Der Bundesrat
Der Bundesrat ist das Verfassungsorgan der Länder auf Bundesebene und nimmt zentrale Aufgaben im Gesetzgebungsverfahren wahr (Art. 50–53 GG). Im Fokus stehen Mitwirkungsrechte bei zustimmungs- und einspruchspflichtigen Gesetzen (Art. 77, 82 GG), Bundesrat vs. Bundestag-Kompetenzen (Art. 76, 70 GG) sowie die Interessenvertretung der Länder. Examensklassiker: Zustimmungserfordernisse, Vermittlungsausschuss, politische Verantwortlichkeit des Bundesrats.
Klausuren zum Thema
Legalisierung durchs Schlupfloch
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das neu beschlossene Cannabisgesetz (CanG) formell verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Zu prüfen sind insbesondere die Einhaltung des Gesetzgebungsverfahrens, die Beteiligungsrechte von Bundesrat und Opposition sowie die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Staatsorganisationsrecht. Das Land B begehrt die Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Vizepräsidentin auf Abruf
Die Klausur befasst sich mit Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts und dem Status sowie den Aufgaben der Vizepräsidentin des Bundestags. Es werden die rechtlichen Grundlagen und die verfassungsrechtlichen Prinzipien rund um die obersten Verfassungsorgane geprüft. Ziel ist es, ein Verständnis für die Funktionsweise und die Zusammensetzung des Bundestags im Kontext des Grundgesetzes zu entwickeln.
Politische Klimapflege
Die Klausur behandelt staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen am Beispiel des Gesetzgebungsverfahrens zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz (GRG), insbesondere die Geschäftsautonomie des Bundestages, die Rolle von Ausschüssen und die Verknüpfung sachfremder Regelungen. Im Vordergrund steht zudem der verfassungsprozessuale Rechtsschutz gegen die Gesetzgebung des Bundestags und kritische Einsprüche des Bundesrats.
Saarabstimmung – die Dritte
Die Klausur behandelt die Frage, ob der Ausschluss eines Bundeslandes durch Bundesgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Landesregierung des betroffenen Bundeslandes sucht Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das sogenannte SaarAustrittsG. Die Aufgabenstellung erfordert insbesondere eine Prüfung der Prozessarten, der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes sowie eine Auseinandersetzung mit der hypothetischen Variante einer Grundgesetzänderung.
Staatliches Mauttheater
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des sog. Mautgesetzes (MautG), insbesondere im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren, die Funktionsverteilung zwischen Bund und Ländern und die Einrichtung einer Bundesoberbehörde zur Mautverwaltung. Untersucht wird, ob das Verfahren formell und materiell verfassungsgemäß ablief und ob Kompetenz- und Verfahrensvorschriften insbesondere aus dem Grundgesetz eingehalten wurden.
Streit um das Betreuungsgeld
In der Klausur wird eine abstrakte Normenkontrolle gegen das Gesetz zum Betreuungsgeld durch Abgeordnete behandelt. Erörtert werden Fragen der Gesetzgebungskompetenz, das Gesetzgebungsverfahren einschließlich Beschlussfähigkeit und Beteiligung des Bundesrates sowie die Antragsberechtigung. Die materielle Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldgesetzes ist im Gutachten unterstellt.
Der enttäuschte Parteispender
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Rückwirkung bei der Abschaffung steuerlicher Begünstigungen für Parteispenden sowie klassische Probleme des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere zur uneinheitlichen Stimmabgabe im Bundesrat. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie eine rückwirkende Änderung der Parteienfinanzierung verfassungsrechtlich zulässig ist.
Bundeswehreinsatz zur Terrorbekämpfung?
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland und zur Abwehr terroristischer Anschläge wirft prozessuale Fragen des Gesetzgebungsverfahrens (u.a. Beteiligung des Bundestags und Bundesrats, Vermittlungsausschuss) und materiell-rechtliche Fragen zum Eingreifen der Streitkräfte (insb. finaler Rettungsschuss, Flugzeugabschuss) im Lichte der Verfassungsrechtsprechung auf.
Todesstrafe
Die Klausur thematisiert die Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland im Wege eines neuen Bundesgesetzes und die hieran anknüpfenden verfassungsrechtlichen Fragen. Im Mittelpunkt stehen die möglichen Verletzungen von Grundrechten durch die Verurteilung zum Tode und die formelle sowie materielle Verfassungsmäßigkeit des entsprechenden Gesetzes. Besonderes Augenmerk gilt der Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerden gegen die Todesstrafe und deren gesetzliche Grundlage.
Südumfahrung Saarheim
In der Klausur geht es um das sogenannte 'Gesetz über den Bau der Südumfahrung Saarheim', das ein Infrastrukturprojekt für eine europäische Hochgeschwindigkeitsbahn regelt und weitreichende Auswirkungen auf die Stadt Saarheim sowie private Eigentümer und Umweltverbände hat. Diskutiert wird insbesondere die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, an dessen Planung die Stadt Saarheim nicht ordnungsgemäß beteiligt war und deren Eigentumsrechte durch Enteignungen betroffen sind. Der Stadtrat erhebt daher Verfassungsbeschwerde und macht Grundrechtsverstöße geltend.
Sondergericht
Im Fall geht es um die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das der Bundesregierung die Möglichkeit einräumt, für bestimmte Straftaten sogenannte Sondergerichte mit besonderen Verfahrensregeln einzusetzen. Ein Verurteilter rügt nach seiner Verurteilung durch ein solches Sondergericht als mutmaßlicher Terrorist per Verfassungsbeschwerde insbesondere die Verletzung des Rechts auf ein ordentliches gesetzliches Gericht und seines Anspruchs auf ein faires Verfahren. Die Bundesregierung bestreitet die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde.
Sezessionskrieg
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit der Einführung einer speziesspezifischen Grundgesetzvorschrift (Art. 118b GG) zur Länderneugliederung und Gestaltung föderaler Strukturen sowie die verfassungsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten des Bundes auf einen behaupteten Sezessionsversuch eines Bundeslandes. Zentral sind Fragen zur Bindung der Bundesorgane an die verfassungsmäßige Ordnung, der Legitimität von Bundeszwang und dem Einsatz von Bundespolizei oder Militär gegenüber Ländern bzw. deren Organen.
Die "Saarheimer Verträge"
Die Klausur behandelt die Einführung zweier neuer Vorschriften durch die sogenannten "Saarheimer Verträge", mit denen sowohl eine Beflaggungspflicht für private und öffentliche Gebäude als auch die vollständige Übertragung der Steuerhoheit auf die Europäische Union eingeführt wird. Die Ratifizierung erfolgt durch ein nationales Zustimmungsgesetz, gegen das eine Individualbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben wird. Prüfungsgegenstand ist die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde, insbesondere im Hinblick auf die Grundrechtspositionen und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Souveränitätsübertragung.
Out of Area
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des neu geschaffenen Gesetzes zur Regelung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr (BWAusEinG), das insbesondere den Parlamentsvorbehalt, die wehrverfassungsrechtlichen Kompetenzen, das Verhältnis von Exekutive und Legislative sowie die Beteiligung von Wehrpflichtigen an Auslandseinsätzen regelt. Schwerpunktmäßig sind dabei Fragen zum Parlamentsbeteiligungsrecht, zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes und zur Bindung an Grundgesetzartikel zu prüfen.
Leistungsorientiertes Wahlrecht
In dieser Klausur wird die Verfassungsmäßigkeit eines "leistungsorientierten Wahlrechts" geprüft, das die Bundestagswahl nach Einkommensgruppen differenziert und abweichend von den bisherigen Wahlrechtsgrundsätzen gestaltet. Die Sachverhaltsfrage bezieht sich auf die Erfolgsaussichten eines Organstreitverfahrens durch eine Bundestagsfraktion und auf die Zulässigkeit sowie Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde einer einzelnen Wahlbürgerin. Dabei werden mögliche Grundrechtsverletzungen sowie Verstöße gegen das Staatsorganisationsrecht, insbesondere die Wahlrechtsgrundsätze und den Grundsatz der Volkssouveränität, thematisiert.
Gleichgeschaltet
Die Klausur behandelt das sog. Berlin-Gleichschaltungsgesetz. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Probleme des föderalen Systems, der Parteienfreiheit und der staatlichen Organisation. Die Zulässigkeit und Begründetheit von Anträgen des Parteivorstands und eines Landes vor dem Bundesverfassungsgericht werden anhand des Eingriffs des Bundes in die Landesverfassung und der Auflösung einer Partei geprüft.
Bahnreform
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Ausfertigung des "Gesetzes zur Publifizierung der Deutschen Bahn AG". Im Zentrum steht insbesondere, ob der amtierende Präsident des Bundesrates Urquell anstelle des verletzten Bundespräsidenten das Gesetz ausfertigen durfte oder musste und ob die Verweigerung der Ausfertigung angesichts Art. 87e GG gerechtfertigt war. Es werden sowohl staatsorganisationsrechtliche Aspekte als auch die Frage der Vereinbarkeit des Gesetzes mit Art. 87e GG geprüft.
An die Kette gelegt
Die Klausur thematisiert die Bindung der Mitglieder einer Landesregierung an Weisungen des Landtags bezüglich des Stimmverhaltens im Bundesrat sowie deren mögliche Verankerung in der saarländischen Verfassung. Streitig ist insbesondere, ob und wie weit der Landtag das Stimmverhalten der Bundesratsvertreter steuern darf und welche Anforderungen das Verfahren einer Landesverfassungsänderung stellt. Rechtsfragen zum Verhältnis von Landesverfassungen zum Grundgesetz und zu den verfassungsgerichtlichen Verfahren stehen im Vordergrund.
Der Bundesrat in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.