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Klausuren

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1.072 Klausuren
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Die überraschende Wahl

In der Klausur steht das Staatsorganisationsrecht mit Fokus auf der rechtlichen Behandlung einer überraschenden Wahl im Zentrum. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob eine Wahl des Bundeskanzlers nach einer Auflösungsverfügung des Bundestages noch möglich ist, insbesondere vor dem Hintergrund des Art. 68 GG. Es wird vertieft das Problem erörtert, ob der bereits aufgelöste Bundestag überhaupt noch einen Bundeskanzler wählen darf und welche Voraussetzungen für die wirksame Wahl erfüllt sein müssen. Ergänzend wird das Ermessen des Bundespräsidenten bei der Auflösung des Bundestages und die materielle Auflösungslage (insbesondere instabile politische Verhältnisse) näher untersucht.

Böttner, Bunse, Gundling· JuS 2021, 946
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
JA 2021Fortgeschrittene

Die Bettelbegleitung

Ein alleinerziehender Vater bettelt auf einer Strandpromenade in Mecklenburg-Vorpommern und nimmt seine dreijährige Tochter zur Unterstützung mit. Die Gemeinde ergreift unter Berufung auf eine Bettelverbotsverordnung für Kinder und begleitetes Betteln eine Maßnahme gegen den Vater, der daraufhin beim Verwaltungsgericht Klage einreicht. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten der Klage, insbesondere im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit, Grundrechte und das Kindeswohl.

Roman Weidinger· JA 2021, 749· 180 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtGefahrenabwehrverordnungGrundlagen +5 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht - Der Landarztsoli

In der Klausur steht die prozessuale Vorgehensweise gegen einen bestandskräftigen Abgabenbescheid im Mittelpunkt, insbesondere die Möglichkeiten eines Wiederaufgreifens des Verfahrens gemäß § 51 I Nr. 1 VwVfG und die prozessuale Durchsetzung entsprechender Ansprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Anspruch auf Rücknahme eines Abgabenbescheids nach § 48 I 1 VwVfG. Zudem wird die Frage behandelt, welche Rolle eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen des Wiederaufgreifens sowie ein möglicher Amtshaftungsanspruch spielen.

Detterbeck· JuS 2021, 862
Recht der öffentlichen SachenAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizeirecht - Der polizeiliche Schusswaffeneinsatz

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Überprüfung eines polizeilichen Schusswaffeneinsatzes. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts, insbesondere die Ermächtigungsgrundlage, die Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie das Ermessen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Zwangsmittel. Ein weiterer Fokus liegt auf der Verhältnismäßigkeit der Zwangsmittelanwendung im Rahmen des polizeilichen Handelns. Die Klausur erfordert außerdem die strukturierte Prüfung der anwenderischen Aspekte polizeilicher Vollstreckungsmaßnahmen.

Kramer, Tyborczyk· JuS 2021, 845
Polizeiliche GeneralklauselPolizeiliche Standardmaßnahmen+6 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Diese Ferienanlage verursacht Stress!

Die Fallbearbeitung thematisiert die Anwendung und Reichweite der Grundfreiheiten des AEUV anhand des Beispiels eines kroatischen Architekten, dem in Frankreich berufliche Tätigkeit sowie ein steuerlicher Freibetrag verwehrt werden. Der Fokus liegt auf Fragen zur Dienstleistungsfreiheit, zur Kapitalverkehrsfreiheit, auf mittelbaren Diskriminierungen und den unionsrechtlichen Rechtfertigungsmaßstäben. Es ist zu prüfen, ob nationale Maßnahmen mit dem Unionsrecht vereinbar sind.

Jukic· JA 2021, 660· 180 Min
Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)
JA 2021Anfänger:innen

Corona-Chaos in der Bundesregierung

Die Klausur thematisiert das staatsorganisationsrechtliche Verhältnis zwischen Bundeskanzlerin und Bundesminister am Beispiel der Corona-Impfstoffbeschaffung und der Einführung eines bundesweiten Schul-Lockdowns. Im Mittelpunkt stehen die Richtlinien- und Ressortkompetenz in der Bundesregierung sowie Gesetzgebungsverfahren und Rechtsschutzmöglichkeiten bei Kompetenzkonflikten zwischen Bund und Ländern.

Dr. Philipp Bender· JA 2021, 652· 120 Min
Die BundesregierungGesetzgebungskompetenzenOrganstreitverfahren+4 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Völkerrecht und Verfassungsrecht - Deutschland und die Drohnen

Die Klausur befasst sich mit der grundrechtlichen Schutzwirkung gegenüber Ausländern im Ausland und der Frage der Klagebefugnis. Außerdem wird das Rechtsschutzbedürfnis beleuchtet, insbesondere in Bezug auf die Inanspruchnahme der richtigen Gerichtsbarkeit, die Nutzlosigkeit einer Klage sowie deren mögliche Verwirkung. Im Schwerpunkt steht zudem die Schutzpflicht des Staates nach Art. 2 II 1 GG, etwa im Zusammenhang mit völkerrechtlichen Verboten unterschiedsloser Angriffe und der subjektiven Wirkung des Völkerrechts. Es wird untersucht, ob und wann eine Verletzung dieser Schutzpflicht vorliegt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Untermaßverbots und der Gewichtung der betroffenen Rechtsgüter im Falle von völkerrechtswidrigen Drohnenangriffen. Die Klausur legt ihren Fokus auf Schnittstellen zwischen Völkerrecht und deutschem Verfassungsrecht.

Erdmann, Roß· JuS 2021, 775
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Traue nie einer Statistik

In der Klausur werden die maßgeblichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Informationsgewährung nach dem BayDSG geprüft. Zentrale Schwerpunkte sind die Bestimmung des relevanten Zeitpunkts für die Beurteilung, die Rolle und die Einordnung der S als Anspruchsgegnerin hinsichtlich der Eigenschaft als öffentliche Stelle bzw. Verwaltungshelfer sowie organisationsrechtliche Aspekte. Daneben wird das berechtigte Interesse an der Informationserteilung sowie der Ermessensspielraum nach Art. 39 BayDSG und die im Rahmen der Einzelfallabwägung zu berücksichtigenden Belange ausführlich behandelt. Die Prüfung orientiert sich an den spezialgesetzlichen Vorgaben des Datenschutz- und Informationsfreiheitsrechts.

Stepanek· JuS 2021, 762
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JA 2021Fortgeschrittene

Nicht ohne mein Kopftuch!

Die Klausur befasst sich mit dem Kopftuchverbot im privatrechtlichen Angestelltenverhältnis, das auf Basis einer EU-Richtlinie erlassen wurde. Sabine Meier wird von ihrem Arbeitgeber wegen des Tragens eines Kopftuchs gekündigt und hält die Richtlinie sowie deren Umsetzungsgesetz für unions- und grundrechtswidrig. Das BAG legt dem EuGH die Frage vor, ob das Kopftuchverbot mit dem europäischen Primärrecht und den Unionsgrundrechten vereinbar ist.

Semizoglu· JA 2021, 579· 240 Min
Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+3 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht - "Green Economy" kommunal und digital

In dieser Klausur steht das Kommunalrecht im Kontext der „Green Economy“ im Mittelpunkt. Wesentliche Schwerpunkte bilden die Frage der Gleichbehandlung ortsansässiger und „grüner“ Betriebe sowie die Prüfung von Kapazitätsbegrenzungen und dem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidungen. Ein weiteres zentrales Thema ist die konkludente Widmungserklärung öffentlicher Einrichtungen durch die Gemeinde. Zudem werden weitere Voraussetzungen und Begründungen für die Nutzung kommunaler Einrichtungen, insbesondere im Zusammenhang mit ihrer öffentlichen Widmung, analysiert.

Dederer, Kasper· JuS 2021, 655
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Brisante Infos für den Klimablog

Der Schwerpunkt der Klausur liegt bei der Prüfung von Ausschlussgründen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Zunächst wird eingehend das Berufsgeheimnis und dessen Ausnahmen unter Berücksichtigung der relevanten Vorschriften sowie einer teleologischen Reduktion des § 3 Nr. 4 IFG analysiert. Daneben wird die Abwägung zwischen Informationsinteresse und Geheimhaltungsinteresse bei personenbezogenen Daten nach § 5 Abs. 1 IFG untersucht. Die Anwendung der materiellen Voraussetzungen des IFG auf eine Anfrage mit besonderer Schutzwürdigkeit von Geheimhaltungsinteressen steht im Zentrum der Aufgabenstellung.

Wienfort· JuS 2021, 610
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht - Corona-Hotspot in Memmingen

In der Klausur geht es um die rechtlichen Grundlagen und die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zur Bekämpfung eines Corona-Hotspots in Memmingen. Ein Schwerpunkt liegt auf der materiellen Rechtmäßigkeit, insbesondere auf der Prüfung, ob die angeordnete Maßnahme der Verhältnismäßigkeit entspricht und wie zwischen gebundener Entscheidung und Ermessen abzugrenzen ist. Weiterhin wird das Verfahren thematisiert, hier insbesondere Fragen der Beschlussfähigkeit und der Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei einer Online-Stadtratssitzung. Die Prüfung der formellen wie materiellen Anforderungen liefert dabei den zentralen Rahmen zur Bewertung der Allgemeinverfügung.

Heidebach, Mayr· JuS 2021, 603
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JA 2021Fortgeschrittene

Vom Basketball-Court zum Verwaltungs-Court

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Platzverweises durch die Polizei auf Grundlage einer Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen. Zu prüfen ist insbesondere, ob der Platzverweis gegenüber dem Kläger rechtmäßig war und ob die zugrunde liegende Verordnung wirksam erlassen und anwendbar war. Zudem werden verwaltungsrechtliche Klagearten und die Voraussetzungen für eine Fortsetzungsfeststellungsklage thematisiert.

Cristina Durth, Joshua Spannaus· JA 2021, 484· 180 Min
Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageRecht der öffentlichen SachenPolizeiliche Standardmaßnahmen+5 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Volksbefragung und Machtgerangel

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Staatsorganisationsrechts im Kontext einer unverbindlichen Volksbefragung. Im Schwerpunkt steht die mögliche Verletzung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch die Durchführung einer solchen Volksbefragung, wobei die strittigen Aspekte dieser Problematik beleuchtet werden. Zusätzlich wird das Weisungsrecht der Bundeskanzlerin gegenüber den Bundesministern thematisiert, insbesondere das Verhältnis von Sachleitungsgewalt und Ressortkompetenz sowie Sonderzuweisungen gemäß Art. 80 I 1 GG. Abgerundet wird die Klausur durch die Prüfung der Antragsbefugnis im Bund-Länder-Streit um Gesetzgebungskompetenz.

Eichenhofer· JuS 2021, 532
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur zum Baurecht: Rotlicht im Allgemeinen Wohngebiet

Im vorliegenden Fall begehrt X als Eigentümer eines Grundstücks im Allgemeinen Wohngebiet einstweiligen Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung des Landkreises G. Der Landkreis untersagt X die Nutzung seines Anwesens als bordellartiger Betrieb aufgrund einer nicht genehmigten Nutzungsänderung gegenüber der ursprünglichen Wohnhausgenehmigung. Streitentscheidend sind Aspekte des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, insbesondere die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit der Nutzung, Bestandsschutz, Duldung sowie Verwirkung und Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen. Es sind zudem Argumente zur Begründung der sofortigen Vollziehung sowie zur Festsetzung und Angemessenheit des Zwangsgeldes zu prüfen.

Maximilian Roth· ZJS 2021, 800
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Die obduzierte Leiche und die EMRK

Die Eltern einer verstorbenen 14-Jährigen wenden sich gegen die vom Gesundheitsamt angeordnete Obduktion ihrer Tochter, nachdem diese kurz nach einer COVID-19-Impfung verstorben ist. Sie begehren die Herausgabe des Leichnams, um die nach islamischem Ritus vorgesehene Bestattung durchzuführen und wenden sich gegen die Organentnahme im Rahmen der Sektion. Im Streit stehen das öffentliche Interesse an der Erforschung von Impfnebenwirkungen und Pandemiebekämpfung einerseits sowie das postmortale Persönlichkeitsrecht und die Religionsfreiheit der Angehörigen andererseits. Die Prüfung erstreckt sich auf Fragen des Verwaltungsrechts, des Staatsorganisationsrechts sowie auf die Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Dr. Moritz von Rochow· ZJS 2021, 788
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Affäre auf Ibiza

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde der SZ-GmbH gegen eine Unterlassungsverfügung hinsichtlich der Veröffentlichung von Video-Aufnahmen eines Politikers. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen Kommunikationsgrundrechten der Presse und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie spezielle Normen zum Schutz des Rechts am eigenen Bild.

Tina Bühner· JA 2021, 395· 180 Min
VerfassungsbeschwerdePressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+3 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Deutsche und Europäische Grundrechte - Schächten 2.0

Die Klausur behandelt die verfassungsmäßige Prüfung des § 4a II TierSchG im Spannungsfeld zwischen Art. 4 GG (Religionsfreiheit) und Art. 20a GG (Staatsziel Tierschutz). Ein Schwerpunkt liegt auf der verfassungskonformen Auslegung von § 4a II TierSchG bezüglich Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften und deren verbindlichen Vorschriften. Besonders eingehend wird die europarechtliche Dimension diskutiert, insbesondere die Anwendbarkeit der EU-Verordnung, die Schlachthofpflicht und deren Vereinbarkeit mit Art. 10 GRCh (kollektive Religionsfreiheit). Diese Punkte werden unter Berücksichtigung der europaweiten Sachlage und der Verhältnismäßigkeit analysiert.

Goldmann, Hinzen· JuS 2021, 442
Europäische IntegrationRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Freitagsdemo und Schulpflicht

In der Klausur wird insbesondere die Gleichstellung von EU-Bürgern im persönlichen Schutzbereich des Art. 8 I GG sowie die Auslegung des sachlichen Schutzbereichs, einschließlich des Versammlungsbegriffs und des zulässigen Versammlungsortes (etwa auf dem Schulhof), thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verfassungsmäßigkeit der Normanwendung, wobei insbesondere eine sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung mit Schwerpunkt auf Erforderlichkeit und der Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und staatlichem Bildungsauftrag verlangt wird. Die Klausur behandelt außerdem die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung innerhalb eines Sonderstatusverhältnisses.

Lührs, Kroemer· JuS 2021, 421
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
ZjS 20212. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur: Die ungebetene Werbetafel

Die All Delicious Whiskey Limited aus Irland betreibt in Bayern ein Whiskey-Museum mit angeschlossenem Shop und stellt dort eine großflächige Werbetafel auf. Die Gemeinde fordert die Beseitigung der Werbetafel unter Berufung auf das Bauordnungsrecht sowie auf eine EU-Verordnung, die Werbung für alkoholische Getränke im öffentlichen Raum verbietet. Im Zentrum stehen Fragen zum Verhältnis von nationalem Baurecht und unmittelbar anwendbarem EU-Recht, zur Wirksamkeit sowie Rechtmäßigkeit von Unionsrechtsakten und zur formellen Behandlung von Verwaltungsakten samt Rechtsschutz. Es geht außerdem um unions- und staatshaftungsrechtliche Aspekte, falls sich die einschlägige EU-Verordnung als rechtswidrig erweist.

Vincent Weber, Rudi Lang· ZJS 2021, 632
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur: Caroline Zugleich ein Beitrag zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte in der Fallbearbeitung

Caroline, Mitglied eines europäischen Königshauses, klagt gegen den Y-Verlag vor deutschen Zivilgerichten auf Unterlassung der Veröffentlichung heimlich aufgenommener Fotos, die sie in Alltagssituationen zeigen. Die deutschen Gerichte einschließlich des BGH weisen die Klage mit Verweis auf Caroline als absolute Person der Zeitgeschichte und die Pressefreiheit ab. Nach einer Beschwerde stellt der EGMR eine Verletzung von Art. 8 EMRK fest, während die deutschen Gerichte die Wirkung der EGMR-Entscheidung und die Stellung der EMRK im deutschen Recht unterschiedlich bewerten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, zur Pressefreiheit, zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte und zur Wirkung von EGMR-Urteilen in der deutschen Rechtsordnung.

Max Noll· ZJS 2021, 624
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2021FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsklausur: Ein eisiger Weg zur Universität

Jura-Student A stürzt auf einer aufgrund unzureichender Winterwartung schneebedeckten Straßenbahnhaltestelle und verletzt sich, wodurch ihm Heilbehandlungskosten entstehen. Für die Winterwartung war durch vertragliche Vereinbarung die U-GmbH zuständig, deren Mitarbeiter M versäumte, die Haltestelle ordnungsgemäß zu streuen. A möchte Ersatz seiner Heilbehandlungskosten von der Stadt G verlangen, anstatt sich nur auf seine Unfallversicherung zu verlassen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Amtshaftung, insbesondere zur Qualifikation der U-GmbH beziehungsweise ihres Mitarbeiters als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne und zur Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB.

Christian Benz· ZJS 2021, 618
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Geburtstagsfeier unter dem „Sternenhimmel“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Geburtstagsfeier, bei der die Veranstalterin B eine Attraktion mit Flugballons plant, die aufgrund einer kommunalen Flugballonverordnung von der Ordnungsbehörde verboten wird. B wendet sich gegen das behördliche Verbot sowie die Anordnung der sofortigen Vollziehung und das angedrohte Zwangsgeld und fordert im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Aufhebung der Verbotsverfügung. Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit der untersagenden Maßnahmen sowie die Zuständigkeit und die formelle Rechtmäßigkeit der Verordnung sind zentrale Prüfungspunkte. Darüber hinaus thematisiert der Fall Fragen des Polizei- und Ordnungsrechts, des Kommunalrechts und des Prozessrechts (vorläufiger Rechtsschutz, Anfechtungsklage).

Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Immer Ärger mit dem BAföG

Die Klausur behandelt Fragen des Staatsorganisationsrechts und Verfassungsprozessrechts an einem Fall zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), insbesondere zum Rückwirkungsverbot, zu Wahlrechtsgrundsätzen und zum Begriff der Rechtsverordnung. Zu lösen sind ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Änderungsgesetzes sowie prozessrechtliche Fragen zum Organstreitverfahren vor dem BVerfG.

Staatsstrukturprinzipien des GGOrganstreitverfahren+4 weitere
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