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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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JURA 2013Fortgeschrittene

Ausflug ins Grüne

Der Sachverhalt behandelt das strafrechtliche Verhalten von A, B und F im Zusammenhang mit dem Diebstahl eines Fahrzeugs, dessen Weiterveräußerung, der Hehlerei und einer riskanten Autofahrt, bei der ein Radfahrer verletzt wird. Die Klausur umfasst Verkehrsdelikte, Anschlussdelikte sowie Fragen der Eigenverantwortlichkeit und Unfallbeteiligung. Es wird geprüft, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Diebstahl (§ 242 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Die Zuständigkeit der EU zur Schaffung eigener Verwaltungseinrichtungen

Die Klausur thematisiert die Zuständigkeit der Europäischen Union zur Errichtung eigener Verwaltungseinrichtungen am Beispiel einer geplanten Verordnung im Umweltschutzbereich. Geprüft werden die Wahl der Rechtsgrundlage für die Errichtung einer EU-Agentur, die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und die Erfolgsaussichten einer Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die erlassene Verordnung.

Jürgen Bast· JURA 2013, 403
Europäische Integration
JURA 2013Fortgeschrittene

Der Strafantrag

Der Fall behandelt die prozessualen Voraussetzungen für die Strafverfolgung bei Antragsdelikten und illustriert dies anhand eines Diebstahls innerhalb der Familie. Schwerpunkt der Fallfrage ist, warum der Täter ohne Strafantrag nicht bestraft werden kann und welche gesetzgeberischen Überlegungen zu Antragserfordernissen bestehen.

Nikolaus Bosch· JURA 2013, 368
Ermittlungsverfahren 2: Strafantrag+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Dicke Luft in der Stadt«

Die Klausur thematisiert die Änderung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit Tiefgarage in der Erlanger Innenstadt sowie die Auswirkungen auf Anwohner. Schwerpunkte sind die unmittelbare Anwendbarkeit von EU-Richtlinien (u.a. Luftqualitätsrichtlinie), das Erfordernis einer Umweltprüfung nach BauGB und die Bedeutung unionsrechtlicher Vorgaben im deutschen Bauplanungsrecht. Es werden Aspekte des individuellen Rechtsschutzes und der Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern behandelt.

Eva Julia Lohse· JURA 2013, 307
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Umweltrecht+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Übereignungen im Kohlelager

Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb an Sachgesamtheiten, insbesondere Kohlebriketts im Lager, anhand der Übereignungsvorschriften des § 929 ff. BGB. Zentral sind die Übergabe durch Übertragung des mittelbaren Besitzes sowie die Rolle von Materialkonten und Geheißpersonen bei der Übereignung. Der Sachverhalt spielt das Zusammenspiel von Lagerhalter, Händler und Erwerber durch und thematisiert Streit um Eigentum und Besitz.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenArten des BesitzesGrundprinzipien des Sachenrechts+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Vom falschen Schwimmlehrer, der lieber baden ging

Die Klausur thematisiert einen Fall um ein gefälschtes Schwimmlehrerzertifikat und die Bewerbung mit diesem sowie die mögliche Beteiligung der Ehefrau durch Anstiftung. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Varianten von Urkundendelikten, der sogenannte Anstellungsbetrug und die strafbare Beteiligung mehrerer Personen – insbesondere Fragen des Rücktritts. Der Fall richtet sich an Studierende des Strafrechts im Grundkurs.

Joachim Eiden· JURA 2013, 288
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+1 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der aufrechnende Kommissionskäufer

Die Examensübungsklausur behandelt die rechtlichen Fragestellungen rund um ein Kommissionsgeschäft, in welchem ein Kommissionär für den Kommittenten Grappa verkauft. Der Käufer erklärt gegenüber dem Kommissionär die Aufrechnung, wobei mehrere Schadensersatz- und Zahlungsforderungen zu prüfen sind, unter zusätzlicher Berücksichtigung handelsrechtlicher Normen wie der Rügepflicht sowie der teleologischen Reduktion von § 392 II HGB. Es wird die Frage untersucht, ob der Kommittent berechtigterweise Zahlung vom Käufer verlangen kann.

DreipersonenverhältnisseStellvertretungAufrechnung+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»In der Smaragd-Bar«: Von ›Beef Eater‹, ›Bombay Blue‹ und anderen Spirituosen

Der Sachverhalt behandelt mehrere zivilrechtliche Problemstellungen rund um Vertretungsrecht, Bereicherungsrecht, Abtretung, Aufrechnung und kaufrechtliche Gewährleistung. Der Fall spielt in einer Bar und umfasst diverse Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten bezogen auf den Einkauf von Spirituosen, Forderungsmanagement und den Erwerb einer defekten Theke.

Dr. Chris Thomale· JURA 2013, 167
StellvertretungDie LeistungskondiktionGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Wer den Pfennig nicht ehrt …«

Die Klausur behandelt einen geplanten und schließlich gescheiterten Banküberfall, bei dem zwei Täter mit einer scharfen Waffe agieren, einen Bankangestellten bedrohen und letztlich dennoch kein Geld erbeuten – bis ein zufällig erscheinender Kunde dazu gezwungen wird, Geldscheine herauszugeben. Die rechtliche Prüfung erfasst unter anderem das Vorgehen der Täter, den Wechsel zu aggressiverem Verhalten und die jeweiligen Beteiligungsformen sowie Versuch/Beendigung.

Dr. Grischa Merkel· JURA 2013, 152
Raub (§ 249 StGB)Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Piusaufzug mit Hindernissen

Die Klausur thematisiert polizeiliche Maßnahmen bei einer Versammlung der Piusbruderschaft und einer Gegendemonstration, insbesondere die Frage der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Einkesselung des Aufzugs sowie begleitender Videoüberwachung. Es werden Grundfragen des Versammlungsrechts, der Polizeifestigkeit von Versammlungen und der Verhältnismäßigkeit exekutiver Maßnahmen behandelt.

Conrad Neumann· JURA 2013, 139
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungPolizeifestigkeit der Versammlung+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung in der GmbH – Bilanzielle Betrachtungsweise und Existenzvernichtung

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die zivilrechtliche Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer GmbH, insbesondere im Kontext der Existenzvernichtungshaftung. Thematisiert wird die Herbeiführung einer Unterbilanz, die Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG und die besonderen Konstellationen bilanzieller Eingriffe, einschließlich eines existenzvernichtenden Eingriffs nach der Trihotel-Rechtsprechung.

Dr. Sarah Röck· JURA 2013, 118
Gesellschaft mit beschränkter Haftung+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Grimmiger Großbauer sucht diskrete Datenverarbeitung

Der Fall behandelt einen Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO gegen die geplante Veröffentlichung personenbezogener Subventionsdaten aufgrund einer EU-Verordnung. Schwerpunkt ist die Prüfung der Vereinbarkeit dieser Veröffentlichung mit unionsrechtlichen (insbesondere grundrechtlichen) Vorgaben und der Prüfungsbefugnisse nationaler Gerichte gegenüber Unionssekundärrecht im einstweiligen Rechtsschutz.

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Öffentlich-rechtlicher AbwehranspruchEU-Grundrechte+3 weitere
JURA 2013Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Die Klausur behandelt die Erteilung und Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei einem Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB. Im Kern stehen die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens, die baurechtliche Privilegierung von Vorhaben sowie ein möglicher Amtshaftungsanspruch eines Bauherrn aufgrund rechtswidriger Verweigerung des Einvernehmens. In mehreren Abwandlungen wird insbesondere auf die Fristenregelung des § 36 II 2 BauGB, die Teilprivilegierung und die Auswirkungen der Verfahrensverzögerung eingegangen.

Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Materielles Bauordnungsrecht+3 weitere
JURA 2013Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Wie gewonnen, so zerronnen

In diesem Examensfall schließen sich Emil, Ferdinand und Gunnar zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, um gemeinsam mit Grundstücken zu handeln. Emil wirbt bei einer älteren Grundstückseigentümerin für den Verkauf eines Grundstücks, wobei gesellschaftsrechtliche und möglicherweise geschäftsfähigkeitsbezogene Fragen relevant werden.

Markus Fehrenbach· JURA 2013, 47
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretungGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Dumm gesprungen«

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit einem Badeunfall eines Jugendlichen während einer Pauschalreise. Thematisiert werden unter anderem Vertragsschluss und Vertragspflichten beim Reisevertrag, das Mitverschulden des Geschädigten sowie zivilprozessuale Fragestellungen zur Schmerzensgeld- und Feststellungsklage. Die Lösung knüpft an maßgebliche Anspruchsgrundlagen aus Reisevertragsrecht und Deliktsrecht an.

André Pressel· JURA 2013, 43
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Original Aktenvortrag: "Die Tätowierung – Pony 'Speedy' und die 'Rolling-Stones-Zunge'

Die Klausur behandelt eine tierschutzrechtliche Ordnungsverfügung, mit der das Tätowieren eines Ponys mit einer 'Rolling Stones'-Zunge untersagt und die sofortige Vollziehung angeordnet wurde. Gegenstand sind insbesondere die Vereinbarkeit dieser Verfügung mit dem Tierschutzgesetz, die Möglichkeit einer Rechtfertigung aus vernünftigem Grund, mögliche Grundrechtseingriffe – insbesondere Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) – sowie prozessuale Zulässigkeitsfragen im einstweiligen Rechtsschutz und Fragen der Zustellung.

Dr. Claudia Ridder· JA 2012, 936· 60 Min
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Europawahl mal anders – von Sperrklauseln und Wahlspenden

In der Klausur wird die rechtliche Überprüfung der Europawahl am Beispiel einer Sperrklausel und der Einforderung von Wahlspenden thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf Fragen des Wahlrechts, insbesondere der Wahlgleichheit, der Chancengleichheit von Parteien sowie der Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel und damit verbundener Einspruchsverfahren. Darüber hinaus sind Fragen des Zugangs zum Bundesverfassungsgericht, der Wirksamkeit der Einlegung einer Beschwerde sowie prozessuale Aspekte zu prüfen.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2012, 923· 300 Min
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGODer Bundestag+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

* "Preisausschreiben

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um ein Preisausschreiben, bei dem mittels fingierter Gewinnmitteilungen Personen zu Vertragsschlüssen verleitet werden. Schwerpunkte liegen auf dem Betrugstatbestand und möglichen Rechtfertigungsgründen. Ein prozessuales Problem betrifft die Zulässigkeit eines Schöffen, der einem Richter wegen einer Behinderung beim Umblättern hilft.

Prof. Dr. Christian Fahl· JA 2012, 906· 300 Min
RechtfertigungsgründeBetrug (§ 263 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Holiday Schlimm

Die Klausur behandelt mehrere Fälle rund um einen Werkvertrag im Zusammenhang mit dem Bau und der Ausstattung eines Hotelkomplexes. Im Mittelpunkt stehen Mängel, deren Folgen und die Frage nach Schadensersatzansprüchen, Minderungen und Verjährung – insbesondere im Verhältnis zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer bzw. Subunternehmern. Der Sachverhalt illustriert typische Probleme im Werkvertragsrecht inklusive Subunternehmerkonstellationen und zeigt vertragliche und gesetzliche Anspruchsgrundlagen sowie Einwände auf.

Prof. Dr. Axel Metzger, Alexander Fiedler· JA 2012, 896· 300 Min
VerjährungStellvertretung+6 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Ein Engel auf Erden

Die Klausur behandelt den Fall eines wegen Mordes verurteilten Angeklagten, der im Wege der Revision gegen das Urteil vorgeht. Thematisiert werden unter anderem die Voraussetzungen der Revision, mögliche Fehler im Verfahren, Fragen zu Mord/Totschlag einschließlich Notwehr sowie der Erlaubnistatbestandsirrtum.

Dr. Mathias Hütwohl· JA 2012, 857· 300 Min
Totschlag, § 212 StGBMord, § 211 StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Arbeitsvertrag eines Handlungsgehilfen

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Wirksamkeit und Zulässigkeit bestimmter Provisionsregelungen im Arbeitsvertrag eines Handlungsgehilfen. Untersucht werden insbesondere die Berechnung der Provision bei Rücknahmeverpflichtungen sowie die Kürzung der Provision bei Auslieferung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Schwerpunkte liegen auf arbeitsrechtlichen und schuldrechtlichen Grundlagen des Dienstvertrags.

Dr. Peter Link· JA 2012, 850· 300 Min
Beendigung§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Der Sarg des Attentäters

Die Klausur behandelt einen Streit um das Eigentum und die Herausgabe des Versteigerungserlöses eines historischen Sarges, der nach der Exhumierung ausgetauscht und später öffentlich versteigert wurde. Es geht insbesondere um das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Zurechnung von Verhalten und Wissen Dritter, die Unmöglichkeit der Herausgabe und den Umfang von Schadensersatzansprüchen. Die relevanten Anspruchsgrundlagen und sachenrechtlichen Probleme stehen im Mittelpunkt.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Feststellung eines ersatzfähigen SchadensSchadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Die Tücken des Internetversandhandels

Die Klausur behandelt verschiedene Problemkreise des Internetversandhandels, darunter das Zustandekommen von Verträgen per E-Mail, Fragen zum Zugang von Willenserklärungen, Fristsetzungen, die Wirksamkeit und Reichweite von AGB-Klauseln sowie Leistungsstörungen wie Lieferverzug, Schadensersatz und Gefahrübergang. Anhand dreier Fallkonstellationen (A, B, C) werden zentrale Normen des Schuld- und Kaufrechts, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Verkäufer und Käufer, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die daran geknüpften Ansprüche erörtert.

Stefan Jobst, Sunny Kapoor· JA 2012, 812· 180 Min
Angebot und AnnahmeBeendigungSchenkung von Todes wegen+5 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Original Aktenvortrag: "Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch – Ein Schwerbehinderter klagt an

Die Klausur behandelt die Frage, ob ein schwerbehinderter Bewerber, der trotz Angabe seiner Behinderung und einer Bewerbung bei einem öffentlichen Arbeitgeber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, einen Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung hat. Im Mittelpunkt stehen die Verpflichtung öffentlicher Arbeitgeber zur Einladung schwerbehinderter Menschen gemäß § 82 SGB IX sowie die Anspruchsvoraussetzungen des AGG. Der Streit betrifft insbesondere die Abgrenzung zwischen Leistungsprinzip und Diskriminierungsverbot im Einstellungsprozess.

Dr. Claudia Ridder· JA 2012, 778· 60 Min
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGORecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
199100101145