BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Klausuren

Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.

1.122 Klausuren
JA 2026Fortgeschrittene

„Von Kiefernzapfen und Zankäpfeln“

In dieser Übungsklausur stehen typische sachenrechtliche Nachbarstreitigkeiten im Mittelpunkt. Es geht zum einen um die Frage, ob ein Grundstückseigentümer vom Nachbarn verlangen kann, das Abschneiden überhängender Äste zu unterlassen. Zum anderen wird geprüft, ob ein Eigentums- oder Herausgabeanspruch bezüglich eines auf das Nachbargrundstück gefallenen Kiefernzapfens besteht.

Prof. Dr. Paul Schrader, Marlon Dreisewerd· JA 2026, 103· 180 Min
Der BesitzschutzNegatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch +2 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Zession und Zankerei“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Factoring-Abtretung zwischen der B-GmbH und C sowie spätere Streitigkeiten über Mängelhaftung und Aufrechnung. C verlangt von B die Zahlung von 50.000 €, nachdem B zuvor eine Forderung gegen A an C abgetreten hatte und A aufgrund schadstoffbelasteter Lieferung von Recycling-Schrott Rücktritt erklärte und Kosten für die Beseitigung selbst trug. Strittig ist, ob C im Verhältnis zu B einen Anspruch aus abgetretenem Recht oder Bereicherungsrecht geltend machen kann. Juristisch relevant sind insbesondere die Wirksamkeit der Forderungsabtretung nach Handels- und Zivilrecht, die Aufrechnungsmöglichkeit nach Abtretung, der Eigentumsvorbehalt und Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung.

Jannik Heine· ZJS 2026, 105
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2026Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: „Was für ein Theater!“

Die Examensklausur 'Was für ein Theater!' behandelt Ansprüche eines Theaterbesuchers gegen die Betreibergesellschaft eines Theaters nach mehreren Vorfällen: Verweigerung des Zutritts trotz gültiger Karte, Beschädigung einer Hose durch eine schadensbehaftete Treppe sowie Unzufriedenheit mit einer nicht werkgetreuen Theateraufführung. Zu prüfen sind verschiedene Anspruchsgrundlagen, insbesondere aus Kaufrecht, Deliktsrecht und Bereicherungsrecht.

Dr. Steffen Eicker· JA 2026, 55· 300 Min
Grundlagen des Kaufvertrags§ 823 Abs. 1 BGBDie Leistungskondiktion+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Immobiliarsachenrecht: Rösterei, Ruin, Regress

A gründet die „R - Rösterei GmbH“ und stellt zur Sicherung eines Darlehens für die GmbH ein geerbtes Gartengrundstück als Sicherheit zur Verfügung, wobei zunächst zivilrechtliche Fragen zum Eigentumserwerb und zur Bestellung einer Grundschuld geklärt werden müssen. Nachdem die GmbH in Zahlungsschwierigkeiten gerät, fordert die K-Bank die Verwertung der Grundschuld und droht mit Zwangsversteigerung, worauf A das Grundstück verkauft und den Erlös zur Begleichung der Schuld nutzt. Im zweiten Teil streiten A und K über die Abtretung der Darlehensforderung nach der Zahlung und die Konsequenzen einer fehlenden Tilgungsbestimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Immobiliarsachenrecht, insbesondere Eigentumserwerb vom Erben, Sicherungsgrundschuld, sowie Regresse im Insolvenzverfahren und Schadensersatzansprüche wegen Verzug.

Adrian Hemler· ZJS 2026, 93
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schwierigkeiten mit Anleihen und Darlehen

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Anleihen und Darlehen. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Anforderungen und Probleme rund um Darlehensverträge, insbesondere bei komplexen Wertpapieren wie Anleihen. Ziel ist die Analyse und Lösung von typischen Prüfungsfragen im Examensniveau.

Professor Dr. Lutz Haertlein· JuS 2026, 59· 300 Min
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur: Zwei Autokäufe

Im Fall streiten die Gebrauchtwagenhändlerin Frosch (F) und die Hund GmbH (H) mit Goldt (G) bzw. deren Mitarbeiter Apfel (A) um die Zahlung von Kaufpreisen aus zwei Autokaufverträgen. A handelte als Mitarbeiter der G und schloss die Verträge ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Haftung bei fehlender oder unklarer Vertretungsmacht sowie Fragen zum Zugang und zur Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es sind Anspruchsgrundlagen aus dem Kaufrecht sowie die Vertreterhaftung zu prüfen.

Roland Schimmel· ZJS 2026, 84
StellvertretungAbgabe und Zugang von WillenserklärungenAuslegung der Willenserklärung+5 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck

Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.

Dr. Philipp Schlüter· JuS 2026, 48· 240 Min
Bereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisUmfang des BereicherungsanspruchsDie Leistungskondiktion+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht: Bezahlen für den Porsche der anderen?

V, ein Automobil-Sammler, verlangt von B, einem ehemaligen Gesellschafter der ABC-OHG, die Zahlung des Kaufpreises für einen Porsche. Im Mittelpunkt steht, ob B als (ehemaliger) Gesellschafter für Verbindlichkeiten haftet, nachdem die ABC-OHG den Autohandel eines Einzelkaufmanns W übernommen hat und dabei ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Altverbindlichkeiten vereinbart wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Gesellschafterhaftung einschließlich Nachhaftung bei der OHG, die gesetzliche Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB sowie die Bedeutung der Registerpublizität nach § 15 Abs. 1 HGB. Der Fall behandelt zudem die Voraussetzungen für einen Anspruch des V gegen B aus abgeleiteter Haftung.

StellvertretungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 20261. Staatsexamen

„Auf gute Nachbarschaft“

Die Klausur behandelt mögliche Rechte und Ansprüche zwischen Nachbarn bei der Nutzung eines Grundstücks als Zugangsweg, insbesondere Unterlassungsansprüche bei Errichtung eines Tores. Zudem werden zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Rückabwicklung von Kaufverträgen über elektronische Geräte, fehlerhafte Stellvertretung sowie die Geschäftsfähigkeit und Genehmigung beim Abschluss eines Tablet-Kaufs durch einen Minderjährigen behandelt.

Dr. Josephine Odrig· JA 2026, 14· 300 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und AnnahmeGeschäftsfähigkeit+4 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Das Erbe fährt digital“

Die Klausur behandelt in zwei Teilen zentrale Probleme aus dem Erb- und Sachenrecht. Im ersten Teil geht es um die Wirksamkeit eines digitalen Testamentes sowie um die Erbenstellung und die Frage des gutgläubigen Erwerbs eines Autos. Im zweiten Teil steht die Wirkung einer Auflassungsvormerkung beim Grundstückskauf, insbesondere nach Barzahlung und Eigentumswechsel, im Fokus.

Simon Böhringer, Fabian Konnerth· JA 2026, 7· 180 Min
Gesetzliche ErbfolgeGrundprinzipien des SachenrechtsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ZR-EJS-Probeklausur zum Erbrecht und Sachenrecht

Die Klausur befasst sich mit grundlegenden Problemen des Erbrechts sowie dem Sachenrecht, insbesondere Eigentumsübergang und Erbfolge. Ziel ist die eigenständige Fallbearbeitung und Anwendung relevanter Vorschriften aus dem BGB auf einen Sachverhalt.

Gesetzliche ErbfolgeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ZR-Abschlussklausur zu Verträgen über digitale Produkte

Der Fall behandelt zentrale Fragestellungen zu Verträgen über digitale Produkte. Im Mittelpunkt steht die Anwendung der neu eingeführten Vorschriften der §§ 327 ff. BGB, die Rechte und Pflichten bei Vertragsstörungen sowie die Abgrenzung zum klassischen Kaufrecht. Es werden insbesondere Gewährleistungsrechte und die Besonderheiten des digitalen Leistungsaustauschs thematisiert.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+3 weitere
JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zur Klimahaftung von Unternehmen

Die Klausur thematisiert die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für klimabezogene Schäden. Es werden insbesondere deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen im Zusammenhang mit Klimarisiken und deren Zurechnung geprüft. Die Bearbeitung erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Bedingungen und Problematiken privatrechtlicher Klimahaftung.

David Schily· JURA 2026, 1048
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB§ 1004 BGB (analog)+2 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht

Vera ist neu in der Kryptoszene und nutzt den Rechner primär für ihre Finanzen. Sie speichert auf dem Laptop ihr Bitcoin-Wallet samt Sicherheitsschlüssel lokal ab. Eine Sicherheitskopie fertigt sie nicht an. Im April 2023 kündigt der Hersteller von DoorX medienwirksam an, den Support von DoorX im Oktober 2025 einzustellen, wovon Vera nichts mitbekommt. Auch Sicherheitsupdates werden für das Betriebssystem dann nicht mehr angeboten. Im November 2025 wird Veras Laptop auf Grund einer Sicherheitslücke Opfer eines Cyberangriffs. Ihr Bitcoin-Wallet und der Sicherheitsschlüssel werden unwiderruflich gelöscht und Vera verliert den Zugriff auf ihre Bitcoins, die zu diesem Zeitpunkt einen Marktwert von 75.000€ hatten. Später stellt sich heraus, dass auch DoorEleven diese Sicherheitslücke aufwies. Für DoorEleven hatte der Hersteller jedoch bereits Mitte Oktober ein Sicherheitsupdate bereitgestellt, durch das die Lücke geschlossen wurde. Vera wendet sich nun an Uranus und verlangt 75.000€ für ihre verlorenen Bitcoins. Außerdem verlangt sie, dass die Sicherheitslücke geschlossen wird oder wenn nötig, dass ihr ein neuer Laptop ohne Sicherheitslücke geliefert wird. U wendet ein, dass sie keinen Einfluss auf die Updatepolitik des Herstellers hat. Zudem käme ein neuer Laptop nicht in Frage. Vera hatte sich damals bewusst für das ältere Modell entschieden und das neuere sei mit 1000€ auch wesentlich teurer.

Wilhelm Böttcher· JURA 2026, 1040
Sach- und RechtsmängelNacherfüllung Minderung & Schadensersatz+3 weitere
JURA 20262. Staatsexamen / Referendariat

ZR-Referendarexamensklausur zum Schuldrecht

Schuldrechtliche Fragestellungen rund um den Pferdekauf sind bei den Juristischen Prüfungsämtern sehr beliebt. In der in den Details anspruchsvollen Klausur werden gerade nicht die klassischen Fragestellungen rund um den Verbrauchsgüterkauf behandelt. Es ist der Rücktritt des Käufers aufgrund eines Sachmangels zu prüfen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verjährung–mit einem Kniff bei der Verjährungshemmung und AGB-Prüfung.

Fernanda Luisa Bremenkamp· JURA 2026, 345
Grundlagen des KaufvertragsRücktrittVerjährung & Verfristung+2 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil des BGB

Es handelt sich um eine Übungsklausur zum Allgemeinen Teil des BGB, die sich insbesondere an Anfänger richtet und grundlegende Problemstellungen aus dem Bereich der Willenserklärung behandelt. Thematisiert werden Grundbegriffe, der Zugang und die Wirksamkeit von Willenserklärungen.

Tatbestand der WillenserklärungAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+1 weitere
JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Kreditsicherungsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht

Die T-GmbH betreibt ein Bauunternehmen. Geschäftsführer der T-GmbH sind die Schwestern Vanessa (V) und Larissa (L). Die T-GmbH benötigt zwei neue Baumaschinen. Die W-GmbH als Herstellerin bietet auch die von der T-GmbH benötigten Baumaschinen des Typs XY zu einem marktüblichen Preis von 100.000€ und des Typs XX zu einem marktüblichen Preis i. H. v. 200.000€ zum Kauf an. Um zur Finanzierung des Kaufpreises nicht auf das stets knappe Eigenkapital der T-GmbH zugreifen zu müssen, möchten V und L den Kaufpreis durch ein Darlehen finanzieren. Sie wenden sich hierfür an den Einzelkaufmann Konrad (K), der seinerseits im Baugewerbe tätig ist. K ist bereit, der T-GmbH das notwendige Darlehen zu gewähren. Er besteht allerdings darauf, dass die mit der Darlehensvaluta gekauften Maschinen ihm sicherungsübereignet werden. Als» Bonus «bietet der insoweit fachkundige K an, er werde innerhalb der ersten drei Jahre notwendige Reparaturen an den Maschinen auf seine Kosten vornehmen. Die T-GmbH, vertreten durch V und L, schließt sodann am 19. 02. 2025 mit K einen Darlehensvertrag über eine Darlehensvaluta i. H. v. 250.000€. Der jährliche Zinssatz beträgt 8%. Getilgt werden soll das Darlehen durch monatliche Ratenzahlungen zu je mindestens 5.000€. Zudem wird vereinbart, dass die T-GmbH bereits jetzt die bei der W-GmbH vorrätigen Baumaschinen des Typs XY mit der Identifikationsnummer 1 und die Baumaschine des Typs XX mit der Identifikationsnummer 2 an den K zur Sicherung des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung übereignet. Die Darlehensvaluta wird am 20. 02. 2025 an die T-GmbH ausgezahlt. Die T-GmbH schließt sodann mit der W-GmbH einen Kaufvertrag über die Baumaschine des Typs XY mit der Identifikationsnummer 1 und die Baumaschine des Typs XX mit der Identifikationsnummer 2 zu einem Kaufpreis i. H. v. insgesamt 300.000€. Die Baumaschinen werden am 28. 02. 2025 auf das Betriebsgelände der T-GmbH am 28. 02. 2025 geliefert. L und V nehmen die Maschinen in Empfang und zahlen den Kaufpreis i. H. v. 300.000€ an die W-GmbH. Im Mai 2027, von der Darlehensvaluta sind inklusive Zinsen inzwischen aufgrund der stets pünktlichen Ratenzahlungen der T-GmbH noch 120.000€ offen, tritt an der Maschine des Typs XY ein Motorschaden auf. V bringt die Maschine deshalb zu K auf dessen Betriebsgelände in Karlsruhe. K verspricht, sich um die Reparatur zu kümmern. Wenige Tage später, bevor K die Maschine reparieren konnte, erscheint jedoch der Gerichtsvollzieher Gustav (G) auf dem Gelände des K und pfändet die dort befindliche Baumaschine des Typs XY im Auftrag des Abel (A), der über ein rechtskräftiges Zahlungsurteil gegen K verfügt. Die Maschine verbleibt jedoch auf dem Betriebsgrundstück des K. Als V und L von der Pfändung erfahren, sind sie wenig begeistert und wenden sich deshalb an K. Dieser erklärt, er benötige die Maschine aufgrund der bereits teilweise zurückgezahlten Darlehensvaluta nicht mehr, solange er Eigentümer der Maschine des Typs XX bleibe, er wisse aber nicht,

Paul Pommerening· JURA 2026, 260
Entstehung & Gegenstand der SicherungsmittelDas Erlöschen der gesicherten ForderungDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+4 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Kaufrecht und BGB AT

Die Klausur thematisiert kaufrechtliche Fragestellungen im Zusammenspiel mit den Grundsätzen des Allgemeinen Teils des BGB. Schwerpunkt ist der Abschluss und die Abwicklung von Kaufverträgen unter besonderer Berücksichtigung möglicher Leistungsstörungen und deren Rechtsfolgen.

Mathis Diederichsen· JURA 2026, 254
Grundlagen des KaufvertragsGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+4 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil des BGB

Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zum Allgemeinen Teil des BGB und richtet sich an Anfänger im Zivilrecht. Im Zentrum stehen typische Problemstellungen der Rechtsgeschäftslehre wie Angebot und Annahme, Geschäftsfähigkeit sowie Grundbegriffe der Willenserklärung.

Roland Schimmel· JURA 2026, 248
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und Annahme+2 weitere
JURA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Originalexamensklausur zum Deliktsrecht, Klimawandel und Zivilprozessrecht

Die Klausur behandelt Kernfragen des Deliktsrechts im Kontext der Haftung für Klimafolgen und integriert dabei zivilprozessuale Problemstellungen. Es werden klassische Anspruchsgrundlagen und prozessuale Besonderheiten geprüft.

§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Schuldrecht AT und Werkvertragsrecht

Die Klausur behandelt wesentliche Problemstellungen des Allgemeinen Teils des Schuldrechts sowie das Werkvertragsrecht. Schwerpunkt bildet die Prüfung von Leistungsstörungsrechten und typischen Anspruchskonstellationen im Werkvertragsrecht.

Lasse Scherer· JURA 2026, 151
Entstehung von Schuldverhältnissen Charakteristik und Abgrenzung+3 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum Sachenrecht, Handelsrecht und Kaufrecht

Die Fortgeschrittenenhausarbeit befasst sich mit zentralen Fragestellungen aus dem Sachenrecht, Handelsrecht und Kaufrecht. Im Mittelpunkt steht die Anwendung der einschlägigen Vorschriften des BGB und HGB auf praxisnahe Sachverhaltskonstellationen. Adressiert werden insbesondere Probleme des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs, handelsrechtlicher Vertretung und kaufrechtlicher Gewährleistung.

Ferdinand Feith, Julian Wanner· JURA 2026, 138
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenStellvertretungGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 20262. Staatsexamen / Referendariat

ZR-Referendarexamensklausur zu Versäumnisurteil, Verbraucherwiderruf und Bürgschaft

Die Klausur behandelt Probleme rund um das Versäumnisurteil, den Verbraucherwiderruf und die Bürgschaft. Kandidat:innen müssen prozessuale und materiellrechtliche Fragen zum Widerruf von Verbraucherverträgen sowie zur Haftung des Bürgen erörtern. Prozesserfordernisse des Versäumnisurteils werden eingehend geprüft.

Leon Marcel Kahl· JURA 2026, 70
VersäumnisurteilWiderruf & VerbraucherverträgeBürgschaft, §§ 765ff. BGB+1 weitere
JURA 2026Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Schuldrecht AT, insbes. Kreditsicherungsrecht

Die folgende Übungsklausur dient der Vorbereitung auf das erste Staatsexamen und kann in fünf Stunden bearbeitet werden. Mit dem Schuldbeitritt wird ein Sicherungsmittel behandelt, das in der Klausurpraxis weniger verbreitet ist als die Bürgschaft. Da der Schuldbeitritt nicht explizit geregelt ist, ist eine methodisch saubere Arbeit mit dem vorhandenen Normenbestand des BGB gefragt. Außerdem zeigt der Fall, wie die Verbraucherrechterichtlinie mit dem nationalen Recht zusammenwirkt. Auch hier steht eine methodengerechte Auslegung der im Einzelnen unbekannten Normen des Unionsrechts im Mittelpunkt.

Lorenz Reichert· JURA 2026, 58
Entstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel+2 weitere
1234…47