Klausuren
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Origina-Examensklausur: "Der Ärger nach dem Urlaub
Die Klausur behandelt die anwaltliche Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Berufung im Rahmen einer zivilrechtlichen Streitigkeit. Sie umfasst unter anderem Aspekte der Stellvertretung, des In-Sich-Geschäfts, des gutgläubigen Erwerbs, der Sachmangelhaftung sowie der Aufrechnung. Zudem sind prozessuale Fragen wie Zustellung und Präklusion im Berufungsverfahren relevant.
Übungsklausur im Zivilrecht: Familie Heininger
Das Ehepaar Heininger möchte mit Unterstützung des Rechtsanwalts Dr. Defraude eine exklusive Immobilie erwerben und nimmt zur Finanzierung einen Kredit bei der Mammon-Bank AG auf. Nach Enttäuschung über den tatsächlichen Wert des Objekts erklärt G gegenüber der Verkäuferin den Widerruf des Kaufvertrages und setzt die Kreditrückzahlung aus. Die Bank verlangt von G und H die Rückzahlung des Darlehens sowie Verzugszinsen, nachdem sie das Darlehen infolge ausbleibender Zahlungen gekündigt hat. Streitentscheidend sind die Wirksamkeit des Darlehensvertrags, mögliche Formfehler, Vertragswiderruf, Vollmachtsfragen und die Berechtigung von Verzugszinsen. Es ist zu prüfen, ob der Bank die geltend gemachten Ansprüche gegen G und H zustehen.
Übungsfall: Steig mir aufs Dach! Übungshausarbeit für Anfänger/Übungsfall für Fortgeschrittene
Im Mittelpunkt des Falles steht ein Mietverhältnis zwischen R (Mieter) und E (Vermieter), dessen Hausdach durch ein Unwetter beschädigt wurde. Nach erfolglosen Kontaktversuchen zu E lässt R die Reparatur des Daches durch D (Dachdecker) durchführen, um weitere Gefahren abzuwenden. Es geht um die Frage, ob D gegen R einen Zahlungsanspruch für die erbrachte Werkleistung hat, ob R einen Aufwendungsersatz oder Befreiungsanspruch gegenüber E geltend machen kann und ob D direkt gegen E einen Zahlungsanspruch hat. Zentral sind dabei zivilrechtliche Normen zu Werkvertrag, Mietrecht und Aufwendungsersatz.
Gutgläubiger Vormerkungserwerb mit Auslandsbezug
Die Klausur behandelt einen Grundstückskaufvertrag zwischen einer deutschen Verkäuferin und einem österreichischen Käufer, der unter Mitwirkung eines deutschen Konsularbeamten in Wien beurkundet wird. Schwerpunktmäßig prüft sie, ob der Käufer wirksam eine Auflassungsvormerkung erworben hat und sein Eigentumsverschaffungsanspruch trotz nachträglicher Änderung der Eigentumsverhältnisse weiterhin besteht. Einbezogen werden Fragen aus dem Sachen-, Erb- und Internationalen Privatrecht, insbesondere im Hinblick auf Formvorschriften und den gutgläubigen Erwerb von Rechten mit Auslandsbezug.
Der vorschnelle Falschparker
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung von Kosten beim Abschleppen eines Falschparkers. Im Mittelpunkt stehen bereicherungsrechtliche und mehrpersonale Konstellationen (Abtretung), Reichweite des § 679 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag und die Zurechnung mittelbarer Schadensfolgen. Zu prüfen sind die Ansprüche des Falschparkers gegen den Abschleppunternehmer.
»Alpenbrause«
Im Sachverhalt entwickelt A eine Limonade und gründet zur Vermarktung eine GmbH & Co. KG sowie eine Verwaltungs-GmbH. Er schützt die Marke 'Alpenbrause' und überträgt das Geschäft per Lizenzvertrag an J und R, die hierfür eine eigene GmbH gründen. Der Fall thematisiert die Vertragsbeziehungen, gesellschaftsrechtliche Gründungsfragen und die Lizenzierung von Markenrechten.
Übereignungstatbestände des Mobiliarsachenrechts – Ein Erlkönig auf dem Genfer Autosalon
Der Fall behandelt zentrale Übereignungstatbestände im Mobiliarsachenrecht, insbesondere Übergabe und Übergabesurrogate, Besitzmittlungsverhältnisse, gutgläubigen Erwerb, verlängerten Eigentumsvorbehalt und das Anwartschaftsrecht. Anhand eines Sachverhalts um den vorzeitigen Verkauf zweier Fahrzeuge werden typische Problemkonstellationen, wie der gutgläubige Erwerb und das Zusammenspiel von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften, untersucht.
Aufwendungen, Schadensersatz und Beseitigung
Die Klausur behandelt einen Rücktritt im Kaufrecht mit Folgeproblemen zu Aufwendungsersatz, Schadensersatz statt der Leistung und Beseitigungsansprüchen. Schwerpunkt ist das Verhältnis zwischen schadensrechtlichen und rücktrittsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere zur Erstattung von Aufwendungen und deren Konkurrenz zu Rücktrittsfolgen.
Problematische Rechtsberatung
Drei Jurastudierende möchten praxisnah agieren und bieten unter Anleitung einer Anwältin kostenlose Rechtsberatung gemäß § 6 Abs. 2 RDG an. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Probleme um Widerruf und Geldrückforderung nach einem Online-Kauf, sowie die Haftung der Beteiligten für fehlerhafte Rechtsberatung. Weitere Fragestellungen betreffen Rückforderungsrechte nach einem Buchverkauf.
»Das Haus am See«
In diesem Examensübungssachverhalt werden verschiedene zivilrechtliche Rechtsprobleme rund um den Kauf eines Grundstücks sowie eines gebrauchten Hausbootes behandelt. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Grundstückskaufvertrags, der Finanzierung durch Familienmitglieder, Bürgschaftsrecht, sowie Gewährleistungsrechte und Rücktritt im Kaufrecht, insbesondere im Zusammenhang mit einem Mangelfall und einem Gewährleistungsausschluss.
Das Sparbuch als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall
In dem Übungsfall geht es um die zivilrechtliche Behandlung von Sparbüchern als Gegenstand von Rechtsgeschäften auf den Todesfall. Untersucht werden die Wirkungen der Zuwendung durch den Erblasser, insbesondere ob und wie M und S Ansprüche auf die Guthaben erhalten und welche erbrechtlichen sowie sachenrechtlichen Erwägungen dabei relevant sind. Die Stellung der Tochter T als Erbin, der Form und Wirksamkeit der Zuwendungen und das Verhältnis zum Sparbuchbesitz sind zu prüfen.
Ein Straßenverkehrsunfall mit bemerkenswerten Folgen
Der Fall behandelt einen Verkehrsunfall zwischen einem erwachsenen Autofahrer und einem achtjährigen Fahrradfahrer. Es geht um die Frage wechselseitiger Schadensersatzansprüche des Autofahrers gegen das Kind sowie gegen dessen Eltern und des Kindes gegen den Autofahrer.
Schadensersatz und Regress der Sozialleistungsträger
Der Fall thematisiert Schadensersatz- und Regressfragen bei Arbeitsunfällen im Betrieb unter Berücksichtigung von Ansprüchen aus dem BGB und sozialrechtlichen Haftungsausschlüssen. Es wird ein Arbeitsunfall analysiert, bei dem der Arbeitnehmer durch ein Verhalten des Unternehmers verletzt wird, und geprüft, welche zivilrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Normen auf die Haftung Anwendung finden.
Vertragsübernahme und AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis – Ein Fall aus der anwaltlichen Praxis
Die Klausur behandelt einen Fall aus der anwaltlichen Praxis mit Bezug zur Vertragsübernahme und der AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein ursprünglich individuell ausgehandelter Servicevertrag, der im Zuge eines Immobilienerwerbs von mehreren Personen übernommen wird, einer AGB-Kontrolle unterliegt, insbesondere hinsichtlich einer langen Vertragslaufzeit. Die Bearbeitung erfordert eine getrennte Analyse der einzelnen Vertragsverhältnisse sowie eigene Wertungen und ggf. analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften.
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.
Playboy und Profifußballer – Prominente im Fokus der Presse
In diesem Übungsfall geht es um die zivilrechtlichen Ansprüche eines prominenten Schauspielers gegen eine Boulevardzeitung, die ohne sein Einverständnis ein Foto von ihm in einer privaten Situation auf ihrer Titelseite veröffentlichte. Es stehen unter anderem Fragen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des kommerziellen Persönlichkeitsrechts sowie zivilprozessuale Aspekte im Fokus. Thematisiert werden Herausgabeansprüche, Lizenzanalogie und Unterlassungsansprüche.
Der unachtsame Kfz-Fahrer: Materielle und prozessuale Überlegungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall
Im Sachverhalt geht es um einen Verkehrsunfall zwischen einem Kfz-Fahrer und einem Radfahrer, der zu Verletzungen beim Radfahrer führt. Der Fall prüft, ob und in welchem Umfang Schmerzensgeld- und Feststellungsansprüche sowie prozessuale Vorgehensmöglichkeiten bestehen, insbesondere hinsichtlich Darlegungs- und Beweislast, Zuständigkeit, Passivlegitimation und Kostentragung.
»Einzelprobleme des Werkunternehmers bei Bauvorhaben sowie bei fehlgeschlagenem Grundstückserwerb«
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Bauvorhaben, bei dem der Werkunternehmer A für die Stadt Frankfurt u.a. Straßenarbeiten ausführt. Streitig werden Vergütungsansprüche des A für erbrachte und nicht abgerechnete Leistungen, insbesondere wo ein geplanter Straßenanschluss wieder abgerissen werden soll, sowie Ersatz für Investitionen nach gescheitertem Eigentumserwerb eines Grundstücks und Herausgabeansprüche für eine tatsächliche Nutzung eines anderen Grundstücks durch die F oder Dritte. Es sind Ansprüche nach Werkvertrag, Bereicherungsrecht und aus GoA zu prüfen.
Original Aktenvortrag: "Die Dritterinnerung des Ehemannes
Die Klausur behandelt einen Aktenvortrag im Zwangsvollstreckungsrecht zur Fahrnisvollstreckung. Streitgegenstand ist die Erinnerung eines Dritten, des Ehemannes, gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung in einen Pkw, welcher seiner Ehefrau gehört. Der Ehemann argumentiert mit eigener Nutzung aufgrund unzumutbarer öffentlicher Verkehrsanbindung und beantragt die Einstellung der Vollstreckung.
* "Gepfändeter Triumph
Die Klausur behandelt die rechtliche Stellung des Vorbehaltskäufers (Anwartschaftsrecht) sowie die Möglichkeit einer Drittwiderspruchsklage nach einer Fahrzeugpfändung durch einen Gerichtsvollzieher. Im Mittelpunkt stehen Erwerb und Übertragung von Anwartschaftsrechten, der Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt und die Voraussetzungen für die Drittwiderspruchsklage.
Grundstückssorgen
Die Klausur behandelt grundstücksbezogene Problemstellungen im Zusammenhang mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), deren Gesellschafterwechsel sowie deren Auswirkungen auf Grundbuch und Eigentumserwerb. Zentrale Themen sind die Vermutung nach § 899a BGB, die Wirksamkeit des Grundstücksverkaufs nach gesellschaftsinterner Anteilsübertragung, sowie die gutgläubige Erwerbslage im Grundbuch. Ebenfalls wird die Übertragbarkeit und Rechtsstellung einer Vormerkung thematisiert.
Radfahren im Wald
Die Klausur behandelt die Haftung des Waldeigentümers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim Radfahren im Wald, insbesondere im Hinblick auf die Ansprüche der Erbin nach einem tödlichen Unfall. Im Mittelpunkt stehen deliktsrechtliche Ansprüche aus §§ 823, 844 BGB sowie die Haftung des Geschäftsherrn nach § 831 BGB für Fehler eines Verrichtungsgehilfen. Es werden zudem landes- und bundesrechtliche Regelungen (insbesondere § 14 BWaldG) zum Betreten und Befahren des Waldes sowie waldtypische Gefahren thematisiert.
Original Aktenvortrag: "Montageeinsatz nur mit Einzelzimmer
In dem Aktenvortrag geht es um die arbeitsrechtliche Zulässigkeit einer Weisung des Arbeitgebers, bei Montageeinsätzen statt Einzelzimmern nur noch Doppelzimmer zu buchen und die Frage, ob dem Arbeitnehmer ein Rückzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber wegen des Einbehalts von Hotelkosten zusteht. Daneben spielt eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis eine Rolle.
Teures Pflaster
In dieser Examensklausur werden Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter nach einer teilweisen Mietzahlung, vertragswidriger Nutzung sowie der Beschädigung des Parkettbodens geprüft. Zentral sind das Zusammenspiel von mietrechtlichen Gewährleistungsrechten, Schadensersatz sowie die Abgrenzung und Konkurrenzverhältnisse zwischen mietvertraglichen, bereicherungsrechtlichen, EBV- und deliktsrechtlichen Ansprüchen.