Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Der verschwundene Sattelzug
Die Klausur befasst sich mit dem Erwerb des Eigentums an einem geleasten Sattelzug unter Beteiligung mehrerer Personen mit Schwerpunkt auf der Frage einer wirksamen Eigentumsübertragung und dem Vorliegen einer Anscheinsvollmacht. Im Zentrum stehen sachenrechtliche Eigentumslagen, die Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs, Vertreterproblematik und Bereicherungs- sowie Schadensersatzansprüche. Der Fall eignet sich zur Prüfung von Problemen um Besitz, Eigentum, Vertreterstellung und Gutglaubenserwerb an beweglichen Sachen.
Streit um die Studiengebühren
In der Klausur wird ein Gesetz zur Einführung von Studiengebühren in einem Bundesland auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten geprüft. Ein Student fühlt sich insbesondere durch die neue finanzielle Belastung benachteiligt und begehrt die Überprüfung potenzieller Grundrechtsverstöße, etwa im Hinblick auf Gleichheit, Berufsfreiheit und Bildungszugang. Die Klausur legt dabei besonderen Wert auf die Argumentation zu Grundrechten und mögliche Verfassungsverstöße.
Bad Girls – nehmt Euch vor den Frauen in Acht
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem mehrere Beteiligte mit Fragen des Unterlassens, des Notwehrexzesses und des Erlaubnistatbestandsirrtums konfrontiert werden. Im Mittelpunkt stehen die (Nicht-)Rettung eines Kindes durch den Vater, der Einfluss einer weiteren Person sowie eine spätere tödliche Eskalation zwischen Ehepartnern. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Vater, Geliebter und Tochter soll geprüft werden.
Die Stolperfalle
Die Klausur thematisiert das Recht der Leistungsstörungen im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über einen Kronleuchter. Behandelt werden u.a. Fragen zum Annahmeverzug, zur Gefahrtragung, zu möglichen Schadensersatzansprüchen nach Beschädigung der Kaufsache auf dem Lieferweg sowie Ansprüche im Deliktsrecht wegen eines durch einen baulichen Mangel verursachten Unfalls.
Telefonicom
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt aus dem Steuerrecht, insbesondere die Änderung und Anfechtung von Steuerbescheiden sowie die Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids für die Einkommensteuer. Im Fokus stehen materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Fragen aus dem Bereich des öffentlichen Rechts, etwa Einspruchsverfahren und die Rechtskraft von Behördenbescheiden sowie deren formelle Voraussetzungen und Wirkung. Der Sachverhalt ist als Aktenvortrag konzipiert.
Kein Alkoholverbot ist auch keine Lösung?
Die Klausur behandelt das nächtliche Alkoholverkaufsverbot nach dem baden-württembergischen LadÖG sowie ein Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Flächen durch Polizeiverordnung. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen das Verkaufsverbot sowie einer Anfechtungsklage gegen einen polizeilichen Platzverweis. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsprozessuale, polizei- und ordnungsrechtliche sowie verfassungsrechtliche Fragestellungen.
Die gefährliche Ex-Frau
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von K, die aus Ärger eine Villa anzündet sowie eine Prüfplakette am eigenen Fahrzeug manipuliert. Im Mittelpunkt stehen Brandstiftungs- und Urkundsdelikte sowie Sachbeschädigung, wobei der Sachverhalt klassische Konstellationen des Strafrechts und relevante strafrechtliche Normen beleuchtet.
* "Der Unternehmer in der Zwickmühle?
Die Klausur thematisiert den Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer und einer Verbraucherin, wobei sowohl Mängelrechte der Käuferin als auch Regresmöglichkeiten des Händlers gegenüber dem Lieferanten im Zentrum stehen. Zudem werden prozessuale Aspekte der Rechtsdurchsetzung und Bindungswirkung zukünftiger Urteile für Dritte angesprochen. Ausgangspunkt sind die Mangelfälle (falsche Farbe, Defekt), der Widerruf, der Verlust des Kaufgegenstands und der Unternehmerregress.
* "Schluss mit der Vetternwirtschaft!
Die Klausur thematisiert das Personengesellschaftsrecht am Beispiel einer OHG. Prüfungsgegenstand sind mögliche Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter, die actio pro socio und die Voraussetzungen für den Ausschluss eines Gesellschafters. Zudem wird die gesellschaftsrechtliche Durchsetzung dieser Ansprüche behandelt.
Kommunale Wasserversorgung für einen Schwarzbau?
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein baurechtswidrig genutztes Freizeitgrundstück Anspruch auf Anschluss an die kommunale Wasserversorgung hat. Dabei werden sowohl Fragen des kommunalen Satzungsrechts, des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts als auch verwaltungsprozessrechtliche Aspekte geprüft. Zudem wird die Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung des Wasseranschlusses durch die Gemeinde analysiert.
Die flüchtige Ladendiebin
Diese Übungsklausur behandelt einen Fall aus dem Bereich des Strafrechts, in dem es um die strafrechtliche Bewertung eines Ladendiebstahls, einer Nötigung sowie um die mögliche Qualifikation als räuberischer Diebstahl geht. Zudem werden Aspekte des Betrugs angesprochen. Die Sachverhaltsdarstellung umfasst polizeiliche Ermittlungen und Zeugenaussagen mit Bezug auf den Tathergang.
Kneipenquerelen
Die Klausur 'Kneipenquerelen' thematisiert Gesetzgebungskompetenzen des Bundes nach der Föderalismusreform am Beispiel des Gaststättenrechts und die Reichweite bundesgesetzlicher Regelungen in Landesgesetzen (statische Verweisung LGastG auf BGastG). Im Zentrum steht die Frage, ob eine landesrechtliche Weitergeltung und Anwendung neuer Bundesvorschriften möglich ist und ob eine Verfassungsbeschwerde gegen eine darauf gestützte Geldbuße Aussicht auf Erfolg hat.
Masern-Party
Die Klausur behandelt Körperverletzungsdelikte, erfolgsqualifiziertes Delikt (Teilnahme), rechtfertigende Einwilligung bei Einwilligungsunfähigkeit, Erziehungs- und Sorgerecht der Eltern, objektive Zurechnung bei ärztlichem Fehlverhalten, psychische Beihilfe.
Die Vogelhändler
Die Klausur behandelt in einem Fallkontext den Papageienverkauf durch einen nicht verfügungsberechtigten Freund während eines Auslandsaufenthalts des Eigentümers. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§ 985 BGB), bereicherungsrechtliche Rückabwicklung, schadensersatzrechtliche Fragestellungen wegen Verlusts der Sache sowie etwaige Gegenansprüche des Erwerbers. Es sind zentrale Strukturen des allgemeinen und besonderen Schuldrechts, des Sachenrechts und Aspekte der GoA zu analysieren.
Schadensersatz wegen Wegfalls der Ehefrau?
Die Klausur behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang ein Ehemann Schadensersatz für den krankheits- bzw. unfallbedingten Wegfall der Ehefrau als Arbeitskraft in Haushalt und Praxis gegen einen Schädiger verlangen kann. Thematisiert wird die Anspruchsgrundlage im Deliktsrecht, insbesondere § 823 BGB, sowie das familienrechtliche Verhältnis hinsichtlich des Familienunterhalts (§ 1360 BGB) und die Mitwirkungspflicht im gemeinsamen Geschäft (§§ 1353 I, 1356 I BGB).
Das war's mit dem Smart
Die Klausur behandelt die Reichweite der Betriebsgefahr bei Kraftfahrzeugen in einer Konstellation, in der ein abgestelltes Fahrzeug durch ein Brandereignis und anschließende Eingriffe eines Dritten zerstört wird. Ausgangspunkt ist die Haftung aus Kfz-Betriebsgefahr sowie konkurrierende oder überlagernde Ansprüche gegen andere Beteiligte (insbesondere deliktische Ansprüche). Der Sachverhalt bezieht sich auf einen Garagenbrand, eine möglicherweise fahrlässige Schadensverursachung durch Nachbarn und Eigentums- bzw. Besitzverhältnisse beim neuwertigen Fahrzeug.
Der Tannenbaumverkauf
Die Klausur behandelt die Frage, ob K als Nachbar einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Nutzung des Grundstücks S-Straße 2 für den Tannenbaumverkauf, für Werbeanlagen und als Parkplatz hat. Streitig sind insbesondere die bodenrechtliche Relevanz und Zulässigkeit dieser Nutzungen im allgemeinen Wohngebiet, die Möglichkeit und Voraussetzungen einer Nutzungsuntersagung sowie Fragen zur Zulässigkeit und Form des Widerspruchsverfahrens. Vorzunehmen ist eine umfassende verwaltungsprozessuale und baurechtliche Prüfung anhand des Berliner Landesrechts und des BauGB.
Jukebox in Flammen
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einer vermachten Jukebox, die nach Umbau und Vermietung durch einen Dritten fahrlässig zerstört wird. Es geht um die Zuweisung von Schadensersatz- und Ersatzansprüchen zwischen Erbe, Vermächtnisnehmer und Mieter, einschließlich Fragen der Drittschadensliquidation, des Schadensrechts und des Verwendungsersatzes.
Geld oder Schläge
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine polizeiliche Wohnungsverweisung (Rückkehrverbot) nach häuslicher Gewalt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das gegenüber dem Ehemann ausgesprochene und bereits erledigte Rückkehrverbot rechtmäßig war. Der Sachverhalt umfasst die polizeiliche Gefahrenprognose, das Hausverbot und die Auswirkungen auf Grundrechte.
Easy Going in Europa?
Die Klausur befasst sich mit der Vereinbarkeit einer kommunalen Regelung in Maastricht, die den Zutritt zu Coffeeshops auf Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden beschränkt, mit den europäischen Grundfreiheiten. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Maßnahme eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Waren- und Dienstleistungsverkehr darstellt, ob sie gerechtfertigt werden kann und wie sie sich auf Nebenangebote in Coffeeshops (Speisen, Getränke) auswirkt.
Übungsfall: Der mutige Mitarbeiter
Im Mittelpunkt des Falls steht ein geplanter Einbruchsdiebstahl durch zwei Mitbewohner, A und B, bei dem hochwertige Elektrogeräte aus einem Universitätsinstitut entwendet werden sollten. Aus gesundheitlichen Gründen führt A die Tat nicht selbst aus, sondern unterstützt B durch Informationen und gemeinsame Beuteabrede. B versucht daraufhin, mit einem Schraubenschlüssel einzubrechen, wird aber bei Tatausführung vom diensthabenden Mitarbeiter M überrascht und flieht ohne Beute. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Strafbarkeit wegen (versuchten) Diebstahls unter Qualifikationen des § 244 StGB sowie Aspekte der Täterschaft und Teilnahme.
Der praktische Fall – Strafrecht: „Von Höllen-Engeln und Banditen“
Im Zentrum des Falls steht die Auseinandersetzung zweier rivalisierender Rockergruppen. Nachdem Vitali K. (Mitglied der 'Banditen') eine 'Kutte' von Rocky (Mitglied der 'Höllen-Engel') entwendet, erfährt Rocky durch einen Polizeibeamten die Identität des Täters und stellt Vitali daraufhin, wobei es zu einer schweren Körperverletzung kommt. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen wie Diebstahl, Körperverletzung, Garantenstellung von Polizeibeamten sowie Aspekte der Notwehr und Rechtfertigung. Zusätzlich wird die Rolle von Irrtümern und die Besonderheiten bei Hausfriedensbruch, gefährlichen Werkzeugen und fahrlässigem Verhalten thematisiert.
Übungsfall: Störung am Volkstrauertag
A und B, politisch rechts orientierte Aktivisten, stören am Volkstrauertag eine Gedenkveranstaltung in der Stadt S durch provokative Plakate, Wehrmachtsuniformen und Parolen. Sie werden von Polizeibeamten erst aufgefordert, ihre Plakate auszuhändigen und die Umgebung des Friedhofs zu verlassen; A kehrt später zurück und äußert erneut lautstark seine Meinung vor Friedhofsbesuchern. Die Polizei nimmt A daraufhin mit und bringt ihn in seine Wohnung in einer anderen Stadt. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Gefahrenabwehr, Versammlungsrecht und Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Totenruhe.
Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht: Künstlerpech
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Johannes Jüttgen (J) von der Hochschule H Schadenersatz in Höhe von 100.000 € wegen der Zerstörung einer Kunstinstallation („Fettecke“) verlangen kann, die von Professor Boris Bös (B) im Atelier der Hochschule geschaffen und J gewidmet wurde. Nach dem Tod von B wird das Atelier renoviert und die Kunstinstallation von einer Reinigungskraft der H beseitigt. Zwischen J und H ist streitig, wer Eigentümer der Installation war und ob H zum Entfernen der Fettecke berechtigt war. Der Fall behandelt insbesondere sachenrechtliche Fragestellungen zu Eigentumserwerb, Eigentumsverhältnissen an Kunstwerken und etwaigen Schadensersatzansprüchen.