Klausuren
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Fortgeschrittenenhausarbeit: Unfrieden am Friedberger Weiher – Teil 2
Im Mittelpunkt des Falls steht die Klage des F gegen einen Bescheid des Landratsamts (LRA), mit der sich F gegen eine Baugenehmigung sowie gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens wendet. F möchte die Aufhebung der Verwaltungsakte erreichen, wobei insbesondere die Frage nach der statthaften Klageart und der Klagebefugnis gemäß § 42 VwGO zu prüfen ist. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig das Drittschutzkonzept im öffentlichen Baurecht, insbesondere im Hinblick auf Nachbarschutz und das Rücksichtnahmegebot bei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB. Es sind grundlegende Abwägungen zwischen Individualinteressen des Nachbarn und öffentlich-rechtlichen Regelungen im Baurecht anzustellen.
Fridays for School
Ein Gymnasiast beantragt die Befreiung vom Unterricht zur Teilnahme an einer 'Fridays for Future'-Demonstration, was die Schulleitung ablehnt. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Fragen, insbesondere zur Versammlungsfreiheit, zum Ermessensspielraum der Schule und zum staatlichen Erziehungsauftrag.
Verbot von Friseurbetrieben zur Eindämmung einer Pandemie
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines während der Pandemie erlassenen Verbots von Friseurbetrieben. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Infektionsschutzrechts, die Anforderungen an eine Schutzmaßnahme, das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie grundrechtliche Eingriffe und deren Verhältnismäßigkeit.
»Pandemiebedingte Betriebsschließung«
Die Klausur behandelt die Auswirkungen infektionsschutzrechtlicher Betriebsschließungen während der COVID-19-Pandemie. Schwerpunkte sind die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügungen, die Prüfung der Eingriffsnormen aus dem Infektionsschutzgesetz sowie die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit der Berufsfreiheit und dem Gleichheitssatz. Es werden typische verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Kontext pandemiebedingter Einschränkungen behandelt.
Zulassung verfassungsfeindlicher Parteien zu kommunalen Einrichtungen
In dem Fall geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine kreisfreie Stadt einer verfassungsfeindlichen Partei wie der NPD die Nutzung eines städtischen Kulturzentrums für eine Parteiveranstaltung verweigern darf. Untersucht werden kommunalrechtliche, verfassungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Aspekte, insbesondere im Lichte der Gleichbehandlung politischer Parteien und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
E-Mobilität: Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Der Fall befasst sich mit der Rechtmäßigkeit der Verweigerung von Aktenvorlagen durch die Bundesregierung gegenüber einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Im Mittelpunkt stehen dabei mögliche verfassungsrechtliche Konflikte zwischen dem parlamentarischen Untersuchungsrecht, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und grundrechtlichen Positionen betroffener Unternehmen sowie Beamter.
Das Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 GG)
Die Klausur behandelt das Telekommunikationsgeheimnis nach Art. 10 GG anhand aktueller Probleme in der Fallbearbeitung. Im Mittelpunkt stehen Fallgestaltungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Überwachung internationaler Kommunikation durch den BND. Die Einordnung und Lösung erfolgt anhand des Wortlauts und verfassungsrechtlicher Anforderungen.
»Das Haus am See«
Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in einem kleinen Wohngebiet am Bodensee. Inhaltlich geht es insbesondere um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung, die sofortige Vollziehbarkeit, das Gemeindeeinvernehmen und den einstweiligen Rechtsschutz nach Baurecht. Die Klausur thematisiert außerdem Fragen zur authentischen Interpretation von Normen durch den Normgeber.
Wohin mit der Gemeinschaftsunterkunft
Die Klausur behandelt die Gebietsverträglichkeit von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende in einem Gewerbegebiet. Schwerpunkt sind die prozessrechtlichen Probleme des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die Auswirkungen nachträglicher Rechtsänderungen und das Gemeindliche Einvernehmen.
»Die Partyfotografin«
Die selbstständige Veranstaltungsfotografin F wird von einer Aufsichtsbehörde angewiesen, bestimmte Fotos eines Partygängers G von ihrer Website zu entfernen, da die Veröffentlichung gegen die DSGVO verstoßen soll. F erhebt Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Datenschutzrechts, des Bildnisschutzes und des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes.
»Strittige Straßeneinziehung«
In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Live und in Farbe – Polizeiberichte von der Demo auf facebook, twitter & Co
Im Fall geht es um die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Foto- und Videoaufnahmen der Polizei bei einer öffentlichen Versammlung sowie deren Veröffentlichung in sozialen Netzwerken. Thematisiert werden Eingriffe in Grundrechte, insbesondere die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sowie die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit und prozessuale Fragen des Rechtsschutzes nach Erledigung des Grundrechtseingriffs.
So eine Art kalter Kaffee?
Die Klausur behandelt primär die unionsrechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, und prüft am Beispiel eines nationalen Verkaufsverbots für Energiegetränke dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Zusätzlich werden Kompetenzen- und Zurechnungsfragen sowie unionsrechtliche Verfahrensarten wie das Vorabentscheidungs- und Vertragsverletzungsverfahren aufgegriffen.
»Die Welt zu Gast in B«
Die Klausur behandelt rechtliche Probleme im Spannungsfeld zwischen Versammlungsrecht und Polizeirecht, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse wie Blockupy und G-20. Außerdem werden Bezüge zum Verwaltungsprozessrecht sowie zur Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG aufgezeigt.
Das Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl
Im Fall geht es um ein parlamentarisches Gesetz zur Abschaffung der Briefwahl und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Thematisiert werden unter anderem das Gesetzgebungsverfahren, die formellen Anforderungen an Gesetzesinitiativen, die Rolle des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung sowie die materiell-verfassungsrechtliche Prüfung der Wahlrechtsgrundsätze. Der Fall bietet eine vertiefte Auseinandersetzung mit Fragen des Staatsorganisationsrechts und des Verfassungsprozessrechts.
Ausländische Staatsunternehmen, schnelle Gesetze und vorläufiger Rechtsschutz
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines ausländischen (staatseigenen) Unternehmens gegen eine neue gesetzliche Preisansagepflicht im Telekommunikationsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen, Probleme der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie sowie Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Verfassungsprozess.
Saarabstimmung – die Dritte
Die Klausur behandelt die Frage, ob der Ausschluss eines Bundeslandes durch Bundesgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Landesregierung des betroffenen Bundeslandes sucht Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das sogenannte SaarAustrittsG. Die Aufgabenstellung erfordert insbesondere eine Prüfung der Prozessarten, der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes sowie eine Auseinandersetzung mit der hypothetischen Variante einer Grundgesetzänderung.
Tornados gegen Windmühlen
Die Energize! GmbH beantragt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlagen im Außenbereich. Die Bundesrepublik Deutschland erhebt als Trägerin der Bundeswehr Einwände wegen erheblicher Beeinträchtigungen einer militärischen Übungseinrichtung (Airagone) und des Flugbetriebs. Die Klage der BRD gegen die Genehmigung wirft Fragen zu Klagebefugnis, Berücksichtigung öffentlicher Belange, und abwägungsrelevanten Verteidigungsinteressen auf.
Der Widerruf roter Kfz-Kennzeichen
Im Mittelpunkt des Falles steht der behördliche Widerruf der Zuteilung von roten Kfz-Kennzeichen an einen Autohändler wegen verschiedener Verstöße gegen die Auflagen. Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs, da der Bescheid als existenzgefährdend angesehen wird und Zweifel an der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit des Bescheids erhoben werden, insbesondere hinsichtlich Anhörung und Ermessensausübung.
Qual der Wahl
Die Klausur befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung im Wege der ungleichartigen Wahlfeststellung, insbesondere unter den Aspekten des Bestimmtheitsgebots, des Vorbehalts des Gesetzes und der Unschuldsvermutung. Zu prüfen ist, ob eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil Aussicht auf Erfolg hat. Eine Abwandlung vertieft die Problematik im Hinblick auf die Verschiedenheit des Unwertgehalts der Delikte.
Kapitalverkehrsfreiheit
In dieser Klausur wird die Löschung von Nießbrauchsrechten an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn durch nationale Normen ohne Entschädigung thematisiert. Es wird die Vereinbarkeit dieser Regelung mit Unionsrecht, insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit und den Unionsgrundrechten, überprüft. Der Sachverhalt orientiert sich an einem EuGH-Fall und behandelt das Vorabentscheidungsverfahren sowie Grundrechtsfragen nach der EU-Grundrechte-Charta.
Abstand, bitte!
Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einer Gemeinde und die dabei festgesetzten Abstandsflächen unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Nachbarn. Im Mittelpunkt steht die Klage eines Nachbarn gegen den Bebauungsplan mit Verweis auf abstandsflächenrechtliche Vorschriften des Landesrechts sowie die Frage nach der Zulässigkeit und Begründetheit des gerichtlichen Rechtsschutzes. Relevant sind dabei sowohl bauplanungs- als auch bauordnungsrechtliche sowie verwaltungsprozessuale Aspekte.
Demonstratives Demonstrieren
Nach einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Beleidigung (A.C.A.B.-T-Shirt) prüft die Kandidatin die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Meinungsfreiheit, der sogenannten Kollektivbeleidigung und die Abwägung mit Persönlichkeitsrechten der betroffenen Polizeibeamten.
Spiel mir das Lied vom Huhn
Die Klausur behandelt eine Anordnung der Stadt München zum Verbot der Freilandhaltung von Geflügel wegen eines Vogelgrippeverdachts sowie das anschließende Vorgehen der Verwaltung (einschließlich Ersatzvornahme). Es sind verwaltungsprozessrechtliche und sicherheitsrechtliche Fragen rund um Rechtmäßigkeit, Vollstreckung und Rechtsschutz gegen entsprechende Maßnahmen zu prüfen. Besonderer Fokus liegt auf Abwehr- und Sekundärrechtsschutz nach Aufhebung der Maßnahme.