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Klausuren

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1.122 Klausuren
JURA 2012Fortgeschrittene

Ohne Schrei kein Glück

Die Klausur behandelt einen Online-Kauf einer Handtasche unter Einbeziehung von AGB, Fragen zur ordnungsgemäßen Lieferung an Dritte im Mehrparteienhaus, Fernabsatzrecht, Widerruf und Geschäftsführung ohne Auftrag. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Auswirkungen der Übergabe der Ware an eine Nachbarin sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Simon Apel, Katja Brzezinski· JURA 2012, 888
Grundlagen des KaufvertragsAGBWiderruf & Verbraucherverträge+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Wiener Konventionen: Da blüht dir was – oder auch nicht!

Die Klausur behandelt einen grenzüberschreitenden Warenkauf zwischen Deutschland und Österreich unter Einbeziehung der Wiener UN-Kaufrechtskonvention (CISG). Es geht insbesondere um Rechtsfragen zum Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts, dessen Verhältnis zu nationalem Recht, den Voraussetzungen für Schadensersatz bei nicht vertragsgemäßer Lieferung, die Einbeziehung und Wirkung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie Fragen der internationalen Zuständigkeit und zur Bindungswirkung einer österreichischen Streitverkündung im anschließenden deutschen Verfahren. Im Mittelpunkt steht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach einer mangelhaften Großhandelslieferung von Blumenzwiebeln.

Besonderer Teil - Rom I-VOGrundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Grenzüberschreitende Internetwerbung und Verbrauchergerichtsstand

Im Sachverhalt geht es um eine deutsche GmbH, die über ihre Homepage – auch in niederländischer und englischer Sprache – Wohnmobile verkauft und vermietet. Ein niederländischer Verbraucher nimmt Kontakt auf, es kommt zum Vertragsschluss in Deutschland. Streitig ist, ob das angerufene Landgericht international zuständig ist.

Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen und zwangsverfahrensrechtlichen Folgen einer Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel. Am Beispiel eines Gesellschafterstreits wird geprüft, welche Ansprüche auf Rückgabe, Wertersatz und Schadensersatz nach erfolgreicher gerichtlicher Korrektur des unrichtigen Vollstreckungstitels bestehen. Der Fall wirft zudem Fragen zum Deliktsrecht und zu verfahrensspezifischen Abwehrmöglichkeiten auf.

Alexander Roos, Christof Taube· JURA 2012, 730
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPODie Nichtleistungskondiktion§ 826 BGB+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Sittenwidrigkeit und Täuschung – Der Kaufmann und die Geige

Der Fall thematisiert die Wirksamkeit eines zwischen Kaufmann und Fremdem geschlossenen Kaufvertrages über eine Geige, die ursprünglich einem Geigenspieler als Unterpfand für unbezahlte Salami überlassen wurde. Die Problemkreise umfassen Sittenwidrigkeit, wucherähnliche Geschäfte sowie Täuschung und deren Auswirkungen auf die Anfechtbarkeit und Wirksamkeit des Vertrages. Die Bearbeitung ist für fortgeschrittene Studierende konzipiert.

David Julius Kästle· JURA 2012, 657
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Wer zu spät kommt . . . haftet!

Der Fall behandelt komplexe zivilrechtliche Verflechtungen rund um einen Immobilienverkauf, anwaltliche Pflichtverletzungen sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche inklusive Schmerzensgeld. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung von Anwälten, der Aufrechnung, Pfändung in eigene Schuld, Vollstreckungsgegenklage und Prozessrecht, insbesondere die Voraussetzungen für Schadensersatz und die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung.

Jochen Bernhard· JURA 2012, 633
Grundlagen des KaufvertragsGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB+5 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Mitfahrer gesucht!

In dieser mittelschweren Examensklausur werden Kernfragen zur allgemeinen Rechtsgeschäftslehre, zum Bereicherungsrecht und zum Deliktsrecht behandelt. Die Aufgabenstellung fordert neben Standardwissen auch die Fähigkeit, bei neuartigen Sachverhaltskonstellationen eigenständig zu argumentieren.

Christian Picker· JURA 2012, 560
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDie Leistungskondiktion§ 823 Abs. 1 BGB
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Die günstige Playstation

Die Klausur behandelt Fragen des Zustandekommens eines Vertrags im Internet, insbesondere, ob das Einstellen einer Ware im Online-Shop ein Angebot darstellt und ob automatisch generierte Bestätigungs-Emails Willenserklärungen sind. Auch die Möglichkeit der Anfechtung solcher Willenserklärungen bei Preisirrtum wird angesprochen. Thematisiert werden zentrale Probleme im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen.

Gisela Rühl, Lars Schmidt· JURA 2012, 463
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Silberhochzeitsreise mit Hindernissen

Die Examensklausur behandelt zentrale Fragen des Reisevertragsrechts wie die Haftung des Reiseveranstalters, Verträge zugunsten Dritter bei Familienreisen, die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdleistungen sowie Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Besonderes Augenmerk liegt auf der Ausschlussfrist des § 651g BGB.

Jessica Schmidt· JURA 2012, 390
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Düstere Zeiten« – Der Umfang des Anspruchs auf Nachlieferung (insbesondere: Ausbau- und Einbaukosten)

Im Fall 'Düstere Zeiten' verlangt ein Käufer von einem Verkäufer den Aus- und Einbau sowie die Rücknahme eines mangelhaften Halogenstrahlers und die Lieferung sowie den Einbau eines mangelfreien Strahlers. Alternativ begehrt er Ersatz der entsprechenden Kosten nach Ausfall der ursprünglichen Ware wegen eines Herstellungsfehlers. Es sind die Ansprüche aus kaufrechtlichen Mängelrechten, insbesondere Umfang und Inhalt der Nacherfüllung, zu prüfen.

Nacherfüllung Sach- und RechtsmängelVerbrauchsgüterkauf+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Hinterher ist man immer schlauer

Die Examensklausur behandelt zivilrechtliche Streitigkeiten rund um die Installation von Überwachungskameras, Werkvertragliche Gewährleistung, Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, prozessuale Aspekte wie Widerklage und Vollstreckungsabwehrklage sowie die Möglichkeit der Aufrechnung. In einer Abwandlung werden nachträglich entdeckte Baumängel und deren prozessuale Geltendmachung thematisiert. Die Klausur vereint Werkvertragsrecht, Deliktsrecht und prozessuale Fragestellungen.

André Pressel· JURA 2012, 227
Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis+5 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Tarot im Mietshaus

Die Klausur behandelt eine Vielzahl mietrechtlicher und schuldrechtlicher Konstellationen in einem Mietshaus, darunter Ansprüche auf Zahlungsleistungen aus Lebensberatungsverträgen (Kartenlegen), Fragen der ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schadensersatzansprüche wegen Selbsthilfe/Räumung und Probleme rund um die Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Fragen zur fristlosen Kündigung und Erstattung von Umzugskosten. Außerdem werden Auswirkungen des Todes einer Partei auf ein gerichtliches Verfahren thematisiert.

Jan Lieder· JURA 2012, 138
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBMietverhältnisse über WohnraumGewährleistung+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Das durchnässte Parkett

M, Mieter einer Altbauwohnung, vergisst an einem heißen Tag ein Fenster weit geöffnet, trotz Kenntnis der Gewittergefahr. Durch einen nächtlichen Platzregen wird der wertvolle Parkettboden erheblich beschädigt. Die Klausur thematisiert die Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter vertraglich und deliktisch.

Louis Pahlow, Alexander Zapp· JURA 2012, 59
Pflichten im Mietverhältnis Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Trau, schau, wem! Altersvorsorge mit Hindernissen

In diesem Examensfall wird die rechtliche Einordnung verschiedener Konstellationen beim Erwerb und der Übertragung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken sowie eines Vorkaufsrechts geprüft. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen Vertrag und Gefälligkeitsverhältnis, die Wirksamkeit und Heilung formbedürftiger Verträge (§ 311b BGB), Treuhandabreden, das schuldrechtliche Vorkaufsrecht sowie die Rolle der Vormerkung. Untersucht werden Ansprüche auf Übereignung der Grundstücksanteile aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen.

Leif Böttcher· JURA 2012, 56
Auslegung der WillenserklärungGrundprinzipien des SachenrechtsWiderruf & Verbraucherverträge+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Ein Verfahren voller Probleme

Bei der Klausur handelt es sich um einen Aktenvortrag für Referendare zur mündlichen Prüfung im Zivilrecht. Der Fall behandelt die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem notariellen Grundstückskaufvertrag, eine streitige Aufrechnung mit einer Gegenforderung aus Mietrecht sowie prozessuale Fragen zur örtlichen Zuständigkeit und Klagearten. Der Schwierigkeitsgrad ist hoch und die Bearbeitung erfolgt unter Examensbedingungen.

Sebastian Jordan· JA 2011, 928· 60 Min
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOAufrechnungPflichten im Mietverhältnis +3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Anfechtung eines Computerkaufs im Internet

In der Übungsklausur wird die versehentliche Bestellung eines Notebooks anstelle eines günstigen Computerzubehörs im Online-Shop thematisiert. Zu prüfen sind insbesondere das Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrags, die Anfechtung wegen Irrtums und deren Rechtsfolgen sowie Ansprüche im Zusammenhang mit § 122 BGB und culpa in contrahendo.

Dr. Moritz Keller, Dr. Kai P. Purnhagen· JA 2011, 894· 120 Min
Anfechtung der WillenserklärungAngebot und AnnahmeGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die TÜV-Plakette

V verkauft privat ein zuvor vom TÜV abgenommenes, aber durchgerostetes Auto über eBay an K. Nach Erwerb stellt sich heraus, dass das Fahrzeug weiterhin gravierende Durchrostungen und erhebliche Sicherheitsmängel aufweist. K verlangt Rückzahlung des Kaufpreises sowie Erstattung der Gutachterkosten und verlangt eine umfassende Prüfung aller in Betracht kommenden zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen.

Dr. Michael Duchstein· JA 2011, 744· 120 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+2 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Simuliertes Prüfungsgespräch im Zivilrecht

Das simulierte Prüfungsgespräch behandelt ausgewählte zivilrechtliche Fragestellungen, die für das Verständnis der grundlegenden Mechanismen im BGB von zentraler Bedeutung sind. Die Übung eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf mündliche Prüfungen und vertieft die Anwendung von Rechtsnormen im Allgemeinen und Schuldrecht.

Gresbrand· JA 2011, 692
JA 20111. Staatsexamen

Kfz-Kopper

In diesem Übungsfall geht es um die Unternehmensfortführung nach Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine OHG sowie um die Haftung der im Nachgang eintretenden Kommanditisten einer späteren KG („Kfz-Kopper“). Schwerpunktmäßig zu begutachten ist, ob und in welcher Höhe die Kommanditisten für Altforderungen haften, ob Einwendungen wie Verjährung oder die Nichtigkeit des Kaufvertrags durchgreifen sowie inwieweit Rückzahlungen und Darlehen zu einer Wiederauflebung der Haftung führen können.

Dr. Jan Lieder· JA 2011, 658· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Das Geschäft mit den Punkten in Flensburg

In dieser Übungsklausur werden zivilrechtliche Rechtsfolgen aus dem Kauf von Radarwarngeräten über eBay behandelt. Prüfungsgegenstand sind die Rückabwicklung des Kaufvertrags und die Frage nach Rückerstattung von Kaufpreis sowie Hin- und Rücksendekosten, insbesondere vor dem Hintergrund eines möglicherweise nichtigen, sittenwidrigen Vertrags und dem Widerrufsrecht im Fernabsatz. Die Haftung der einzelnen Gesellschafter der GbR ist ebenfalls zu klären.

Julius Forschner· JA 2011, 579· 300 Min
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteDie LeistungskondiktionWiderruf & Verbraucherverträge+2 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Der Chinaböller

Im Fall 'Der Chinaböller' nimmt ein minderjähriger Kläger eine Verkäuferin zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Anspruch, nachdem er durch von ihr erworbene Feuerwerkskörper schwer am Auge verletzt wurde. Die Klausur prüft insbesondere die deliktsrechtliche Haftung, Besonderheiten beim Vertragsschluss mit Minderjährigen sowie prozessuale Aspekte einer teilweisen übereinstimmenden Erledigungserklärung.

Dr. Björn Kupczyk· JA 2011, 529· 300 Min
GeschäftsfähigkeitGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+4 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Ein bestürzender Sturz im Urlaub

Die Klausur behandelt die Frage, ob die Ehefrau E gegen den Reiseveranstalter R einen Anspruch auf Schadensersatz aus dem Reisevertrag geltend machen kann, nachdem ihr Ehemann bei einem Sturz von einem Hotelbalkon tödlich verletzt wurde. Thematisiert werden Aspekte wie Reisemangel durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, Vertrag zugunsten Dritter, Kausalität und Anscheinsbeweis, Schockschaden sowie Vorteilsausgleichung. Die Prüfung erfolgt unter reiserechtlichen Gesichtspunkten, ohne deliktsrechtliche Erwägungen.

Dr. Christoph Warga· JA 2011, 504· 300 Min
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB+2 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Der voreilige Mieter

Der Fall befasst sich mit der eigenmächtigen Selbstvornahme von Reparaturen durch den Mieter. Es geht darum, ob und in welcher Höhe der Mieter vom Vermieter die Erstattung der entstandenen Kosten verlangen kann, nachdem er ohne vorherige Information des Vermieters selbst die Reparatur beauftragt hat. Der Fall thematisiert wichtige Aspekte des Mietrechts und des allgemeinen Leistungsstörungsrechts.

Pflichten im Mietverhältnis Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Verträge?

Die Klausur behandelt das Zusammenspiel von Darlehensvertrag und Restschuldversicherungsvertrag bei Verbraucherdarlehen, insbesondere die rechtliche Einordnung als verbundene Verträge nach § 358 BGB und die Konsequenzen eines Widerrufs. Im Zentrum steht die Frage, ob und in welchem Umfang die Bank nach Widerruf des Darlehensvertrags Rückzahlung und Zinsen verlangen kann. Dabei werden auch die Rückabwicklung der Restschuldversicherung nach §§ 8, 9 VVG und die Folgen für die Parteien geprüft.

Dr. Eva Inés Obergfell· JA 2011, 412· 300 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+2 weitere
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