Schwerpunktbereichsklausur – Europarecht: Staatshaftungsrecht - Ansprüche für Verletzung des Europarechts
JuS 2022, 529 · Europarecht für Schwerpunktbereich
Von Böttner

In der Klausur wird zunächst das Vorliegen von Rechtfertigungsgründen gemäß Art. 16 der Dienstleistungsrichtlinie sowie deren Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Ordre-public-Aspekte, Umweltschutz und die Grundrechtsverwirklichung Dritter, intensiv geprüft. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Abwägung zwischen der Grundrechtsausübung von Demonstranten und der Dienstleistungsfreiheit. Außerdem wird das staatliche Unterlassen einer Landesbehörde als möglicher Eingriff in unionsrechtlich geschützte Positionen behandelt. Die Prüfung zielt darauf ab, unionsrechtliche Staatshaftungsansprüche und deren dogmatische Anforderungen aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten.
Schwerpunkte
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