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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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3.357 Klausuren
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JA 2026Fortgeschrittene

Liebestolle Hürden beim Hausverkauf

Die Klausur behandelt einen Hausverkauf durch eine Ehefrau, die ohne Zustimmung ihres Ehemannes das gemeinsam bewohnte Haus an eine Freundin verkauft. Im Mittelpunkt stehen familienrechtliche Verfügungsbeschränkungen beim Verkauf einer Immobilie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, die Wirksamkeit der Eigentumsübertragung, Grundbuchberichtigung sowie mögliche Folgeansprüche. Zusätzlich wird eine Abwandlung geprüft, in der beim Käufer erst nach Vertragsschluss die Vermögensverhältnisse bekannt werden.

Prantl, Grupe· JA 2026, 445· 180 Min
Eheliches Güterrecht und VerfügungsbeschränkungenErwerb und Verlust von Grundstücksrechten+2 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Dachterrasse Ade?

Die Klausur thematisiert das öffentliche Baurecht rund um die Zulässigkeit einer Dachterrassennutzung. Im Mittelpunkt stehen bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Problemstellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erteilung bzw. Versagung einer Baugenehmigung. Es werden zudem relevante Normen zum materiellen Bauordnungsrecht sowie Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden angesprochen.

Marcel Fuchs, Markus Mader, Rebecca Zander· JuS 2026, 523· 120 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsDie BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+3 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Allgemeines Schuldrecht – Saubere Sache?

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Haftungsausschluss in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die verschiedenen Arten des Schadensrechts, insbesondere die Ersatzfähigkeit psychisch vermittelter Schäden sowie das Mitverschulden. Zudem ist das exakte Herauserarbeiten der bestehenden Pflichten eines Erfüllungsgehilfen besonders wichtig. Kandidat:innen müssen sich mit der Vertragsgestaltung und den möglichen Ausschlussklauseln auseinandersetzen und die Voraussetzungen sowie Folgen von Schadensersatzansprüchen analysieren. Ein weiterer Fokus liegt auf der rechtlichen Zuordnung und Prüfung der Pflichten im Schuldverhältnis.

Entstehung von Schuldverhältnissen AGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JA 20261. Staatsexamen

* "Stifte, die den Schulfrieden gefährden?

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines an Schüler und Eltern gerichteten Verbots, bestimmte Stifte in eine Schule zu bringen. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen wie die Einordnung als Verwaltungsakt, die Ermächtigungsgrundlage nach Landes-Schulrecht, die Voraussetzungen und das Ausüben von Ermessen sowie die Begründung und Bekanntgabe. Zudem wird auf Widerspruchsmöglichkeiten und einschlägige Verfahrensregeln eingegangen.

Dr. Andy Groth, Pevi Schröder· JA 2026, 403· 180 Min
Der Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

* "Schwanensee

Die Klausur behandelt polizeiliche Standardmaßnahmen am Beispiel einer Identitätsfeststellung und eines Platzverweises im Berliner Polizei- und Ordnungsrecht. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nach dem ASOG Bln, der Gefahrbegriff, Störerauswahl und die Zulässigkeit (insbesondere eines Fortsetzungsfeststellungsantrags) vor dem Verwaltungsgericht. Der Sachverhalt betont die Grundrechtsrelevanz und typische Streitfragen wie Verantwortlichkeit und Verhältnismäßigkeit.

Dr. Carl-Wendelin Neubert· JA 2026, 387· 120 Min
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Die Gauner und der Geldspeicher

Die Klausur behandelt eine strafrechtliche Fallkonstellation zur Jagd auf einen Wolf, bei der zwei Jäger beteiligt sind. Wesentliche Aspekte sind der Versuch und Rücktritt vom Versuch, Rechtfertigungsgründe sowie insbesondere das subjektive Rechtfertigungselement. Der Prüfungsfokus liegt auf dem Verhalten des J gegenüber N und dem Wolf, unter Ausschluss einer Prüfung des § 303 StGB.

RechtfertigungsgründeAllgemeiner TeilVersuch und Rücktritt+13 weitere
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der rabiate Vermieter

Die Klausur behandelt eine Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen mit Schwerpunkt auf der praktischen Erstellung einer Abschlussverfügung. Im Fokus steht dabei ein Sachverhalt um den strafrechtlichen Umgang mit übergriffigen Handlungen eines Vermieters. Geprüft werden materiell- und prozessuale Fragestellungen insbesondere zu Körperverletzung und Hausfriedensbruch.

Carsten Schönfeld· JuS 2026, 449· 300 Min
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft+3 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erben im Fokus

Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um die gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge. Schwerpunktmäßig werden die Rechte und Pflichten von Erben untersucht. Weitere Aspekte des Erbrechts wie der Ausschluss von der Erbfolge oder Vermächtnisse können am Rand thematisiert werden.

Professor Dr. Matthias Fervers· JuS 2026, 442· 300 Min
Gesetzliche ErbfolgeGewillkürte ErbfolgeVermächtnis+7 weitere
JA 20261. Staatsexamen

„Der Fasan im Exam´“

Die Klausur 'Der Fasan im Exam'' behandelt Fragestellungen aus dem Schuld- und Deliktsrecht. Im Mittelpunkt stehen das Zustandekommen und die Durchsetzung von vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen. Die Aufgabenstellung zielt auf die Anwendung der relevanten Normen im BGB und deren Abgrenzung.

Fischer, Groenhagen· JA 2026, 367· 300 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen § 823 Abs. 1 BGB
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – CO2 in der Luft

Die Klausur behandelt grundrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen rund um den staatlichen Umgang mit CO2 in der Luft. Neben der Auslegung von Grundrechten wie der körperlichen Unversehrtheit werden umweltrechtliche und gleichheitsrechtliche Aspekte erörtert. Schwerpunkt liegt auf der verfassungsrechtlichen Bewertung staatlicher Maßnahmen zum Schutz vor klimaschädlichen Emissionen.

Professor Dr. Daniel Wolff, Max Kelch· JuS 2026, 434· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Umweltrecht+3 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schadenskategorien beim vorzeitigen Deckungsgeschäft und mangelbedingten Nutzungsausfallschaden

Die Klausur behandelt die verschiedenen Schadenskategorien beim vorzeitigen Deckungsgeschäft sowie den mangelbedingten Nutzungsausfallschaden im Kaufrecht. Schwerpunkte liegen auf der Anspruchsgrundlage des Schadensersatzes und der Abgrenzung ersatzfähiger Schadenspositionen. Sie richtet sich an fortgeschrittene Studierende mit Grundkenntnissen im allgemeinen Schuld- und Kaufrecht.

Yasin Cetiner· JuS 2026, 428· 120 Min
Minderung & SchadensersatzFeststellung eines ersatzfähigen SchadensNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+6 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Was an einer Tankstelle alles passieren kann

Die Klausur thematisiert zahlreiche Grundfragen des BGB Allgemeinen Teils anhand einer Alltagssituation rund ums Tanken. Es geht vor allem um Geschäftsfähigkeit, Anfechtung, Willenserklärung, Fehler bei Vertragsschluss sowie stellvertretungsrechtliche Probleme. Am Beispiel eines minderjährigen Tankkunden werden mehrere BGB-AT-Institute praktisch angewendet.

Niklas Markowetz· JA 2026, 359· 120 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Geschäftsfähigkeit§ 824 BGB+5 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Die verwirrende E‑Mail

Die Klausur behandelt zentrale Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts mit Fokus auf den Verwaltungsakt und dessen Bekanntgabe. Anhand eines E-Mail-Falls werden die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Verwaltungsakts analysiert sowie typische Anfängerprobleme zur Form und zum Ermessen erarbeitet.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsBekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Briefe, Brüder & Beweise

Im Mittelpunkt des Falls steht Fabian (F), der einen Friseursalon als Deckmantel für kriminelle Aktivitäten betreibt und sich durch eine fingierte Notrufmeldung Zugang zum Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft verschafft, um ein belastendes Beweismittel zu vernichten. Dabei handelt es sich jedoch um einen privaten Brief, nicht um das Hauptbeweismittel. Um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, versucht F, seinen Bruder Boris (B) zu einer falschen Zeugenaussage zu überreden, die ihm ein Alibi verschaffen soll. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Straftaten im Zusammenhang mit falschen Verdächtigungen, Vortäuschen von Straftaten, Beweismittelvernichtung und falscher Zeugenaussage.

Dr. Maximilian Schach· ZJS 2026, 632
Falsche Verdächtigung, § 164 StGBVortäuschen einer Straftat, § 145d StGBUrkundenunterdrückung (§ 274 StGB)+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Anfängerübungsklausur: Das Gesetz der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls stehen die Mitglieder zweier rivalisierender Gangs, wobei ein Streit um Drogenverkaufsplätze eskaliert: B wird von O getötet. Daraufhin besorgt A, aus Trauer und unter dem Einfluss von C und D, eine Pistole für C und D, die daraufhin O nach einer Verfolgungsjagd erschießen. Thematisiert werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A, C und D, insbesondere Mord und Beihilfe zum Mord gemäß dem 16. Abschnitt des StGB. Die Prüfung umfasst Aspekte wie Täterschaft und Teilnahme, subjektive Tatbestände sowie Schuld und persönliche Merkmale in Zusammenhang mit den Handlungen.

Damien Nippen, Anna Misera· ZJS 2026, 621
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Schwerpunktbereichsklausur Nationales Medienrecht: Rundfunkbeitragsbescheid – Nein Danke!

A betreibt ein Restaurant in NRW und wehrt sich gegen einen Rundfunkbeitragsbescheid des WDR, indem sie u. a. die Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und das Vorliegen eines beitragsbegründenden Vorteils bestreitet. Im Zentrum steht eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid, wobei A unter anderem argumentiert, der Auftrag zur Ausgewogenheit und Vielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde nicht erfüllt. Die Fallbearbeitung betrifft insbesondere die Prüfung der Ermächtigungsgrundlage für den Rundfunkbeitrag, das Beitragsverständnis sowie die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle des Rundfunkauftrags. Zudem steht die Frage im Raum, ob und inwieweit eine parteiische Berichterstattung Auswirkungen auf die Beitragspflicht hat.

Die Merkmale des VerwaltungsaktsMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungRundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)+4 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Der aufgebrachte Apotheker

Die Klausur behandelt das Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis (§ 1 ApoG, § 4 ApoG) wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Apothekers. Im Fokus stehen die Anforderungen an den Erlass einer Regelungsanordnung nach § 80 Abs. 5 VwGO, insbesondere die Interessenabwägung zwischen Arzneimittelversorgung und behördlicher Gefahrenabwehr sowie die Bedeutung strafgerichtlicher Feststellungen für verwaltungsrechtliche Verfahren.

Dr. Jan-Martin Schneider· JA 2026, 328· 60 Min
Entscheidung durch GerichtsbescheidVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Glücksspiel mit Grundrechten

Die Unternehmerin A begehrt als Betreiberin einer Einzelspielhalle in Baden-Württemberg nach Ablauf einer Härtefallbefreiung eine neue, unbefristete Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Spielhalle sowie hilfsweise eine erneute Befreiung. Die zuständige Behörde lehnt beide Anträge unter Verweis auf das landesrechtliche Abstandsgebot und die bestehende Erlaubnis einer Konkurrenzspielhalle ab. A unternimmt Widerspruch, Klage sowie eine Landesverfassungsbeschwerde und sieht ihre Grundrechte, insbesondere den chancengleichen Zugang zum Beruf und ihre Eigentumsfreiheit, verletzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Auswahlentscheidung bei konkurrierenden Spielhallenbetrieben, das Abstandsgebot, die Härtefallregelung und Verfahrensfragen der Verfassungsbeschwerde sowie die Fortführbarkeit des Verfahrens nach dem Tod der Beschwerdeführerin.

Alexander Khorenko· ZJS 2026, 593
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene1. Staatsexamen

* "Zwischen Fluss und Meer

Die Klausur behandelt die polizeirechtlichen und versammlungsrechtlichen Voraussetzungen für das Verbot einer pro-palästinensischen Demonstration unter Verwendung einer politisch umstrittenen Parole nach Erlass eines Vereinsverbots für die HAMAS. Im Fokus stehen der Eingriff in die Versammlungsfreiheit, die Anwendung des § 86a StGB auf politische Äußerungen, die Rechtmäßigkeit der Verfügung und die Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz.

Sarah Praunsmändel, Hundt-Matthies, Zimmermann· JA 2026, 314· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+13 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Anfängerklausur Mobiliarsachenrecht: Wer sitzt hier am längeren Hebel?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage nach dem Eigentum an einer hochwertigen Kaffeemaschine, die einer Studentin (E) gehört und von ihrem Kommilitonen (V) zunächst durch Drohung ausgeliehen wurde. V verkauft die Maschine während Es Abwesenheit an seinen Cousin (K), der nichts von Es Eigentum weiß, jedoch eine Ratenzahlung vereinbart. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Wirksamkeit von Besitz- und Eigentumsübertragungen, dem gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB sowie den Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf unter Ratenzahlung. Zudem wird problematisiert, ob E von K Herausgabe der Kaffeemaschine nach § 985 BGB verlangen kann, falls die letzte Kaufpreisrate nicht bezahlt wird.

PD Dr. David Paulus· ZJS 2026, 578
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JA 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

„Drohneneinsätze mit Folgen“

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Prüfung von Drohneneinsätzen und deren Folgen. Im Mittelpunkt steht die Zulässigkeit und Begründetheit von Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 GG) sowie der Staatlichen Schutzpflicht für Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG). Bei der Frage steht sowohl die Eingriffsverwaltung als auch die gerichtliche Kontrolle gegenüber staatlichem Handeln im Fokus.

Lena Albrecht, Böhringer· JA 2026, 303· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Der Meinungsstreit in der öffentlich-rechtlichen Klausur

Die Klausur behandelt den Umgang mit Meinungsstreiten in öffentlich-rechtlichen Prüfungen. Ziel ist es, typische Prüfungsanforderungen und Herangehensweisen bei kontroversen Rechtsfragen zu verdeutlichen. Der Fokus liegt auf der Methodik der Darstellung und Bewertung konkurrierender Ansichten.

Volker Lemke· JA 2026, 299
Umgang mit einem Meinungsstreit
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Kostspielige Verzögerung

In dieser Assessorexamensklausur werden die zivilrechtlichen Folgen einer verzögerten Leistung analysiert. Die Bearbeiter:innen müssen insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Verzugs nach §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB prüfen und anwenden. Die Klausur bietet einen typischen Examensfall zu Leistungsstörungen im Schuldrecht.

Maik Wöhlert, Louise Majetschak· JuS 2026, 350· 300 Min
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)
JA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen2. Staatsexamen / Referendariat

* Original-Examensklausur: "'Deine Drogen? Meine Drogen!'

Die Klausur thematisiert strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Drogenbesitz und -handel, insbesondere unter Berücksichtigung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Es wird die Abgrenzung und Anwendung wesentlicher Tatbestandsmerkmale sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit hinsichtlich Besitz, Eigentum und Weitergabe von Betäubungsmitteln geprüft.

Professor Dr. Hans Kudlich· JA 2026, 289· 300 Min
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)RechtfertigungsgründeRäuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+6 weitere
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