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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.071 Klausuren
JA 2015Fortgeschrittene

Am 11.11.2011 nimmt der Augenblick, was harter Arbeit Jahre gegeben (frei nach Johann Wolfgang von Goethe)

Die Klausur behandelt die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung im Rahmen eines Unfalls mit einem Dienstfahrzeug und geht auf die Frage ein, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer für Schäden am Dienstwagen und Ansprüche Dritter haftet. Sie umfasst sowohl die vertragliche Bindung aus dem Arbeitsvertrag als auch deliktische Haftungstatbestände und stellt die Besonderheiten der Schadensverteilung im Arbeitsverhältnis dar.

Dr. Alexander Eufinger· JA 2015, 98· 180 Min
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Beratungsbedarf bei Beendigung eines Mietverhältnisses

A, Eigentümer und Vermieter einer Gewerbeimmobilie, will nach Mietrückständen und Streit über eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Asbest den Mieter M möglichst schnell aus dem Mietobjekt entfernen. Der Fall thematisiert Fragen zur Wirksamkeit einer Kündigung (vertreten durch einen Vertreter ohne Vollmachtsnachweis), zur Mietminderung wegen Asbestbelastung, zur Anfechtbarkeit des Mietvertrags wegen Täuschung sowie zum Umfang und Fortbestand des Vermieterpfandrechts nach Eigentümerwechsel. Besondere Bedeutung kommt dabei den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) zu. Ebenfalls angesprochen werden Probleme in Bezug auf Sicherungsübereignungen an Dritte und deren Einfluss auf das Vermieterpfandrecht.

Johannes Lappe· ZJS 2015, 173
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteAnfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Sturz im Klettergarten

In der Klausur wird die zivilrechtliche Haftung nach einem Unfall im Klettergarten untersucht. Dabei stehen insbesondere deliktsrechtliche Fragestellungen, die Haftung für fahrlässiges Verhalten, ein möglicher Haftungsausschluss sowie die Frage nach dem Handeln auf eigene Gefahr im Zentrum. Auch Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungskosten und mögliche Schmerzensgeldansprüche spielen eine Rolle.

Simon Reinhold, Lennart Geffken· JA 2015, 51· 300 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der konfliktgeladene iPod

Ein siebzehnjähriger Kunde will von einem Elektronikfachhändler einen iPod kaufen, wobei sich durch einen Schreibfehler ein Streit über den Kaufpreis entwickelt. Die Kommunikation verläuft über mehrere Briefe, und der Kunde nimmt das fehlerhafte Angebot an, was zu Missverständnissen führt. Nach Erhalt des iPods verkauft der Kunde diesen an einen Dritten und verliert daraufhin das erhaltene Geld durch einen Unfall. Der Händler verlangt nun verschiedene Beträge vom Kunden, wodurch zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zur Anfechtung, zur Wirksamkeit und Übermittlung von Willenserklärungen sowie zur Herausgabe und Schadensersatzpflicht aufgeworfen werden.

Daniel Rodi· ZJS 2015, 75
GeschäftsfähigkeitAnfechtung der WillenserklärungHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der verpasste Aufstieg

Der Fall behandelt verschiedene zivilrechtliche und deliktische Haftungsfragen im Zusammenhang mit einem Fußballspiel. Ein Zuschauer (F) bringt trotz Stadionverbots pyrotechnische Gegenstände ins Stadion und verletzt damit einen Ordner (O) und einen anderen Zuschauer (X); zudem beschimpft er den Schiedsrichter (S) während des Spiels öffentlich. Im Anschluss begehrt der Schiedsrichter von F eine Entschädigung und Unterlassung wegen der ehrbeleidigenden Äußerungen. Der Fußballverein (SV) möchte von F Regress für eine gegen den Verein verhängte Verbandsstrafe nehmen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Bereich der vertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüche sowie der Organhaftung und Zurechnung zwischen Verein, Verband und Zuschauer.

Markus Philipp· ZJS 2015, 64
§§ 830, 840 BGB§ 1004 BGB (analog)§ 826 BGB+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Alles oder nichts

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob der Mammon-Bank (M) gegen die Brot&mehr-GmbH (B) aufgrund einer schriftlich fixierten selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft Ansprüche in Höhe von 3,5 Mio. Euro zuzüglich Zinsen und Kosten zustehen. Es geht um die Kreditaufnahme der Wurst-GmbH (W) und die hierzu bestellten Sicherheiten, insbesondere die Bürgschaft durch B und eine Grundschuld einer dritten Gesellschaft. Im weiteren Verlauf kündigt M das Darlehen wegen Verschlechterung der finanziellen Lage von W und fordert nach deren Insolvenz und Auflösung die Bürgin in Anspruch. Zu prüfen sind vor allem das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Bürgschaftsvertrags, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Schriftform nach § 766 BGB und den Umfang der Haftung.

Tilman Schultheiß· ZJS 2015, 58
Abgabe und Zugang von WillenserklärungenEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Überhöhte Abschleppkosten und verweigerte Herausgabe

Eine Autofahrerin (F) stellt ihr Fahrzeug unberechtigt auf einem Vereinsparkplatz ab und wird daraufhin von einem beauftragten Abschleppunternehmen (A KG) abgeschleppt. Nach Aufforderung verlangt das Unternehmen von F die Zahlung überhöhter Abschlepp-, Verwaltungs- und Überwachungskosten, bevor das Fahrzeug herausgegeben wird. F weigert sich, die geforderte Summe vollständig zu zahlen und hinterlegt einen Teilbetrag beim Amtsgericht. Es geht um die rechtliche Zulässigkeit der überhöhten Abschleppkosten, die Voraussetzungen und Grenzen des Zurückbehaltungsrechts sowie Ansprüche im Zusammenhang mit der verweigerten Fahrzeugherausgabe und daraus resultierenden Schäden.

Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

* "Münz-Karibik à la carte

In dieser Examensklausur geht es um die Ansprüche aus einer übertragenen Zehnerkarte für Bräunungssitzungen gegen die neu gegründete Kommanditgesellschaft, gesellschaftsrechtliche Haftungskonstellationen bei Umwandlung einer OHG in eine KG sowie prozessuale Besonderheiten bei einem Versäumnisurteil. Die Aufgaben betreffen Schuld- und Gesellschaftsrecht mit einfließenden Fragen des Zivilprozessrechts.

Elisabeth Hartmeyer, Simon Müller· JA 2015, 17· 300 Min
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVersäumnisurteil+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Arzthaftungsrecht

Die Klausur behandelt einen Arzthaftungsfall, in dem der verletzte Kläger nach einem Unfall sowohl eine fehlerhafte ärztliche Aufklärung als auch fehlerhafte Behandlung geltend macht. Es werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die behandelnden Ärzte und die Krankenhausbetreibergesellschaft geprüft. Besonders problematisch ist die Situation bezüglich alternativer Behandlungsmethoden und die Nachsorge.

Jens Prütting· JURA 2015, 1361
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Möbelmarkt in Not

Die Klausur behandelt die insolvenzbedingte Krise eines Möbelgroßhändlers, der hochwertige Möbel über eine komplexe Lieferkette aus unterschiedlichen Unternehmen bezieht. Besonders im Fokus stehen der Eigentumsvorbehalt, dessen Durchsetzung und die Pfändung der Ware durch einen Gerichtsvollzieher. Erörtert wird, ob der Holzhändler gegen den Gläubiger des Möbelmarkts erfolgreich die Drittwiderspruchsklage erheben kann.

Markus Fehrenbach· JURA 2015, 1222
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Ponykauf mit Hindernissen

Der Fall befasst sich mit den rechtlichen Problemen beim Pferdekauf zwischen einem ehemaligen Pferdegroßhändler und einer GmbH. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Schadensersatz wegen Lieferung eines anderen als des geschuldeten Ponys, Fragen des Stück- und Gattungskaufs, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten beim Handelskauf sowie die Abgrenzung von Schadensersatz statt und neben der Leistung.

Susen Bielesch, Normen Hörnig· JURA 2015, 1211
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelMinderung & Schadensersatz+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Möbelkauf mit Schwierigkeiten

Im Fall schließt ein Verbraucher über einen Online-Shop eine individuell gestaltbare Sofagarnitur bei einer GbR, erhält aber nach Strukturveränderungen des Anbieters und erheblicher Lieferverzögerung ein mangelbehaftetes Sofa, das nicht der Bestellung entspricht. Streitpunkt sind neben der Vertragsauslegung und Identifikation des Vertragspartners insbesondere Gewährleistungsrechte, das Zurückweisungsrecht bei Lieferung mangelhafter Ware sowie organisatorische und kommunikative Probleme rund um die Geschäftsübernahme und Zuständigkeiten.

David Neuwirth· JURA 2015, 1102
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelNacherfüllung +5 weitere
JURA 20151. Staatsexamen

Examensprobleme zum Erbrecht

Die Klausur behandelt typische Examensprobleme aus dem Erbrecht, unter anderem zur Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente und Pflichtteilsrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage der Anwendbarkeit des § 822 BGB über den Verweis des § 2287 BGB analog im Kontext gemeinschaftlicher Testamente.

Hilmar Odemer· JURA 2015, 981
Gewillkürte ErbfolgeVermächtnis+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Erstattung von Aus- und Einbaukosten bei Mängeln der Kaufsache – auch jenseits des Verbrauchsgüterkaufs?

Im Mittelpunkt dieses Falles steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Käufer bei Lieferung mangelhafter Kaufsachen vom Verkäufer Ersatz für Aus- und Einbaukosten verlangen kann. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Übertragbarkeit der durch den EuGH und BGH entwickelten Rechtsprechung zum Verbrauchsgüterkauf auf unternehmensbezogene Kaufverträge sowie auf dem Vertretenmüssen bei unverschuldeter Unmöglichkeit der Nacherfüllung.

Sach- und RechtsmängelNacherfüllung Minderung & Schadensersatz+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Probleme mit dem Ex-Prokuristen

Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Prokura eines ehemaligen Mitarbeiters, insbesondere Handelsregisterpublizität und Gutglaubensschutz. Zentral sind die Fragen rund um einen Fahrzeugverkauf durch den Ex-Prokuristen, Mängelgewährleistung sowie Ansprüche zwischen den beteiligten Parteien. Die Klausur fordert eine vertiefte Analyse handelsrechtlicher und sachenrechtlicher Aspekte.

StellvertretungGrundlagen des KaufvertragsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

»Strike and spare«

Die Klausur behandelt eine praxisnahe Fallkonstellation zum Eigentumserwerb und zur Nutzung von Wirtschaftsgütern im Wettbewerbsumfeld von Miet- und Sicherungsrecht, insbesondere zur Frage, ob der Sicherungsnehmer einer unter Eigentumsvorbehalt gekauften und sicherungsübereigneten Bowlingbahn gegen den nachfolgenden Vermieter Nutzungsentschädigung geltend machen kann. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme des Besitzschutzes, der Eigentumslage und bereicherungsrechtlicher und mietrechtlicher Ansprüche.

Matthias Fevers· JURA 2015, 729
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDie Leistungskondiktion+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Von Grundschuldbriefen

Die Klausur behandelt den Erwerb und die Übertragung einer Briefgrundschuld sowie die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde. Es werden Besonderheiten zu Stellvertretung, Gutglaubenserwerb und Missbrauch der Vertretungsmacht geprüft. Die Klägerin begehrt per Klage vor dem Landgericht, die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären.

André Pressel· JURA 2015, 618
GrundpfandrechteErwerb und Verlust von GrundstücksrechtenStellvertretung+3 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Bereicherungsausgleich wegen Verfügungen eines Nichtberechtigten (§ 816 BGB)

Die Klausur behandelt den bereicherungsrechtlichen Ausgleich nach § 816 BGB bei Verfügungen eines Nichtberechtigten. Anhand typischer Fallgestaltungen (z.B. gutgläubiger Erwerb nach §§ 932 ff. BGB) wird die Anspruchskonkurrenz und die Zuweisung des Kondiktionsschuldners untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Verfügung sowie der Rechtsfolge des Anspruchsübergangs.

Anne Röthel· JURA 2015, 574
Die NichtleistungskondiktionBereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Vermögensrechtliche Konsequenzen von Leistungsanmaßungen am Beispiel der Schwarzfahrt eines Minderjährigen

Die Hausarbeit behandelt vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Schwarzfahrt eines minderjährigen Jugendlichen, wobei insbesondere die Folgen einer Leistungsanmaßung ohne Vertrag, ohne Bereicherung und ohne Schaden des Leistenden analysiert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Behandlung beim Handeln Minderjähriger, insbesondere hinsichtlich vertraglicher und quasivertraglicher Ansprüche sowie der Schuldverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien. Neben bereicherungsrechtlichen werden auch deliktsrechtliche und Fragen der Haftung aus culpa in contrahendo geprüft.

Jan Felix Hoffmann· JURA 2015, 506
GeschäftsfähigkeitDie NichtleistungskondiktionHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der teure Untermieter

Der Fall behandelt Ansprüche des Vermieters gegen einen Untermieter nach einer durch diesen verursachten Explosion und Brandschaden im Mietshaus. Im Zentrum stehen das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Haftung bei Besitzexzess sowie mietrechtliche Regelungen zum Untermietverhältnis. Weiterhin wird geprüft, ob vertragliche oder gesetzliche Ansprüche gegen den Untermieter oder den Hauptmieter bestehen.

Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisPflichten im Mietverhältnis +1 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Gebrauchsüberlassung an Dritte bei der Leihe

Die Klausur behandelt die Gebrauchsüberlassung an Dritte im Rahmen eines Leihvertrags und beleuchtet klausurrelevante Probleme insbesondere zur Erlaubnis des Verleihers und zu vertraglichen Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Es werden die gesetzlichen Voraussetzungen, die Haftung und Verjährungsfragen bei Drittbeteiligung berücksichtigt.

Jens Petersen· JURA 2015, 154
Leihe, §§ 598ff. BGB+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Ein Bote auf Abwegen

Der Fall thematisiert eine atypische Botengeschichte beim Kiosk-Kauf gebrauchter Konsolen. Im Mittelpunkt stehen Anspruchsgrundlagen aus Mobiliarsachenrecht, Bereicherungsrecht sowie dem Allgemeinen Teil des BGB, insbesondere bei Anfechtung und Rückabwicklung. Prüfen sind gegenseitige Herausgabeansprüche zwischen dem 'Boten' und dem Kioskbetreiber.

StellvertretungGrundlagen des KaufvertragsDie Leistungskondiktion+3 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die italienischen Wasserflaschen

Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einer durchgeführten Bestattung und daraus resultierenden Ersatzansprüchen (u.a. GoA) sowie Schadensersatzfragen nach einem tödlichen Verkehrsunfall (Deliktsrecht, StVG). Geprüft wird, wer die Kosten der Bestattung und verschiedene Schäden nach dem Unfall ersetzen muss, und ob (Rück-)Ansprüche unter den Beteiligten bestehen.

Dr. Andreas Gietl, Alexandra Stenzer· JA 2014, 922· 300 Min
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteDie echte GoA – Konkurrenzen / Abgrenzung zu anderen Anspruchsarten+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Das gefährliche Urteil

Die Klausur stellt einen Fall aus anwaltlicher Sicht dar, in dem eine Mandantin nach erfolgter gerichtlicher Verurteilung zur Zahlung von Mietrückständen und anschließender Zahlung an eine Erbengemeinschaft verhindern möchte, ein weiteres Mal im Wege der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen zu werden. Es sind prozessuale und materiell-rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungsrecht, Erbrecht und Mietrecht zu prüfen.

Dr. Michael Duchstein· JA 2014, 848· 300 Min
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
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