Malte Pritzlaff
Klausuren
1 KlausurFortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht – Die Leiden der literarisch Tätigen
Die Klausur hat ihren Schwerpunkt auf der vertraglichen Schutzwirkung für Dritte sowie der Prüfung des § 106 UrhG als Verbotsgesetz und der Betrachtung des Plagiats als Sachmangel im Rahmen einer Beschaffenheitsvereinbarung. Wesentliche Themen sind dabei die rechtliche Einordnung von Plagiarismus, insbesondere hinsichtlich Plagiatsfreiheit als Eigenschaft und entsprechende Authentizitätsvereinbarungen. Außerdem wird die Pflicht zur Plagiatsprüfung sowie mögliche Folgeprobleme bei deren Unterlassung, unter anderem im Zusammenhang mit § 275 BGB, thematisiert. Insgesamt stehen die Abgrenzung der Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten sowie der Umgang mit plagiierten Werken im Mittelpunkt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Malte Pritzlaff prüfen besonders häufig Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).