Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Unterlassungsansprüche - Der übermotivierte Freund
Im Zentrum der Klausur steht die Eigentumsbeeinträchtigung durch Werbeeinwurf, insbesondere die Anknüpfungspunkte für eine Wiederholungsgefahr und das Verhältnis zur abgegebenen Unterlassungserklärung unter Einbindung der mittelbaren Handlungsstörerschaft und zumutbaren Verhinderungshandlungen. Daneben setzt sich die Arbeit mit den Voraussetzungen und dem Zugangserfordernis bei der Annahme einer modifizierten Unterlassungserklärung im Kontext der Stellvertretung sowie einer möglichen Genehmigung auseinander. Schließlich werden Fragen der schwebenden Unwirksamkeit im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung und ihre rückwirkenden Auswirkungen behandelt.
Verwehrte Altersteilzeit
In der Klausur begehrt eine Bundesbeamtin Altersteilzeit, welche aufgrund einer verwaltungsinternen Vorschrift abgelehnt wurde. Streitentscheidend sind Fragen der Zuständigkeit, der Reichweite des behördlichen Ermessens sowie der gerichtlichen Kontrollintensität bei der Ablehnung aufgrund dienstlicher Belange. Die Klausur erörtert den Anspruch auf Altersteilzeit im Beamtenrecht unter Berücksichtigung von Sonderrechtsverhältnis, subjektiv-öffentlichen Rechten und verwaltungsinternen Vorgaben.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Gewährleistungsrecht - Social Media ohne Briefkasten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das anwendbare Gewährleistungsrecht bei typengemischten Verträgen, insbesondere im Zusammenhang mit digitalen Produkten und dem Rangverhältnis der Gewährleistungsregimes. Weiterhin wird die Bewertung der unzuverlässigen Nachrichtenübermittlung als Mangel sowie die konkludente Vereinbarung von Zuverlässigkeit thematisiert. Zudem geht es um die Anforderungen an IT-Sicherheit und die Bestimmung objektiver Anforderungen im Rahmen der 'Üblichkeit' bei digitalen Produkten. Die Analyse von Verbraucherverträgen mit Zahlung durch Daten und die Rolle der Aktualisierungspflicht des Verbrauchers ergänzen die Prüfung.
Semesterabschlussklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Eishockey mit Leichtbier
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Frage der statthaften Klageart bei einer isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung, einschließlich der Auslegung des Klagebegehrens sowie des Streits zwischen Verpflichtungsklage und isolierter Anfechtungsklage. Zudem wird die korrekte Schwerpunktsetzung im Rahmen der Ermessensprüfung problematisiert, insbesondere hinsichtlich Ermessensmissbrauch durch sachfremde Erwägungen, Ermessensreduzierung auf Null und der Unbeachtlichkeit eines Ermessensfehlers. Ein weiteres zentrales Thema ist das Anhörungserfordernis bei belastenden Nebenbestimmungen zu einem begünstigenden Verwaltungsakt und die Möglichkeit der Heilung eines Anhörungsmangels. Insgesamt stehen die verfahrensrechtlichen und materiellen Anforderungen an Nebenbestimmungen im Verwaltungsrecht im Mittelpunkt.
Original-Examensklausur: "Brother‘s Keeper
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Beteiligung an einer Schlägerei mit Todesfolge, die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einschlägiger Delikte sowie Fragen der Zurechnung und des Rücktritts. Ferner werden psychische Beihilfe, Raub, Elemente des Notstands und Irrtümer über die Voraussetzungen rechtfertigender Notstände geprüft. Der Sachverhalt beleuchtet insbesondere die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter einschließlich Fragen zum Enteignungswillen und zur Strafbarkeit durch psychische Beihilfe.
Störerhaftung und rechtsgeschäftliche Übereignung
Die Klausur behandelt in zwei Teilen zum einen die Frage eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs wegen Imkerei-Immissionen (Bienen) nachbarrechtlich, zum anderen den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb sowie Herausgabeansprüche bei Übertragung und Weiterveräußerung einer beweglichen Sache (Rolex-Uhr) unter besonderer Berücksichtigung des gutgläubigen Erwerbs bei fehlender Garantiekarte. Im Vordergrund stehen damit Standardprobleme des Sachenrechts und die Anwendung der examensrelevanten Vorschrift § 906 I 1 BGB.
Der Traumprinz auf Reisen
Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt Verbraucherverträge sowie das Leistungsstörungsrecht im zivilrechtlichen Kontext. Thematisiert werden insbesondere Fragen rund um Vertragsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Unternehmern sowie typische Leistungsstörungen. Der Bezug zum Reisevertrag wird im Untertitel angedeutet.
Examensklausur Zivilrecht: »Tschick«
Die Examensklausur Zivilrecht mit dem Titel »Tschick« wurde von Bettina Rentsch und Frederik Jaeger, beide an der Freien Universität Berlin tätig, erstellt. Hinweise auf konkrete Rechtsgebiete oder einen ausgewählten Sachverhalt ergeben sich aus den Metadaten nicht. Eine zivilrechtliche Schwerpunktsetzung ist anzunehmen.
Störender Barbetrieb im Wellnesscenter
Die Anfängerklausur behandelt verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einem störenden Barbetrieb in einem Wellnesscenter. Es geht mutmaßlich um gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen und die Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Eingriffsbefugnisse bei Störungen durch Gewerbebetriebe.
Ein Gemälde auf Abwegen
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt im Sachenrecht einen Streit um ein Gemälde, das seinen Weg von einer Person zur anderen findet. Im Fokus stehen typische Probleme rund um den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen und das Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer. Die Übung richtet sich an Studierende mit Vorkenntnissen im Zivilrecht.
»Die rüstige Rentnerin«
Die Klausur behandelt die unionsrechtlichen Freizügigkeits- und Gleichbehandlungsrechte von Unionsbürgern am Beispiel einer deutschen Rentnerin, die in Spanien lebt und aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit von einer Teilnahme an den nationalen Meisterschaften ausgeschlossen wird. Thematisiert werden insbesondere der freizügigkeitsakzessorische Gleichbehandlungsanspruch, das Diskriminierungsverbot sowie die Horizontalwirkung im Privatrechtsverhältnis; prozessual wird die Formulierung einer zulässigen Vorlagefrage im Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH geprüft.
»Guter Rat ist nicht teuer«
Die Klausur behandelt vornehmlich strafrechtliche Probleme des Besonderen Teils, darunter das Akzessorietätsproblem aus § 28 StGB bei gekreuzten Mordmerkmalen. Thematisiert werden zudem Aspekte des besonders schweren Diebstahls bei bewusstlosen Opfern sowie Straftatbestände wie Totschlag, Mord, Aussetzung und gefährliche Körperverletzung. Im Mittelpunkt stehen das gemeinsame Vorhaben zur Tötung und die anschließende Wegnahme von Wertgegenständen durch einen Dritten.
Spieglein Spieglein am Schrank
Die Klausur thematisiert anspruchsvolle Fragen zur Stellvertretung, insbesondere den Vertragsschluss mittels abhandengekommener Vollmachtsurkunde. Zudem geht es um Besitz- und Eigentumsschutz sowie Ersatzansprüche wegen Verzögerungsschadens, eingebettet in eine Situation mit Versäumnisurteil und unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und zivilprozessualer Fragen.
Dachsanierung ohne Risiko
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen eines Werkvertrags über eine Dachsanierung, bei dem eine Schwarzgeldabrede getroffen wurde. Es werden insbesondere Fragen zur Nichtigkeit des Vertrags gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und verbraucherschutzrechtliche Aspekte (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag, Widerruf) thematisiert.
Eine Demonstration mit Folgen
Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt vier komplexe Sachverhalte aus dem Vertrags-, Delikts- und Sachenrecht, darunter die Haftung bei Sitzblockaden, Verwendungsersatz im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Haftung im Überweisungsverkehr und Folgen der Versteigerung fremder Sachen. Der Fall bietet einen breiten Querschnitt zentrale Probleme aus den ersten drei Büchern des BGB für fortgeschrittene Studierende.
ZR-Examensklausur im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht: Der pflichtvergessene Aufsichtsrat
Die Examensklausur thematisiert das Beschlussmängelrecht in der Aktiengesellschaft anhand eines Falls, in dem über Jahre hinweg Hauptversammlungen sowie Abschlussprüfungen unterlassen wurden. Im Mittelpunkt stehen die Anfechtung von Entlastungs- und Wahlbeschlüssen des Aufsichtsrats, insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Pflichtverletzungen und der Aufklärung von wirtschaftskriminellen Vorgängen im Unternehmen.
»Waffenlieferungen in Kriegszeiten«
Die Anfängerklausur behandelt ein Organstreitverfahren zwischen einer Bundestagsfraktion und der Bundesregierung. Zu prüfen ist, ob die Bundesregierung durch die Weigerung, parlamentarische Anfragen zu Waffenlieferungen an die Ukraine zu beantworten, die Rechte der Fraktion verletzt hat.
Lockdown oder auch: Summertime Sadness
Die Examensklausur behandelt zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit pandemiebedingten Veranstaltungsabsagen, insbesondere im Bereich Schuldrecht und Verbraucherrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Rückabwicklung von Ticketkäufen, die durch die COVID-19-bedingte Gutscheinlösung (Art. 240 § 5 EGBGB) beeinflusst wird, sowie Fragen zur vorübergehenden Unmöglichkeit und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Einmal Corporate-Influencerin, immer Corporate-Influencerin
Die Klausur behandelt das Rechtsverhältnis zwischen einer Arbeitgeberin und einer als Corporate-Influencerin tätigen Arbeitnehmerin, insbesondere hinsichtlich Weisungen und Kündigung. Im zweiten Teil steht der neue Mangelbegriff des § 434 BGB im Fokus, wobei insbesondere Äußerungen der Corporate-Influencerin im Zusammenhang mit dem Produkt bewertet werden.
»The House Always Wins?«
Die Klausur befasst sich mit Rückerstattungsansprüchen eines Spielers gegenüber einem nicht in Deutschland lizensierten Online-Casinobetreiber, der über eine maltesische Lizenz agiert. Themenschwerpunkte sind die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung unter besonderer Betrachtung des § 817 S. 2 BGB sowie die deliktsrechtliche Haftung unter § 823 Abs. 2 BGB und dessen Schutzgesetzcharakter. Im Vordergrund stehen zudem Fragen zu § 134 BGB und teleologischen Reduktionen bei Verstößen gegen das Glücksspielverbot.
ÖR-Schwerpunktklausur zum Datenschutzrecht
Die Schwerpunktklausur behandelt im ersten Teil datenschutzrechtliche Ansprüche, insbesondere den Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO) und die Verantwortlichkeit bei Weitergabe von Bewerbungsunterlagen durch Mitarbeiter, einschließlich der Haftung und Exkulpationsmöglichkeiten nach Art. 82 DSGVO. Im zweiten Teil wird die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Bewertungsportalen für Ärzte im Licht der Jameda-Rechtsprechung sowie datenschutz- und grundrechtliche Implikationen erörtert.
Meine Wahl: Hanf legal
Die Klausur thematisiert Auflagen und Erlaubnispflichten bei einer Versammlung zur Hanf-Legalisierung in Stuttgart. Im ersten Teil stehen versammlungsrechtliche und straßenrechtliche Spannungen im Vordergrund, im zweiten Teil Bauordnungsfragen zu Werbeanlagen. Neben der Versammlungsfreiheit geht es insbesondere um die Reichweite öffentlich-rechtlicher Erlaubnispflichten sowie bauordnungsrechtliche Eingriffe.
ZR, Fortgeschrittenenklausur zum Allgemeinen Teil des BGB
Die Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht behandelt zentrale Fragestellungen des Allgemeinen Teils des BGB im Kontext digitaler Vertragsschlüsse. Schwerpunkte liegen auf dem Zustandekommen und der Anfechtung von Verträgen, der Wirksamkeit und Auslegung von Willenserklärungen, automatisierten Erklärungen sowie Irrtümern bei der Vertragsabwicklung im Online-Handel. Besonders thematisiert werden Selbstbestimmung, Verkehrs- und Vertrauensschutz sowie die Übertragbarkeit klassischer Rechtsgrundsätze auf digitale Sachverhalte.
Forever Stuck?
Die Klausur behandelt eine Blockade eines Containerschiffs auf dem Rhein und thematisiert Ansprüche nach einer erfolgreichen Bergung durch einen Dritten, die Herausgabe einer Belohnung sowie deliktische Ansprüche durch Dritte wegen Nutzungsausfalls. Geprüft werden insbesondere bereicherungsrechtliche, deliktische und GoA-relevante Anspruchsgrundlagen. Die Normen des HGB und BinSchG sind ausdrücklich ausgeschlossen.