Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht - Der plastikfreie Weihnachtsmarkt
Die Klausur befasst sich im Schwerpunkt mit der rechtlichen Überprüfung einer kommunalen Benutzungssatzung für einen Weihnachtsmarkt. Zentrale Themen sind die formelle Rechtmäßigkeit des Satzungserlasses, insbesondere die Frage der Verbandskompetenz der Gemeinde bei einer möglichen Sperrwirkung durch Bundesgesetzgebung. Außerdem wird umfassend die materielle Rechtmäßigkeit der Satzung behandelt, wobei insbesondere die ordnungsgemäße Ermessensausübung sowie mögliche Verstöße gegen die Berufsfreiheit und Kunstfreiheit zu prüfen sind. Darüber hinaus wird der strukturierte Aufbau der Prüfung und die Herausarbeitung der materiellen Anspruchsvoraussetzungen von Art. 21 I BayGO verlangt.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Eigentumsdelikte - Alles Käse
Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gewaltbegriff und dem Gewahrsam. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit dem 'vergeistigten' Gewaltbegriff, dem Finale Zusammenhang und der Frage der Gewahrsamsverhältnisse. Zudem wird der Vorsatz und die Zueignungsabsicht, insbesondere der Einsatz von Scheinwaffen als Drohmittel im Sinne der §§ 244, 250 StGB, umfassend thematisiert. Ferner wird die Aneignungsabsicht beim Verzehr des Diebesguts und das Regelbeispiel der Hilflosigkeit behandelt.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Polizeiliche Kennzeichnungspflicht
In der Klausur steht die grundrechtliche Bewertung der polizeilichen Kennzeichnungspflicht im Mittelpunkt. Wesentliche Schwerpunkte bilden die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Eingriffsgrundlage unter Berücksichtigung des Bestimmtheitsgrundsatzes, der Wesentlichkeitslehre und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Zudem wird die Verfassungsmäßigkeit der konkreten Anwendung im Einzelfall insbesondere in Bezug auf die Angemessenheit problematisiert. Ein weiterer Fokus liegt auf dem sachlichen Schutzbereich, namentlich der Herleitung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Die Leiden des jungen Werner
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines waffenrechtlichen Bescheids gegen ein exponiertes Mitglied einer verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Partei. Im Mittelpunkt stehen die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, die Rücknahme waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie die sofortige Vollziehbarkeit und der einstweilige Rechtsschutz. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die Grenzen verwaltungsbehördlicher Maßnahmen im Spannungsverhältnis zu Grundrechten und Parteimitgliedschaft.
Arzneimittel aus dem Automaten – oder doch nur Schokolade?
Die Klausur thematisiert eine Anfechtungsklage gegen die Untersagung des Arzneimittelverkaufs per Automat in Baden-Württemberg durch eine niederländische Apothekengesellschaft. Im Fokus steht die Frage, ob der Bescheid mit der Warenverkehrsfreiheit nach EU-Recht vereinbar ist, insbesondere vor dem Hintergrund des § 43 I 1 AMG und der einschlägigen Vorschriften des AEUV. Die Klausur beinhaltet europa- und verwaltungsrechtliche Problemstellungen sowie eine Diskussion über die Praxis grenzüberschreitender Arzneimittelabgabe.
Immer (noch) Ärger mit den Fliesen
In dieser zivilrechtlichen Übungsklausur aus dem Schuld- und Kaufrecht geht es um die Ansprüche eines Käufers gegen eine Verkäuferin wegen mangelhafter Fliesen. Geprüft werden Ansprüche auf Nacherfüllung (Lieferung mangelfreier Fliesen) sowie Kostenvorschuss für Ausbau und Neueinbau der Fliesen. Zudem ist zu untersuchen, ob und mit welchen Einwänden sich die Verkäuferin gegen die Forderungen verteidigen kann.
* "Pflegerin mit Geldsorgen
Die Klausur behandelt eine außerordentliche Kündigung einer Krankenschwester wegen der Annahme von 800 EUR von einer Patientin sowie einen innerbetrieblichen Schadensausgleich nach einem Verkehrsunfall mit einem Dienstfahrzeug. Es werden die Wirksamkeit der Kündigung und die Schadensersatzpflicht der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber geprüft.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Anklageschrift - Familiengeschichten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit einer Vernehmung vor Pflichtverteidigerbestellung und der Anwendung von § 252 StPO auf Videoaufnahmen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Ausformulierung eines präzisen Anklagesatzes sowie der Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen. Zudem wird die Vollständigkeit der Verfügung bei einem Einstellungsbescheid geprüft, was für die strafrechtliche Beurteilung zentral ist. Die Aufgaben sind darauf ausgerichtet, die juristische Argumentation und Subsumtionstechnik in diesen Kernbereichen zu überprüfen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Nie sollst du mich befragen
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeitsprüfung einer Geeignetheitsbestätigung, die Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung sowie Fragen zu Rechtsmitteln, insbesondere hinsichtlich der Mitwirkungspflicht von Streitgenossen und der gerichtlichen Zuständigkeit. Die Prüfung der einzelnen Verwaltungsverfahren wird dabei voneinander getrennt betrachtet, wobei auch die strafbewehrte Zustellung einer Zwangsgeldandrohung relevant ist. Die Klausur legt den Schwerpunkt auf die Anwendung von Art. 49 BayVwVfG und die prozessualen Besonderheiten im Zusammenhang mit Verwaltungsakten.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Arbeitsrecht - Athen in Trümmern
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen im Schuldrecht AT und Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt steht die Konkretisierung der Bringschuld sowie die Haftungsprivilegierung bei Gläubigerverzug. Zudem wird ausführlich die AGB-Inhaltskontrolle mit besonderem Fokus auf Aussschlussfristen, das Transparenzgebot und die geltungserhaltende Reduktion im Hinblick auf § 3 S. 1 MiLoG geprüft. Auch die Möglichkeit einer Entkonkretisierung wird thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Abgeschleppt im Advent
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Differenzierung zwischen der Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids und der Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme im Polizei- und Ordnungsrecht. Besondere Aufmerksamkeit wird auf den Prüfungsaufbau und die Auffindung der richtigen Ermächtigungsgrundlage für den Kostenbescheid gelegt. Weiterhin wird die Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme, insbesondere des fiktiven Grundverwaltungsakts sowie die Verhältnismäßigkeit des Abschleppvorgangs, eingehend geprüft. Die Überlegungen zu Adressat und Angemessenheit des Kostenbescheids sind ebenfalls Bestandteil der Analyse, stehen jedoch nicht im Vordergrund.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Bereicherungsrecht - Der Corona-Friseursalon
In dieser Klausur werden zentrale Fragen des Bereicherungsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Diskussion des Spannungsverhältnisses zwischen Entreicherung, Haftungsverschärfung und dem Minderjährigenschutz, insbesondere im Kontext der Unterscheidung zwischen Leistungs- und Eingriffskondiktion. Weiterhin ist die Zweckbestimmung einer Leistung bei Irrtum des Vertreters von Bedeutung. Zudem wird geprüft, wann bei einer vorgenommenen Tätigkeit im Sinne des § 812 BGB 'etwas erlangt' wurde.
Mietpreisbremse
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Mietpreisbremse (§ 556d Abs. 1 BGB) aus Sicht einer privaten Vermieterin. Schwerpunkte sind das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) und das Gleichheitsrecht (Art. 3 Abs. 1 GG) im Hinblick auf die gesetzliche Begrenzung der Miethöhe sowie eine mögliche Ungleichbehandlung durch die Regelung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Düstere Zukunft
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit eines Arztes, der einem Suizidwilligen eine tödliche Dosis Tabletten überlässt, Suizidassistenz leistet und nach der Einnahme ärztliche Hilfe unterlässt, obwohl die Rettung zwar möglich, aber mit schweren Folgeschäden verbunden gewesen wäre. Im Mittelpunkt stehen der freiverantwortliche Suizid, das unechte Unterlassungsdelikt und die unterlassene Hilfeleistung.
Schieflage im Garten
Die Klausur greift zentrale Probleme des Werkvertragsrechts bei Mängeln nach Bauleistungen auf. Im Fokus stehen Fragen zur Abnahme, Sachmängelhaftung, Gewährleistungsrechten und den speziellen Ansprüchen auf Nacherfüllung, Kostenvorschuss sowie Ersatz von Gutachterkosten. Zudem ist zu prüfen, ob ein Rücktritt oder Widerruf vom Vertrag möglich ist.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht - Wahlrechtliche Paritätsklauseln
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit wahlrechtlichen Paritätsklauseln. Zentrale Themen sind die Verhältnismäßigkeit solcher Vorgaben sowie deren verfassungsimmanente Schranken, darunter das Gleichberechtigungsgebot und das Demokratieprinzip. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, ob die Freiheit der Parteien (Art. 21 GG) durch Paritätsregelungen als Bestandteil des Wahlrechts tangiert wird. Die Bearbeitung verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Maßstäben zur Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Wahlrecht.
Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Handels- und Personengesellschaftsrecht - Die selbstkühlenden Bierfässer des Dr. L
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Handels- und Personengesellschaftsrechts, insbesondere die Vertretung einer Kommanditgesellschaft durch einen Gesellschafter und die Bedeutung der negativen Publizität des Handelsregisters hinsichtlich der teleologischen Reduktion des § 15 I HGB. Außerdem wird die Abgrenzung zwischen der Erfüllungs- und Haftungstheorie bei der Frage der Publizitätswirkung im Handelsregister thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Namensschutz und dem Schutz des Rechtsverkehrs vor Irreführung im Zusammenhang mit Gesellschaften. Damit fordert die Klausur die Auseinandersetzung mit wichtigen gesellschaftsrechtlichen Grundlagen im Personengesellschaftsrecht und deren Auswirkungen auf den Rechtsverkehr.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Kreditsicherungsrecht und AGB-Recht - Die Baufinanzierung
Die Klausur thematisiert zentrale Fragen des Kreditsicherungsrechts im Kontext der Baufinanzierung, insbesondere bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Inhaltskontrolle von Vorausabtretungsklauseln, insbesondere in Bezug auf mögliche Übersicherung, Knebelung und Verleitung zum Vertragsbruch. Zudem wird die Inhaltskontrolle der Globalzession vertieft behandelt, unter besonderer Berücksichtigung von Übersicherung sowie Rückübertragungs- und Teilverzichtsklauseln. Abgerundet wird die Prüfung durch die wirksame Einbeziehung und Bestimmbarkeit abgetretener Forderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Unvorhersehbare Ministerpräsidenten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Auslegung des Begriffs „Nachfolger“ im Rahmen des Art. 75 III LVerf. und die Funktion der geschäftsführenden Regierung, die auflösungsgerichtete Vertrauensfrage mit Blick auf die Interessen des Ministerpräsidenten sowie die Anforderungen und Rechtsfolgen einer Neuwahl des Ministerpräsidenten, insbesondere bezogen auf das Mehrheitserfordernis und mögliche Folgen einer rechtswidrigen Wahl. Die Zusammenhänge zwischen Landesregierung und Parlament werden ebenso thematisiert wie die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wahl und Abberufung eines Ministerpräsidenten. Die rechtlichen Herausforderungen bei mehrfachen Rücktritten und der Geschäftsführung werden analysiert. Im Mittelpunkt steht die Anwendung und Auslegung landesverfassungsrechtlicher Normen im Kontext politischer Wechsel im Ministerpräsidentenamt.
Anfängerklausur – Strafrecht: Rücktritt und Erlaubnistatbestandsirrtum
Die Klausur behandelt zunächst den Maßstab zur Bestimmung des Rücktrittshorizonts im Strafrecht, wobei auch der Umgang mit einem Wechsel zum Körperverletzungsvorsatz erörtert wird. Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Analyse des Erlaubnistatbestandsirrtums, insbesondere dessen Lösung und Diskussion. Zudem werden Probleme rund um die mittelbare Täterschaft kraft Irrtumsherrschaft diskutiert. Die Bearbeitung dieser Aspekte steht im Mittelpunkt der Klausur.
Tödliche Langeweile
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer absichtlichen Covid-19-Übertragung, insbesondere im Hinblick auf Tötungs- und Körperverletzungsdelikte. Schwerpunktmäßig geht es dabei um Probleme der objektiven Zurechnung sowie um die Abgrenzung zwischen (Eventual-)Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Mobilfunkvertrag
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss eines Mobilfunk- und Kartenvertrags im Wege des Fernabsatzes. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und etwaige Ausschlüsse des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen, insbesondere bei Einschaltung eines Boten für die Vertragsübermittlung. Geprüft werden Ansprüche auf Rückgewähr des Kaufpreises und der gezahlten Grundgebühren nach erklärtem Widerruf.
Streitende Nachbarn
Die Klausur behandelt Fragen des Grundstücksrechts im Kontext eines Verkaufs während der Insolvenz des Verkäufers, insbesondere die Wirksamkeit des Eigentumserwerbs und gutgläubigen Erwerbs. Zusätzlich werden deliktsrechtliche und nachbarrechtliche Ansprüche sowie ein Anspruch aus § 906 II 2 BGB analog zwischen Nachbarn thematisiert.
Mittendrin oder nur dabei? Von seriösen Geschäftsmännern und gefährlichen Motorradrockern
Die Klausur befasst sich mit gewerberechtlichen Maßnahmen gegen eine GmbH, deren Geschäftsführer mutmaßlich Verbindungen zu einer als kriminell eingestuften Motorradrockergruppe hat. Zu prüfen sind die Rücknahme der Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO, eine mögliche Gewerbeuntersagung sowie die ordnungsrechtliche Zuverlässigkeit der handelnden Personen. Es geht um das Zusammenspiel zwischen behördlichen Eingriffsbefugnissen und den Grundrechten der Betroffenen.