Klausuren
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Die Grundzüge des Urkundenverfahrens – eine Anleitung für die Klausur – Teil I
Der erste Teil der Anleitung erläutert die Grundzüge des Urkundenverfahrens im Strafrecht und stellt die wichtigsten Verfahrensschritte dar. Ziel ist es, Einsteiger:innen systematisch an das besondere Verfahren heranzuführen und prüfungsrelevante Besonderheiten verständlich zu machen.
Schwerpunktbereichsklausur Kriminologie: Jugendkriminalität in Parks
Im Mittelpunkt des Falls steht der Jugendliche D, der in Berlin zunächst Opfer von Schulhofkriminalität ist und später unter dem Einfluss einer Gruppe jugendlicher Straftäter mehrere Diebstähle und Raubüberfälle in einem Park begeht. Thematisiert werden die Entwicklung vom Opfer zum Täter sowie die Auswirkungen von Gruppendruck und Sozialisation. Die Klausur fordert eine kriminologische Analyse von D und seinen Taten, die Darstellung verschiedener Erklärungsansätze für seine Straffälligkeit sowie eine kritische Diskussion der Rolle von Gewaltdarstellungen in Medien. Zusätzlich ist ein Konzept zur Prävention von Jugendkriminalität in öffentlichen Parks zu entwerfen und auf Probleme kriminologischer Forschung im Bereich Jugendkriminalität unter Mitschüler:innen einzugehen.
Brennender Hass auf die Politik
Die Klausur behandelt das strafrechtliche Verhalten des T, der zunächst durch ehrverletzende Äußerungen auffällt und danach einen Brand mit dem Ziel legt, K zu töten. Nach der Tat kommt es zum Rücktritt, wobei T die Feuerwehr indirekt alarmieren lässt, um nicht als Täter erkannt zu werden. Zudem tätigt T eine falsche belastende Aussage gegen P im Ermittlungsverfahren. Die Prüfung umfasst verschiedene Delikte aus dem StGB, u.a. Ehrdelikte, Brandstiftungsdelikte, Rücktritt und Aussagedelikte.
Anfängerklausur: Das falsche Holster
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Security-Mitarbeiter, der aufgrund eines vermeintlichen Bedrohungsszenarios eine Person mit seiner Dienstwaffe anschießt. Es geht um die Frage, ob der Schuss als zulässige Notwehrhandlung oder aufgrund eines Erlaubnistatbestandsirrtums gerechtfertigt war. Weiterhin ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Dritten zu prüfen, der den Security-Mitarbeiter zur Tat psychisch bestärkt hatte. Zentrale Schwerpunkte bilden Probleme der Notwehr, des Erlaubnistatbestandsirrtums sowie der Teilnahme durch psychische Beihilfe.
Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration
In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revision – Ein Arzt auf Abwegen
Die Klausur behandelt die revisionsrechtliche Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung im Zusammenhang mit einem Arzt, dessen Handeln auf Fragen zur Sterbehilfe und -strafbarkeit stößt. Geprüft werden insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision sowie materiellrechtliche Probleme im Bereich des Mordes und der Tötung auf Verlangen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen mit vertieften Kenntnissen im Strafprozessrecht und materiellen Strafrecht.
„Plagiat mit Todesfolge“
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung mehrerer Handlungen der Alexandra (A), darunter das Fälschen von Studienleistungen, eine versuchte Anstiftung zum Diebstahl und eine Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Vermögensdelikten, die versuchte Anstiftung, sowie die rechtliche Einordnung der Freiheitsberaubung, welche zu schweren Verletzungen und letztlich zum Tod des Opfers führt.
Fortgeschrittenenübungsklausur zu Körperverletzungs- und Straßenverkehrsdelikten: Grillen mit Hindernissen
Im Mittelpunkt des Falls steht Onkel Otto, der einen Stuhl im Vorfeld eines Familiengrillens so manipuliert, dass er beim Hinsetzen zusammenbricht. Ziel seiner Handlung ist es, seine Nichte Nina zu erschrecken und ihr Schmerzen zuzufügen, tatsächlich trifft es jedoch Pauline, die sich auf den präparierten Stuhl setzt und dabei erhebliche Verletzungen erleidet. Danach versucht Otto, die Beweise der Stuhlmanipulation zu vernichten, indem er die Schrauben auf Straßenbahngleise wirft, wodurch eine Entgleisungsgefahr für eine ankommende autonome Straßenbahn entsteht. Schließlich verursacht Otto beim Verlassen der Tankstelle einen Unfall mit einem geparkten Auto und entfernt sich, ohne den Schaden zu melden. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Problemkreise der versuchten und vollendeten Körperverletzung, Irrtumsfragen, Gefährdungsdelikte im Zusammenhang mit § 315e StGB sowie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Ungebetener Gast
A und B brechen gemeinsam in das Haus von Q und R ein, um Wertgegenstände und Bargeld zu stehlen. Während des Einbruchs trifft A im Schlafzimmer überraschend auf T, die dort übernachtet, und überwältigt sie gewaltsam, um ungestört weitersuchen zu können. Am Ende verlassen A und B das Haus mit Beute, ohne zu wissen, dass T inzwischen Alleinerbin ist, da Q und R verstorben sind. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung des (qualifizierten) Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie die Einordnung der Gewaltanwendung gegenüber T.
C'est la vie
Der Fall behandelt einen Tötungsversuch mit einem Schuss auf eine Person, wobei der Täter einem error in persona unterliegt. Es geht um die Fragen des Rücktritts vom beendeten Versuch, Mordmerkmale sowie um eine nachträgliche Körperverletzung durch einen Arzt, der operativ zwei Finger abtrennt. Neben klassischen Problemen im Bereich Versuch und Rücktritt werden auch erfolgsqualifizierte Delikte und die Einordnung ärztlicher Instrumente als gefährliche Werkzeuge diskutiert.
Anfängerklausur – Strafrecht: Urkundendelikte, Betrug und Diebstahl – Ein Leben ohne SUP ist möglich, aber sinnlos
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zu Urkundendelikten, Betrug und Diebstahl im Strafrecht. Examiniert werden die wichtigsten Tatbestandsmerkmale dieser Delikte sowie deren Abgrenzung. Die Aufgabe eignet sich für Studierende zu Beginn ihres juristischen Studiums im Strafrecht.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Mehr Schein als Sein – Greenwashing und „Probefahrt“
Die A-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer A, wirbt trotz Kostensenkungen durch Verwendung konventioneller Baumwolle weiterhin als 'klimaneutrales Unternehmen', was V zum Kauf eines T-Shirts veranlasst. Im zweiten Komplex übernimmt T ein Fahrzeug vom Händler H im Rahmen einer Probefahrt und verkauft dieses mittels gefälschtem Fahrzeugbrief an V, nachdem er H die Rückgabe absichtlich verweigert hat. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung von Greenwashing im Wirtschaftsverkehr sowie der Umgang mit Täuschungshandlungen und Eigentumsdelikten bei der Fahrzeugüberlassung. Wesentliche Aspekte betreffen §§ 263, 242 StGB sowie lauterkeitsrechtliche und sachenrechtliche Bezüge. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Raufhandel mit ungewisser Kausalität
Im Mittelpunkt des Falls steht eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen in einer Bar, bei der unklar bleibt, wer welchen Schaden verursacht hat. S erleidet einen irreversiblen Gehörschaden, der durch eine im Handgemenge eingesetzte Vase verursacht wurde, wobei nicht festgestellt werden kann, wer verantwortlich war. Die Klausur thematisiert vor allem die Beteiligung an einer Schlägerei sowie die strafrechtliche Bewertung von Körperverletzungsdelikten unter besonderer Berücksichtigung von Kausalitäts- und Zurechnungsproblemen. Zudem ist die Abgrenzung zwischen aktiver Beteiligung und zulässiger Notwehr sowie der Einsatz gefährlicher Werkzeuge zu prüfen. Die Analyse erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils festgestellten Tatsachen durch Gericht und Gutachterin.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsgutachten – „I brie-lieve in you“
Die Klausur im Assessorexamen stellt ein Revisionsgutachten im Strafrecht mit Schwerpunkt auf der Begründetheit unter Einbeziehung der Sachrüge und der Zulässigkeit der Revision. Es werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen geprüft, um die typischen Anforderungen an eine Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen zu simulieren. Die Bearbeitung orientiert sich eng an den examensrelevanten Standards der strafprozessualen Rechtsmittelprüfung.
Mila und die Geldautomaten
Die Klausur behandelt zunächst zwei Fälle am Geldautomaten: Zum einen entnehmen F und M, arbeitsteilig und unter Ablenkung eines Opfers, 200 EUR aus einem Geldautomaten; zum anderen versucht das Paar, in ähnlicher Weise erneut Geld zu erlangen, wobei es schließlich M allein gelingt, nach einem Stoß gegen das Opfer 300 EUR zu entwenden. Im weiteren Verlauf werden die Vernachlässigung und die daraus resultierende schwere Gesundheitsschädigung ihrer Tochter Mila durch F und M geschildert. Die Prüfung richtet sich auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit der beiden hinsichtlich Diebstahl, Mittäterschaft, gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Dreiecksverhältnisse bei Eigentums- und Vermögensdelikten
Die Klausur behandelt typische Dreiecksverhältnisse bei Eigentums- und Vermögensdelikten und diskutiert die Abgrenzung zwischen Raub, räuberischem Diebstahl, räuberischer Erpressung und Betrug am Beispiel eines Einführungsfalls, bei dem ein Täter unter Gewaltanwendung die Herausgabe von Geld mittels eines Dritten erzwingt. Im Fokus stehen dabei die Zurechnungsprobleme und das Verhältnis von Gewahrsam, Verfügung und Lagertheorie.
Die Voraussetzungen der Beihilfe im Spiegel einer Entscheidung zur Tätigkeit einer Stenotypistin in einem Konzentrationslager (BGH, Beschl. v. 20. 8. 2024 – 5 StR 326/23)
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen der strafrechtlichen Beihilfe im Kontext eines aktuellen BGH-Beschlusses zur Tätigkeit einer Stenotypistin im Konzentrationslager Stutthof und deren Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme sowie der Bestimmung der Hilfeleistung und des Gehilfenvorsatzes bei neutralen Handlungen.
Silvesternacht mit Folgen?!
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Jugendstrafrechts, insbesondere die Diversion im Jugendstrafverfahren, deren Varianten und gesetzliche Grundlagen, sowie die Anwendungsvoraussetzungen des JGG bei Heranwachsenden. Im Schwerpunkt wird eine aktuelle Reformdebatte zur Ausgliederung Heranwachsender aus dem JGG und deren Bewertung unter jugendkriminologischen und jugendstrafrechtlichen Gesichtspunkten aufgegriffen.
»Der räuberische Hund«
In dieser Anfängerhausarbeit im Strafrecht wird ein Sachverhalt rund um einen geplanten Diebstahl unter Einsatz eines Hundes und der Anwendung von Gewalt behandelt. Schwerpunkte sind unter anderem die objektive Zurechnung, die Tatbestandsmerkmale von Raub und Diebstahl sowie Fragen zur Hausfriedensbruch und zu Irrtümern im Rahmen von Regelbeispielen und der Geringwertigkeitsklausel. Zusätzlich wird beleuchtet, wie ärztliche Heilbehandlung und Kausalitätsprobleme im Kontext eines Hundebisses strafrechtlich einzuordnen sind.
»Der Geldbündeltrick«
Die Klausur behandelt den sogenannten Geldbündeltrick, bei dem zwei Täterinnen arbeitsteilig eine ältere Person durch Täuschung und Ablenkung um ihr Geld bringen. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl, Mittäterschaft, räuberischer Diebstahl, mögliche Erpressung und Hehlerei im Ganovenmilieu sowie Rechtsfragen um rechtswidrige Bereicherung und sukzessive Mittäterschaft.
Der Geldwäschetatbestand § 261 StGB in der Klausur
Die Klausur behandelt den Geldwäschetatbestand gemäß § 261 StGB und prüft das Verständnis der einschlägigen Vorschriften sowie deren Anwendung im Rahmen strafrechtlicher Klausuren. Schwerpunkt liegt auf Aufbau, Problemen und aktuellen Entwicklungen dieses speziellen Nachtatdelikts. Die Bearbeitung erfordert solide Kenntnisse im Strafrecht und vertiefte Auseinandersetzung mit den Anforderungen des § 261 StGB.
… Sambas, Sambas die ganze Nacht'
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Diebstahl durch zwei Mittäterinnen, wobei Qualifikationen wie das Aufbrechen eines verschlossenen Spinds und Regelbeispiele des Diebstahls zur Anwendung kommen. Zudem wird ein versuchter, gefährlicher Körperverletzungsakt gegen eine Person betrachtet, einschließlich der relevanten Aspekte des Versuchs und des Rücktritts. Die Prüfung richtet sich an Anfänger, konzentriert sich auf typische Problemstellungen aus dem Strafrecht und bietet einen breiten Überblick über den Allgemeinen und Besonderen Teil.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Es weihnachtet sehr
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Fremdheit beim Diebstahl sowie die Auslegung von Gegenständen im Zusammenhang mit einem Weihnachtsmarkt und der Abgrenzung von Gewahrsamslockerung und Gewahrsamsaufgabe. Zudem wird das unechte Unterlassungsdelikt mit besonderem Fokus auf die Sorgfaltswidrigkeit und die Bedeutung löschunabhängiger Rettungsaktivitäten als tätige Reue thematisiert. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Vermögensschaden beim Betrug, insbesondere persönliche Schadenseinschläge und die Zweckverfehlung bei wirtschaftlich ausgeglichenen Verträgen. Die Bearbeitung dieser Aspekte steht im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung.
Mein Kind teile ich mit niemandem!
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und C im Zusammenhang mit der Vorlage eines gefälschten Arztbriefs, dem Verstecken eines Originals und einer Falschaussage vor Gericht im Rahmen eines familiengerichtlichen Sorgerechtsverfahrens. Geprüft werden insbesondere Urkundsdelikte, Aussagedelikte und Rechtspflegedelikte. Die §§ 277, 278 StGB sind explizit von der Prüfung ausgenommen.