Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
»Brennende Wut«
Es handelt sich um eine Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht zum Thema Urkunds- und Brandstiftungsdelikte. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit eines Täters, der ein manipuliertes Kfz-Kennzeichen anbringt und einen Molotowcocktail auf ein Wohnmobil wirft, was zu einer Kette atypischer Folgehandlungen und Schäden führt. Zudem werden Herausforderungen beim Straßenverkehrsdelikt § 315b StGB problematisiert.
»Corona-Party«
Im Rahmen einer Strafrechts-Fortgeschrittenenklausur zur Corona-Pandemie werden die Strafbarkeit von A, B und C nach dem StGB anhand eines infektions- und tödlich verlaufenden Geschehens geprüft. Der Fall behandelt Fragen zu fahrlässiger Tötung und Körperverletzungsdelikten sowie das Verhalten bei Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen. Sexualdelikte sind nicht zu prüfen.
Kleine oder große Fische beim »Schwarzangeln«?
Die Klausur behandelt strafprozessrechtliche Fragen rund um das sogenannte Schwarzangeln, insbesondere die Voraussetzungen für die Beschlagnahme von Zufallsfunden, die Folgen einer verspäteten Beschuldigtenbelehrung, die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters und die materiellen Voraussetzungen einer gerichtlichen Einstellung nach § 154 II StPO. Schwerpunktmäßig wird die Reichweite des Beweisverwertungsverbots aus § 252 StPO bei zeugnisverweigerungsberechtigten Personen beleuchtet.
Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 2)
Die Klausur behandelt Konstellationen des error in persona und der aberratio ictus in sogenannten Distanzfällen, insbesondere bei Mehrpersonensachverhalten und mittelbarer Täterschaft. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen von Irrtümern auf die Strafbarkeit von Täter und Teilnehmer – illustriert an einem Fall, in dem ein Tatmittler versehentlich den falschen Menschen tötet.
Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 1)
Der Fall behandelt die strafrechtlichen Irrtumsprobleme error in persona und aberratio ictus, insbesondere im Kontext sogenannter Distanzfälle, in denen die Tathandlung nicht unmittelbar am Tatobjekt stattfindet. Anhand von Beispielen aus dem Bereich Totschlag und Diebstahl werden die dogmatischen Unterschiede und die unterschiedliche Behandlung im subjektiven Tatbestand analysiert. Dabei wird insbesondere auf die Prüfung von § 16 Abs. 1 S. 1 StGB und die Konsequenzen für den Vorsatz eingegangen.
Ein Geburtstag und seine Folgen
Die Klausur behandelt zahlreiche strafrechtliche Fragen rund um Eigentums- und Vermögensdelikte, Nötigung bei Parkplatzsituationen, die sogenannte Raserabsicht, Aufstiftung sowie Körperverletzung und Beleidigung. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit von A, C, D und E nach verschiedenen Konstellationen, etwa dem Fehlversand eines Gutscheincodes, einem Einbruch, einer Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit, einer gewaltsamen Handlung im Rahmen eines Parkplatzkonflikts sowie einer Beleidigung. Die Bearbeitung erfolgt in einer komplexen und vielseitigen Sachverhaltsgestaltung.
Buch-Liebe
In dem Fall geht es um eine politisch motivierte Aktion in einer Universitätsbibliothek. Die Bibliothekarin B ermöglicht ihrer Schwester A das Entwenden einer wertvollen Habilitationsschrift aus dem Sonderlesesaal und das Anbringen von Aufklebern der Gruppierung in mehreren Lehrbüchern. Zudem kommt es während des Diebstahls zu einer körperlichen Auseinandersetzung, als A beim Fluchtversuch einen Schatten stößt, der sich später als B herausstellt.
* "Die kriminellen Geschäftsführer
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit Vermögensdelikten (Betrug, Untreue, Diebstahl) und Delikten gegen die Rechtspflege. Daneben werden prozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln im Ermittlungsverfahren thematisiert. Im Mittelpunkt stehen Tat- und Teilnahmehandlungen, Vermögensschaden sowie strafprozessuale Maßnahmen.
Die Qual der Wahl
Der Fall behandelt die strafrechtliche Revision nach einer Verurteilung wegen Fahrraddiebstahls (wahlweise als Täter oder Teilnehmer) und Trunkenheit im Verkehr. Zentral werden Fragen zur Zulässigkeit von Beweismitteln nach einer polizeilichen Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss, die Befangenheit eines Schöffen, die Wahlfeststellung im Urteil, sowie prozessuale Besonderheiten bei der Beschränkung und Zurückverweisung im Rahmen der Revision geprüft.
Es war doch keiner mehr da!
Die Klausur thematisiert ein komplexes Verkehrsgeschehen mit Unfallflucht und anschließender Verdeckung der eigenen Unfallbeteiligung, die rechtliche Bewertung des Alkoholeinflusses, sowie Betrugssachverhalte im Zusammenhang mit fingierten Branchenbuchrechnungen. Es werden rechtliche Probleme aus dem Bereich der Straßenverkehrsdelikte, Betrug und Fragen des strafbefreienden Rücktritts vertieft. Die Aufgabenstellung fordert, das strafrechtliche Verhalten der Beteiligten umfassend nach dem StGB zu prüfen.
Die Poststelle
Im Fall 'Die Poststelle' wird geprüft, ob Jonas Neuhaus sich wegen Diebstahls und (räuberischer) Erpressung strafbar gemacht hat, nachdem er eine Brieftasche aus einem Kinderwagen entnommen bzw. an sich genommen und gegen Zahlung eines Betrags zurückgegeben hat. Der Sachverhalt thematisiert das Verhältnis von Diebstahl und sog. Fundunterschlagung sowie die Grenzen der strafbaren Erpressung bei der Rückgabe von Fundsachen.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Einhorn auf Abwegen
Tami (T) entwendet nach einem Stoß gegen Erika (E) am Bankautomaten Bargeld, das E gerade abheben wollte, und flieht unerkannt. Im zweiten Komplex möchte T nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung die behördlichen Konsequenzen umgehen und beauftragt Alan (A), die Ordnungswidrigkeit einem nicht existierenden Dritten zuzuschreiben. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Raub (§ 249 StGB), Erpressungstatbestände (§§ 253, 255 StGB) sowie die Verdächtigung einer nicht existierenden Person (§ 164 Abs. 2 StGB) und der Schutzbereich von § 263 StGB. Die Klausur thematisiert ausgewählte Problemstellungen zur Wegnahme, Vermögensverfügung und falscher Verdächtigung im Strafrecht.
Schwerpunktbereichsklausur: Zuständig? Selbständig? Irrig?
Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob A als Geschäftsführerin und B als faktischer Geschäftsführer einer GmbH zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet waren. Die GmbH betreibt ein Callcenter und beschäftigt Telefonistinnen, die als Selbständige ausgewiesen sind, de facto jedoch wie Arbeitnehmer eingegliedert wurden. Im Raum steht eine mögliche Strafbarkeit nach § 266a StGB wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Relevant sind dabei insbesondere die Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung sowie die damit verbundenen Melde- und Zahlungspflichten.
Bienchen summ summ summ
In dieser Fortgeschrittenen-Übungsklausur wird die Strafbarkeit des Hobbyimkers F geprüft, der zunächst auf Nachbargrundstücken seine entfleuchten Bienen verfolgt und dabei mehrere Straftatbestände verwirklicht. Die Schwerpunkte liegen neben der Prüfung zivilrechtlicher Rechtfertigungsgründe auf dem Diebstahl mit Qualifikation und Regelbeispiel, der Versuchsstrafbarkeit sowie der Korrektur des Rücktrittshorizonts nach § 24 StGB.
Fortgeschrittenenklausur: Aus dem Weg – ich bin LKW-Fahrer!
Im Mittelpunkt des Falls steht der LKW-Fahrer L, der beim Rangieren in der Osnabrücker Altstadt einen parkenden PKW erheblich beschädigt und die Unfallstelle verlässt, ohne den Schaden zu bemerken oder sich darum zu kümmern. Ein Zeuge macht ihn später darauf aufmerksam, woraufhin L weiterhin untätig bleibt. Wenige Wochen darauf verursacht L unter Alkoholeinfluss einen weiteren Verkehrsunfall mit seinem LKW und setzt trotz Kenntnis des Schadens seine Fahrt fort, flieht vor der Polizei und gefährdet einen Polizeibeamten an einer Straßensperre. Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Straßenverkehrsdelikte, insbesondere das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Gefährdung im Straßenverkehr, sowie strafrechtliche Aspekte des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte samt Konkurrenzen hierzu.
Frauen vor Brüder
Die Klausur behandelt einen Konflikt zweier Jugendlicher, der in einer Höhle eskaliert und mit der Tötung eines der Beteiligten endet. Im Mittelpunkt stehen Kausalität, objektive Zurechnung, Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf sowie die Prüfung von Mordmerkmalen. Die Strafbarkeit des Täters wird unter verschiedenen Gesichtspunkten des Strafrechts analysiert.
Fortgeschrittenenklausur: Must-Haves – Smartphone und Pfefferspray
A möchte ein neues Smartphone besitzen und beauftragt seine Freundin B, ihm das gewünschte Modell von X zu verschaffen. B und ihre Schwester C bringen X dazu, ihnen das Smartphone unter einem Vorwand auszuleihen und behalten es anschließend trotz Nachfrage von X. Als X das Telefon zurückfordert, bedroht B ihn mit einem Pfefferspray. Die Klausur thematisiert insbesondere die Abgrenzung zwischen Sachbetrug und Trickdiebstahl, die Einordnung des Pfeffersprays als gefährliches Werkzeug sowie das Problem der "frischen Tat" bei § 252 StGB.
Hausarbeit: Ein nervenaufreibender Urlaub
Im Mittelpunkt des Falls steht O, der auf Mallorca gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin K Urlaub macht und nach Drohungen seiner Noch-Ehefrau F annimmt, dass diese ihn vor Ort angreifen will. Als nachts heftig an die Hotelsuite geklopft wird, nimmt O auf Anraten von K eine Vase und verletzt die Person an der Tür, die sich später als Hotelmitarbeiter H herausstellt. Streitig sind insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aufgrund des Auslandsbezugs, Fragen der Rechtfertigung und des Irrtums sowie mögliche Körperverletzungsdelikte. Zu prüfen ist zudem die Verantwortlichkeit sowohl von O als auch von K nach dem deutschen Strafgesetzbuch.
Der lustige Bob (Horrorclown)
Ein entlassener Clown erschreckt in Horrorclown-Verkleidung mit einer Messerattrappe drei Frauen, woraufhin eine der Frauen, eine ehemalige Profiboxerin, ihm aus Angst vor einem möglichen Angriff die Nase bricht. Die Fallfrage betrifft die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Clowns und der Frau insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungsdelikte, Qualifikationen sowie Rechtfertigungsgründe (Notwehr).
(Original-)Examensklausur: Selbst bedienen: gern – aber selbst zahlen?
Im Fall betreibt V ein Selbstbedienungsrestaurant, in dem Gäste Speisen und Getränke über eine Chipkarte bestellen und beim Verlassen bezahlen. A entnimmt unbemerkt die Chipkarte des P, bestellt damit ein Gericht und legt die Karte danach zurück. P zahlt bei Verlassen des Restaurants unwissentlich auch für die Bestellung des A. Im Zentrum stehen die strafrechtlichen Fragestellungen nach Betrug und möglicher Urkundendelikte im Zusammenhang mit dem Verhalten des A.
Anfängerklausur: „Wasch deine eigene Wäsche!“
Im vorliegenden Fall betreibt A einen Waschsalon und bittet aus Verärgerung über die Konkurrenz durch O ihren Freund B, O telefonisch mit Kraftausdrücken einzuschüchtern. B beleidigt jedoch versehentlich die Aushilfe S am Telefon, die daraufhin Privatklage gegen die Beteiligten erhebt. Zudem lässt B seinen Freund C zugunsten einer Falschaussage zu einem Alibi überreden, obwohl C weiß, dass die Angaben nicht zutreffen. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Fragen der Täterschaft und Teilnahme sowie Irrtumsproblematiken im Zusammenhang mit Beleidigungs- und Aussagedelikten.
Ein folgenschwerer Gegenschlag
Die Klausur behandelt eine Auseinandersetzung, bei der der Täter unter Einfluss eines Freundes statt eines Faustschlags ein Messer einsetzt und dadurch gravierende Verletzungen verursacht. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen einer schweren Körperverletzung, Aufstiftung, die Zueignungsabsicht beim Entwenden eines Smartphones, die Abgrenzung zwischen Sachbeschädigung und Sachentziehung sowie strafrechtliche Fragen zur Nutzung einer digitalen Parkscheibe und Revision wegen eines absoluten Revisionsgrundes.
Tierisches Dilemma
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen bezüglich des Betretens einer Tierzuchtanlage zum Zwecke der Dokumentation von Tierschutzverstößen und der anschließenden Anzeige sowie strafrechtliche Aspekte beim Einsatz eines vollautonomen Fahrzeugs, das in einer Notsituation zwischen dem Überfahren von Personen und dem Ausweichen auf einen Gehweg wählen muss. Beide Sachverhalte werfen insbesondere Probleme im Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen, Schuld und der Zurechnung auf.
Die digitale Selbstschussanlage
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung des Einsatzes einer computergesteuerten, digitalen Selbstschussanlage durch einen Hauseigentümer zum Schutz seines Eigentums. Zentral sind die Prüfung von Notwehr und antizipierter Notwehr, der Umgang mit sog. Verteidigungsautomaten, ein Nötigungsnotstand sowie Fragen des subjektiven Rechtfertigungselements insbesondere bei Fahrlässigkeitsdelikten. Der Fall spielt in der Konstellation eines geplanten Einbruchs und endet mit tödlichen Schussabgaben der Anlage.