ZivilrechtJA 2013Anfänger:innen
Radfahren im Wald
JA 2013, 814 · Zivilrecht für Anfänger:innen
Von Prof. Dr. Giesela Rühl, Dr. Lars Schmidt
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JA
JA
2013 · 814
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
Anfänger:innen
Quelle
JA 2013, 814
Lösung
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Die Klausur behandelt die Haftung des Waldeigentümers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht beim Radfahren im Wald, insbesondere im Hinblick auf die Ansprüche der Erbin nach einem tödlichen Unfall. Im Mittelpunkt stehen deliktsrechtliche Ansprüche aus §§ 823, 844 BGB sowie die Haftung des Geschäftsherrn nach § 831 BGB für Fehler eines Verrichtungsgehilfen. Es werden zudem landes- und bundesrechtliche Regelungen (insbesondere § 14 BWaldG) zum Betreten und Befahren des Waldes sowie waldtypische Gefahren thematisiert.
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