Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Der renitente Waffensammler
Im Sachverhalt erhält ein Waffensammler ein Waffenbesitzverbot und die Anordnung zur Sicherstellung seiner erlaubnisfreien Waffen durch die Polizei, nachdem er seinem Nachbarn im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits mit Gewalt und Drohungen begegnet ist. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten seines Widerspruchs gegen diese Maßnahmen sowie die Rechtmäßigkeit des polizeilichen unmittelbaren Zwangs zu seiner kurzfristigen Festhaltung. Zudem ist die prozessuale Abgrenzung zwischen Feststellungsklage und Fortsetzungsfeststellungsklage relevant.
Gescheiterte Pläne
Die Klausur thematisiert die vermögensrechtliche Auseinandersetzung nach dem Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Im Fokus steht die Frage, ob dem in einem Ein-Mann-Unternehmen der Lebensgefährtin unentgeltlich mitarbeitenden Partner nach der Trennung rückwirkend Entgelt zusteht. Geprüft werden mögliche Anspruchsgrundlagen wie GoA, Bereicherungsrecht und gesellschaftsrechtliche Aspekte.
Konkurrenzkampf der Kommunen
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Probleme, die auftreten, wenn eine hessische Kommune wirtschaftlich auf dem Gebiet einer Nachbarkommune tätig wird. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Nachbarkommunen gegen gemeindegebietsüberschreitende wirtschaftliche Betätigungen Rechtsschutz beanspruchen können. Dabei stehen kommunalrechtliche Vorschriften sowie prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht im Vordergrund.
Mängelbeseitigung durch Selbstvornahme
Die Klausur behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang die Käuferin eines mangelhaften Pkw nach erfolgloser Fristsetzung zur Mängelbeseitigung durch die Erben des Verkäufers berechtigt ist, die notwendige Reparatur selbst durchführen zu lassen und Ersatz der Aufwendungen bzw. Minderung des Kaufpreises oder sonstige Zahlungsansprüche gegenüber dem Erben geltend machen kann. Schwerpunkte liegen auf kaufrechtlichen Gewährleistungsrechten, Selbstvornahme und den Folgen eines Erbfalls während laufender Gewährleistungsfristen.
Hauskauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt ein einstweiliges Verfügungsverfahren nach einem Hauskauf, bei dem der Verkäufer mittels Drohungen zur Zahlung einer ausstehenden Kaufpreisrate animieren wollte. Neben verfahrensrechtlichen Fragen zur Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO stehen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und das Zurückbehaltungsrecht im Mittelpunkt.
Theos tolle Taxis
Die Klausur behandelt die Verfassungsbeschwerde eines Taxiunternehmers gegen eine Untersagungsverfügung aufgrund § 26 III BOKraft. Im Mittelpunkt stehen mögliche Grundrechtsverletzungen aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit), Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentum) und Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit), wobei die Rechtfertigung der Einschränkungen durch regulatorische Ziele geprüft wird. Die Bearbeitung erfordert Kenntnisse im Verfassungsprozessrecht und der Grundrechtsdogmatik.
Der gewalttätige Schlafwandler
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Gewaltakten eines Schlafwandlers gegenüber einer Übernachtungsgästin unter besonderer Berücksichtigung des Handlungsbegriffs, der Möglichkeit von Unterlassungsdelikten (Garantenstellung), Notwehr durch das Opfer sowie eines etwaigen Verbotsirrtums. Die Konstellation stellt vor allem Fragen zur Schuldfähigkeit des Schlafwandlers, zur Rechtfertigung und zur Pflicht zur Hilfeleistung nach einem Angriff.
Fernsehkauf einer Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern
Die Klausur behandelt den Fernsehkauf einer 17-jährigen Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern. Im Mittelpunkt stehen Probleme zum Vertragsschluss mit Minderjährigen, die Wirksamkeit des Kaufvertrags, das Abstraktionsprinzip und die Saldotheorie. Es ist insbesondere zu prüfen, ob dem Verkäufer Herausgabeansprüche gegen die Minderjährige zustehen und welche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem nicht voll wirksam abgeschlossenen Vertrag bestehen.
Zweitwohnung
In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit der Satzung der Gemeinde Amerberg über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer im Wege der Normenkontrolle überprüft. Streitpunkte sind insbesondere die Differenzierung bei der Steuerpflicht, die Bestimmtheit des Steuermaßstabs, die Angemessenheit der Steuersätze sowie mögliche Verstöße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Außerdem wird problematisiert, ob die kommunale Zweitwohnungssteuer mit bundesrechtlichen Steuern vergleichbar und daher unzulässig ist.
Pater semper incertus
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Prüfung familienrechtlicher Gerichtsentscheidungen im Hinblick auf die Grundrechte eines mutmaßlichen biologischen Vaters. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Verhältnis von deutschem Verfassungsrecht, speziell Art. 6 GG, und der Bindung deutscher Gerichte an die EMRK sowie auf der Reichweite des Schutzes der Familie und des Elternrechts. Es ist zu prüfen, ob Verfassungsbeschwerden gegen die Entscheidungen der Fachgerichte Aussicht auf Erfolg haben.
Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung von Raub und räuberischer Erpressung mit Qualifikationen. Im Mittelpunkt steht das Vorgehen eines Geldeintreibers, der mit einer Waffe droht und eine Stereoanlage übernimmt, um die Zahlung einer Forderung aus einem Rauschgiftgeschäft durchzusetzen. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fortgeschrittenenklausur, die insbesondere die Qualifikationen der Straftatbestände im Bereich Raub und räuberischer Erpressung prüft.
Laptopkauf mit Missverständnissen
Die Klausur befasst sich mit den rechtlichen Problemen rund um einen Laptopkauf, bei dem es zu mehreren Missverständnissen und Stellvertretungsverhältnissen kommt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur wirksamen Begründung von Kaufverträgen, zur Rechtsgeschäftslehre sowie zur Stellvertretung und zu möglichen Anfechtungen. Es sind zudem AGB-Fragen relevant.
Folgenschweres Missverständnis
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Sachenrecht und Schuldrecht, bei dem eine Hypothek zur Sicherung eines Darlehens bestellt wurde, dieses jedoch nie ausgezahlt wurde. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Konsequenzen der Abtretung einer nicht bestehenden Forderung (forderungsentkleidete Hypothek), die Möglichkeit des gutgläubigen Forderungserwerbs sowie Ansprüche der Paketbank AG gegen die Sicherungsgeberin und Regressfragen gegenüber der ursprünglichen Bank im Kontext von Organisationsverschulden.
Die Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Klausur behandelt die Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit einer Beamtin. Schwerpunkte sind die Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere der sog. Beamtenklausel) und die Frage, ob eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versicherungsleistungen auslöst. Weiterhin werden die Bindungswirkung der behördlichen Entscheidung und mögliche Einschränkungen der Versicherungsbedingungen geprüft.
Kein Persilschein in der Waschanlage
Die Klausur behandelt drei Konstellationen im Zusammenhang mit einer Waschanlage: 1) Ansprüche wegen Schäden am Auto unter dem Gesichtspunkt von Haftungsbeschränkungen in AGB und Leistungsstörungsrecht, 2) Ersatz eines entgangenen Honorars nach Nichterfüllung einer Reinigungszusage (insb. culpa in contrahendo und Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter), 3) Ersatzansprüche wegen eines Schadens an einem Dritten (Pelzmantel) aufgrund eines Betriebsfehlers (Haftungsprivilegierung, Verkehrssicherungspflichten, evtl. § 831 BGB).
Topfverkäufer kocht vor Wut
Die Klausur behandelt typische Probleme im Zusammenhang mit der Zusendung unbestellter Waren, insbesondere die zivilrechtliche Anspruchsprüfung zwischen Unternehmer und Verbraucher sowie die bereicherungsrechtliche Rückforderung. Es werden Fälle von Eigentumsübertragung, Kaufvertragsschluss durch Schweigen, und eventuelle Ansprüche aus Bereicherungsrecht im Dreipersonenverhältnis analysiert.
Ruhestörung auf Spanisch
Die Klausur behandelt eine einstweilige Rechtsschutzsituation im Zusammenhang mit dem Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen andauernder Ruhestörungen und der angeblich fehlenden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Betreibers. Gegenstand ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Ordnungsverfügung, mit Schwerpunkt auf der Interessenabwägung sowie dem Verhältnis von Gaststättenrecht und Grundrechten (insb. Berufsfreiheit).
Ein Kanzler will Neuwahlen
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, wie ein amtierender Bundeskanzler Neuwahlen zum Deutschen Bundestag herbeiführen kann. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Analyse verschiedener Wege der Parlamentsauflösung und der Rolle der beteiligten Staatsorgane. Zu prüfen sind die verfassungsrechtlichen Hürden, Risiken und Konsequenzen unterschiedlicher Vorgehensweisen.
Leasing leicht gemacht?
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Risiken, die bei der Verwendung bestehender AGB-Formulare im Zusammenhang mit Leasingverträgen auftreten können, insbesondere im Hinblick auf Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen. Prüfungsgegenstand sind die Wirksamkeit der AGB-Klauseln beim Finanzierungsleasing an Unternehmer und Verbraucher sowie die Auswirkungen der gelebten Einkaufspraxis der L-GmbH. Die Beratung umfasst auch Risikovermeidungsstrategien.
Der Türsteher vom 'Blue Star'
Die Klausur behandelt die Anfechtung eines sofort vollziehbaren Beschäftigungsverbots für einen Türsteher auf Grundlage von § 21 Abs. 1 GastG und den einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO. Der Schwerpunkt liegt auf der Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, den verwaltungsrechtlichen Grundlagen des Gaststättenrechts und der Frage der Zuverlässigkeit im Sinne des GastG. Daneben sind Aspekte des Rechtsschutzes und Fristen im Widerspruchsverfahren relevant.
Schwebstaub
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Zementanlage angesichts erhöhter Schwebstaubbelastung. Im Mittelpunkt stehen die Grenzwerte nach der 22. BImSchV, Anforderungen nach § 5 I Nr. 1 BImSchG sowie Regelungen aus der TA Luft. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Klage der Betreiberin gegen die Versagung der Genehmigung.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Die Klausur behandelt einen Banküberfall, bei dem A, B und C als Mitglieder einer radikalen Gruppe gemeinschaftlich vorgehen. Thematisiert werden Raub, räuberische Erpressung, Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft. Zudem werden strafbare Handlungen im Zusammenhang mit dem Abhören privater Gespräche durch Polizeibeamte behandelt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A, B, C, T und R nach dem StGB.
Ein Haus für 2,50??
Die Klausur befasst sich mit Problemen beim Zustandekommen und der Abwicklung von Verträgen im Rahmen von Internetauktionen, insbesondere zu ungewöhnlich niedrigen Kaufpreisen. Es werden verschiedene zivilrechtliche Fragestellungen analysiert, darunter Angebot und Annahme, Geschäftsfähigkeit, Auslegung der Willenserklärungen sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche und die Anwendung von AGB.
Auf der Suche nach Herrn Richards
Die Klausur befasst sich mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gründung, Änderung der Gesellschafterstruktur und Liquidation einer deutsch-britischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch internationale Geschäftspartner. Besonderes Augenmerk liegt auf der Übertragung von Gesellschaftsanteilen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, offenen Leistungsstörungen und Beratungsfragen eines Mandanten nach Abhandenkommen eines Gesellschafters.