Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die geplatzte Aufstiegsfeier
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Entschädigung für den Ausfall des mobilen Internets, dem Mitverschulden sowie der Schadensminderungsobliegenheit im Rahmen eines Haftungsschadens des Leasingnehmers. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie die negative Publizität des Handelsregisters und der Umfang beziehungsweise die Einschränkung der Prokura geprüft. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Analyse von Schadensersatzansprüchen und möglichen Haftungsbegrenzungen. Zusätzlich sind Aspekte der Dritthaftung und handelsrechtlicher Publizität relevant.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Methodik der Strafverteidigung - Der verhinderte Beutezug
Die Klausur thematisiert maßgeblich die materiell-rechtliche Bewertung im Zusammenhang mit einer Gewahrsamsenklave und der Beutesicherungsabsicht unter Berücksichtigung der Beweismöglichkeiten. Im Fokus steht zudem die Einschätzung der Beweislage, insbesondere die Folgerungen für (teil-)geständige Einlassungen, Entschuldigungen und den Beweisantrag sowie die Rolle des Strafverteidigers. Schließlich werden auch Aspekte wie die strukturierte Informationsaufbereitung des Sachverhalts und die Zieldefinition in der Verteidigung behandelt. Damit liegt der Schwerpunkt auf der prozessualen und materiell-rechtlichen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Tätigkeit der Strafverteidigung.
Die Raser von der Laube
Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines illegalen Straßenrennens innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit tödlichen Folgen für einen unbeteiligten Verkehrsteilnehmer und einer Körperverletzung des Beifahrers. Im Zentrum stehen Strafrecht Allgemeiner Teil sowie Verkehrs- und Tötungsdelikte. Die Prüfung umfasst insbesondere das Verhalten der Fahrerin und die einschlägigen Normen des StGB sowie der StVO.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht - "Green Economy" kommunal und digital
In dieser Klausur steht das Kommunalrecht im Kontext der „Green Economy“ im Mittelpunkt. Wesentliche Schwerpunkte bilden die Frage der Gleichbehandlung ortsansässiger und „grüner“ Betriebe sowie die Prüfung von Kapazitätsbegrenzungen und dem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidungen. Ein weiteres zentrales Thema ist die konkludente Widmungserklärung öffentlicher Einrichtungen durch die Gemeinde. Zudem werden weitere Voraussetzungen und Begründungen für die Nutzung kommunaler Einrichtungen, insbesondere im Zusammenhang mit ihrer öffentlichen Widmung, analysiert.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Probefahrt
In dieser Klausur stehen die Prüfung der Gutgläubigkeit beim Gebrauchtwagenkauf und die dabei geltenden Sorgfaltsanforderungen an Erwerber im Vordergrund. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage des Abhandenkommens im Sinne von § 935 BGB, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Besitzdienerschaft bei einer Probefahrt. Zusätzlich wird abgefragt, wann der Besitzmittlungswille manifest aufgegeben wurde und welche weiteren Herausgabeansprüche bestehen können.
Klagen über Corona
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Ansprüche rund um Leistungsstörungen im Kontext der Corona-Pandemie, etwa wegen Unmöglichkeit, Schadensersatz und Mietzahlung. Einerseits geht es um die Folgen der durch Corona bedingten Liefer- und Produktionshindernisse, Verschuldensfragen sowie Ansprüche im Kauf- und Mietrecht, andererseits um zivilprozessuale Probleme wie Aufrechnung und Widerklage. Ferner spielen deliktsrechtliche Haftung und infektionsschutzrechtliche Anordnungen eine Rolle.
Die Violine der Eichendorffs
Die Klausur behandelt das Schicksal einer Violine, die von einem Mitarbeiter unrechtmäßig weiterverkauft wird. Im Zentrum steht die Prüfung des gutgläubigen Erwerbs, die Unterscheidung von Besitzdienerschaft und mittelbarem Besitz sowie die Rolle des Pfandrechts. Die zentrale Frage ist, ob der ursprüngliche Eigentümer die Herausgabe von einem Pfandleiher verlangen kann.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Brisante Infos für den Klimablog
Der Schwerpunkt der Klausur liegt bei der Prüfung von Ausschlussgründen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Zunächst wird eingehend das Berufsgeheimnis und dessen Ausnahmen unter Berücksichtigung der relevanten Vorschriften sowie einer teleologischen Reduktion des § 3 Nr. 4 IFG analysiert. Daneben wird die Abwägung zwischen Informationsinteresse und Geheimhaltungsinteresse bei personenbezogenen Daten nach § 5 Abs. 1 IFG untersucht. Die Anwendung der materiellen Voraussetzungen des IFG auf eine Anfrage mit besonderer Schutzwürdigkeit von Geheimhaltungsinteressen steht im Zentrum der Aufgabenstellung.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht - Corona-Hotspot in Memmingen
In der Klausur geht es um die rechtlichen Grundlagen und die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zur Bekämpfung eines Corona-Hotspots in Memmingen. Ein Schwerpunkt liegt auf der materiellen Rechtmäßigkeit, insbesondere auf der Prüfung, ob die angeordnete Maßnahme der Verhältnismäßigkeit entspricht und wie zwischen gebundener Entscheidung und Ermessen abzugrenzen ist. Weiterhin wird das Verfahren thematisiert, hier insbesondere Fragen der Beschlussfähigkeit und der Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei einer Online-Stadtratssitzung. Die Prüfung der formellen wie materiellen Anforderungen liefert dabei den zentralen Rahmen zur Bewertung der Allgemeinverfügung.
Der unaufmerksame Notar
Die Klausur behandelt die Haftung des Notars wegen einer vermeintlich fehlerhaften Beratung im Kontext eines Grundstücksschenkungsvertrags zur Pflichtteilsreduzierung. Neben möglichen Ansprüchen gegen den Notar werden die Folgen der Schenkung im Erbrecht sowie juristische Lösungen zur Beseitigung der fristschädlichen Schenkung betrachtet. Die Eheleute Berger erhalten Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, einschließlich einer Feststellungsklage.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der falsche Polizeibeamte
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit dem unmittelbaren Ansetzen im Rahmen der Mittäterschaft, der Teilverwirklichungslehre sowie der Rechtsgutsgefährdung bei mehraktigen Geschehensverläufen. Ein weiteres zentrales Thema ist die Frage nach dem Erreichen eines außertatbestandlichen Handlungsziels, insbesondere unter Berücksichtigung eines fehlgeschlagenen Versuchs und der Freiwilligkeit eines Rücktritts bei Furcht vor Entdeckung. Zudem wird die Problematik der Ingerenz erörtert und wie ein Zurechnungszusammenhang durch nachfolgendes Drittverhalten durchbrochen werden kann. Insgesamt liegt der Fokus auf anspruchsvollen Zurechnungs- und Rücktrittsfragen im Strafrecht.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis zwischen Sicherungseigentum und Vermieterpfandrecht, insbesondere die Frage des gutgläubigen Wegerwerbs des Vermieterpfandrechts. Außerdem ist die Umdeutung eines Anwartschaftsrechts als Interventionsrecht analog § 140 BGB zu prüfen. Weiterhin wird die Drittwiderspruchsklage im Zusammenhang mit Sicherungseigentum thematisiert.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: TikTok and you don't stop
In dieser Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Abgrenzung zwischen OHG und GbR im Kontext des Handelsgewerbes sowie der Bedeutung konkurrierender Allgemeiner Geschäftsbedingungen beim Vertragsschluss. Ebenfalls zentral ist die Frage nach der analogen Anwendung des § 377 HGB auf einseitige Handelsgeschäfte, insbesondere im Zusammenspiel mit sich widersprechenden AGB und dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben gegenüber Nicht-Kaufleuten. Darüber hinaus wird die Bareinlagenpflicht nach §§ 5, 19 GmbHG sowie die Problematik verdeckter Sacheinlagen erörtert. Die Bearbeitung verlangt eine präzise Auseinandersetzung mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Grundfragen und deren prozessualer Einbindung.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Darlehens-, Kreditsicherungs- und Zivilprozessrecht
Im Mittelpunkt der Klausur stehen Fragen des Darlehens- und Kreditsicherungsrechts. Schwerpunkte bilden das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen samt Fristberechnung, die Unwirksamkeit einer AGB-Klausel bezüglich der Aufgabe einer Sicherheit durch den Gläubiger und deren Folgen sowie die Prüfung einer sittenwidrigen Bürgschaft bei finanzieller Überforderung. Zusätzlich wird die Rückabwicklung verbundener Verträge nach Rücktritt vom Kaufvertrag behandelt. Die zivilprozessuale Zuständigkeit und die Kostenentscheidung ergänzen die materiell-rechtlichen Fragestellungen.
Vom Basketball-Court zum Verwaltungs-Court
Die Klausur behandelt die landesrechtliche Corona-Verordnungen und deren Umsetzung am Beispiel eines Platzverweises vom Basketballplatz durch die Polizei. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtsgrundlagen des Verordnungserlasses, die Eingriffsmaßnahmen der Polizei sowie die prozessuale Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Schwerpunkt liegt auf verwaltungsrechtlichen und staatsorganisationsrechtlichen Fragen zur Rechtsverordnung und polizeilichen Maßnahmen.
Hitzeschlag einer Puppe
Die Klausur behandelt den Erlaubnistatbestandsirrtum bei einer Notstandshandlung, in der ein vermeintlich in Gefahr befindlicher Säugling im Auto tatsächlich eine Puppe ist. Zudem wird die Strafbarkeit eines Beteiligten thematisiert, der von der falschen Tatsachenkenntnis des Haupttäters ausgeht und dennoch bei der Sachbeschädigung mithilft.
* "Auf der Erde, das Glück der Pferde?
Im Fall geht es um einen Grundstückskaufvertrag, bei dem eine nicht vorhandene Erlaubnis zur Bebauung mit Pferdeboxen im Verkaufsexposé zugesichert wurde. Nach Abschluss und Beurkundung des Kaufvertrags stellt sich heraus, dass diese Bebauung tatsächlich nicht möglich ist. Die Käufer treten vom Vertrag zurück und verlangen Rückzahlung des Kaufpreises. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten der Klage und zivilprozessuale Besonderheiten bezüglich der Verfahrensführung.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Urteil - Parkkrallen-Nepp
Im Zentrum der Klausur steht die Prüfung des Verhältnismäßigkeitserfordernisses aus Treu und Glauben im Zusammenhang mit der Selbsthilfe, insbesondere das Fehlen eines Zurückbehaltungsrechts, die Bewertung einer Besitzstörung und das Vorliegen eines Festnahmerechts sowie die Frage der Gewerbsmäßigkeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der vollständigen Sachverhaltsdarstellung unter besonderer Berücksichtigung der Zeugenaussagen. Zusätzlich wird die umfassende Behandlung im Rubrum und der Urteilsformel hinsichtlich Vollständigkeit und Konsistenz gefordert.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Volksbefragung und Machtgerangel
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Staatsorganisationsrechts im Kontext einer unverbindlichen Volksbefragung. Im Schwerpunkt steht die mögliche Verletzung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch die Durchführung einer solchen Volksbefragung, wobei die strittigen Aspekte dieser Problematik beleuchtet werden. Zusätzlich wird das Weisungsrecht der Bundeskanzlerin gegenüber den Bundesministern thematisiert, insbesondere das Verhältnis von Sachleitungsgewalt und Ressortkompetenz sowie Sonderzuweisungen gemäß Art. 80 I 1 GG. Abgerundet wird die Klausur durch die Prüfung der Antragsbefugnis im Bund-Länder-Streit um Gesetzgebungskompetenz.
Schwerpunktbereichsklausur – Medien- und Wirtschaftsrecht: Öffentliches Medienrecht
In der Klausur steht die Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (APR) und der Pressefreiheit im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Anspruch auf Rundfunkzulassung und die damit verbundenen Programmgrundsätze. Zudem wird ein medienpolitischer Kommentar zu einem Zitat verlangt. Die Bearbeitung erfordert die vertiefte Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragestellungen des öffentlichen Medienrechts.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht - Die Abmahnung in der Personalakte
In dieser Klausur werden vor allem die Voraussetzungen und Grenzen der Abmahnungsberechtigung eines Abteilungsleiters sowie die Verwirkung des Rechts zur Abmahnung geprüft. Schwerpunktmäßig ist zu klären, inwieweit das Weisungsrecht im Rahmen von Mitarbeitergesprächen zur Anwendung kommt und wie eine Beleidigung des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit juristisch zu bewerten ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Teilrechtswidrigkeit einer Sammelabmahnung. Damit setzt sich die Klausur intensiv mit zentralen Fragen des arbeitsrechtlichen Abmahnungs- und Kündigungsschutzverfahrens auseinander.
(Original-)Examensklausur: Alles für die Provision
Die Lehramtsstudentin Patrizia (P) arbeitet als Verkäuferin im Sportcenter (SC) in Leipzig und erhält neben ihrem Stundenlohn eine Provision für jeden Verkauf, die anhand eines Barcode-Systems mit Verkäuferaufklebern erfasst wird. Aufgrund enttäuschender Provisionsergebnisse sucht P nach alternativen Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu steigern und nutzt dabei ihre Aufkleber entgegen der Dienstanweisungen. P bittet eine Freundin, ihren Verkäuferaufkleber beim Kauf im SC zu verwenden, und tauscht später unbemerkt Aufkleberrollen mit einer Kollegin, wodurch Provisionen für Verkäufe anderer auf ihr Konto gebucht werden. Die Prüfung des Falles betrifft Fragen des Arbeitsrechts, Strafrechts und eventuell des Betrugs sowie der unberechtigten Provisionserschleichung.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Immer Ärger mit dem Halter
In der Klausur stehen die spezifische Tiergefahr und die Besonderheiten bei Katzen als qualifizierte Haustiere im Zentrum. Weiterhin wird die Bedeutung von Mitverschulden im Zusammenhang mit tierbezogenen Schäden herausgearbeitet. Zudem beschäftigt sich die Fallbearbeitung mit Fragen der Betriebsgefahr und dem Ersatz von nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
Examensübungsklausur zum Baurecht: Rotlicht im Allgemeinen Wohngebiet
Im vorliegenden Fall begehrt X als Eigentümer eines Grundstücks im Allgemeinen Wohngebiet einstweiligen Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung des Landkreises G. Der Landkreis untersagt X die Nutzung seines Anwesens als bordellartiger Betrieb aufgrund einer nicht genehmigten Nutzungsänderung gegenüber der ursprünglichen Wohnhausgenehmigung. Streitentscheidend sind Aspekte des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, insbesondere die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit der Nutzung, Bestandsschutz, Duldung sowie Verwirkung und Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen. Es sind zudem Argumente zur Begründung der sofortigen Vollziehung sowie zur Festsetzung und Angemessenheit des Zwangsgeldes zu prüfen.