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Klausuren

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1.122 Klausuren
JURA 2018Fortgeschrittene

Vollautomatisiert unterwegs

In einem Examenssachverhalt kollidiert ein vollautomatisiert gesteuerter Lkw nach Versagen der Bremsanlage und Unaufmerksamkeit des Fahrers mit einem Pkw an einer Ampel. Die Prüfung betrifft Haftungsfragen rund um das automatisierte Fahrsystem, den Fahrer und den Hersteller vor Inkrafttreten der aktuellen Änderungen des StVG.

Lena Kunz· JURA 2018, 70
Haftung nach StVGProduzentenhaftung+2 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Drohnen über Schloss Sanssouci

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche wegen Fotografierens von Schloss Sanssouci sowie Überflügen und Beeinträchtigungen durch Kameradrohnen. Es geht um Eigentumsbeeinträchtigungen, insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche wegen der Nutzung bzw. Überflüge von Grundstücken, Störungen der Nutzung und Sachbeschädigung.

Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch § 823 Abs. 1 BGBDer Besitzschutz+2 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Der lahme Ferrari

Die Klausur behandelt den Verkauf eines Ferrari zwischen einer Witwe, deren minderjähriger Enkelin und einem Professor. Zentrale Fragen betreffen das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Kaufvertrags, die Vertretungsmacht der Minderjährigen, mögliche Anfechtungen durch den Käufer sowie Provisionsansprüche der Enkelin. Zusätzlich wird das Trennungs- und Abstraktionsprinzip anhand des Tankvorgangs verdeutlicht.

Dr. Caspar Behme· JA 2017, 823· 120 Min
Angebot und AnnahmeStellvertretungGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Der Gedichtband

Im vorliegenden Übungsfall aus dem Kaufrecht verkauft A dem B einen vermeintlich echten Gedichtband, der sich später als Nachdruck herausstellt. Die Klausur behandelt die kaufrechtliche Gewährleistung, das Verhältnis zu anderen Anspruchsgrundlagen sowie die Anwendung des § 285 BGB auf die Nacherfüllungspflicht. Zudem wird beleuchtet, welche Rechte dem Käufer gegen den Verkäufer zustehen.

Benjamin Westermann· JA 2017, 734· 180 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+4 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Das (vor-)weggenommene Erbe

In diesem zivilrechtlichen Übungsfall wird die Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit einem Testament und einer vorweggenommenen Erbfolge behandelt. Der Sohn des Erblassers entzieht sich durch unrechtmäßige Handlungen der testamentarischen Anordnung, woraufhin die Betreuerin und später die Tochter erbrechtliche und schuldrechtliche Ansprüche gegen ihn prüfen. Neben erbrechtlichen Fragestellungen werden auch Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, bereicherungsrechtlichen Erwägungen und zivilprozessrechtlichen Aspekten wie Klageaufnahme diskutiert.

Dr. Lars Bierschenk· JA 2017, 665· 300 Min
Gesetzliche ErbfolgeVermächtnis+2 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Immer Ärger mit dem Kfz

Die Klausur behandelt den Verkauf eines Audi Q3 mit einer modifizierten Treibstoffzuleitung und stellt verschiedene kaufrechtliche Fragestellungen wie Mängelgewährleistung, Nacherfüllung, Rücktritt und Schadensersatz. Im zweiten Teil geht es um die zivilprozessuale Behandlung einer Klage auf Abschleppkosten nach der Umsetzung eines unberechtigt geparkten Fahrzeugs, einschließlich Fragen des Versäumnisurteils und des Vorverfahrens.

Alexander Metzing· JA 2017, 574· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelNacherfüllung +5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Unfall auf dem Parkplatz

Die Übungsklausur behandelt einen Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw beim Ausparken auf einem Supermarktparkplatz. Im Fokus stehen Fragen zur Haftungsverteilung, insbesondere unter Berücksichtigung des Anscheinsbeweises sowie der möglichen Anspruchsgrundlagen gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung.

Dr. Holger Jäckel· JA 2017, 456· 60 Min
Haftung nach StVG§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Exquisite Eismaschinen

Die Klausur behandelt eine Fallkonstellation rund um den Verkauf und Vertrieb von Eismaschinen. Es werden zivilrechtliche und handelsrechtliche Aspekte, insbesondere zur Prokura, zum Vertragsschluss und zur Firma thematisiert. Die Aufgaben umfassen die Prüfung von Ansprüchen auf Lieferung sowie Fragen zum Handelsrecht.

Angebot und AnnahmeStellvertretung+3 weitere
ZjS 2017Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Quod non est in actis …

K möchte von V die Zahlung von 150.000 € verlangen, nachdem sich herausgestellt hat, dass das von ihm gekaufte Haus nicht wie angegeben 1975, sondern bereits 1952 errichtet wurde und daher weniger wert ist. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen hatte V das Baujahr auf Nachfrage bestätigt, obwohl es später nicht in der notariell beurkundeten Vertragsurkunde erwähnt wurde; der Kauf erfolgte unter Ausschluss der Gewährleistung, es sei denn, ein Mangel wurde arglistig verschwiegen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte des Falls sind die Frage nach einem Sachmangel wegen eines unzutreffenden Baujahrs, die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses und mögliche Rechte des Käufers wie Minderung oder Schadensersatz. Zudem sind Problemstellungen zur Formbedürftigkeit und zur Heilung des Formmangels durch Auflassung und Eintragung angesprochen.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2017Anfänger:innen

Anfängerklausur: Keine Freude am Fahren

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufvertrag über ein hochwertiges Carbon-Rennrad zwischen der Käuferin Dr. R und dem Händler H. Nach Lieferung des Rads weisen kleine Kratzer am Rahmen zu Streitigkeiten über die Abnahmebereitschaft und mögliche Ansprüche auf. Thematisch relevant sind insbesondere Fragen des Annahmeverzugs, das Gewährleistungsrecht beim Kauf mangelhafter Sachen, sowie Rücktritts- und Zahlungsansprüche. Die Fallvarianten lassen zudem die Prüfung des Zurückbehaltungsrechts und die Voraussetzungen für Minderungs- oder Rücktrittsrechte erwarten.

Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt +5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

* "Befristung eines Arbeitsvertrags im Profifußball

In diesem Übungsfall wird die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags im professionellen Fußball behandelt. Lothar B., Spieler bei Colonia Eintracht, erhebt nach Auslaufen seines befristeten Vertrags Klage auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses und seine Weiterbeschäftigung beim Verein. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Befristung arbeitsrechtlich wirksam ist.

Dr. Alexander Eufinger· JA 2017, 343· 120 Min
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
JA 2017Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Berufung, die begeistert

Die Klausur behandelt einen Streit um Werklohn, Herausgabe eines Kfz-Briefs und Kaufpreisrückzahlung im Zusammenhang mit einem Pkw-Kauf unter Eigentumsvorbehalt, der Reparatur des Fahrzeugs, und einer nachträglichen Schenkung. Thematisiert werden Berufungsverfahren, Fristen, Wiedereinsetzung, Anwartschaftsrechte sowie die zivilrechtliche Anspruchsstruktur von Käufer und Erbe. Der Fall wurde im Juni 2015 im 1. Staatsexamen in Sachsen gestellt.

Dr. Hauke Hinrichs· JA 2017, 289· 300 Min
BerufungGrundlagen des KaufvertragsUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Vom Abiball zum Haftungsfall

Die Klausur behandelt einen Fall rund um die Organisation eines Abiballs und die daraus entstehenden Haftungsfragen. Thematisiert werden die Einordnung einer Gelegenheitsgesellschaft, das Recht der GbR sowie die haftungsrechtliche Stellung eines Kommanditisten nach Eintritt und vor Handelsregistereintragung. In einer Fortsetzungsfrage steht die Außenhaftung eines Kommanditisten gegenüber einem Gläubiger im Mittelpunkt.

Daniel Hau, Benedikt Lerp· JA 2017, 251· 180 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des KaufvertragsHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+1 weitere
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Kronkorken-Gewinn & Verlust der Freundschaft

Fünf Freunde verbringen gemeinsam ein Wochenende am Edersee und kaufen dafür zwei Kästen Bier, deren Kosten sie pro Kopf teilen. Beim Biertrinken entdeckt einer der Freunde, C, in seinem Kronkorken den Hauptgewinn eines Gewinnspiels – einen Audi A3, den er später einlöst und verkauft. E, einer der Freunde, fordert von C einen Anteil am Gewinn, da die Getränke für die Gemeinschaft gekauft wurden und sich aus dem Wochenende ein Streit um die Gewinnzuordnung entwickelt. Die Klausur thematisiert zentrale Fragen aus dem Schuld-, Sachen- und Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Entstehung einer GbR sowie zur Verteilung eines gemeinsam erzielten Gewinns.

Dr. Michael Hippeli· ZJS 2017, 441
Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Alle meine Erben

Die Klausur behandelt einen erbrechtlichen Fall rund um die Wirksamkeit einer testamentarischen Erbeinsetzung, den Einfluss einer Scheidung auf die Erbenstellung, die Wirksamkeit einer Kündigung durch eine Erbengemeinschaft mit uneinigen Mitgliedern sowie Anfechtungsrechte bei überschuldetem Nachlass. Die Studierenden sollen gutachterlich die Erbenstellung und die rechtliche Wirksamkeit der Kündigung im Namen der Erbengemeinschaft prüfen.

Dr. Hellen Hetterich· JA 2017, 178· 300 Min
Gewillkürte ErbfolgeAusschluss von der Erbfolge+2 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Der Anwalt und die Fristen

Der Fall behandelt die anwaltliche Fristenkontrolle und den Umgang mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Berufungsverfahren vor dem Landgericht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein fristgerecht gestellter Antrag auf Fristverlängerung per Telefax und Post rechtzeitig beim Gericht eingegangen ist und welche Anforderungen an die Glaubhaftmachung für eine Wiedereinsetzung zu stellen sind.

Dr. Holger Jäckel· JA 2017, 133· 60 Min
Fristen und TermineDie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+2 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Großer Streit, keine Erholung

Im Mittelpunkt des Falls steht zunächst die Frage, ob K von A Schadensersatz wegen Nichtherausgabe eines Videogerätesystems verlangen kann, nachdem M als ursprüngliche Eigentümerin und Vertragspartnerin des A dieses an K veräußert und die Herausgabeansprüche abgetreten hat. Südlich wird problematisiert, ob A nach Beendigung des Kooperationsvertrags noch ein Recht zum Besitz hatte und welche Ansprüche bei verspäteter Herausgabe bestehen. Im zweiten Teil verlangt R von A Stornokosten für eine gebuchte Türkei-Rundreise, nachdem A wegen Terrorgefahr die Reise kurzfristig abgesagt hat; es geht um die Einordnung der Kündigungsgründe und die Wirksamkeit der Pauschalierungs-Klausel. Drittens fordert F von A den vollständigen Flugpreis für einen separat gebuchten Flug, obwohl der Sitzplatz weiterverkauft wurde; angesprochen werden hier insbesondere die Wirksamkeit der AGB und mögliche Einwendungen des Reisenden. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Sachenrecht, allgemeinen Schuldrecht und besonderen Reiserecht einschließlich AGB-Kontrolle.

Simon Schwichtenberg· ZJS 2017, 197
Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Das undichte Hallendach

Mietet eine Textilgroßhändlerin eine Lagerhalle, die nach Eigentümerwechsel einen Wasserschaden erleidet, stellt sich die Frage, ob Ansprüche auf Ersatz von Schäden gegen den neuen Eigentümer bestehen. Die Klausur fragt nach der rechtlichen Einordnung der Verantwortlichkeiten im Mietverhältnis nach Übergang und behandelt insbesondere Ersatzansprüche für Transport- und Schadenskosten, sowie die Zulässigkeit von Aufrechnung mit Mietforderungen.

Pflichten im Mietverhältnis Gewährleistung+3 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Eine Reise mit Hindernissen

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Fahrten einer Mutter (M) mit ihrer volljährigen Tochter (T) von Bochum nach Berlin und zurück, die über Mitfahrgelegenheiten organisiert werden. Nach einer ausgefallenen Hinfahrt fordert M von dem Anbieter H Ersatz für entstandene Bahnkosten. Für die Rückfahrt entstehen weitere Auseinandersetzungen und Schäden, nachdem der Fahrer E sich unangemessen verhält, was zur vorzeitigen Beendigung der Fahrt führt, sodass zusätzliche Kosten durch eine Taxifahrt sowie eine Reinigung entstehen. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit und rechtliche Einordnung online geschlossener Mitfahrverträge, das Vorliegen und die Folgen etwaiger Pflichtverletzungen sowie Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche im allgemeinen Schuldrecht.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2017Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Der kontrollfreudige Minderheitsaktionär

Der Private-Equity-Fonds Alpha-Invest Lux S.A. (A) hält 20 % der Aktien der Climatic Seats AG (C-AG) und ist mit der Unternehmensführung durch die Mehrheitseigner unzufrieden. A fordert die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, um einen Sonderprüfer und einen besonderen Vertreter zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstände zu bestellen. Im Mittelpunkt stehen die Rechte von Minderheitsaktionären gemäß §§ 122, 142, 147 AktG sowie die Auskunftsverweigerung und Beschlusskontrolle der Gesellschaftsorgane. Thematisiert werden Interessenkonflikte, insbesondere bei Eigengeschäften und der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Dr. Michael Hippeli· ZJS 2017, 57
Anfechtung der Willenserklärung§§ 830, 840 BGB§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der abgeschleppte Sattelauflieger – Folgen eines Notrufs

E ist Eigentümer eines Sattelaufliegers, den er im Rahmen eines Leasingvertrags dem L zur Nutzung überlassen hat. Nach einem Defekt auf der Autobahn wird das Fahrzeug von B, einem Abschleppunternehmen, auf dessen Betriebsgelände verbracht. Nach wirksamer Kündigung des Leasingvertrags verlangt E von B die Herausgabe des Sattelaufliegers, während B die Herausgabe von der Zahlung bisheriger Standkosten abhängig macht. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag, dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie bereicherungsrechtliche Fragen.

Dr. Simona Liauw· ZJS 2017, 52
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGBAuftrag, §§ 662ff. BGB+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Scherben bringen (nicht immer) Glück

Ein langjähriger Arbeitnehmer beschädigt beim Verladen einer wertvollen Vase im Geschäft seines Arbeitgebers, nach einem Zusammenstoß mit einem abgelenkten Studenten, die Vase, die daraufhin vollständig zerstört wird. Die Klausur prüft die Haftung des Arbeitnehmers und des Studenten gegenüber dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der gestörten Gesamtschuld sowie der Grundsätze zur Arbeitnehmerhaftung.

Daniel E. Holler· JA 2017, 17· 120 Min
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der Nachbar und das Paket

Im vorliegenden Examensfall aus dem Zivilrecht bestellt A eine antike Vase bei B, die mittels der Deutschen Post AG geliefert wird. Das Paket wird bei Abwesenheit des Empfängers A an den Nachbarn N zugestellt, der die Vase vor Übergabe an A durch einen Unfall zerstört; zudem wird das Paket bei späterem Besuch durch Z weiter beschädigt. Zu prüfen sind Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche zwischen A, N, B, der Deutschen Post AG sowie Z. Die Klausur fokussiert auf zentrale Probleme des Schuldrechts, Sachenrechts und Kaufrechts.

Jonas Bühler· JURA 2017, 1428
Grundlagen des KaufvertragsGefahrübergangGrundprinzipien des Sachenrechts+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der (Un-)Glückskorken

In dem Fall geht es um die Frage, wem ein bei einem Bierdeckel-Gewinnspiel erlangter Gewinn zusteht, wenn mehrere Personen am Erwerb und Konsum beteiligt sind. Es werden insbesondere Ansprüche auf Herausgabe des Gewinnkronkorkens sowie etwaiger Gewinne unter verschiedenen Konstellationen geprüft. Auch eine gesellschaftsrechtliche Abwandlung wird behandelt.

Hannah Roggendorf, Tim Textor· JURA 2017, 1417
Angebot und AnnahmeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+2 weitere
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