Klausuren
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Aktenvortrag – Strafrecht: Strafbefehl - Die verschwundene Mietkaution
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Prüfung der Zuständigkeit bei der Entscheidung zwischen Strafbefehl und Anklageerhebung, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Leistung auf Inhaberpapier ohne weitere Berechtigungsprüfung sowie die sachgerechte und kompakte Schilderung des Sachverhalts. Eingegangen wird auf die strafrechtlichen Implikationen verschwundener Mietkautionen und das Verfahren der Strafbefehlsausstellung. Die relevanten strafrechtlichen und prozessualen Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Falllösung.
Tödlicher Westerndreh
Die Klausur behandelt mittelbare Täterschaft.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Todfeinde
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz im Strafprozess und dessen Durchbrechung, insbesondere im Zusammenhang mit einer Gehörsverletzung durch Zeugenvernehmungen ohne Anwesenheit des Angeklagten. Im materiellen Strafrecht liegt ein Fokus auf dem Problem der teleologischen Reduktion bei urlaubsbedingtem Leerstand, atypischem Kausalverlauf sowie dem Komplex rund um den error in persona, den Erlaubnistatbestandsirrtum und den Putativnotwehrexzess. Weiterhin ist das Verhältnis von Mord und Totschlag bzw. Tatbestandsverschiebung relevant. Die Klausur verlangt eine detaillierte Analyse strafrechtlicher Kernfragen und prozessualer Besonderheiten im Umgang mit Beweisaufnahme und Irrtümer.
Von heißer Mode und modebedingten Sünden
Die Klausur behandelt Brandstiftungsdelikte mit Schwerpunkt auf der Differenzierung zwischen den Tathandlungen, den Körperverletzungsdelikten einschließlich des erfolgsqualifizierten Versuchs und möglichen Urkundenfälschungen. Im Mittelpunkt steht das Verhalten der Tessa, die ihr Modegeschäft in Brand setzt und eine frühere Freundin schubst, die daraufhin von einem Zug tödlich verletzt wird. Ihre Täuschungshandlung zur Schaffung eines Alibis ist ebenfalls rechtlich zu würdigen.
Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse
In dieser Anfängerklausur wird geprüft, ob sich der Fußballspieler Anton (A) wegen seines grob regelwidrigen Tritts gegen einen Mitspieler im Rahmen eines Kreisklassenspiels strafbar gemacht hat. Zudem ist zu prüfen, ob die übermüdete Ärztin Christine (C) für den Tod des verletzten Spielers durch eine fahrlässige Medikamentenverwechslung strafrechtlich verantwortlich ist. Die Klausur thematisiert damit Kausalitätsfragen, Irrtumsproblematiken und den Umgang mit Fahrlässigkeit im strafrechtlichen Kontext.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Bruderliebe" im kriminellen Milieu
Die Klausur setzt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Regelbeispielen auseinander, insbesondere am Beispiel eines Störsenders als nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmtes Werkzeug sowie unbenannten besonders schweren Fällen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Tankvorgang als Wegnahme im Rahmen des Diebstahls und den damit verbundenen Problemfeldern wie Gewahrsamsenklave und der Lehre vom bedingten Einverständnis. Zudem werden die Abgrenzung zwischen Beihilfe zum Diebstahl und zur Hehlerei sowie die Zurechnung von Regelbeispielen thematisiert. Das zeitliche Verhältnis zwischen Hehlereihandlung und Vortat (Perpetuierungstheorie) bildet einen weiteren zentralen Prüfungspunkt.
* "Von allen guten Geistern verlassen
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragestellungen rund um die Belehrungspflichten bei der polizeilichen Befragung von Beschuldigten, Beschlagnahmeverboten hinsichtlich Aussagen und Notizen von Geistlichen sowie prozessualen Voraussetzungen und möglichen Beweisverwertungsverboten im Strafverfahren. Schwerpunkt ist die Erfolgsaussicht einer Revision gegen ein auf Beweiserhebung und -verwertung gestütztes Strafurteil.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsaussichten - Baumarkt-Diamant
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Rahmen einer Revision, insbesondere die Dreieckserpressung mit Bezug auf die Vermögensverfügung als Schwerpunkt. Zudem werden die sachliche Zuständigkeit bei minder schwerem Fall sowie die Reichweite der Verfahrenseinstellung bei einer einheitlichen prozessualen Tat und das Beruhen auf Belehrungsmangel in Zusammenhang mit der Verlesung ohne Gerichtsbeschluss vertieft erörtert. Die Aufgabenstellung umfasst auch Aspekte der Vererbung des Strafantragsrechts und der Antragsfrist. Damit liegt der Fokus der Klausur auf den prozessualen und materiell-rechtlichen Herausforderungen im Strafverfahren und deren revisionsrechtlicher Überprüfung.
Die missglückte Hauptverhandlung
Die Klausur behandelt typische Verfahrens- und Sachrügen im Rahmen einer strafprozessualen Revision unter besonderer Berücksichtigung des richtigen Umgangs mit Verfahrensfehlern (etwa Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO oder Besetzungseinwand wegen Mutterschutz) sowie materiell-rechtlich insbesondere Vermögens- und Eigentumsdelikte (Raub u.a.). Schwerpunkt ist die Analyse fehlerhafter Verfahrensgestaltung und deren Auswirkungen auf den Bestand eines Urteils.
Heidelheimer Betrügereien
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden verschiedene Vermögens- und Eigentumsdelikte rund um Manipulationen im Sportwettenumfeld und ein Hoteldiebstahl geprüft. Gegenstand sind unter anderem die versuchte Spielmanipulation durch Bestechung eines Schiedsrichters und der Diebstahl von Bargeld unter Einsatz eines Hotelschlüssels unter falschem Namen sowie die dabei verursachte schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Die §§ 211–231 StGB (insb. Tötungs- und Körperverletzungsdelikte) sind laut Angabe ausgenommen.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften - (Ersatz-)Freiheitsstrafen und Fahrverbote
Die Klausur behandelt zunächst die Beurteilung des Antrags auf gerichtliche Entscheidungen nach §§ 109 ff. StVollzG, wobei insbesondere der Beurteilungsspielraum, das Ermessen und das Nachschieben von Gründen im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus wird die Interpretation einer statistischen Tabelle thematisiert, was Kenntnisse im Umgang mit strafrechtlichen Statistiken erfordert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist das Nettoeinkommensprinzip und das Einbußeprinzip, die für die Bemessung von Strafen relevant sind. Insgesamt stehen die prozessualen Anforderungen und statistischen Auswertungen sowie die strafrechtlichen Prinzipien im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen und Fahrverboten im Vordergrund.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Wohin mit all dem Geld?
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung der Übereignung und des Gewahrsams an Geldscheinen im Ausgabefach eines Geldautomaten sowie das tatbestandsausschließende Einverständnis durch die Geldausgabe. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Vorsatz im Hinblick auf eine schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung und der Vermögensverfügung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei Erpressungsdelikten. Zudem wird die Unbefugtheit im Sinne von § 263a StGB unter verschiedenen Verständnisansätzen (subjektiv, computerspezifisch, betrugsspezifisch) behandelt. Insgesamt stehen damit Fragestellungen aus dem Bereich des Computerstrafrechts und der Vermögensdelikte im Mittelpunkt.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Handwerker auf Superspartour
Handwerker A tankt an einer Selbstbedienungstankstelle der Betreiberin B und entscheidet sich nach dem Tanken, den Betrag für das Benzin nicht zu bezahlen. Zusätzlich entwendet A im Kassenraum eine Zeitschrift, indem er sie unter seiner Jacke versteckt, und verlässt das Gebäude. Als B ihn aufhält, fährt A sie mit seinem Pkw an, um eine Konfrontation zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, Vermögensdelikten und dem Einsatz eines potenziell gefährlichen Werkzeugs im Zusammenhang mit einem räuberischen Diebstahl.
Examensübungsklausur Strafrecht: Nur Bares ist Wahres!
In diesem Fall verlangen Ali (A) und Erika (E) von Oskar (O) die Rückzahlung eines Darlehens sowie eine Entschädigungszahlung, nachdem O zuvor finanzielle Vorteile auf Kosten von A und E erlangt hatte. Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen A und E O unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Androhung mit einer Schreckschusspistole unter Druck, bis O ein „Ehrenwort“ zur Zahlung abgibt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf die Delikte der Erpressung, Nötigung und Körperverletzung, insbesondere im Hinblick auf den tauglichen Nötigungserfolg, den Zusammenhang zwischen Zwang und Vermögensverfügung sowie die Waffenqualifikation einer Schreckschusspistole. In einem weiteren Teil geht es um eine Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters und die Wirksamkeit eines Strafantrags per Onlineanzeige.
Der Abgasskandal
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Vorstandsmitglieds A im Rahmen des sogenannten Abgasskandals. Thematisiert werden mittelbare Täterschaft, Betrug und Untreue durch die Entscheidung zur Produktion eines manipulierten Fahrzeugs, dessen Mangelfreiheit gegenüber Kunden wahrheitswidrig versichert wurde, mit erheblichen finanziellen Folgen für die X-AG.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Revision, Geldwäsche, Richtlinienkonforme Auslegung
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der richtlinienkonformen Auslegung des Leichtfertigkeitskriteriums und den unionsrechtlichen Vorgaben zur Mindestharmonisierung sowie der Frage einer Sperrwirkung durch bereits verwirklichte Hehlereitätbestände. Ein weiteres zentrales Thema ist der Treuebruchstatbestand im Zusammenhang mit dem Gewahrsam, insbesondere die Problematik des fehlenden Vorsatzes in einem beiläufigen Gespräch. Zudem wird das Beweisverwertungsverbot im Fall einer unterbliebenen Belehrung über ein Auskunftsverweigerungsrecht aus § 55 II StPO als wichtiger Aspekt geprüft. Insgesamt werden zentrale Fragen der revisionsrechtlichen Dogmatik, des materiellen Strafrechts und unionsrechtlicher Vorgaben vertieft behandelt.
Anklageschrift – Missgunst im Straßenverkehr
Die Klausur behandelt einen Vorfall im Straßenverkehr, bei dem ein Fahrradfahrer durch das äußerst rechte Fahren eines Pkw-Fahrers, motiviert durch Missgunst und persönliche Animosität, zu Sturz kam und sich verletzte. Zu prüfen sind insbesondere tatbestandsmäßige Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit sowie Straßenverkehrsdelikte, die mit einem strafprozessualen Fokus – insbesondere in Form einer Anklageschrift aus Sicht der Staatsanwaltschaft – aufgearbeitet werden sollen.
Anfängerübungsklausur: Alte Feindschaft
Im Mittelpunkt des Falls steht die wechselseitige Eskalation zwischen den verfeindeten O und T, bei der es zunächst zu einer gefährlichen körperlichen Auseinandersetzung durch einen Schusswaffengebrauch kommt. Im weiteren Verlauf versucht O, sich durch einen geplanten Schlag zu behaupten, verzichtet jedoch angesichts des Kindes auf sein Vorhaben. Schließlich stellt T O eine Falle, die versehentlich den ahnungslosen Nachbarn N verletzt. Im Vordergrund stehen Fragen der Strafbarkeit wegen Körperverletzung, Irrtumsproblematik, Rücktritt und Versuch sowie der Notwehr gemäß StGB.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Große und kleine Finanzgeschäfte
Im Mittelpunkt des Falles stehen die Vorstände der H-AG, die zum Zwecke einer Bilanzaufbesserung ein riskantes Millionengeschäft mit der X-Bank ohne eingehende Prüfung der Vertragsunterlagen abschließen und dadurch dem Unternehmen einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen. Nach ihrer Entlassung nutzt einer der Vorstände, A, sein technisches Wissen, um mittels kontaktlosen EC-Kartenzahlungen unbemerkt Geldbeträge von Dritten zu stehlen. Die Klausur thematisiert insbesondere strafrechtliche Verantwortlichkeiten nach dem StGB im Kontext von Untreue im Unternehmensbereich sowie Betrug durch missbräuchliche Nutzung elektronischer Zahlungssysteme. Ein Bezug zu § 93 AktG und der HSH-Nordbank-Entscheidung des BGH ist gegeben.
Containern für den Hunger der Welt
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung des sogenannten 'Containerns', also der Entnahme entsorgter Lebensmittel aus Müllcontainern eines Supermarkts. Geprüft wird insbesondere, ob sich die Beteiligten dabei wegen Diebstahls, besonders schwerem Fall des Diebstahls, Betrugs und/oder Hehlerei gemäß StGB strafbar gemacht haben. Im Mittelpunkt stehen die Eigentumslage an den entsorgten Lebensmitteln, das Tatbestandsverständnis sowie mögliche Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.
Anfängerklausur – Strafrecht: Aktivismus in der Klimakrise
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von Klimaaktivismus mit einem Fokus auf die Anwendung des Notstandsrechts im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Zentrale Schwerpunkte sind darüber hinaus die Frage, ob ein Bolzenschneider als gefährliches Werkzeug gemäß § 244 I Nr. 1 Buchst. a StGB anzusehen ist sowie die Problematik des Beisichführens eines solchen Werkzeugs bereits im Versuchsstadium. Außerdem wird der Rücktritt von der Qualifikation nach Verwirklichung des qualifizierenden Merkmals und die analoge Anwendung des § 24 I 1 StGB thematisiert.
Übungsfall: Das Abfalldilemma
Im Mittelpunkt des Falls steht der Geschäftsführer einer Lackfabrik, der aus Kostengründen auf eine vorgeschriebene umweltrechtliche Genehmigung verzichtet und in der Folge giftige Produktionsabfälle unsachgemäß entsorgt. Durch das Vergraben und spätere Versenken von Fässern mit Chemikalien kommt es zu erheblichen Umweltschäden, darunter die Verunreinigung des Bodens, das Absterben von Pflanzen und Tieren sowie die Beeinträchtigung eines Badesees. Außerdem kommt es zu einer tödlichen Körperverletzung, als ein Badegast versehentlich von einem Fass getroffen wird. Der Fall behandelt die zentralen Fragen nach der Strafbarkeit der handelnden Personen insbesondere im Umweltstrafrecht (§§ 324a, 330 StGB) und geht zudem auf gemeinschaftsgefährdende Delikte des Allgemeinen Teils ein.
Übungsfall: Schlüssel zum Glück
B findet nach der Scheidung von S einen Schlüssel zur Villa der Ex-Schwiegermutter O, behält ihn absichtlich und überlässt ihn später ihrem neuen Freund A. A verschafft sich mit dem Schlüssel Zutritt zum Haus der O und entwendet dort Wertsachen, wobei es zu einer Gewalttat mit Todesfolge an O kommt. Im Raum stehen insbesondere strafrechtliche Prüfungen bezüglich Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Körperverletzungs- und Tötungsdelikten sowie einer möglichen Beteiligung von B. Der Erblasserstatus von S und strafprozessuale Aspekte wie Strafanträge werden thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur: Geldabheben mit Hindernissen
Im Mittelpunkt des Falls steht W, der mithilfe einer präparierten Metallblende am Geldautomaten versucht, zurückgehaltene Geldscheine zu entwenden (sog. Cash-Trapping). Nach dem Scheitern dieses Plans manipuliert W einen weiteren Kunden während des Abhebevorgangs und entnimmt diesem unter Ablenkung Bargeld. Zudem verwendet W das erlangte Geld für ein Restaurantessen mit seiner Freundin B, die anschließend einen Teil des Geldes mit Kenntnis der Herkunft annimmt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Strafbarkeit von W und B nach dem StGB, insbesondere zum Versuch des Diebstahls, zur Wegnahme aus Automaten nach Eingabe der PIN und zur Teilnahme an Hehlerei.