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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.071 Klausuren
JURA 2013Fortgeschrittene

Ein schockierendes Leben

Die Klausur behandelt im ersten Teil die Rückforderung von ehelichen Zuwendungen nach Scheidung, insbesondere vor dem Hintergrund der Offenbarungspflicht und der Geschäftsgrundlage. Im zweiten Teil steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Schockschaden beim Verlust eines Haustieres ersatzfähig ist und welche Anspruchsgrundlagen bestehen.

Sebastian Braun· JURA 2013, 1159
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBZugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Probleme mit der Testamentsvollstreckung – Hausarbeit im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene

Der Übungsfall behandelt die Haftung bei einer Testamentsvollstreckung im Zusammenhang mit einer Verkehrssicherungspflichtverletzung. Thematisiert werden materielle und prozessuale Fragen zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Erben und Testamentsvollstrecker sowie die gerichtliche Durchsetzung dieser Ansprüche, einschließlich Besonderheiten bei der Vertretung Minderjähriger und Klagebefugnis. Zudem werden verschiedene Abwandlungen einbezogen.

Knut Werner Lange, Holger Vogl· JURA 2013, 1052
Gewillkürte Erbfolge§ 823 Abs. 1 BGBProzessführungsbefugnis+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Wo’s schnell kalt wird, wird’s rasch hitzig

Die Klausur thematisiert einen Ausfall der Heizungsanlage in einer Mietwohnung und das anschließende Zusammenspiel zwischen Mieter, Vermieter und Installateur. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche wegen Leistungsstörung, Herausgabe der ausgewechselten Zirkulationspumpe sowie Schadensersatzansprüche zwischen den Beteiligten. Darüber hinaus werden prozessuale Aspekte wie die Gerichtszuständigkeit und Fragen zur Veräußerung der streitbefangenen Sache behandelt.

Florian Eichel· JURA 2013, 1043
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des KaufvertragsPflichten im Mietverhältnis +4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der geschäftige Scheinerbe

Der Fall behandelt die Konstellation eines vermeintlichen Alleinerben, der auf Grundlage eines zunächst gültigen, später durch ein jüngeres Testament widerrufenen Erbscheins umfassend über den Nachlass verfügt. Es werden Fragen zur Schein- und Rechtsstellung des Erben, zur Wirksamkeit der von ihm geschlossenen Geschäfte, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche im Bereicherungsrecht und die Rolle des Erbscheins im Verfahren geprüft. Die Klausur umfasst zudem Prozesselemente im Zivilprozessrecht.

Gesetzliche ErbfolgeBereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisDie Leistungskondiktion+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der verflixte Laptop

In dieser Übungsklausur werden Fragen zum Zustandekommen und zur Durchführung eines Kaufvertrags über einen Laptop behandelt. Thematisiert werden insbesondere die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, die Abtretung der Kaufpreisforderung sowie die Frage, wer zur Leistung verpflichtet ist. Die Fallbearbeitung richtet sich darauf, ob der Lieferant von dem Käufer Zahlung verlangen kann.

Jan Wackenhuth· JURA 2013, 943
Grundlagen des KaufvertragsAGBRücktritt+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Morpheus, Gabel, Schere, Licht« – Aktuelle Haftungsfragen zu Rechtsverletzungen durch Kinder im Internet

Die Klausur behandelt die Haftung von Eltern für Urheberrechtsverstöße ihres minderjährigen Kindes im Zusammenhang mit der Nutzung von Filesharing-Software. Im Mittelpunkt stehen deliktsrechtliche Fragestellungen zu Aufsichtspflichten und möglichen Ersatzansprüchen des Urhebers gegen das Kind und die Eltern. Ebenso sind Kenntnisse zum Urheberrecht und zur Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen gefragt.

§ 823 Abs. 1 BGB§ 832 BGBGeschäftsfähigkeit+1 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Streit um ein paar Stückchen Papier

Die Klausur behandelt eine mietrechtliche WG-Konstellation mit verstrickten Fragen aus dem Mobiliarsachenrecht, der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie dem Bereicherungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Folgen des Erwerbs, des Besitz- und Eigentumserwerbs von Briefmarken, sowie Ansprüche zwischen den Beteiligten nach dem unfreiwilligen Weiterverkauf durch eine Dritte. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer analogen Anwendung des § 816 I 2 BGB diskutiert.

Jan-Erik Schirmer· JURA 2013, 719
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDie echte GoA – VoraussetzungenDie Leistungskondiktion+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Auch auf dem Pfad der Erleuchtung ist man vor Schäden nicht gefeit

Der Fall behandelt die Ansprüche eines Reisenden gegen einen Reiseveranstalter nach einem Unfall während einer Nepalreise, insbesondere Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden. Zusätzlich wird geprüft, welches Sachrecht auf deliktische Ansprüche Anwendung findet. Thematisiert werden Vertragsschluss, Anspruchsvoraussetzungen und Verjährung.

Ansgar Staudinger· JURA 2013, 624
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBVerjährung+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Die Renovierungspflicht hat Grenzen«

In diesem Examensübungfall geht es um die Wirksamkeit einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel und Renovierungspflicht im Wohnraummietrecht. Der Mieter verlangt nach Beendigung des Mietverhältnisses und Durchführung der Renovierung von seinem Vermieter die Erstattung von Renovierungskosten sowie Nutzungsentschädigung, da er glaubt, dass die im Mietvertrag geregelte Renovierungspflicht unwirksam war.

Adam Sagan· JURA 2013, 616
Schönheitsreparaturen+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Kaufrechtliche und deliktische Haftung für ›Weiterfresserschäden‹

Die Klausur behandelt Ansprüche wegen sogenannten Weiterfresserschäden an einem Kraftfahrzeug infolge eines Bremsdefekts, dessen Ursache in einem Zulieferteil liegt. Es sind schwerpunktmäßig die kaufrechtliche, deliktische und produkthaftungsrechtliche Haftung in der Lieferkette zu prüfen, einschließlich der Exkulpationsmöglichkeiten des Verkäufers und der Grenzen deliktischer Ansprüche.

Sach- und RechtsmängelMinderung & Schadensersatz§ 823 Abs. 1 BGB+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Übereignungen im Kohlelager

Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb an Sachgesamtheiten, insbesondere Kohlebriketts im Lager, anhand der Übereignungsvorschriften des § 929 ff. BGB. Zentral sind die Übergabe durch Übertragung des mittelbaren Besitzes sowie die Rolle von Materialkonten und Geheißpersonen bei der Übereignung. Der Sachverhalt spielt das Zusammenspiel von Lagerhalter, Händler und Erwerber durch und thematisiert Streit um Eigentum und Besitz.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenArten des BesitzesGrundprinzipien des Sachenrechts+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der aufrechnende Kommissionskäufer

Die Examensübungsklausur behandelt die rechtlichen Fragestellungen rund um ein Kommissionsgeschäft, in welchem ein Kommissionär für den Kommittenten Grappa verkauft. Der Käufer erklärt gegenüber dem Kommissionär die Aufrechnung, wobei mehrere Schadensersatz- und Zahlungsforderungen zu prüfen sind, unter zusätzlicher Berücksichtigung handelsrechtlicher Normen wie der Rügepflicht sowie der teleologischen Reduktion von § 392 II HGB. Es wird die Frage untersucht, ob der Kommittent berechtigterweise Zahlung vom Käufer verlangen kann.

DreipersonenverhältnisseStellvertretungAufrechnung+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»In der Smaragd-Bar«: Von ›Beef Eater‹, ›Bombay Blue‹ und anderen Spirituosen

Der Sachverhalt behandelt mehrere zivilrechtliche Problemstellungen rund um Vertretungsrecht, Bereicherungsrecht, Abtretung, Aufrechnung und kaufrechtliche Gewährleistung. Der Fall spielt in einer Bar und umfasst diverse Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten bezogen auf den Einkauf von Spirituosen, Forderungsmanagement und den Erwerb einer defekten Theke.

Dr. Chris Thomale· JURA 2013, 167
StellvertretungDie LeistungskondiktionGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2013Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Wie gewonnen, so zerronnen

In diesem Examensfall schließen sich Emil, Ferdinand und Gunnar zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, um gemeinsam mit Grundstücken zu handeln. Emil wirbt bei einer älteren Grundstückseigentümerin für den Verkauf eines Grundstücks, wobei gesellschaftsrechtliche und möglicherweise geschäftsfähigkeitsbezogene Fragen relevant werden.

Markus Fehrenbach· JURA 2013, 47
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretungGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Dumm gesprungen«

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit einem Badeunfall eines Jugendlichen während einer Pauschalreise. Thematisiert werden unter anderem Vertragsschluss und Vertragspflichten beim Reisevertrag, das Mitverschulden des Geschädigten sowie zivilprozessuale Fragestellungen zur Schmerzensgeld- und Feststellungsklage. Die Lösung knüpft an maßgebliche Anspruchsgrundlagen aus Reisevertragsrecht und Deliktsrecht an.

André Pressel· JURA 2013, 43
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBFeststellungsklage, § 256 ZPO§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Holiday Schlimm

Die Klausur behandelt mehrere Fälle rund um einen Werkvertrag im Zusammenhang mit dem Bau und der Ausstattung eines Hotelkomplexes. Im Mittelpunkt stehen Mängel, deren Folgen und die Frage nach Schadensersatzansprüchen, Minderungen und Verjährung – insbesondere im Verhältnis zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer bzw. Subunternehmern. Der Sachverhalt illustriert typische Probleme im Werkvertragsrecht inklusive Subunternehmerkonstellationen und zeigt vertragliche und gesetzliche Anspruchsgrundlagen sowie Einwände auf.

Prof. Dr. Axel Metzger, Alexander Fiedler· JA 2012, 896· 300 Min
VerjährungStellvertretung+6 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Arbeitsvertrag eines Handlungsgehilfen

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Wirksamkeit und Zulässigkeit bestimmter Provisionsregelungen im Arbeitsvertrag eines Handlungsgehilfen. Untersucht werden insbesondere die Berechnung der Provision bei Rücknahmeverpflichtungen sowie die Kürzung der Provision bei Auslieferung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Schwerpunkte liegen auf arbeitsrechtlichen und schuldrechtlichen Grundlagen des Dienstvertrags.

Dr. Peter Link· JA 2012, 850· 300 Min
Beendigung§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Der Sarg des Attentäters

Die Klausur behandelt einen Streit um das Eigentum und die Herausgabe des Versteigerungserlöses eines historischen Sarges, der nach der Exhumierung ausgetauscht und später öffentlich versteigert wurde. Es geht insbesondere um das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Zurechnung von Verhalten und Wissen Dritter, die Unmöglichkeit der Herausgabe und den Umfang von Schadensersatzansprüchen. Die relevanten Anspruchsgrundlagen und sachenrechtlichen Probleme stehen im Mittelpunkt.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Feststellung eines ersatzfähigen SchadensSchadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Die Tücken des Internetversandhandels

Die Klausur behandelt verschiedene Problemkreise des Internetversandhandels, darunter das Zustandekommen von Verträgen per E-Mail, Fragen zum Zugang von Willenserklärungen, Fristsetzungen, die Wirksamkeit und Reichweite von AGB-Klauseln sowie Leistungsstörungen wie Lieferverzug, Schadensersatz und Gefahrübergang. Anhand dreier Fallkonstellationen (A, B, C) werden zentrale Normen des Schuld- und Kaufrechts, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Verkäufer und Käufer, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die daran geknüpften Ansprüche erörtert.

Stefan Jobst, Sunny Kapoor· JA 2012, 812· 180 Min
Angebot und AnnahmeBeendigungSchenkung von Todes wegen+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Der verschwundene Sattelzug

Die Klausur befasst sich mit dem Erwerb des Eigentums an einem geleasten Sattelzug unter Beteiligung mehrerer Personen mit Schwerpunkt auf der Frage einer wirksamen Eigentumsübertragung und dem Vorliegen einer Anscheinsvollmacht. Im Zentrum stehen sachenrechtliche Eigentumslagen, die Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs, Vertreterproblematik und Bereicherungs- sowie Schadensersatzansprüche. Der Fall eignet sich zur Prüfung von Problemen um Besitz, Eigentum, Vertreterstellung und Gutglaubenserwerb an beweglichen Sachen.

Dr. Michael Stöber· JA 2012, 769· 300 Min
StellvertretungSicherungsrechte an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Die Stolperfalle

Die Klausur thematisiert das Recht der Leistungsstörungen im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über einen Kronleuchter. Behandelt werden u.a. Fragen zum Annahmeverzug, zur Gefahrtragung, zu möglichen Schadensersatzansprüchen nach Beschädigung der Kaufsache auf dem Lieferweg sowie Ansprüche im Deliktsrecht wegen eines durch einen baulichen Mangel verursachten Unfalls.

§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGRecht der ehelichen GemeinschaftDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)+4 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

* "Der Unternehmer in der Zwickmühle?

Die Klausur thematisiert den Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer und einer Verbraucherin, wobei sowohl Mängelrechte der Käuferin als auch Regresmöglichkeiten des Händlers gegenüber dem Lieferanten im Zentrum stehen. Zudem werden prozessuale Aspekte der Rechtsdurchsetzung und Bindungswirkung zukünftiger Urteile für Dritte angesprochen. Ausgangspunkt sind die Mangelfälle (falsche Farbe, Defekt), der Widerruf, der Verlust des Kaufgegenstands und der Unternehmerregress.

Dr. Florian Eichel· JA 2012, 661· 300 Min
UnternehmerregressVerbrauchsgüterkaufMinderung & Schadensersatz+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

* "Schluss mit der Vetternwirtschaft!

Die Klausur thematisiert das Personengesellschaftsrecht am Beispiel einer OHG. Prüfungsgegenstand sind mögliche Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter, die actio pro socio und die Voraussetzungen für den Ausschluss eines Gesellschafters. Zudem wird die gesellschaftsrechtliche Durchsetzung dieser Ansprüche behandelt.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Alexander Scheuch· JA 2012, 651· 90 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Die Vogelhändler

Die Klausur behandelt in einem Fallkontext den Papageienverkauf durch einen nicht verfügungsberechtigten Freund während eines Auslandsaufenthalts des Eigentümers. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§ 985 BGB), bereicherungsrechtliche Rückabwicklung, schadensersatzrechtliche Fragestellungen wegen Verlusts der Sache sowie etwaige Gegenansprüche des Erwerbers. Es sind zentrale Strukturen des allgemeinen und besonderen Schuldrechts, des Sachenrechts und Aspekte der GoA zu analysieren.

Dr. Robert Horn· JA 2012, 575· 300 Min
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
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