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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.059 Klausuren
JURA 2018Fortgeschrittene

Saldotheorie und § 822 BGB: Zwischen Skylla und Charybdis?

Der Fall thematisiert die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines wegen Geschäftsunfähigkeit geschlossenen Kaufvertrages über ein Kunstwerk. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendung der Saldotheorie und der Durchgriffshaftung nach § 822 BGB im Mehrpersonenverhältnis, insbesondere bei Weitergabe des Gegenstands an einen Dritten.

Die LeistungskondiktionBereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis+2 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Reingelegt beim Rasenmäherkauf

K kauft bei V einen Aufsitzrasenmäher unter der ausdrücklichen Annahme umweltfreundlicher Eigenschaften, gestützt auf irreführende Angaben des V zum Stickoxidausstoß. Nachdem K zufällig die tatsächlichen Emissionswerte aus einer Fachzeitschrift erfährt, möchte er vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Es sind die Voraussetzungen des Rücktritts, das Vorliegen eines Sachmangels und die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses zu prüfen.

Philip Ridder, Sarah Leischel· JURA 2018, 390
Sach- und RechtsmängelRücktritt+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Der gepfändete Diamantring

Im Fall geht es um die Pfändung und Versteigerung eines Diamantrings, der einer nicht vollstreckungsbetroffenen Ehefrau gehört, durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen ihren Ehemann. Zu prüfen ist insbesondere, ob und wie die Ehefrau Herausgabe- und Ersatzansprüche gegen Dritte sowie den Vollstreckungsgläubiger geltend machen kann und welche prozessualen Maßnahmen ihr zur Verfügung stehen.

Daniel E. Holler· JURA 2018, 282
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPOGrundprinzipien des Sachenrechts+4 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

»Schuster, bleib’ bei deinen Leisten«

Die Klausur thematisiert die zivilrechtliche Haftung nach Unternehmensverkauf, wobei Fragen zur Vertretung durch den ausgeschiedenen Prokuristen, die Firmenfortführung und Schuldenhaftung nach Geschäftsbetriebsübergang zwischen GmbH und KG sowie prozessuale Aspekte, etwa die örtliche Zuständigkeit, zu prüfen sind. Auch werden handelsrechtliche Vorschriften zur Prokura sowie gesellschaftsrechtliche Fragen bei Gesellschafterwechsel und Firmenänderung relevant. Es ist umfassend zu klären, ob und inwieweit die verklagten Parteien für die entstandene Forderung einzustehen haben.

Markus Fehrenbach· JURA 2018, 273
Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

(K)Ein Auto für ein ganzes Leben

Ein Unternehmensberater erwirbt bei einem Autohaus eine gebrauchte Limousine, die nach kurzer Zeit ein schleifendes Geräusch bei hohen Geschwindigkeiten aufweist. Nach erfolgloser Reparatur und dem Angebot eines Umtauschs tritt der Käufer eine längere Reise an, kehrt nach drei Monaten zurück und verlangt trotz zwischenzeitlicher Nutzung und erheblicher Kilometerleistung die Umtauschmöglichkeit, was das Autohaus nun verweigert.

Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelNacherfüllung +3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

»Feuer und Wasser«

In diesem Übungsfall aus dem Mietrecht verlangt der Vermieter V Schadensersatz vom Mieter I für Wasserschäden sowie von den Zwillingen H und J für die Zerstörung eines Hinterhauses durch Brandstiftung. Der Fall thematisiert u.a. Fragen der Pflichtverletzung, der Zurechnung kindlichen Fehlverhaltens, der Reichweite elterlicher Aufsichtspflichten und deliktsrechtlicher Haftung, das Verursachungsprinzip, Nachbarschaftsausgleich und das Verjährungsrecht. Es ist insbesondere zu prüfen, ob und inwieweit Ansprüche gegen den Mieter und seine Kinder bestehen.

André Pressel· JURA 2018, 81
Pflichten im Mietverhältnis § 823 Abs. 1 BGB§ 832 BGB+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Vollautomatisiert unterwegs

In einem Examenssachverhalt kollidiert ein vollautomatisiert gesteuerter Lkw nach Versagen der Bremsanlage und Unaufmerksamkeit des Fahrers mit einem Pkw an einer Ampel. Die Prüfung betrifft Haftungsfragen rund um das automatisierte Fahrsystem, den Fahrer und den Hersteller vor Inkrafttreten der aktuellen Änderungen des StVG.

Lena Kunz· JURA 2018, 70
Haftung nach StVGProduzentenhaftung+2 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Drohnen über Schloss Sanssouci

Die Klausur behandelt Eigentumsbeeinträchtigungen durch Drohnenüberflug und das Anfertigen sowie Verwerten von Fotografien von Grundstücken. Im Mittelpunkt stehen mögliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche der jeweiligen Eigentümer nach § 1004 BGB sowie Schadensersatzansprüche bei Sachbeschädigung durch Drohnenabsturz.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 1004 BGB (analog)§ 824 BGB+5 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Der lahme Ferrari

Die Klausur behandelt grundlegende Fragen im Zivilrecht anhand eines Autokaufs: Es geht um das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Kaufvertrags unter Beteiligung einer minderjährigen Vertreterin, um vertragliche Ansprüche auf Provision, Anfechtungs- und Rücktrittsrechte sowie das Trennungs- und Abstraktionsprinzip bei der Erfüllung. Ferner wird analysiert, wie viele Verträge bei einem Tankvorgang zustande kommen.

Dr. Caspar Behme· JA 2017, 823· 120 Min
Anfechtung der WillenserklärungVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Geschäftsfähigkeit+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Der Gedichtband

Die Klausur behandelt Gewährleistungsfragen beim Kauf eines wertvollen Buches, unter anderem die Mängelrechte des Käufers wegen fehlender Echtheit sowie das Verhältnis des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts zu weiteren Ansprüchen aus dem BGB. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendung des § 285 BGB im Rahmen der Nacherfüllungspflicht des Verkäufers.

Benjamin Westermann· JA 2017, 734· 180 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Gewährleistung§ 824 BGB+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Das (vor-)weggenommene Erbe

Die Klausur behandelt erbrechtliche, sachenrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen rund um ein Testament mit Vermächtnis, die Geschäftsunfähigkeit des Erblassers, missbräuchliche Entnahmen vom Sparbuch sowie das unbefugte Vermieten einer Garage und das Nutzen eines Fahrzeugs. Neben erbrechtlichen Ansprüchen (Vermächtnis), werden auch Ansprüche aus Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), Bereicherungsrecht und Zivilprozessrecht diskutiert.

Dr. Lars Bierschenk· JA 2017, 665· 300 Min
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Stellvertretung+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Immer Ärger mit dem Kfz

Die Klausur behandelt in zwei Teilen zivilrechtliche Ansprüche aus einem Kfz-Kaufvertrag und prozessuale Besonderheiten bei einer Zahlungsklage wegen Abschleppkosten. Im ersten Teil sind insbesondere das Zustandekommen und die Ansprüche aus einem Kaufvertrag, Sachmängelgewährleistung sowie Rücktritt, Schadensersatz und die Herstellergarantie relevant. Der zweite Teil thematisiert das Verfahren im schriftlichen Vorverfahren, die Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil und damit verbundene zivilprozessuale Problemstellungen.

Alexander Metzing· JA 2017, 574· 300 Min
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)StellvertretungNacherfüllung +5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Unfall auf dem Parkplatz

Die Klausur behandelt einen Verkehrsunfall auf einem Parkplatz, bei dem die Mandantin von ihrem Anwalt zur Haftungsquote, Schadensregulierung und Vorgehensweise gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung beraten wird. Im Mittelpunkt stehen außergerichtliche Mandantenberatung, die Geltendmachung von Schadensersatz sowie Aspekte des Anscheinsbeweises und der Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz.

Dr. Holger Jäckel· JA 2017, 456· 60 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Stellvertretung+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Exquisite Eismaschinen

In der Klausur 'Exquisite Eismaschinen' wird das Zustandekommen von Verträgen im Rahmen des Handelsrechts zwischen einem Händler und mehreren Kunden thematisiert. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Voraussetzungen des Vertragsschlusses, die Wirksamkeit der Prokura, deren Eintragung ins Handelsregister sowie die Handlungsvollmacht und Stellung von Kaufleuten. Zusätzlich werden Grundlagen des Handelsrechts und der Firma behandelt.

Mietverhältnisse über WohnraumRecht der ehelichen GemeinschaftDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)+5 weitere
ZjS 2017Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Quod non est in actis …

K möchte von V die Zahlung von 150.000 € verlangen, nachdem sich herausgestellt hat, dass das von ihm gekaufte Haus nicht wie angegeben 1975, sondern bereits 1952 errichtet wurde und daher weniger wert ist. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen hatte V das Baujahr auf Nachfrage bestätigt, obwohl es später nicht in der notariell beurkundeten Vertragsurkunde erwähnt wurde; der Kauf erfolgte unter Ausschluss der Gewährleistung, es sei denn, ein Mangel wurde arglistig verschwiegen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte des Falls sind die Frage nach einem Sachmangel wegen eines unzutreffenden Baujahrs, die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses und mögliche Rechte des Käufers wie Minderung oder Schadensersatz. Zudem sind Problemstellungen zur Formbedürftigkeit und zur Heilung des Formmangels durch Auflassung und Eintragung angesprochen.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2017Anfänger:innen

Anfängerklausur: Keine Freude am Fahren

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über ein hochwertiges Carbon-Rennrad zwischen der Käuferin Dr. R und dem Händler H. Nach Lieferung des Rads weisen kleine Kratzer am Rahmen zu Streitigkeiten über die Abnahmebereitschaft und mögliche Ansprüche auf. Thematisch relevant sind insbesondere Fragen des Annahmeverzugs, das Gewährleistungsrecht beim Kauf mangelhafter Sachen, sowie Rücktritts- und Zahlungsansprüche. Die Fallvarianten lassen zudem die Prüfung des Zurückbehaltungsrechts und die Voraussetzungen für Minderungs- oder Rücktrittsrechte erwarten.

Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt +5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

* "Befristung eines Arbeitsvertrags im Profifußball

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags im Profifußball nach den Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Anhand eines konkreten Falls wird exemplarisch geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen ein befristeter Profivertrag trotz branchenspezifischer Besonderheiten und Verlängerungsoptionen wirksam ist.

Dr. Alexander Eufinger· JA 2017, 343· 120 Min
Weitere SekundäransprücheMietverhältnisse über WohnraumFeststellung eines ersatzfähigen Schadens+5 weitere
JA 2017Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Berufung, die begeistert

Die Klausur behandelt zivilrechtliche und prozessuale Fragestellungen rund um Berufungsrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristen bei Berufung, Anwartschaftsrecht am Kfz-Brief, Eigentumsvorbehalt, Werklohn, Unmöglichkeit und Verzug. Das Zusammenspiel von Kauf-, Werk- und Erbrecht sowie prozessrechtlichen Besonderheiten (Berufung, Widerklage) steht im Mittelpunkt. Weiter werden relevante Schuldverhältnisse und deren Störungen geprüft.

Dr. Hauke Hinrichs· JA 2017, 289· 300 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Vom Abiball zum Haftungsfall

Die Klausur befasst sich zunächst mit der Frage, ob das Abschlussballkomitee eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet und unter welchen Voraussetzungen die Mitglieder gegenüber dem engagierten DJ für die vereinbarte Vergütung haften. Im zweiten Teil wird die Haftung eines Kommanditisten thematisiert, der nach Vertragsschluss in die Gesellschaft eintritt und dessen Eintragung ins Handelsregister später erfolgt. Es werden typische gesellschaftsrechtliche und schuldrechtliche Probleme der Organhaftung und des Gläubigerschutzes behandelt.

Daniel Hau, Benedikt Lerp· JA 2017, 251· 180 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternHaftung nach StVG+5 weitere
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Kronkorken-Gewinn & Verlust der Freundschaft

Fünf Freunde verbringen gemeinsam ein Wochenende am Edersee und kaufen dafür zwei Kästen Bier, deren Kosten sie pro Kopf teilen. Beim Biertrinken entdeckt einer der Freunde, C, in seinem Kronkorken den Hauptgewinn eines Gewinnspiels – einen Audi A3, den er später einlöst und verkauft. E, einer der Freunde, fordert von C einen Anteil am Gewinn, da die Getränke für die Gemeinschaft gekauft wurden und sich aus dem Wochenende ein Streit um die Gewinnzuordnung entwickelt. Die Klausur thematisiert zentrale Fragen aus dem Schuld-, Sachen- und Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Entstehung einer GbR sowie zur Verteilung eines gemeinsam erzielten Gewinns.

Dr. Michael Hippeli· ZJS 2017, 441
Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Alle meine Erben

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Erbrechts im Kontext einer Erbengemeinschaft. Zu prüfen sind insbesondere die Erbenstellung, die Auswirkungen der Scheidung auf eine testamentarische Erbeinsetzung, Anfechtung der Erbschaftsannahme sowie die Berechtigung zur Verfügung über Nachlassgegenstände und zur Kündigung eines Mietverhältnisses durch die Erbengemeinschaft. Zudem wird die Vertretung innerhalb der Erbengemeinschaft in Bezug auf Nachlassverwaltungsmaßnahmen und die Wirksamkeit einer Kündigung untersucht.

Dr. Hellen Hetterich· JA 2017, 178· 300 Min
Anfechtung der WillenserklärungScheidung und ScheidungsfolgenBesonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Der Anwalt und die Fristen

Die Klausur behandelt Probleme der Fristenkontrolle und den anwaltlichen Umgang mit Berufungsfristen im Zivilprozess. Im Zentrum steht die Frage der Zulässigkeit einer Berufung bei (angeblicher) Fristwahrung durch Telefax sowie hilfsweise ein Wiedereinsetzungsantrag gem. § 233 ZPO wegen Fristversäumnis. Die Ausgangslage bildet eine typische anwaltsbezogene Prozesstätigkeit im Rechtsmittelverfahren.

Dr. Holger Jäckel· JA 2017, 133· 60 Min
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOStellvertretung+6 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Großer Streit, keine Erholung

Im Mittelpunkt des Falls steht zunächst die Frage, ob K von A Schadensersatz wegen Nichtherausgabe eines Videogerätesystems verlangen kann, nachdem M als ursprüngliche Eigentümerin und Vertragspartnerin des A dieses an K veräußert und die Herausgabeansprüche abgetreten hat. Südlich wird problematisiert, ob A nach Beendigung des Kooperationsvertrags noch ein Recht zum Besitz hatte und welche Ansprüche bei verspäteter Herausgabe bestehen. Im zweiten Teil verlangt R von A Stornokosten für eine gebuchte Türkei-Rundreise, nachdem A wegen Terrorgefahr die Reise kurzfristig abgesagt hat; es geht um die Einordnung der Kündigungsgründe und die Wirksamkeit der Pauschalierungs-Klausel. Drittens fordert F von A den vollständigen Flugpreis für einen separat gebuchten Flug, obwohl der Sitzplatz weiterverkauft wurde; angesprochen werden hier insbesondere die Wirksamkeit der AGB und mögliche Einwendungen des Reisenden. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Sachenrecht, allgemeinen Schuldrecht und besonderen Reiserecht einschließlich AGB-Kontrolle.

Simon Schwichtenberg· ZJS 2017, 197
Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Das undichte Hallendach

In dieser Klausur wird geprüft, ob M gegen den neuen Eigentümer E der vermieteten Lagerhalle Ansprüche auf Ersatz von Schäden (Transportkosten und zerstörte eingelagerte Stoffe) wegen eines undichten Hallendachs hat. Es sind mietrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Haftung nach Eigentümerwechsel und der Aufrechnung mit Mietforderungen zu beurteilen.

Besonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VOBesonderer Teil - Rom II-VO+5 weitere
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