ZivilrechtJA 2016Fortgeschrittene
Nichts als Ärger für den Tankstelleninhaber
JA 2016, 25 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Markus Kellermann-Schröder
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JA
JA
2016 · 25
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2016, 25
Lösung
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Die Klausur stellt drei Einzelfälle aus dem Schuld- und Sachenrecht zur rechtlichen Begutachtung: Zum einen begehrt ein Tankstelleninhaber Unterlassung der Verknüpfung seines Namens mit dem Begriff 'Betrüger' in einer Suchmaschine. Ferner wird geprüft, ob Detektivkosten nach einem (vergessenen) Tankvorgang als Schadensersatz erstattungsfähig sind. Schließlich geht es um Mehrkosten bei Ersatzbeschaffung nach Lieferverzug eines Biodiesel-Lieferanten.
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