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Klausuren

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JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Nymphenbad

Die Klausur behandelt in Schwerpunkt die strafprozessuale Verwertbarkeit einer Spontanäußerung in festnahmeähnlicher Lage ohne Belehrung zur Aussagefreiheit und die mögliche Heilung nur durch qualifizierte Belehrung. Ebenso stehen die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO im Fokus. Weiterhin wird im materiellen Strafrecht der Schutz der persönlichen Fortbewegungsfreiheit durch § 239 StGB sowie die Güterabwägung beim Notstand thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Analyse von Beweisverwertungsverboten und die Anwendung strafprozessualer Schutzvorschriften.

Lange-Bertalot· JuS 2023, 147
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und TeilnahmeFreiheitsberaubung, § 239 StGB+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Rechtsschutz gegen die Genehmigung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung spezieller Vorschriften zum einstweiligen Rechtsschutz und den Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis. Im Zentrum steht zudem die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung, wobei insbesondere die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang mit Konzentrationswirkung zu untersuchen ist. Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans, insbesondere in Bezug auf mögliche Abwägungsfehler und deren Relevanz unter Berücksichtigung von Art. 20a GG sowie der Frage, wann solche Fehler unbeachtlich werden können. Insgesamt liegt das Augenmerk auf dem Zusammenspiel von Umweltrechtsschutz, Planungshoheit der Gemeinden und materiellen Bauplanungsrechtlichen Vorgaben.

Fontana, Eh· JuS 2023, 142
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Kauf von Waren mit digitalen Elementen

Die Klausur behandelt zentrale Fragen beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Schwerpunkt ist die Auslegung der Funktionswesentlichkeit von Firmware unter Berücksichtigung der Richtlinie über digitale Inhalte (DigIRL) und der Warenkaufrichtlinie (WKRL). Zudem wird die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bei schwerwiegenden Mängeln bzw. offensichtlicher Erfolglosigkeit der Nacherfüllung geprüft. Weiterhin geht es um das Gewährleistungsregime für digitale Produkte im Verbrauchsgüterkauf.

Grisse· JuS 2023, 137
Sach- und RechtsmängelVerbrauchsgüterkaufVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Die 'Billiger-tanken-GmbH'

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Tankbetrug an einer Selbstbedienungstankstelle. Im Mittelpunkt stehen das Verhalten des A, der zweimal seine Fahrt betankt und das Benzin jeweils nicht bezahlt, sowie die rechtliche Bewertung hinsichtlich Eigentums- und Vermögensdelikten. Der Eigentumsvorbehalt am Kraftstoff ist ausdrücklich zu beachten.

Nicolas Enrique Dümmler, Lorenz Pokorny· JA 2023, 115· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Die (un)geliebte Erbin

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines handschriftlichen Testaments zugunsten einer Geliebten, die daraus resultierende Erbfolge, Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche des enterbten Ehegatten sowie Pflichtteilsansprüche weiterer Verwandter. Zudem wird die Wirkung der späteren Geburt eines gezeugten Kindes auf Erbfolge und Pflichtteilsansprüche analysiert. Die Bearbeitung erfolgt anhand eines umfassenden zivilrechtlichen Gutachtens.

Dr. Jonas Bühler· JA 2023, 100· 300 Min
Gewillkürte ErbfolgeGesetzliche ErbfolgeZugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Zwei Bescheide und ein Führerschein

A hat während eines Aufenthalts in Prag eine tschechische Fahrerlaubnis erworben, ohne die im tschechischen Recht vorgeschriebene theoretische Prüfung abgelegt zu haben. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland und einer Mitteilung an das Landratsamt erhält A zwei Bescheide: Einen zur Rücknahme ihrer Fahrerlaubnis wegen angeblicher Rechtswidrigkeit und einen weiteren, der ihre Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland bei Vorliegen bestimmter Informationen ausschließt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen das Fahrerlaubnisrecht, die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse, das Verwaltungsprozessrecht und die Rücknahme beziehungsweise Feststellung von Verwaltungsakten. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt und ggf. zurückgenommen werden kann.

Lucas Hartmann· ZJS 2023, 129
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Der Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
ZjS 2023Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Migrationsrecht

Die vietnamesische Staatsangehörige M lebt mit ihrer in Deutschland geborenen Tochter T und beantragt eine Aufenthaltserlaubnis, um die familiäre Lebensgemeinschaft mit T zu wahren. Die zuständige Ausländerbehörde lehnt den Antrag ab und verweist unter anderem auf einen vermuteten Missbrauch durch Zweckvaterschaftsanerkennung sowie das vorherige Asylverfahren und die visalose Einreise von M. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob M einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG hat. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Familiennachzugs, mögliche Ausschlussgründe und allgemeine Erteilungsvoraussetzungen im Aufenthaltsrecht.

PD Dr. Ibrahim Kanalan· ZJS 2023, 121
Entscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Verhüllungsverbot

In diesem Aktenvortrag begehrt eine Muslima, die aus religiöser Überzeugung einen Niqab trägt, die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO, um ihr Fahrzeug auch mit Gesichtsverhüllung führen zu dürfen. Die Bezirksregierung lehnt den Antrag nach Korrespondenz ab. Zu prüfen ist insbesondere das Verhältnis zum Verhüllungsverbot, die Vereinbarkeit mit der Glaubensfreiheit nach Art. 4 GG sowie verfassungsrechtliche Anforderungen an Normen zum Grundrechtseingriff.

Yannick Paskamp· JA 2023, 59· 60 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+2 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur: Ein E-Bike mit lauter Mängeln

Kerstin (K) kauft für ihre neu gegründete Lieferdiensttätigkeit ein E-Bike bei Hersteller Vincent (V). Nach dem Kauf treten mehrere Sachmängel auf: Zunächst ist das Rad durch fehlerhafte Montage nicht nutzbar, später blättert die Lackierung ab, weil minderwertige Farbe verwendet wurde. K verlangt von V u.a. die Abholung und Reparatur des Fahrrads, sowie Ersatz für entgangenen Gewinn und Schadensersatz für die Mängelbeseitigungskosten. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Ort und Umfang der Nacherfüllung sowie Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden gemäß Kaufrecht.

Julian Stein· ZJS 2023, 108
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Baurecht, Staatshaftungsrecht, Verwaltungsprozessrecht - Die Baugenehmigung als Verlässlichkeitsgrundlage

In der Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, welche Bedeutung die Tiefe der Abstandsflächen im festgesetzten oder faktischen Gewerbegebiet hat und wie der Flächennutzungsplan sowie die nähere Umgebung zu analysieren sind. Daneben wird die Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht im Zusammenhang mit der Baugenehmigung als Vertrauenstatbestand und dem Ersatz von Investitionen geprüft. Ferner spielt die abschließende Abwägung von Zweckmäßigkeitserwägungen, insbesondere das Kostenrisiko und ein entsprechender Schlusssvorschlag, eine zentrale Rolle.

Lenk, Moll· JuS 2023, 63
Die BaugenehmigungDie Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+3 weitere
ZjS 2023FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Ach du grüne Neune!

Rentner V erwirbt bei U einen Mähroboter mit digitaler Steuerung per App, um seinen Rasen zu pflegen. Nach vier Jahren versagt der Mähroboter infolge einer Störung durch einen Hackerangriff, sodass V die Funktion nicht mehr nutzen kann. V fordert von U Rückabwicklung des Kaufvertrags und Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem U keine kurzfristige Reparatur gewährleistet. Der Fall beleuchtet zentrale Fragen des Kaufrechts, insbesondere die Mangelhaftigkeit von Waren mit digitalen Elementen und die Voraussetzungen für den Rücktritt vom Vertrag.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Vollendung und Beendigung des Diebstahls und weitere Vermögensdelikte

In der Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Vorschlaghammer als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1a StGB anzusehen ist und wie die Wortlautgrenze bei der Auslegung zu erfassen ist. Ferner wird behandelt, wie die sukzessive Mittäterschaft in der Beendigungsphase eines Diebstahls zu beurteilen ist, insbesondere in Bezug auf das Gewicht des Tatbeitrags. Zudem geht es um die Abgrenzung und den Schutz des Vermögens im Zusammenhang mit Diebesgut. Die Bearbeitung umfasst damit zentrale Fragen zu Qualifikationstatbeständen und Beteiligungsformen bei Eigentums- und Vermögensdelikten.

Mitsch· JuS 2023, 57
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
JA 2023Fortgeschrittene

Das Hafencenter kommt

Der Fall behandelt einen zivilrechtlichen Streit zwischen Vermieterin und Mieter über die Berechtigung einer Mietminderung wegen Baustellenimmissionen. Thematisiert werden zentrale mietrechtliche Fragen wie das Vorliegen eines Mangels und die Voraussetzungen der Mietminderung, zudem prozessuale Aspekte wie Versäumnisurteil und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Dr. Georg Bischoff, Nils Voskort· JA 2023, 46· 300 Min
GewährleistungBeendigungVersäumnisurteil+2 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: See What’s Next

K schließt mit dem Streaminganbieter W einen Vertrag über die Nutzung eines TV-Streamingdienstes sowie über die Leihe eines Streaming-Sticks, zahlt dafür per digitalen Gutscheinen. Nach einer Änderung der Systemanforderungen durch W kann K das Streamingangebot über seinen Fernseher nicht mehr nutzen, obwohl der Stick weiterhin technisch funktioniert. K erklärt per E-Mail die vollständige Vertragsbeendigung und verweigert weitere Zahlungen, während W weiterhin die monatlichen Gebühren verlangt. Der Fall behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang W weiterhin Zahlungsansprüche gegen K geltend machen kann, mit Schwerpunkt auf den Regelungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), deren Verhältnis zu allgemeinen schuldrechtlichen Normen sowie Fragestellungen zu Rücktritt und Kündigung.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Unterlassungsansprüche - Der übermotivierte Freund

Im Zentrum der Klausur steht die Eigentumsbeeinträchtigung durch Werbeeinwurf, insbesondere die Anknüpfungspunkte für eine Wiederholungsgefahr und das Verhältnis zur abgegebenen Unterlassungserklärung unter Einbindung der mittelbaren Handlungsstörerschaft und zumutbaren Verhinderungshandlungen. Daneben setzt sich die Arbeit mit den Voraussetzungen und dem Zugangserfordernis bei der Annahme einer modifizierten Unterlassungserklärung im Kontext der Stellvertretung sowie einer möglichen Genehmigung auseinander. Schließlich werden Fragen der schwebenden Unwirksamkeit im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung und ihre rückwirkenden Auswirkungen behandelt.

Hofmann· JuS 2023, 49
StellvertretungNegatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch AGB+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Verwehrte Altersteilzeit

Die Informatikerin S im Beamtenverhältnis beim BASE beantragt Altersteilzeit nach § 93 III BBG, die jedoch vom Behördenleiter unter Berufung auf dienstliche Belange und eine entsprechende Verwaltungsvorschrift abgelehnt wird. Im Streit steht insbesondere die Zuständigkeit der Behörde, die Auslegung der dienstlichen Belange und die Kontrolle von Beurteilungsspielräumen sowie die gerichtliche Überprüfbarkeit solcher Verwaltungsentscheidungen. Die Klausur behandelt zentrale verwaltungsrechtliche und beamtenrechtliche Fragestellungen sowie das Verhältnis von Verwaltungsvorschrift und Gesetz.

Constantin Glaesner, Matthias Leymann· JA 2023, 39· 180 Min
BeamtenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitDie Merkmale des Verwaltungsakts+4 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Gewährleistungsrecht - Social Media ohne Briefkasten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das anwendbare Gewährleistungsrecht bei typengemischten Verträgen, insbesondere im Zusammenhang mit digitalen Produkten und dem Rangverhältnis der Gewährleistungsregimes. Weiterhin wird die Bewertung der unzuverlässigen Nachrichtenübermittlung als Mangel sowie die konkludente Vereinbarung von Zuverlässigkeit thematisiert. Zudem geht es um die Anforderungen an IT-Sicherheit und die Bestimmung objektiver Anforderungen im Rahmen der 'Üblichkeit' bei digitalen Produkten. Die Analyse von Verbraucherverträgen mit Zahlung durch Daten und die Rolle der Aktualisierungspflicht des Verbrauchers ergänzen die Prüfung.

Walkusz, Dreßler· JuS 2023, 44
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Sach- und RechtsmängelAusschluss & Erweiterung der Gewährleistung+4 weitere
JuS 2023FortgeschritteneAnfänger:innen

Semesterabschlussklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Eishockey mit Leichtbier

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Frage der statthaften Klageart bei einer isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung, einschließlich der Auslegung des Klagebegehrens sowie des Streits zwischen Verpflichtungsklage und isolierter Anfechtungsklage. Zudem wird die korrekte Schwerpunktsetzung im Rahmen der Ermessensprüfung problematisiert, insbesondere hinsichtlich Ermessensmissbrauch durch sachfremde Erwägungen, Ermessensreduzierung auf Null und der Unbeachtlichkeit eines Ermessensfehlers. Ein weiteres zentrales Thema ist das Anhörungserfordernis bei belastenden Nebenbestimmungen zu einem begünstigenden Verwaltungsakt und die Möglichkeit der Heilung eines Anhörungsmangels. Insgesamt stehen die verfahrensrechtlichen und materiellen Anforderungen an Nebenbestimmungen im Verwaltungsrecht im Mittelpunkt.

Kment, Borchert· JuS 2023, 38
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JA 2023Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Brother‘s Keeper

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von mehreren Beteiligten nach einer Schlägerei in einer Kneipe, bei der es zu schweren Verletzungen und einem Todesfall kommt. Thematisiert werden unter anderem die objektive Bedingung der Strafbarkeit bei einer Schlägerei, die Anforderungen an psychische Beihilfe, Raub, rechtfertigender Notstand sowie der Irrtum über die Geeignetheit der Notstandshandlung. Die Klausur wurde im Saarland als Originalexamensklausur gestellt.

Dr. Alexandra Windsberger· JA 2023, 23· 300 Min
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBRechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+3 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Störerhaftung und rechtsgeschäftliche Übereignung

Die Klausur behandelt im ersten Teil die Frage eines Beseitigungsanspruchs bei Imkerei auf dem Nachbargrundstück im Kontext der Störerhaftung im Sachenrecht sowie § 906 BGB. Im zweiten Teil stehen Probleme der rechtsgeschäftlichen Übereignung, insbesondere der gutgläubige Erwerb und Herausgabeansprüche einer wertvollen Uhr, im Fokus. Es werden Standardprobleme des Sachenrechts vertieft, insbesondere zum Eigentumsübergang an beweglichen Sachen.

Dr. Nienke Stamer· JA 2023, 13· 180 Min
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Der Traumprinz auf Reisen

Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt Verbraucherverträge sowie das Leistungsstörungsrecht im zivilrechtlichen Kontext. Thematisiert werden insbesondere Fragen rund um Vertragsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Unternehmern sowie typische Leistungsstörungen. Der Bezug zum Reisevertrag wird im Untertitel angedeutet.

Anna Harms· JURA 2023, 1459
Widerruf & VerbraucherverträgeUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB+3 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Zivilrecht: »Tschick«

Die Examensklausur Zivilrecht mit dem Titel »Tschick« wurde von Bettina Rentsch und Frederik Jaeger, beide an der Freien Universität Berlin tätig, erstellt. Hinweise auf konkrete Rechtsgebiete oder einen ausgewählten Sachverhalt ergeben sich aus den Metadaten nicht. Eine zivilrechtliche Schwerpunktsetzung ist anzunehmen.

Bettina Rentsch, Frederik Jaeger· JURA 2023, 1442
JURA 2023Anfänger:innen

Störender Barbetrieb im Wellnesscenter

Die Anfängerklausur behandelt verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einem störenden Barbetrieb in einem Wellnesscenter. Es geht mutmaßlich um gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen und die Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Eingriffsbefugnisse bei Störungen durch Gewerbebetriebe.

Stefanie Barfeld· JURA 2023, 1470
Grundlagen Polizeiliche Generalklausel+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Ein Gemälde auf Abwegen

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt im Sachenrecht einen Streit um ein Gemälde, das seinen Weg von einer Person zur anderen findet. Im Fokus stehen typische Probleme rund um den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen und das Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer. Die Übung richtet sich an Studierende mit Vorkenntnissen im Zivilrecht.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+2 weitere
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