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JurafuchsKlausuren
Öffentliches RechtZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur: Truthühner sind keine Hühner

ZJS 2011, 515 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene

Von Robin Schray

Zur Fundstelle (ZjS)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
ZJS 2011, 515
Lösung
Enthalten

Im Mittelpunkt des Falls steht Landwirt B, der einen vom Umweltschutzrecht erfassten Stall zunächst für die Hähnchenmast nutzt und später an einen Truthühnerzüchter verpachtet. Die Kreisverwaltung ordnet die Stilllegung des Stalls an, weil sie darin eine genehmigungspflichtige Änderung sieht und den Bestandsschutz für erloschen hält. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Abgrenzung zwischen Hähnchen- und Truthühnerhaltung sowie die Anwendung und Reichweite des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Zudem wird die Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit formeller Illegalität diskutiert. Die Zusatzfrage betrifft die Zulässigkeit und Reichweite von Anordnungen gegen bestehende Anlagen nach geänderten Immissions-Grenzwerten.

Schwerpunkte

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