der wütende Ex-Freund
Im Mittelpunkt des Falles steht Jurastudent A, der sich nach dem Ende der Beziehung an seiner Ex-Freundin O rächt, indem er kompromittierende Fotos und Kommentare in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Darüber hinaus droht er O, intime Fotos zu veröffentlichen, falls sie nicht zu ihm zurückkehrt. Nach einem Streit in einer Gaststätte kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen A, O und deren neuem Freund X. Rechtlich relevant sind insbesondere die Strafbarkeit von A wegen Beleidigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Nötigung, übler Nachrede, sowie die Körperverletzungsdelikte durch X. Weitere Schwerpunkte betreffen die internationale Strafverfolgung bei ausländischem Serverstandort und Beweisverwertungsverbote hinsichtlich der Durchsuchung bei Rechtsanwälten.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Nachstellung mit unverhofften Folgen
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach gescheiterter Beziehung und Verlust seines Arbeitsplatzes eine Nachbarin, N, intensiv verfolgt und belästigt, wodurch bei N ernsthafte psychische Beeinträchtigungen entstehen. Neben wiederholten Aufmerksamkeitsgesten (Heißluftballon mit Liebesbotschaft) tätigt A auch Bestellungen im Namen von N, was zusätzliche Belastungen verursacht. Nachdem N seine Annäherungsversuche endgültig ablehnt, richtet A seine Aktivitäten gegen seine Ex-Ehefrau O und verursacht Panikreaktionen, die letztlich zu einem tödlichen Unfall führen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Nachstellung (§ 238 StGB), Belästigung, sowie der mittelbaren Verursachung des Todes und der entsprechenden Strafbarkeit nach dem StGB.