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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.059 Klausuren
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Streit um einen Traktor

Die Klausur thematisiert den Gesamtschuldnerausgleich im Zusammenhang mit Sicherungseigentum und der Verwertung eines Traktors. Es werden die Voraussetzungen für Regressansprüche zwischen den Beteiligten V und B nach einer Zahlung an D sowie die Folgen einer notariellen Urkunde im Rahmen der Zwangsvollstreckung behandelt.

André Pressel· JURA 2009, 781
Grundprinzipien des SachenrechtsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGläubiger- /Schuldnermehrheit+2 weitere
JURA 2009Anfänger:innen

Übungsklausur ZR (Anfänger) Ste. Cathérine Labouré

Die Klausur thematisiert einen Kaufvertrag über ein Gemälde und ein Medaillon, welche durch Diebstahl bzw. Zerstörung dem Käufer nicht mehr übergeben werden können. Schwerpunkt sind die subjektive Unmöglichkeit (§ 275 I BGB), Schadensersatzansprüche bei Unmöglichkeit unter Berücksichtigung von grob unverhältnismäßigem Aufwand (§ 275 II BGB) sowie die Zurechnung des Verschuldens durch Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB).

Katharina Hilbig· JURA 2009, 701
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Ein Vertreterbesuch mit Folgen

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen verschiedener Alltagsgeschäfte im Familien- und Schuldrecht, darunter der Kauf eines Staubsaugers durch eine Ehefrau während der Abwesenheit des Ehemanns, der Verkauf einer Kaffeemaschine sowie die Rolle von Widerrufsrechten und Verfügungsbeschränkungen in der Zugewinngemeinschaft. Im Zentrum stehen die Wirksamkeit von Verträgen, Verbraucherwiderrufsrechte, die sogenannte Schlüsselgewalt und Haftungsfragen nach Beschädigung einer Kaufsache.

Olaf Beller· JURA 2009, 612
StellvertretungWiderruf & VerbraucherverträgeEheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen+4 weitere
JURA 2009Anfänger:innen

Anfängerklausur ZR Der unbrauchbare Laptop oder Jede Minute zählt

In diesem Anfängerklausurfall wird die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen sogenannten 'build-to-order'-Laptop behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Beurteilung der Erheblichkeit von Sachmängeln, das Zurückweisungsrecht bei unerheblichen und unbehebbaren Mängeln sowie ein mögliches Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über individuell angefertigte Computer.

Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelWiderruf & Verbraucherverträge+3 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Das Risikobegrenzungsgesetz in der Praxis

Der Fall behandelt die Übertragung und Durchsetzung einer Sicherungsgrundschuld nach Kündigung eines Darlehens. Schwerpunkt sind die Wirksamkeit der Sicherheit, die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, Einreden des Grundstückseigentümers und der gutgläubig einredefreie Erwerb der Grundschuld im Zusammenhang mit dem Risikobegrenzungsgesetz. Geprüft werden die Ansprüche der übernehmenden Bank gegen den Eigentümer auf Duldung der Zwangsvollstreckung.

Tobias Hamm· JURA 2009, 539
GrundpfandrechteEntstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel+2 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Grundfall zum dinglichen Vorkaufsrecht

Der Fall behandelt die Bestellung und Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Grundstück. Es werden zivilrechtliche Probleme wie die relative Unwirksamkeit, subjektive Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 2 BGB, sowie die Voraussetzungen für Zustimmung zur Grundbucheintragung und das Zurückbehaltungsrecht thematisiert.

Markus Finn· JURA 2009, 442
VorkaufGrundprinzipien des Sachenrechts+3 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Bauhandwerkersicherung gemäß § 648 a BGB als Möglichkeit zur Lösung vom Vertrag?

Der Fall behandelt die Frage, ob die Bauhandwerkersicherung gemäß § 648a BGB dem Bauunternehmer eine Möglichkeit zur Lösung vom Vertrag gibt. Schwerpunkt ist die Anwendung der Norm im Kontext eines Werkvertrags einschließlich vertraglicher Systematik und Grenzen unzulässiger Rechtsausübung.

Martin Maties· JURA 2009, 379
Zustandekommen und Beendigung IIWerkunternehmerpfandrecht+1 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ZR Grundstückskauf mit Überraschung

Die Klausur behandelt einen Grundstückskauf, bei dem der Käufer durch eine bewusst falsche Angabe der Verkäuferin über die erzielbaren Mieterträge zum Vertragsabschluss bewogen wurde. Thematisiert werden Sachmangel (Beschaffenheitsbegriff der Kaufsache), Konkurrenz zwischen Gewährleistungsrecht und culpa in contrahendo sowie Fragen der Vertretungsmacht bei gesetzlichen Vertretern und Genehmigungserfordernis. Im Fokus steht, ob Schadensersatz- oder Rückzahlungsansprüche bestehen, da der Käufer das Grundstück behalten möchte.

Sach- und RechtsmängelMinderung & SchadensersatzGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Download to own« – Online-Geschäfte unter fremdem Namen

Der Fall behandelt die Bestellung entgeltlicher Leistungen über das Internet unter fremdem Namen und beleuchtet dabei die klassischen Fragestellungen der Rechtsgeschäftslehre und des Bereicherungsrechts. Im Mittelpunkt steht ein Download-Portal, dessen Leistungen durch einen Unbefugten unter Verwendung fremder Benutzerdaten in Anspruch genommen werden, wodurch typische Probleme des e-commerce dargestellt werden.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDie Leistungskondiktion+3 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) ZR Die ungesicherte Bauruine

Die Klausur behandelt den gestörten Gesamtschuldnerausgleich im Kontext der familienrechtlichen Haftungsbeschränkungen und stellt verschiedene Probleme des allgemeinen Schuldrechts und des Schadensrechts dar. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung deliktischer Anspruchsgrundlagen, Verkehrssicherungspflichten sowie der Haftung des Gebäudebesitzers gemäß § 836 BGB.

Gebhard M. Rehm, Gesine Aden· JURA 2009, 136
Gläubiger- /Schuldnermehrheit+3 weitere
JURA 20092. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur ZR Schokoladendieb und Scheinerbe

Der Fall behandelt die Folgen der eigenmächtigen Wegnahme und des Verzehrs einer Kaufsache durch den Käufer sowie die Problematik eines Erben, der im Vertrauen auf seine Erbenstellung Nachlassverbindlichkeiten begleicht, sich später jedoch als Scheinerbe herausstellt. Thematisiert werden dabei Ansprüche aus Kaufrecht, Bereicherungsrecht, Schadensersatz und Erbrecht sowie die Möglichkeit des Schuldners, den Regressadressaten frei zu wählen.

Arndt Kiehnle· JURA 2009, 60
Grundlagen des KaufvertragsGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Die Nichtleistungskondiktion+3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

* "Ein Unglück kommt selten allein

In der Klausur geht es um einen Kaufvertrag über Badezimmerausstattung, bei dem Mängel wie Abfärbung des Waschbeckens und Undichtigkeit des Whirlpools auftreten. Der Käufer verlangt Rücktritt, Schadensersatz für beschädigte Bademäntel und Kostenerstattung für den Aus- und Einbau. Die Verkäuferin bietet Nachlieferung an, weigert sich jedoch Rücktritt und Kostenübernahme. Die örtliche Zuständigkeit für eine Klage wird ebenfalls thematisiert.

Sonja Lange, Christoph Bauch· JA 2008, 845· 240 Min
Rücktritt Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Heuschnupfen und Atembeschwerden

Die Klausur thematisiert die vorvertraglichen Anzeigepflichten im Versicherungsvertragsrecht anhand eines Falls zu Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Heuschnupfen und Atembeschwerden. Im Mittelpunkt stehen Rücktritt und Anfechtung des Versicherungsvertrages, dabei werden sowohl das alte als auch das neue VVG betrachtet. Die rechtlichen Auswirkungen unrichtiger Angaben im Antrag sowie die Leistungsansprüche der versicherten Person sind zu prüfen.

Dr. Leander D. Loacker· JA 2008, 780· 300 Min
Rücktritt Anfechtung der WillenserklärungVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Hagelsturm über Leipzig

Die Klausur behandelt einen durch einen Händler vermittelten finanzierten Gebrauchtwagenkauf mit Gewährleistungsausschluss und daran anknüpfendem Widerruf, Rücktritt und Schadensereignissen. Der Einwendungsdurchgriff und Rückforderungsdurchgriff im Dreiecksverhältnis Käufer–Verkäufer–Bank werden thematisiert, inklusive der Ansprüche bei Rückabwicklung des Darlehens und Kaufvertrages sowie den Folgen von Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs. In der Abwandlung steht ein Sachmangel und die Rückabwicklung nach Rücktritt vom Kaufvertrag im Fokus.

Vladimir Primaczenko, Andreas Thümmler· JA 2008, 691· 300 Min
Rücktritt Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Rücktritt+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Das falsche Tafelgeschirr

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um einen Internet-Auktionskauf, bei dem Porzellan in der falschen Farbe ersteigert wird. Thematisiert werden insbesondere Vertragsschluss, Vertretung, Sachmängel und die daraus resultierenden Schadensersatz- und Zahlungsansprüche zwischen den beteiligten Parteien R, X, Y und Z. Der Fall eignet sich zur Prüfung zentraler schuld- und kaufrechtlicher Fragestellungen.

Prof. Dr. Roland Schwarze· JA 2008, 685· 300 Min
Angebot und AnnahmeVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)AGB+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Von Gesichtscreme der Schauspielerin oder 'Wer schön sein will, ...'

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit gesundheitlichen Schäden nach der Verwendung einer Gesichtscreme. Die Schwerpunkte liegen auf der Produzentenhaftung nach Deliktsrecht sowie auf der Haftung für fehlerhafte Produkte. Zu untersuchen sind insbesondere mögliche Schadensersatzansprüche der Großmutter gegen die Herstellerin und die Werbeträgerin der Creme.

Dr. Nikolaj Fischer, Christine Schmehl· JA 2008, 498· 120 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)StellvertretungProduzentenhaftung+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Von einem fremden Fahrrad und einem robusten Baum

Die Klausur behandelt das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis rund um ein fremdes Fahrrad, das unter Einfluss von Drogen verkauft und übereignet wurde. Im Rahmen eines Unfalls entstehen Schadensersatz- und Verwendungsersatzansprüche, sowie Herausgabeansprüche. In einer Abwandlung wird auch das Mietrecht mit der Begrenzung der Schadensersatzpflicht thematisiert.

Wolfgang Zenker· JA 2008, 417· 120 Min
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG; Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG

Die Klausur behandelt die Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG sowie die Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG. Es werden typische Problempunkte bei Gründung, Kapitalaufbringung und Kreditsicherung in gesellschaftsrechtlichen Konstellationen geprüft. Daneben ist auch die Haftung der Gesellschafter in der Krise einer Personenhandelsgesellschaft (KG) Gegenstand.

Grundsätze & UrteilsartenGläubiger- / SchuldnerwechselGläubiger- /Schuldnermehrheit+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Vertrag oder kein Vertrag?

Die Klausur behandelt das Zustandekommen eines Mietvertrags anhand eines Vertragsformulars sowie die Wirksamkeit eines Widerrufs und einer Kündigung. Es wird geprüft, ob ein Mietvertrag zustande gekommen ist und ob Ansprüche des Vermieters auf Mietzahlung bestehen. Thematisiert werden außerdem die gesetzliche Kündigungsfrist und die Frage nach der rechtzeitigen Erklärung des Widerrufs.

Dr. Dr. Thomas Gergen· JA 2008, 335· 120 Min
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der verzogene Golf

Im Fall verlangt P von dem Gebrauchtwagenhändler A die Rückzahlung des Kaufpreises für einen VW Golf, nachdem er einen erheblichen Unfallschaden an dem Fahrzeug entdeckt hat, der beim Kauf nicht offengelegt wurde. A beruft sich auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss, die Verjährung etwaiger Ansprüche und bietet zudem ein Ersatzfahrzeug an. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Kaufrechts, insbesondere bei der Gewährleistung für Sachmängel, den Voraussetzungen für einen Rücktritt oder eine Anfechtung des Vertrags sowie möglichen Ansprüchen auf Wertersatz und Ersatz für Gebrauchsvorteile oder Schäden. Zusätzlich sind Varianten zu prüfen, die den Zeitpunkt der Kenntniserlangung und der Schadensverursachung durch P betreffen.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Anfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JA 20082. Staatsexamen / Referendariat

Die engagierte Schwimmlehrerin

Die Klausur behandelt eine Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht. Im Aktenvortrag geht es um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung gegenüber einer angestellten Schwimmlehrerin auf Verdacht einer vertragswidrigen Verhaltensweise. Es sind die prozessualen und materiellen Voraussetzungen sowie das prozessuale Vorgehen aus anwaltlicher Sicht zu prüfen.

Anne Weidner, Pascal Croset· JA 2008, 291· 60 Min
BerufungBeendigung+6 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Die falsche Frau

Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf eines Hauses, das im Miteigentum eines Ehepaares steht. Der Ehemann V verkauft das Grundstück gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin L – die vom Notar irrtümlich als Ehefrau angesehen wird – an den Käufer K, woraufhin die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt. Die tatsächliche Ehefrau F erfährt erst nachträglich vom Verkauf und will wissen, welche Ansprüche sie gegen K, V und L geltend machen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit der Eigentumsübertragung, Fragen der Stellvertretung, Probleme bei der Bruchteilsgemeinschaft und bereicherungsrechtliche Ansprüche.

Gregor Roth, Silke Warmer· ZJS 2008, 497
StellvertretungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Der vertauschte Teppich

In dieser Examensklausur geht es um einen Kauf dreier Teppiche, bei dem durch vertauschte Kennziffern und Missverständnisse ein falscher Teppich verkauft wird. Die Hauptprobleme liegen in der Auslegung von Willenserklärungen, der Anfechtung des Vertrags und möglichen Ansprüchen wegen Annahmeverzugs sowie Schadensersatz bei Beschädigung. Geprüft werden insbesondere Ansprüche des ursprünglichen Käufers gegen den Dritterwerber und umgekehrt Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer.

Prof. Dr. Roland Schwarze· JA 2008, 257· 300 Min
Anfechtung der WillenserklärungMinderung & SchadensersatzAuslegung der Willenserklärung+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Scheint auf Lichtmess die Sonne froh, häcksle der Landwirt nur rasch sein Stroh

Im Mittelpunkt des Falls steht die Herausgabe eines Strohhäckslers, den die Landwirtin L bei der Speditionsfirma S eingelagert hatte. Eine dort angestellte Person entwendet das Gerät und verkauft es später an die Hobbylandwirtin H. S möchte von H die Herausgabe des Häckslers verlangen, während L in einer Variante neben der Herausgabe von H auch eine Nutzungsentschädigung begehrt. Es werden insbesondere sachenrechtliche Herausgabe- und Besitzschutzansprüche sowie deren Voraussetzungen und mögliche Gegenrechte der Erwerberin thematisiert.

(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungsrechte an beweglichen SachenErwerb und Verlust von Grundstücksrechten+5 weitere
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