Übungsfall: Juristenstammtisch
ZJS 2010, 752 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Uwe Scheffler, Dela-Madeleine Halecker, Sandra Mauske
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Juristenstammtisch, bei dem ein Anwalt das Urteil gegen seinen Mandanten, einen 22-jährigen Studenten, wegen Ladendiebstahls von Zigarettenpackungen diskutiert. Der Student wurde zu drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, wobei das Gericht auch generalpräventive Erwägungen und die Zahlungsunfähigkeit des Täters für eine Geldstrafe anführt. Im Gespräch werden verschiedene Sanktionsmöglichkeiten und deren rechtliche Voraussetzungen angesprochen, etwa die Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO, Geldstrafe, Freiheitsstrafe sowie weitergehende Reaktionen auf Bagatellkriminalität. Zusätzlich werden Fragen des Strafprozessrechts, insbesondere Sprungrevision und notwendige Verteidigung, thematisiert.
Schwerpunkte
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gewerbsmäßiger Diebstahl, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB
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