Klausuren
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Original-Examensklausur: "Ein flüchtiger Bekannter
Die Klausur behandelt die Revision des Angeklagten gegen ein amtsgerichtliches Urteil, insbesondere die Prüfung der Zulässigkeit der Revision, die Problematik der 'Rügeverkümmerung' aufgrund einer Protokollberichtigung sowie die Auswahl des Strafrahmens beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Schwerpunkt liegt auf verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Fragen des Strafrechts.
* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt um innerbetriebliche Konflikte, in deren Folge Straftaten wie Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und versuchter Mord begangen wurden. Neben der materiellen Prüfung der Strafbarkeit werden in Teil II revisionsrechtliche und verfahrensrechtliche Aspekte, insbesondere zu Verfahrensrügen, Befangenheit und Protokollberichtigung, aufgegriffen. Die Klausur verbindet materielles Strafrecht mit strafprozessualen Fragestellungen.
Studienprobleme
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit einer Jurastudentin, eines Kommilitonen und eines Professors im Kontext von BAföG-Anträgen, Prüfungsmanipulation, Täuschung bei der Remonstration, Identitätswechsel bei Prüfungen, Bestechung und einer unwahren Aussage im Verwaltungsgerichtsverfahren. Sie prüft insbesondere Urkundsdelikte, Betrug, Beleidigung, Aussagedelikte sowie Bestechungsdelikte im Hochschulkontext.
* "Pizzeria criminale
Die Klausur behandelt die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe im Rahmen eines Raubüberfalls auf eine Pizzeria, die Frage des Gewahrsams, die strafrechtliche Bewertung von Raub und Erpressung sowie Brandstiftung. Im zweiten Teil thematisiert sie die Verwertbarkeit von Zeugenaussagen im Strafprozess, insbesondere die Zulässigkeit der Verlesung eines Vernehmungsprotokolls.
Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 2
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob sich F nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht hat, indem sie alkoholisiert einen Segeltörn unternahm und dabei den S rammte. F wird vorgeworfen, ein Schiff unter erheblichem Alkoholeinfluss geführt und dadurch das Leben und die Gesundheit des S konkret gefährdet zu haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Taten im Küstenmeer. Der Fall beleuchtet insbesondere das Problem der absoluten Fahruntüchtigkeit im Schiffsverkehr und die Anforderungen an eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben.
Übungsfall: Im Schwitzkasten
K möchte von einer Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB (Totschlag) sowie § 222 StGB (fahrlässige Tötung) verschont bleiben, nachdem er H in Notwehr abzuwehren versuchte und diesen im sogenannten Schwitzkasten tödlich würgte. Zuvor war es zu einem handgreiflichen Streit zwischen den beiden gekommen, in dessen Verlauf K von H mehrfach angegriffen wurde. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Einordnung des Geschehens in mehrere Handlungsabschnitte und der Frage, ob und inwieweit K durch Notwehr oder andere Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe gerechtfertigt oder entschuldigt war. Wesentliches Problem ist die Abgrenzung der gerechtfertigten Notwehrhandlung von einer möglichen Überschreitung der Grenzen der Notwehr mit tödlichem Ausgang.
Die Folgen einer Belästigung
Die Klausur behandelt eine Vielzahl strafrechtlicher Probleme aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil. Zur Prüfung stehen unter anderem Rechtfertigungsgründe und Rücktritt beim versuchten Tötungsdelikt, Qualifikationen der Körperverletzung, fahrlässige Tötung durch einen Dritten im Rahmen eines Behandlungsfehlers, Diebstahl sowie Brandstiftungsdelikte mit Blick auf die Abgrenzung zwischen schwerer und einfacher Brandstiftung. Thematisiert werden auch mögliche Konkurrenzen und Sonderfragen der Ärztlichen Aufklärungspflicht.
Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 1
Im Mittelpunkt des Falls steht der Jurastudent S, der nach dem Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle statt des tatsächlichen Preises einen geringeren Betrag bezahlt und anschließend eine Reise antritt. Dabei fährt er auf der Bundesstraße mit zu geringem Abstand hinter einem LKW. Die nachfolgende F stellt S, hält ihn fest und wird von ihm körperlich attackiert. Später verursacht F in stark alkoholisiertem Zustand eine Kollision mit dem Windsurfer S und unterlässt eine Rettung. Zentrale Schwerpunkte sind die strafrechtliche Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim Tanken, das Festnahmerecht gemäß § 127 Abs. 1 StPO, Gefährdungsdelikte im Straßen- und Schiffsverkehr sowie ein möglicher versuchter Mord durch Unterlassen.
Wintersport
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Notwehrprovokation, dem Fehlen subjektiver Rechtfertigungselemente und der Anwendung von § 33 StGB. Im Mittelpunkt stehen mehrfach Körperverletzungen und die möglichen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe, ausgelöst durch konflikthafte Situationen im Wintersport. Die Strafbarkeit der Beteiligten wird unter Berücksichtigung besonderer strafrechtlicher Problemstellungen analysiert.
Übungsklausur: „I am the danger“
Der an Lungenkrebs erkrankte Chemielehrer C baut zusammen mit seinem ehemaligen Schüler S ein Drogenlabor auf und produziert Methamphetamin, das von S verkauft wird. Als sie durch einen Konkurrenten K Umsatzverluste erleiden, planen C und S, K zu töten, indem sie sein Essen vergiften. Aufgrund eines Platztausches isst jedoch der schwer kranke Onkel O versehentlich das Gift und verstirbt, während der Mord an K fehlschlägt. Im Anschluss versuchen C und S, K durch eine anonyme Anzeige bei der Polizei auszuschalten, was zu einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen K und dem Polizisten P führt. Im Mittelpunkt der Klausur stehen Fragen der Irrtumslehre, Mittäterschaft und der Mordmerkmale im Rahmen des Strafrechts.
Übungsfall: „Vertauscht, verkehrt, verfahren“
Der Fall behandelt die rechtlichen Folgen mehrerer alkoholbedingter Verkehrs- und Unfallereignisse zwischen A und B, die nach Feierabend ihre Fahrzeuge tauschen. Dabei kommt es zu Unfällen mit weiteren Beteiligten (K und P), Sachschäden und schweren Verletzungen. Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von A und B, insbesondere hinsichtlich fahrlässiger Körperverletzung, Alkoholeinfluss im Straßenverkehr und Handlungen gegenüber Minderjährigen. Ein weiterer Aspekt betrifft die Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen zur Sicherung von Beweismitteln bei Alkoholverdacht.
* "Abifrust
Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Wegnahme eines Säuglings durch eine enttäuschte Abiturientin sowie dem Versuch eines Freundes, von der Situation durch eine fingierte Erpressung zu profitieren. Schwerpunkte sind Hausfriedensbruch, Entziehung Minderjähriger, Nötigung, Erpressung und Betrug sowie relevante Probleme des Allgemeinen Teils (u.a. Irrtum über den Kausalverlauf). Zudem wird eine strafprozessuale Zusatzfrage zu polygrafischen Untersuchungen als Beweismittel gestellt.
Zwischenprüfungsklausur im Strafprozessrecht: Private Investigations
Im Mittelpunkt des Falles steht B, Geschäftsführer einer Baufirma, der durch den Bezug minderwertiger Waren und den Verkauf als Qualitätsprodukte an Kunden erhebliche Gewinne privatisiert. Der Jura-Student J verschafft sich heimlich Zugang zu Bs Villa, entwendet eine Taschenuhr und beschafft sich Zugang zu Bs E-Mails, die später an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Streitpunkte sind die Verwertbarkeit dieser von J privat erlangten Beweismittel im Strafverfahren sowie der Umfang und die Reichweite der Weisungsbefugnis und Verfahrenseinstellungsvorschriften der Staatsanwaltschaft. Zudem wird die Rolle des Verteidigers im Zusammenhang mit Verwertungsverboten geprüft.
Examensfall: Rangeleien auf Bahnsteigen
Im Examensfall geht es um eine Auseinandersetzung auf einem Berliner S-Bahnhof, bei der die Studentin Katja (K) beim Kauf eines Croissants Geld verliert. Der Student Stefan (S) sichert sich ein gefallenes Geldstück, während Xaver (X) durch einen schmerzhaften Tritt gegen S das Geldstück selbst an sich nimmt. Später fordert Alfons (A) von X die Herausgabe der Münze, worauf X A körperlich angreift. Der Fall prüft strafrechtliche Aspekte rund um Diebstahl, Körperverletzung und Besitzschutz im öffentlichen Raum.
Der Berg ruft
In der Klausur 'Der Berg ruft' werden klassische strafrechtliche Problembereiche der Notwehr und des Aggressivnotstands behandelt. Im Fokus stehen die Rechtfertigungsgründe beim gewaltsamen Eindringen in eine Schutzhütte, der Schusswaffeneinsatz zur Wiedererlangung einer Marienfigur sowie die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und fahrlässigem Handeln. Es müssen die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von B und S nach StGB geprüft werden.
Übungsfall: Der falsche Schuldschein
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach dem Tod seines Freundes B einen Schuldschein mittels gefälschter Unterschrift erstellt, um von Bs Mutter M die Rückzahlung eines Darlehens zu erlangen. Als M zweifelt und die Zahlung verweigert, wird gemeinsam die Rechtsanwältin R aufgesucht, die A unrechtmäßig zur Beeidigung drängt, woraufhin M den Betrag auszahlt. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte wie Urkundenfälschung, Betrug, Meineid und Amtsanmaßung sowie spezielle Irrtumsprobleme und die Rolle eines agent provocateur bei der Anstiftung. Im zweiten Teil betrifft der Schwerpunkt die Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen und die Frage eines daraus resultierenden Beweisverwertungsverbots.
Die Geschäftsmodelle eines krisengeplagten Managers
Die Klausur behandelt verschiedene Vermögensdelikte rund um einen krisengeplagten Manager. Thematisiert werden Fragen zur Untreue im Rahmen von Finanzanlagen, Betrugshandlungen bei Immobiliengeschäften und Vorbereitungsdelikten wie Verabredung zur Fälschung von Bahntickets. Die Fallkonstellationen beleuchten zudem die Abgrenzung von Versuch und Rücktritt sowie die Beteiligungsformen.
»Die Vergänglichkeit des Seins«
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des T, der ein wirkungsloses 'Jugendelixier' verkauft, ein Gartenhäuschen und Wohnhaus anzündet sowie anschließend mit Hilfe des Friseurs L versucht, unerkannt zu entkommen. Gefragt ist insbesondere nach der Prüfung von Betrug, Brandstiftung und Strafvereitelung, einschließlich Problemfällen wie Rücktrittsrecht des Käufers, Eigenschaft der Wohnung und Gefährdung von Rettern.
Gewahrsamsbestimmung nach »natürlicher Auffassung des täglichen Lebens«
Die Klausur thematisiert die Bestimmung des Gewahrsams nach der ‚natürlichen Auffassung des täglichen Lebens‘ anhand eines strafrechtlichen Falles. Zentral ist die Abgrenzung zwischen Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und anderen Delikten im Hinblick auf das Merkmal des Gewahrsams und dessen Bruch oder Begründung.
»Kekse für die Kinder«
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Karnevalisten K, der das Firmenwahrzeichen eines Keksherstellers entwendet und anschließend mit einem Bekennerbrief die Versorgung von Kinderkrankenhäusern mit Keksen fordert. Der Fall thematisiert insbesondere die Delikte Diebstahl, Erpressung, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung. Dabei steht die Rückgabeabsicht von K im Zentrum der strafrechtlichen Bewertung.
»Wettmafia und StGB-AT, wie passt das zusammen? – frei nach BGHSt 53, 174«
In diesem Examensübungssachverhalt werden strafrechtliche Fragen rund um Sportwettenbetrug und die Manipulation von Fußballspielen im Zusammenhang mit einer bandenmäßig organisierten Wettmafia aufgeworfen. Es stehen Probleme des Allgemeinen Teils, insbesondere zu Versuch, Beteiligung, Täterschaft und Anstiftung, im Mittelpunkt.
Musikwettbewerb mit Folgen
Die Klausur handelt von einer Geigerin, die im Vorfeld eines wichtigen Musikwettbewerbs gezielt versucht, eine Konkurrentin auszuschalten, um das Preisgeld zu erlangen. Es werden verschiedene strafrechtliche Probleme wie Aberratio ictus, Versuch erfolgsqualifizierter Delikte, Nötigung, Sachbeschädigung und Beteiligung anderer Personen aufgeworfen.
»Ausreisevorbereitungen«
T begeht verschiedene Straftaten im Zusammenhang mit Ausreisevorbereitungen: Einbruch mit einem Schraubendreher, Diebstahl von Bargeld sowie einer Spielzeugpistole, Bedrohung eines Bankangestellten mit einer Scheinwaffe und Brandstiftung im Keller eines Mehrfamilienhauses. Es entstand Sachschaden und mehrere Personen erlitten Rauchvergiftungen. Die Strafbarkeit des T nach dem Strafgesetzbuch ist zu prüfen.
»Keine Unschuldslämmer«
In dem Fall 'Keine Unschuldslämmer' dringt ein Schäfer mit seiner Herde wiederholt auf fremde Wiesen vor. Nachdem ein Bauer und seine Frau den Verlust ihres Futters beklagen, nehmen sie als Ausgleich ein Lamm des Schäfers, setzen sich gegen seine Wiedererlangungsversuche mit einer Pistole zur Wehr und fliehen mit dem Tier. Es ist die Strafbarkeit aller Beteiligten nach dem StGB zu prüfen.