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Klausuren

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1.072 Klausuren
JURA 2013Fortgeschrittene

Fotografierverbot von SEK-Beamten

Im Fall wird geprüft, ob das durch einen SEK-Einsatzleiter ausgesprochene Fotografierverbot gegenüber Journalisten mit Blick auf die Grundrechte sowie die polizeirechtliche Gefahrenabwehr rechtmäßig war. Im Mittelpunkt stehen die Erfolgsaussichten der von einem Zeitungsverlag erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Polizei NRW.

GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ratsausschluss nach Prügelei?

In der Klausur geht es um die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses einer nordrhein-westfälischen Stadt, der das Ratsmitglied Bobic aufgrund einer gewalttätigen Auseinandersetzung nach einer strafrechtlichen Verurteilung ausschließen soll. Geprüft werden die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen des Ausschlusses eines Ratsmitglieds, insbesondere unter Einbeziehung wahl- und kommunalrechtlicher Vorschriften sowie der Auswirkungen auf die Grundrechte des Betroffenen.

Thorsten Attendorn· JURA 2013, 1065
Der RatGrundlagen+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Bundeswehreinsatz zur Terrorbekämpfung?

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland und zur Abwehr terroristischer Anschläge wirft prozessuale Fragen des Gesetzgebungsverfahrens (u.a. Beteiligung des Bundestags und Bundesrats, Vermittlungsausschuss) und materiell-rechtliche Fragen zum Eingreifen der Streitkräfte (insb. finaler Rettungsschuss, Flugzeugabschuss) im Lichte der Verfassungsrechtsprechung auf.

Prof. Dr. Volker M. Haug· JURA 2013, 959
GesetzgebungskompetenzenGrundlagen der GesetzgebungStaatsstrukturprinzipien des GG+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Inside out, outside in? – Eine »Außenbereichsinsel« im Innenbereich

Die Klausur behandelt einen baurechtlichen Fall zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Factory-Outlet-Centers auf einem Grundstück, das im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen ist, aber keinen Bebauungsplan aufweist. Im Mittelpunkt stehen die Anwendung der Vorschriften über beplanten und unbeplanten Innenbereich sowie die Problematik einer sogenannten Außenbereichsinsel im Innenbereich und das Verfahren um die Erteilung einer Baugenehmigung.

Ralph Zimmermann· JURA 2013, 833
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Aufregung in der »Grünen Oase« – Anfechtung einer Baugenehmigung

Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung im Kontext eines Bebauungsplans, der durch einen Bürgerentscheid initiiert wurde. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen wie die Zulässigkeit kommunaler Bürgerbeteiligung, das Verfahren bei Gemeinderatsentscheidungen und Drittschutz im Baurecht, insbesondere hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens und der persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitgliedern.

Die BaugenehmigungEinvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Grundlagen+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Wunschkind oder Kind nach Wunsch? Verfassungsfragen der beschränkten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (§ 3 a ESchG)

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die beschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik gemäß § 3a ESchG. Thematisiert werden insbesondere Grundrechtsträgerschaft des Embryos in vitro, staatliche Schutzpflichten und das Untermaßverbot im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle.

Abstrakte NormenkontrolleLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ein neues Transplantationsgesetz

Der Fall thematisiert die abstrakte Normenkontrolle eines neuen Transplantationsgesetzes und die Prüfung seiner formellen Verfassungsmäßigkeit. Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Anforderungen an die Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG sowie die Beschlussfähigkeit und das Mehrheitsprinzip im Bundestag nach Art. 42 Abs. 2 GG.

Carsten Puschmann· JURA 2013, 527
Abstrakte NormenkontrolleGesetzgebungskompetenzenGrundlagen der Gesetzgebung+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Die Zuständigkeit der EU zur Schaffung eigener Verwaltungseinrichtungen

Die Klausur thematisiert die Zuständigkeit der Europäischen Union zur Errichtung eigener Verwaltungseinrichtungen am Beispiel einer geplanten Verordnung im Umweltschutzbereich. Geprüft werden die Wahl der Rechtsgrundlage für die Errichtung einer EU-Agentur, die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und die Erfolgsaussichten einer Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die erlassene Verordnung.

Jürgen Bast· JURA 2013, 403
Europäische Integration
JURA 2013Fortgeschrittene

»Dicke Luft in der Stadt«

Die Klausur thematisiert die Änderung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit Tiefgarage in der Erlanger Innenstadt sowie die Auswirkungen auf Anwohner. Schwerpunkte sind die unmittelbare Anwendbarkeit von EU-Richtlinien (u.a. Luftqualitätsrichtlinie), das Erfordernis einer Umweltprüfung nach BauGB und die Bedeutung unionsrechtlicher Vorgaben im deutschen Bauplanungsrecht. Es werden Aspekte des individuellen Rechtsschutzes und der Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern behandelt.

Eva Julia Lohse· JURA 2013, 307
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Umweltrecht+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Piusaufzug mit Hindernissen

Die Klausur thematisiert polizeiliche Maßnahmen bei einer Versammlung der Piusbruderschaft und einer Gegendemonstration, insbesondere die Frage der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Einkesselung des Aufzugs sowie begleitender Videoüberwachung. Es werden Grundfragen des Versammlungsrechts, der Polizeifestigkeit von Versammlungen und der Verhältnismäßigkeit exekutiver Maßnahmen behandelt.

Conrad Neumann· JURA 2013, 139
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungPolizeifestigkeit der Versammlung+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Die Tätowierung – Pony 'Speedy' und die 'Rolling-Stones-Zunge'

In diesem Original-Examensaktenvortrag wird die Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung der Stadt Düsseldorf geprüft, mit der das Tätowieren eines Ponys ('Speedy') mit einer 'Rolling-Stones-Zunge' untersagt wird. Im Mittelpunkt stehen tierschutzrechtliche Fragen sowie Aspekte der Berufsfreiheit und Verfahrensrecht, einschließlich einstweiliger Rechtsschutz und Zustellungsfragen.

Dr. Claudia Ridder· JA 2012, 936· 60 Min
Ermessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Europawahl mal anders – von Sperrklauseln und Wahlspenden

Die Klausur befasst sich mit dem Einspruch gegen die Wahl zum Europäischen Parlament und der Fünf-Prozent-Sperrklausel sowie dem Verhalten der Wahlhelfer beim Einsammeln von Wahlspenden. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung der Wahlrechtsgrundsätze, Parteichancengleichheit, die Zuständigkeit verschiedener Gerichte und Zulässigkeitsfragen rund um verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz. Ferner werden die Modalitäten einer Verfassungsbeschwerde (Fristwahrung, Form und Beteiligtenfähigkeit) problematisiert.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2012, 923· 300 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzePolitische ParteienVerfassungsbeschwerde+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch – Ein Schwerbehinderter klagt an

Der Fall behandelt die Frage, ob ein schwerbehinderter Bewerber einen Anspruch auf Entschädigung hat, weil er bei einer öffentlichen Stellenausschreibung nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Im Streit steht insbesondere die Anwendbarkeit des § 82 SGB IX sowie mögliche Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Ferner wird die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs und das Erfordernis eines Vorverfahrens thematisiert.

Dr. Claudia Ridder· JA 2012, 778· 60 Min
BeamtenrechtGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Streit um die Studiengebühren

Im Sachverhalt klagt Student S gegen die nachträgliche Einführung von allgemeinen Studiengebühren durch ein Landesgesetz. Zu prüfen ist, ob die Erhebung der Studiengebühren mit den Grundrechten – insbesondere Gleichheits- und Berufsfreiheit – vereinbar ist. Es geht u.a. um die Rechtfertigung der Belastung, die Härtefallregelung und um einen möglichen Anspruch auf gebührenfreies Studium.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2012, 765· 180 Min
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Telefonicom

Die Klausur behandelt steuerrechtliche Fragestellungen rund um die Einspruchsentscheidung des Finanzamts bezüglich Einkommensteuerbescheiden. Im Mittelpunkt stehen Probleme der Rechtskraft von Behördenbescheiden, insbesondere der Feststellungsbescheid und dessen Wirkung für Beteiligte sowie Fragen der Fristwahrung und der Berücksichtigung nachträglich eingereichter Unterlagen. Die Entscheidung über einen Einspruch gegen einen geänderten Einkommensteuerbescheid ist fundiert zu begründen.

Iring Christopeit, Bastian Bockhoff· JA 2012, 698· 60 Min
Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenWiederholung+3 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Kein Alkoholverbot ist auch keine Lösung?

Die Klausur behandelt die Examensklassiker Verwaltungsprozessrecht, Polizeirecht und Verfassungsrecht am Beispiel eines nächtlichen Alkoholverkaufsverbots und eines kommunalen Alkoholkonsumverbots im öffentlichen Raum. Es sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde sowie einer Klage gegen einen Platzverweis zu prüfen. Im Fokus stehen Grundrechte, Landesrecht und maßgebliche verwaltungs- und polizeirechtliche Fragestellungen.

Christian Malte Frank, Maximilian Platzer· JA 2012, 680· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenErmessen und VerhältnismäßigkeitGrundlagen +5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Kommunale Wasserversorgung für einen Schwarzbau?

Die Übungsklausur behandelt die Frage, ob ein sogenannter Schwarzbau (nicht genehmigte Gartenlaube) an die kommunale Wasserversorgung angeschlossen werden kann. Der Eigentümer verlangt den Anschluss, die Gemeinde verweigert dies unter Berufung auf die baurechtliche Illegalität und satzungsrechtliche Regelungen. Zu prüfen sind Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung sowie das Verhältnis von Baurecht, Kommunalrecht und Verwaltungsprozessrecht.

Anton Meyer· JA 2012, 621· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeMaterielles BauordnungsrechtAnwendungsbereich des Bauplanungsrechts+4 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Kneipenquerelen

Die Fallbearbeitung dreht sich um eine nach der Föderalismusreform erlassene bundesrechtliche Vorschrift, die Sicherheitsauflagen für Kneipen vorsieht und deren Umsetzung in Baden-Württemberg. Im Zentrum steht die Frage, ob der Bundesgesetzgeber hierzu noch die Gesetzgebungskompetenz hatte und ob die Neuregelung im Landesrecht fortgilt. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die darauf gestützte Bußgeldanordnung.

Maximilian Bowitz, Florian Schorn· JA 2012, 597· 300 Min
GesetzgebungskompetenzenVerfassungsbeschwerde+2 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Der Tannenbaumverkauf

Im Sachverhalt 'Der Tannenbaumverkauf' begehrt der klagende Grundstücksnachbar (K) von der Bauaufsichtsbehörde das Einschreiten gegen die Nutzung eines Nachbargrundstücks für einen saisonalen Tannenbaumverkauf samt Werbung und Parkplatznutzung in einem allgemeinen Wohngebiet. Im Zentrum stehen baurechtliche Fragen zur Zulässigkeit der Nutzung, zur Abwehrrechtstellung des Nachbarn und zu formellen Problemen des Widerspruchs- und Klageverfahrens.

Dr. Mischa Hecker· JA 2012, 521· 300 Min
Zulässigkeit der VerpflichtungsklageBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Materielles Bauordnungsrecht+4 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Geld oder Schläge

In diesem Übungsfall wird eine Fortsetzungsfeststellungsklage gegen ein polizeiliches Wohnungsverbot behandelt, das anlässlich von Vorwürfen häuslicher Gewalt ausgesprochen wurde. Der Kläger wehrt sich gegen die Maßnahme und begehrt die Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit. Kern ist die Prüfung der polizeirechtlichen Eingriffsbefugnisse und der prozessualen Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Günter Proppe· JA 2012, 458· 60 Min
Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklagePolizeiliche Standardmaßnahmen+2 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Easy Going in Europa?

In Maastricht wird einem Coffeeshop-Betreiber die Betriebsschließung angedroht, weil er auch Nicht-Niederländern Zugang gewährt hat. Die Klausur prüft, inwiefern eine kommunale Regelung, die den Zugang zu Coffeeshops auf niederländische Einwohner beschränkt, mit den europäischen Grundfreiheiten vereinbar ist und welche Differenzierungen im Hinblick auf den Verkauf von Cannabis, Getränken und Snacks notwendig sind.

Dr. Christoph Görisch· JA 2012, 441· 90 Min
Europäische Integration+1 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Störung am Volkstrauertag

A und B, politisch rechts orientierte Aktivisten, stören am Volkstrauertag eine Gedenkveranstaltung in der Stadt S durch provokative Plakate, Wehrmachtsuniformen und Parolen. Sie werden von Polizeibeamten erst aufgefordert, ihre Plakate auszuhändigen und die Umgebung des Friedhofs zu verlassen; A kehrt später zurück und äußert erneut lautstark seine Meinung vor Friedhofsbesuchern. Die Polizei nimmt A daraufhin mit und bringt ihn in seine Wohnung in einer anderen Stadt. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Gefahrenabwehr, Versammlungsrecht und Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Totenruhe.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Vertrauensschutz für einen Bootsliegeplatz?

Im Fall begehrt der Kläger die Verlängerung eines Bootsliegeplatzes bzw. eine bevorzugte Aufnahme in die Warteliste nach Ausgliederung der kommunalen Einrichtung in eine GmbH. Zentral sind Fragen des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen, des Vertrauensschutzes, des Gleichbehandlungsanspruchs und der Übertragung öffentlich-rechtlicher Aufgaben auf Private. Untersucht werden u.a. Auswirkungen der Vergaberichtlinien und die Rolle des Gemeinderats sowie befangener Mitglieder.

Dr. Christian Heckel· JA 2012, 361· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeStrukturprinzip RechtsstaatGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur: Der ehrenwerte Sonnenbankier

Der Inhaber eines Fitness- und Sonnenstudios in Hannover, S, wendet sich gegen ein Bundesgesetz, das Minderjährigen die Nutzung von Sonnenbänken in öffentlichen Einrichtungen verbietet und bei Verstößen ein Bußgeld vorsieht. Er sieht darin eine unzulässige Einschränkung seines Berufsrechts sowie der Grundrechte jugendlicher Kunden und kritisiert zudem das Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Im Fokus stehen Fragen des Staatsorganisationsrechts wie Ordnungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Rolle der Landesregierung sowie der Mehrheits- und Anwesenheitserfordernisse. Zusätzlich sind grundrechtliche Aspekte, insbesondere Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und etwaige Grundrechte Jugendlicher, in Verbindung mit staatlichem Paternalismus zu prüfen.

Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerfassungsbeschwerde+5 weitere
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