Klausuren
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Vollmachtsphantasien
In diesem zivilrechtlichen Übungsfall geht es um einen Grundstückskauf durch Stellvertretung, wobei sich herausstellt, dass die Voraussetzungen, unter denen der Vertreter beauftragt wurde, nicht erfüllt sind. Der Geschäftsherr erwägt die Anfechtung der Vollmacht und der Eigentümer verlangt entweder Vertragserfüllung oder Schadensersatz wegen Unmöglichkeit. Juristisch relevant sind Fragen der Stellvertretung, Anfechtung der Willenserklärung und Schadensersatz nach § 311a Abs. 2 BGB.
Examensübungsklausur: Demokratieförderung aus dem Ausland (un)erwünscht
Im Mittelpunkt steht eine Stiftung in einem EU-Mitgliedstaat, die sich der Förderung demokratischer Werte verschrieben hat und finanzielle Zuwendungen aus dem In- und Ausland erhält. Ein nationales Gesetz verpflichtet zivilgesellschaftliche Organisationen zu umfassenden Melde- und Veröffentlichungspflichten bei der Annahme ausländischer Geldmittel und sieht Sanktions- sowie Auflösungstatbestände vor. Die Stiftung befolgt diese Vorgaben nicht und wird daraufhin mit einer Geldbuße und ihrer Auflösung konfrontiert. Es geht um die Vereinbarkeit solcher nationaler Regelungen mit unionsrechtlichen Vorgaben und Grundfreiheiten sowie die Zulässigkeit einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im einstweiligen Rechtsschutz.
Examensklausur: Verschwenderische Abgeordnete?
Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt (R) verlangt vom Deutschen Bundestag Auskunft darüber, welche Abgeordneten im Rahmen einer Sachleistungspauschale mehr als zwei iPads erworben haben. Alternativ begehrt R anonymisierte statistische Daten zur Anzahl und den Kosten der beschafften iPads. Der Bundestag lehnt die Auskunft wegen mangelnder Anspruchsgrundlage sowie datenschutzrechtlicher Bedenken ab. Im Streit stehen insbesondere presserechtliche Auskunftsansprüche, grundrechtliche Erwägungen und datenschutzrechtliche Interessen. R verfolgt ihr Anliegen gerichtlich vor dem Verwaltungsgericht mit Berufung auf verschiedene presserechtliche Normen und verfassungsrechtliche Vorgaben.
Hausarbeit: Eine bayerische Mietenpause
Der Fall behandelt die Einführung des „Gesetzes für gute Mieten in Bayern“ (BayGuMieG) durch ein Volksbegehren und den anschließenden Volksentscheid. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das bayerische Gesetz zur Begrenzung von Mieterhöhungen und Mietobergrenzen verfassungsrechtlich zulässig ist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Landes Bayern, das Verhältnis des BayGuMieG zu bundesgesetzlichen Regelungen, sowie mögliche Verstöße gegen Grundrechte wie Art. 14 und Art. 3 GG. Es werden die Auswirkungen des Gesetzes sowohl für Vermieter als auch für potentiell betroffene Bürger diskutiert, insbesondere die Möglichkeit rechtlicher Schritte vor dem Verfassungsgerichtshof.
Übungsfall: Die Coronaparty
Im Mittelpunkt des Falls steht die deliktsrechtliche Haftung bei Ansteckung mit dem Coronavirus im Alltag und auf einer privaten Party. B verlangt von A Ersatz für Test- und Behandlungskosten sowie Schmerzensgeld, nachdem er sich durch ein Verhalten von A im Supermarkt infiziert hat. Zudem geht es um mögliche Ansprüche von D gegen K, B und C, nachdem D sich auf einer Geburtstagsfeier infiziert und schwere gesundheitliche Schäden erlitten hat. Die Fallkonstellationen behandeln insbesondere Fragen zur Haftung für Gesundheits- und Vermögensschäden, Kausalität und etwaige Mitverantwortung der Beteiligten.
Replik zu „Geplatztes Start-Up Darlehen revisited“
In dieser Übungsklausur geht es um die rechtliche Auseinandersetzung verschiedener Lösungsvorschläge zum Thema ‚Geplatztes Start-Up Darlehen‘. Im Mittelpunkt steht die Prüfung von Passivlegitimation, dem Begriff des Rechtsgeschäfts als Verkehrsgeschäft sowie die Legitimation durch Rechtsschein im Zusammenhang mit §§ 932 ff. BGB und § 1006 BGB. Diskutiert werden insbesondere die Voraussetzungen und die richtige Schwerpunktsetzung bei der Prüfung gutgläubigen Erwerbs und der Anspruchsgegnerstellung. Der Fall bietet daher einen Schwerpunkt auf Eigentumserwerb, Gutglaubensschutz und Examensmethodik.
Fortgeschrittenenklausur: Geplatztes Start-Up-Darlehen revisited
Ein Start-Up-Gründer N beantragt bei seiner Hausbank (HB) ein Darlehen über 400.000 €, das sein Freund F durch eine Hypothek auf ein geerbtes Grundstück absichert. Die Parteien vereinbaren besondere Bedingungen, etwa dass F erst nach erfolgloser Vollstreckung gegen N und nach Verkauf von N’s Tesla-Aktien in Anspruch genommen wird. Nachdem das Darlehen letztlich nur teilweise ausgezahlt wird und die Hypothek auf das Grundstück des F eingetragen ist, erhebt die Geliebte des Erblassers G aufgrund eines neuen Testaments Anspruch auf das Grundstück und lässt einen Widerspruch ins Grundbuch eintragen. Die Bank tritt daraufhin den Darlehensrückzahlungsanspruch zusammen mit der Hypothek an eine Refinanzierungsbank (RB) ab, die nun von G die Duldung der Zwangsvollstreckung verlangt. Der Schwerpunkt liegt im Hypothekenrecht, Erbrecht und dem Verhältnis zwischen Sicherungsabrede und Grundbuchinhalt.
Übungsfall: Der renitente GmbH-Gesellschafter
Im Fall „Der renitente GmbH-Gesellschafter“ geht es um die Rechtmäßigkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH, die im Umlaufverfahren sowie in einer Gesellschafterversammlung getroffen wurden. Die A-GmbH als Gesellschafterin bestreitet insbesondere Mängel bei der Einladung, der Beschlussfassung und der Entlastung einzelner Geschäftsführer, sowie die Abberufung ihres eigenen Geschäftsführers. Im Zentrum stehen gesellschaftsrechtliche Fragestellungen zur Organisation der GmbH, zur Ladung, zur Leitung und zur Durchführung von Gesellschafterversammlungen. Die Streitpunkte betreffen außerdem den Umgang mit fehlerhaften und überraschenden Beschlüssen sowie die Anforderungen an die Entlastung und Abberufung von Geschäftsführern.
Aktenvortrag – Strafrecht: Eröffnungsbeschluss - Die betrunkene Rollerfahrerin
Die Klausur behandelt in ihrem Schwerpunkt die strafrechtliche Bewertung einer betrunkenen Rollerfahrerin, insbesondere die Fragen rund um die Blutentnahme-Anordnung, die Fahruntüchtigkeit sowie die BAK-Rückrechnung und Grenzwerte bei E-Rollern. Es wird zudem die Beweisverwertung und die Fahrlässigkeit analysiert. Weitere zentrale Aspekte sind die Prüfung des bedingten Vorsatzes mittels Indizienauswertung sowie die Zäsurwirkung. Die Aufgabenstellung legt besonderen Wert auf eine sachgerechte Subsumtion und die Anwendung spezifischer strafprozessualer Vorschriften.
Original-Examensklausur: "Mit dem Diamantexpress zum Amtsgericht
Die Klausur behandelt Fragen des gutgläubigen Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen, den Ausschluss von Gewährleistungsrechten nach vorbehaltloser Abnahme eines Werks, Schadensersatzansprüche im Werkvertragsrecht sowie prozessuale Aspekte wie gerichtlichen Vergleich, Widerruf und Erledigung der Hauptsache. Zusätzlich wird auf die Beweislastverteilung bei Eigentum und Verschulden eingegangen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht - Gleichwertige Examensnoten
Die Klausur behandelt zentrale Fragen zum Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die Anforderungen an die Schlussabstimmung nach zwei Lesungen, einen möglichen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Bundestages und das Demokratieprinzip. Ein Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der Verhältnismäßigkeit des § 5d II DRiG. Zudem ist die rechtsstaatswidrige Rückwirkung dieses Paragrafen eingehend zu prüfen. Es werden klassische verfassungsrechtliche Problemstellungen im Kontext von Gleichbehandlung und dem Schutz konkreter Grundrechte erörtert.
Bayerische Grenzerfahrungen
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit bayerischer Polizeikontrollen und der Tätigkeit der Bayerischen Grenzpolizei im grenznahen Bereich. Zu prüfen sind insbesondere die Gesetzgebungskompetenz des Landes Bayern, die Ermächtigungsgrundlagen für Kontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz sowie das Eingreifen in grundrechtlich geschützte Bereiche durch Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen. Ferner ist die verfassungsrechtliche Einordnung der Aufgabenübertragung zwischen Bund und Land zu analysieren.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mörderische Verstrickung im "Darknet"
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Bewertung eines Tötungsdelikts im Zusammenhang mit dem "Darknet". Zentrale Fragen sind die Abgrenzung von aberratio ictus, Täterschaft und Teilnahme sowie die Heimtückeproblematik einschließlich eines möglichen Rücktritts. Im weiteren Fokus steht die Rechtmäßigkeit bei der unbefugten Verwendung von Daten und die daraus resultierenden Vermögensdelikte. Besonders hervorgehoben wird zudem die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Kontext eines sogenannten "mittelbaren Suizids".
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Brand im Affenhaus
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Deliktsrechts im Zusammenhang mit einem Brand im Affenhaus. Im Mittelpunkt stehen die Zurechenbarkeit des Schadens nach der Adäquanzformel sowie der Schutzzweck der relevanten Normen, einschließlich der Schutzgesetzeigenschaft von § 1 FluglaternenVO. Außerdem wird die Tierhalterhaftung geprüft, insbesondere im Hinblick auf Mitverschulden und die Kfz-Betriebsgefahr. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob die freiwillige Befriedigung des Geschädigten einen Schaden darstellt und wie Spenden im Rahmen des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen sind.
Fortgeschrittenenklausur: Der falsche Freund
A plant gemeinsam mit B die Entführung des wohlhabenden O, um dessen Ehefrau zur Zahlung eines hohen Lösegelds zu bewegen und die sofortige Drohung mit der Tötung von O einzusetzen. B stimmt zunächst zu, beteiligt sich aber letztlich nicht an der Tat, woraufhin A sein Vorhaben abbricht. Später verletzt A den Radfahrer F absichtlich und nimmt dabei den Tod von F in Kauf, um eine langjährige Freiheitsstrafe zu erlangen. Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit versuchter Beteiligung gemäß § 30 StGB sowie mit den Qualifikationsmerkmalen bei gefährlicher Körperverletzung und möglichen Mordmerkmalen, insbesondere Habgier. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und B.
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT - Vertretergeschäfte unter Minderjährigen
In der Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Bevollmächtigung als einseitigem Rechtsgeschäft sowie der Frage der Zuständigkeit für die Genehmigungserklärung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Anfechtungserklärung durch einen beschränkt geschäftsfähigen Bevollmächtigten sowie der Fortgeltung der Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins und dem Zugang der Erklärung bei Unterbleiben der Übermittlung durch einen Empfangsboten. Die Kernproblematik betrifft also die Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Vertretergeschäften bei Beteiligung Minderjähriger und wie Rechtsscheinsgesichtspunkte in diesem Zusammenhang zu bewerten sind. Damit stehen Fragen zu den rechtlichen Anforderungen und typischen Problemen bei Vertreterhandlungen Minderjähriger im Mittelpunkt.
Examensklausur: Die A-Partei und ihre Probleme mit dem Rechtsstaat
Im Mittelpunkt des Falls steht zum einen die Frage, ob Äußerungen und deren Veröffentlichung durch den Bundesinnenminister gegenüber einer oppositionellen Partei einen Verstoß gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht von Hoheitsträgern darstellen und dadurch die Rechte der betroffenen Partei verletzen. Zum anderen geht es im zweiten Teil um die Rechtmäßigkeit eines Fraktionsausschlusses einer Landtagsabgeordneten wegen ihres Kontakts zu einem beobachteten Verein und die damit verbundenen Auswirkungen auf ihre parlamentarische Stellung. Die Prüfung betrifft schwerpunktmäßig das Staatsorganisationsrecht, die Grenzen der Meinungsäußerung von Amtsträgern sowie vereins- und fraktionsinterne Entscheidungsbefugnisse im Landtag.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Verfassungsmäßigkeit des gefahrenabwehrrechtlichen Einsatzes „stiller SMS“
Im Mittelpunkt des Falls steht die geplante Einführung einer landesrechtlichen Regelung zum gefahrenabwehrrechtlichen Einsatz sogenannter „stiller SMS“ durch die Polizei zur Standortermittlung bei schweren Straftaten. Eine Studierendengruppe möchte prüfen, ob sie gegen den entsprechenden Gesetzentwurf Verfassungsbeschwerde erheben kann und ob der direkte Weg zum Bundesverfassungsgericht möglich ist. Rechtlich relevante Schwerpunkte bilden vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das IT-Grundrecht. Zusätzlich ist die Vereinbarkeit des geplanten Gesetzes mit dem Grundgesetz sowie verfassungsprozessuale Fragen zur Zulässigkeit einer Beschwerde zu prüfen.
Semesterabschlussklausur – Grundlagen des Rechts: Verfassungsgeschichte - Pandemisch und historisch
Die Klausur thematisiert zentrale Aspekte der deutschen Verfassungsgeschichte. Ein Schwerpunkt liegt bei der Grundrechtssituation in Weimarer Reichsverfassung (WRV) und Reichsverfassung (RV), insbesondere hinsichtlich der Bindung des Gesetzgebers an die Grundrechte sowie der Existenz von Grundrechten auf Reichsebene. Weiterhin wird das besondere Konzept der Verfassungsdurchbrechung unter der WRV, der Verfassungsrang des PanEG und das Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten behandelt. Zusätzlich werden die Gesetzgebungskompetenz unter dem Grundgesetz sowie der Vergleich zwischen einschlägigen Normen und Kompetenztiteln einbezogen.
Zugfahrt mit Folgen
Die Klausur behandelt verschiedene Probleme des Strafrechts: Im Bereich des Allgemeinen Teils geht es um Versuch, Rücktritt und die Anforderungen an eine freiwillige Rücktrittshandlung. Im Besonderen Teil werden insbesondere die Unterschlagung und die Mordmerkmale relevant, zudem werden Qualifikationen wie schwere Körperverletzung und Hausfriedensbruch angesprochen. Die Sachverhaltslösung erfordert besonders die Abgrenzung fehlgeschlagener und noch möglicher Rücktritte sowie die Bewertung der einzelnen Delikte im Zusammenhang einer Beziehungstat.
Examensklausur: 40.000 t Schredder-Schrott
Im Mittelpunkt des Falls steht die öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit für die Beseitigung von 40.000 Tonnen Schredder-Rückständen, die in einer von K an R vermieteten Lagerhalle lagern. Nach Insolvenz und Liquidation der R-GmbH wird K als Vermieter von der zuständigen Behörde zur Entsorgung aufgefordert, da von dem Material erhebliche Gefahren ausgehen. K widersetzt sich der Verfügung und beruft sich auf die Aufgabe seines Eigentums sowie die fehlende Verantwortlichkeit als Vermieter. Rechtlich relevant sind Aspekte des Verwaltungsrechts, insbesondere der Verantwortlichkeit nach dem Gefahrenabwehrrecht, Eigentumsaufgabe (Dereliktion), nachwirkende Haftung sowie die Zurechnung von umweltrechtlichen Pflichten.
Schwerpunktbereichsklausur: Individualarbeitsrecht Antidiskriminierungs- und Kündigungsrecht
Im vorliegenden Fall begehrt K von dem Telekommunikationsunternehmen T eine Entschädigung nach einer abgelehnten Bewerbung als Android Software Entwickler in Bonn, wobei die Anforderungen an Deutschkenntnisse und der Verdacht von 'AGG-Hopping' zentrale Aspekte darstellen. Rechtlich stehen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Vorgaben für diskriminierungsfreie Stellenbesetzungen im Vordergrund. Im zweiten Teil der Klausur geht es um eine fristlose Kündigung eines Mitarbeiters (X) nach beleidigenden Äußerungen gegenüber einem Kollegen (Y) und deren arbeitsrechtliche Rechtfertigung, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers und der Kündigungsfristen. Thematisiert werden dabei auch Fragen rund um die Wirksamkeit der Kündigung und arbeitsvertragliche Nebenpflichten.
Fortgeschrittenenklausur: Der Friseur in der Viruskrise
Der Fall behandelt die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Friseur K und dem Online-Händler T sowie dessen Forderungsnachfolger I. K erwirbt während der Viruskrise eine als Premium-Videokonferenzsoftware beworbene Software von T, die sich als funktionsuntüchtig erweist; T verkauft die Kaufpreisforderung später an I. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Kaufmannsbegriffs, der Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB, der Zulässigkeit der Forderungsabtretung und der damit verbundenen Rechte und Einwände des Käufers. Zusätzlich wird in einer Abwandlung thematisiert, wie sich die Aufgabe des Gewerbes durch K und das Fortbestehen der Handelsregistereintragung auf Rechtsgeschäfte mit Dritten auswirken.
Morgens halb zehn in Deutschland
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung im Arbeitsverhältnis, insbesondere unter Berücksichtigung von Zugang der Willenserklärung bei Untersuchungshaft, Unschuldsvermutung, Anhörungspflicht, Verwertbarkeit heimlicher Videoaufnahmen und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Die A-GmbH kündigt einem langjährigen Mitarbeiter wegen vergiftungsverdächtigen Verhaltens, worauf dieser Kündigungsschutzklage erhebt.