Übungsfall: Mein Grabstein, dein Grabstein?!
ZJS 2009, 154 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Silvia Lang, Sarah Rauch
Der Steinmetz G errichtet für den Witwer S einen Grabstein auf dem Friedhof in München und liefert diesen unter Eigentumsvorbehalt. Nachdem S die vereinbarte Vergütung trotz Nachfrist nicht zahlt, erwirkt G einen Vollstreckungsbescheid und lässt den Grabstein durch den Gerichtsvollzieher pfänden. S möchte sich gegen die Pfändung des Grabsteins zur Wehr setzen und beruft sich unter anderem auf § 811 Abs. 1 Nr. 13 ZPO. Im Zentrum des Falls stehen die rechtlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen der Vollstreckungserinnerung sowie die Pfändbarkeit von Grabsteinen im Zwangsvollstreckungsrecht.
Weitere Klausuren zu Rücktritt
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.