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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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641 Klausuren
ZjS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: „In Äppler Veritas“? Von EU Geldern und Finanznöten eines Apfelwinzers

Ein Apfelwinzer aus Hessen befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten und sucht nach Fördermöglichkeiten zur Rettung seines Betriebs. Er entdeckt ein EU-gefördertes Programm zur Innovation im Apfel- und Weinanbau mit einer erheblichen Fördersumme, wobei die Mittel aus Haushalten der Europäischen Union stammen. Die Förderbedingungen erfordern insbesondere den Nachweis von Investitionen, etwa in Solaranlagen zur CO2-Reduktion, und eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel. Die Fallkonstellation thematisiert vor allem den Umgang mit EU-Fördermitteln, strafrechtliche Aspekte wie Betrugsdelikte zum Nachteil des europäischen Haushalts (sog. PIF-Delikte) und Bezüge zum europäischen Strafrecht und den Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+5 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Potsdamer Sommerfestspiele

Die Klausur behandelt grundlegende strafrechtliche Fragestellungen anhand eines Sachverhalts rund um die Potsdamer Sommerfestspiele. Sie richtet sich an Studierende der Anfangssemester und soll den Umgang mit dem Gutachtenstil sowie die typische Fallbearbeitung im Strafrecht einüben. Schwerpunkte und genaue Themen können ohne weiteren Inhalt nicht näher angegeben werden.

Dr. Maximilian Lenk· JuS 2024, 322· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBSchuld+2 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Fasching ist nur einmal im Jahr

F nimmt während einer Faschingsfeier in alkoholisiertem Zustand mit Tötungsabsicht ein Messer und sticht auf seinen verfeindeten Bekannten R ein, welcher später im Krankenhaus nach einem Behandlungsfehler stirbt. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind die Strafbarkeit des F wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB), insbesondere unter Berücksichtigung der actio libera in causa (a.l.i.c.), der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB und der objektiven Zurechnung bei alternativer Kausalität. Im zweiten Komplex bringt N absichtlich ein nicht lebensgefährliches Abführmittel in das Getränk der G, wobei ein Dritter dasselbe Mittel ebenfalls beigibt. Erörtert werden Probleme der alternativen Kausalität und der Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) im Hinblick auf die Kausalitäts- und Zurechnungsfragen zwischen mehreren Beteiligten.

Anna-Sophia Folly· ZJS 2024, 420
RechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGBBesonderer Teil+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Die Gasleitung und der E-Scooter“

Die Klausur behandelt komplexe Sachverhalte rund um eine Explosions- und Brandkatastrophe infolge fahrlässiger Verwechslung einer Gasleitung auf einem Industriegelände. Zentral sind die strafrechtliche Verantwortlichkeit des involvierten Monteurs A für Todes- und Verletzungsfolgen beim Einsatz von Rettern, sämtliche Zurechnungs- und Fahrlässigkeitsproblematiken im AT, sowie die Konkretisierung der einschlägigen Brandstiftungsdelikte im BT. Weiterhin wird eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter im Rahmen der Strafbarkeit von A und F behandelt. Zusatzfragen betreffen die zuständige Gerichtsbarkeit und Zeugnisverbote im Strafprozess.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2024, 206· 300 Min
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Betrug, Untreue, Aussage- und Rechtspflegedelikte

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Delikte wie Betrug, Untreue sowie verschiedene Aussage- und Rechtspflegedelikte. Sie eignet sich besonders für Anfänger und prüft grundlegende Tatbestände sowie typische Problemstellungen in diesen Bereichen. Dabei werden sowohl die Voraussetzungen als auch die möglichen Konkurrenzen in den Delikten thematisiert.

Dr. Nina Schrott· JuS 2024, 231· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+3 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Eigentums- und Vermögensdelikte – Grand Theft E-Scooter

Die Klausur behandelt Eigentums- und Vermögensdelikte am Beispiel eines E-Scooter-Diebstahls. Geprüft werden insbesondere die Straftatbestände des Diebstahls, des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs sowie des Betrugs. Weitere Aspekte wie besonders schwere Fälle und geringwertige Sachen werden am Rande gestreift.

Christian Liefke, Nils L. Stahnke· JuS 2024, 151· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Betrug (§ 263 StGB)+8 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Der Mörder ist immer der Gärtner

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit verschiedener Personen nach dem StGB im Zusammenhang mit einem Mordfall, einem Einbruch, einer Lösegeldforderung, einer privaten Rettungsfolter und einer Gewalttat unter Alkoholeinfluss. Besonderes Augenmerk liegt auf der Tatherrschaft bei volldeliktisch handelndem Vordermann, täterbezogenen Mordmerkmalen, Teilnahme, Vollrauschtatbestand sowie der neutralen Beihilfe.

Dr. Maximilian Lenk, Vanessa Gerasimou· JA 2024, 121· 300 Min
Mord, § 211 StGBNötigung, § 240 StGBGeiselnahme, § 239b StGB+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Heimweg nach dem Stammtisch

Die Klausur behandelt ein Geschehen rund um alkoholisierten Fahrzeuggebrauch nach einem Stammtisch und einen anschließenden Verkehrsverstoß mit Gefährdung und Sachschaden. Die strafrechtliche Prüfung richtet sich auf das Verhalten des alkoholisierten S sowie der D als Fahrerin und beinhaltet Fragen zur Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Die Prüfung der §§ 212, 211, 315d StGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Maximilian Schach· JA 2024, 113· 120 Min
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Der große Wurf

Die Klausur befasst sich mit einer grenzüberschreitenden Drogentat zwischen Deutschland und Frankreich. Im Mittelpunkt stehen J, die eine größere Menge Fentanyl von F erhält, einsammelt und schließlich verkauft, sowie T, die aus Rache im alkoholisierten Zustand versucht, F mit dem Auto zu überfahren, dabei aber eine andere Person tödlich verletzt. Es geht um die Strafbarkeit von J und T nach deutschem Strafrecht, insbesondere wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beihilfeshandlungen sowie Fragen zum vorsätzlichen und fahrlässigen Handeln im Zusammenhang mit einer Tötung. Zusätzlich wird thematisiert, ob eine Aussage von F bei der Polizei im Verfahren gegen J verwertbar ist.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Abriss

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer 17-jährigen, die zur Erlangung des Zutritts zu einer Party eine Urkunde verfälscht und bei mehreren Partyhandlungen zunächst den Tod eines Menschen billigend in Kauf nimmt, später einen weiteren Menschen im mehraktigen Geschehen tötet. Es werden Fragen zu Urkundsdelikten, (erfolgsqualifiziertem) Versuch und Mordmerkmale aufgeworfen.

Dr. Felix Ruppert, Larissa Weidhas· JA 2024, 103· 120 Min
Aussetzung, § 221 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Drama am Mount Everest

B, eine Bergführerin, lässt ihren Kunden K am Mount Everest im Zustand akuter Erschöpfung zurück, obwohl sie eine Sauerstoffflasche zur Verfügung hat, die K retten könnte. Trotz späterer Gewissensbisse unternimmt B keine rechtzeitige Rettungsmaßnahme, wodurch K schwere Erfrierungen erleidet. Im zweiten Teil des Falls rettet E ihre Mit-Bergsteigerin H durch einen Hechtsprung vor einem herabstürzenden Eisblock, wodurch H sich das Handgelenk bricht. Die Klausur prüft die Strafbarkeit von B und E im Hinblick auf unterlassene Hilfeleistung, Rücktritt vom Versuch und Eingriffe zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Strafrechts.

Simone Schönmehl· ZJS 2024, 184
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Hausarbeit: Der Umwelt zuliebe

In diesem Fall geht es um eine Gruppe von vier Umweltaktivist:innen, die verschiedene Aktionen zum Tier- und Klimaschutz durchführen und dabei unter anderem in einen Stall eindringen, sich Zugang zu einem Baugrundstück verschaffen, Straßenblockaden durchführen und dabei mit Autofahrern sowie der Polizei kollidieren. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere im Strafrecht und betreffen Fragen zu Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung im Rahmen von Protestaktionen. Zudem stehen Notrufhandlungen, Vermummung oder Täuschung, das Verhalten Dritter sowie Notwehrsituationen und Eskalation in persönlichen Beziehungen im Fokus. Im Mittelpunkt stehen jeweils die wechselseitigen Ansprüche und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten gegenüber den jeweils Betroffenen sowie betriebs- und eigentumsbezogenen Interessen Dritter.

Martin Heger, Laszlo Aust· ZJS 2024, 156
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Brandstiftungsdelikte

Die Klausur im Assessorexamen befasst sich vertieft mit den Brandstiftungsdelikten nach §§ 306 ff. StGB, insbesondere der Brandstiftung, der schweren und besonders schweren Brandstiftung. Zudem werden Folge- und Randkonstellationen wie Brandstiftung mit Todesfolge, fahrlässige Brandstiftung und tätige Reue angesprochen. Schwerpunkt ist die Prüfung und Abgrenzung der einzelnen Tatbestände im Gutachtenstil.

Simon Pschorr· JuS 2024, 61· 300 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +8 weitere
JA 2024Anfänger:innenFortgeschrittene

Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Sitzblockade im Rahmen eines Klimaprotests. Thematisiert werden insbesondere Nötigung, mittelbare Täterschaft, Mordmerkmale und Mord durch Unterlassen. Die Strafbarkeit der Beteiligten B, C und D nach ausgewählten StGB-Normen ist zu prüfen.

UnterlassenMord, § 211 StGBNötigung, § 240 StGB+12 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Klima, Krieg und Kunst

Die Klausur thematisiert Aspekte des Straßenrechts und des öffentlichen Vertragsrechts im Kontext von Klima, Krieg und Kunst. Die Verfasserin ist Expertin im öffentlichen Recht, insbesondere Verwaltungsrecht. Strafrechtliche Bezüge sind weder im Titel noch anhand weiterer Angaben ersichtlich.

Angela Schwerdtfeger· JURA 2024, 883
JURA 2024Fortgeschrittene

»Ein Tag auf dem Regensburger Bürgerfest«

Die Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht behandelt strafrechtliche Probleme vor dem Hintergrund eines Tages auf dem Regensburger Bürgerfest. Der Schwerpunkt dürfte auf praxisrelevanten Fragen des materiellen Strafrechts liegen.

Yusef Mansouri· JURA 2024, 998
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur im Wirtschaftsstrafrecht und Europäischen Strafrecht

Die Klausur beinhaltet einen Sachverhalt aus dem Wirtschaftsstrafrecht mit europarechtlichem Bezug. Im Mittelpunkt stehen Korruptionsdelikte, insbesondere Amtsträgerbestechung im Zusammenhang mit einer Wahlkampfspende und mutmaßlicher Einflussnahme auf die Bauleitplanung, sowie Betrug, Untreue und computerbezogene Delikte. In einer zweiten Aufgabe ist der Einfluss europäischer Vorgaben auf den Allgemeinen Teil des deutschen Strafrechts zu prüfen.

Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+2 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

»Rund um die TÜV-Plakette«

Der Sachverhalt behandelt verschiedene Konstellationen rund um gefälschte bzw. imitierte TÜV-Prüfplaketten sowie manipulierte Untersuchungsberichte im Zusammenhang mit einem Autokauf. Im Mittelpunkt stehen urkundsrechtliche Fragestellungen wie Urkundenfälschung, das Ausstellen unrichtiger Untersuchungsberichte und die strafrechtliche Bewertung des Umgangs mit gefälschten Prüfplaketten.

JURA 2024, 2130
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)+2 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Studentische 'Gratismentalität'

Die Klausur behandelt typische Eigentums- und Vermögensdelikte in einem universitären Kontext sowie relevante Anschlussdelikte. Studierende müssen verschiedene Tatbestände des Besonderen Teils prüfen.

Reisch, Schäfer· JA 2023, 996· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+4 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Bacchantenrevanche

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 252 StPO sowie die Auswirkungen des Verzichts auf das Verwertungsverbot. Weiterhin liegt ein Fokus auf der Androhung der Notwehrhandlung als milderes Mittel im Rahmen der Sachverhaltsauswertung. Ein weiterer zentraler Punkt ist das Verhältnis von Raub und räuberischer Erpressung, insbesondere die Anforderungen an die Vermögensverfügung. Die Bearbeitung dieser Problembereiche steht im Mittelpunkt der juristischen Analyse in dieser Strafrechtsklausur.

Wachter· JuS 2023, 1137
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRaub (§ 249 StGB)+3 weitere
JuS 2023Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft - Der missglückte Anschlag in der Nachbarschaft

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die konkrete Ausgestaltung des § 30 II Var. 3, § 315b I Nr. 2, III iVm § 315 III Nr. 1 Buchst. a, 25 II StGB, wobei insbesondere die Konkretisierung, die Mittäterschaft sowie der Rücktritt bei äußerer Zwangslage untersucht werden. Zudem stehen abstrakte Gefährdungsdelikte (§ 241 I StGB) und die Problematik ihrer Einordnung als Verbrechen im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines geregelten Verteilungerfolgs nach § 258 I, VI StGB, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von geordneten Rechtsgütern und Angehörigenprivilegien. Insgesamt geht es um die strafrechtliche Bewertung eines missglückten Anschlags in der Nachbarschaft und die rechtlichen Besonderheiten bei der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft.

Hartmann· JuS 2023, 1061
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft
JA 2023Fortgeschrittene

Wohnt hier wer?

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme der Eigentumsdelikte, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Brandstiftungsdelikte. Laura verschafft sich Zugang zu einem vermeintlich unbewohnten Haus, trifft jedoch auf den Eigentümer und wird später von Polizeibeamten festgehalten, gegen die sie Widerstand leistet. Martin, der neue Eigentümer, entscheidet sich das Haus in Brand zu setzen, um die Versicherungssumme zu kassieren, zieht den Antrag jedoch zurück.

Prof. Dr. Aziz Epik· JA 2023, 823· 240 Min
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Nötigung, § 240 StGB+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Cool-It!"

Die Klausur thematisiert die Wissenszurechnung von einer Hilfsperson auf den irrenden Verfügenden ohne Kollusion mit dem Betrüger sowie die Problematik eines fehlenden Irrtums der Hilfsperson als Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf. Zudem wird die Rolle einer sogenannten neutralen Beihilfe durch eine alltägliche berufstypische Handlung untersucht. Diese Schwerpunkte beleuchten zentrale Aspekte der strafrechtlichen Täuschungs- und Beteiligungsproblematik im Kontext von Betrugstaten. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch indirekte Wissensübertragung und die Grenzen beruflicher Routinehandlungen im Rahmen der Beihilfe.

Berster· JuS 2023, 942
Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "Ein Bastler in Geldnot

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit einem Bastler, der ein Funk-Störgerät einsetzt, sich Diebstahl, Raub und weiteren Delikten schuldig macht und anschließend nach einem Unfallflucht begeht. Es werden zudem Fragen zur Strafbarkeit von Gehilfen sowie prozessuale Themen zur Verwertung eines vor der Polizei abgelegten Geständnisses aufgeworfen.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2023, 744· 300 Min
Schwerer Raub (§ 250 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)+5 weitere
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