Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Grundlagen des Rechts Examensklausur zur Römischen Rechtsgeschichte und zum Römischen Privatrecht
Die Klausur besteht aus Fragen zur Römischen Rechtsgeschichte (u.a. Ämterlaufbahn, Rechtsquellen, Bedeutung der lex Hortensia) und aus Aufgaben zur Exegese römisch-rechtlicher Texte mit Vergleich zum modernen deutschen Recht, insbesondere zum Verhältnis von Kauf und Miete sowie Eviktionshaftung. Sie richtet sich an Studierende im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts.
»Kunst und Kapital«
Die Klausur behandelt zentrale Fragen der Kapitalerhaltung im GmbH-Recht sowie typische Probleme des Personengesellschaftsrechts. Im Sachverhalt geht es um den Verkauf eines wertvollen Kunstwerks zu einem stark verminderten Preis an einen nahen Angehörigen sowie um dessen anschließende Beschädigung. Weiter werden Rückzahlungs- und Verlustausgleichsansprüche sowie Haftungsfragen bei der GmbH und Kommanditgesellschaft diskutiert.
Online-Radiorecorder
Im Mittelpunkt der Klausur stehen urheberrechtliche Fragen zur Zulässigkeit von automatisierten Privatkopien mittels Online-Radiorecorder und zur Plattformhaftung. Der Sachverhalt behandelt aktuelle Problemstellungen, darunter die Privatkopieschranke und die Verantwortlichkeit der Plattformanbieter. Die Klausur ist angelehnt an das Urteil des BGH zu Internet-Radiorecordern.
Der Unternehmer hat’s schwerer
Die Klausur behandelt typische Problemfelder im Handels- und Personengesellschaftsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der actio pro socio, Mängelrüge, Streckengeschäft, Prokura, Haftung nach § 27 HGB, Kommanditistenhaftung, Einlagenrückgewähr und Geschäftsfortführung nach Gesellschaftsübergang. Ausgangspunkt ist ein Fall, bei dem Mängel an gelieferten Autoteilen im Rahmen eines Streckengeschäfts festgestellt und diverse gesellschaftsrechtliche und handelsrechtliche Anschlussprobleme im Kontext einer OHG, eines e.K. und deren Rechtsnachfolge vertieft werden.
Fehde und Tragik in der Familie Roy
Die Klausur thematisiert Fragen der Prospekthaftung beim Börsengang, Schadensersatzansprüchen beim Bezugsrechtsausschluss sowie das Kapitalmarktdeliktsrecht in einer großen Aktiengesellschaft. Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Haftung für fehlerhafte Angaben im Börsenprospekt, der Prüfung von Erstattung im Gesamtschuldnerverhältnis und der Kausalität nach Wertpapierprospektgesetz. Wesentliche Streitfragen betreffen das materielle und deliktische Kapitalmarktrecht.
»Reisedienste« – Koordinierungen in der digitalen Welt
Die Examensklausur behandelt die kartellrechtliche Beurteilung von Preisabsprachen, die über eine Buchungssoftware im Bereich Pauschalreisen erfolgt sind. Zentrale Fragen sind die kartellrechtliche Einordnung von durch Algorithmen unterstützten Marktkoordinierungen, die Kronzeugenregelung sowie die Geltendmachung sogenannter Umbrella-Schäden. Die Bearbeitung adressiert sowohl Behördenbefugnisse als auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.
»Hausmannskost und Champagner«
Die Klausur prüft Kenntnisse im Zwangsvollstreckungsrecht anhand zweier Sachverhaltsteile. Im ersten Teil geht es um Vollstreckung in einen Gegenstand aus dem ehelichen Haushalt inklusive Dritterinnerung, Gewahrsams- und Eigentumsvermutung sowie Pfändungsverbot. Im zweiten Teil stehen Fragen zur Vollstreckungsabwehrklage und zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Vordergrund.
Schwerpunktbereichsklausur – Insolvenzrecht: Der integre Insolvenzverwalter
Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder des Insolvenzrechts mit Schwerpunkt auf dem Umgang des Insolvenzverwalters mit Anfechtungsrechten. Es wird insbesondere die Masseschmälerung durch den Verzicht auf ein Anfechtungsrecht durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und die Möglichkeit der Heilung unter dem Grundsatz venire contra factum proprium (Vertrauensschutz vs. Gesetzessystematik) analysiert. Zudem werden die Abgrenzung zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung sowie Überschuldung geprüft. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Betrachtung des Benachteiligungsvorsatzes und der Vermutungsregelungen im Zusammenhang mit kongruenten und inkongruenten Deckungen.
Schwerpunktbereichsklausur – Medien- und Wirtschaftsrecht: Öffentliches Medienrecht
In der Klausur steht die Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (APR) und der Pressefreiheit im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Anspruch auf Rundfunkzulassung und die damit verbundenen Programmgrundsätze. Zudem wird ein medienpolitischer Kommentar zu einem Zitat verlangt. Die Bearbeitung erfordert die vertiefte Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragestellungen des öffentlichen Medienrechts.
Kriminologie Fortgeschrittenenklausur
Die Klausur befasst sich mit einem Mordfall unter kriminologischen Gesichtspunkten. Die Aufgaben behandeln die Bedeutung sozialer Faktoren für Kriminalität, kriminologische Ansätze nach Franz von Liszt, theoretische Erklärungen für das Verhalten des Täters sowie statistische Kennzahlen zur Tötungsdelinquenz in Deutschland. Zudem werden Hasskommentare und deren strafrechtliche Relevanz thematisiert.
Zwei Streitköpfe werden nimmer eins
Die Klausur thematisiert im Schwerpunktbereich Unternehmensrecht die Wirksamkeit der Zwangseinziehung eines GmbH-Geschäftsanteils und die Frage nach einem wichtigen Grund für die Einziehung. Weiterhin ist die Entstehung eines Abfindungsanspruchs gegen die GmbH und gegen die Gesellschafter persönlich ('Ausfallhaftung') zu prüfen. Im zweiten Teil geht es um die Haftung des Kommanditisten bei nicht vollständig eingezahlter Einlage und eine analoge Anwendung des § 129 II HGB.
»Urheberrechte im Museum«
Die Examensklausur behandelt zentrale Fragen des Urheberrechts im Kontext von Museen. Im Mittelpunkt stehen der Schutz und die öffentliche Zugänglichmachung professioneller Fotografien gemeinfreier Gemälde sowie die urheberrechtlichen Konsequenzen der Zerstörung einer Kunstinstallation. Schwerpunkte sind Lichtbildschutz, abgeleiteter Rechtserwerb des Nutzungsrechts, Schranken des Urheberrechts und die Interessenabwägung zwischen Eigentum und Kunstfreiheit.
Examensklausur Aktien- und Kapitalmarktrecht
Die Klausur behandelt den vereinfachten Bezugsrechtsausschluss bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft im Rahmen der Ausnutzung genehmigten Kapitals. Thematisiert werden insbesondere die Feststellungsklage gegen Verwaltungshandeln, die rechtzeitige Klageerhebung sowie der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Ein Yoga-Retreat ohne Yoga
Die Klausur beschäftigt sich ausschließlich mit dem reformierten Pauschalreiserecht und bietet Studierenden die Möglichkeit, ihr Wissen zu diesem examensrelevanten Rechtsgebiet zu vertiefen. Im Fokus stehen die Struktur und spezielle neue Inhalte der aktuellen gesetzlichen Regelungen, eine Verknüpfung mit anderen Gebieten wie AGB-Recht erfolgt bewusst nicht.
Schwerpunktbereichsklausur – Urheberrecht: Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, Schutzfähigkeit von Sprachwerken und Lichtbildern
In der Klausur liegt ein Schwerpunkt auf der Frage, ob Lichtbilder nach § 72 UrhG besonderen urheberrechtlichen Schutz genießen und inwiefern dieser Schutz gegebenenfalls teleologisch zu reduzieren ist. Ein weiteres zentrales Thema bildet die rechtliche Würdigung einer handelnden Person unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsunfähigkeit sowie deren Vertretungsbefugnis bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. Zudem sind die Voraussetzungen und Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einschließlich der Anforderungen an journalistische Sorgfalt und das Vorliegen einer schwerwiegenden Beeinträchtigung zu prüfen.
Wer zu spät gründet, den bestraft der »Brexit«
Die Examensklausur behandelt die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) durch Umwandlung einer deutschen Aktiengesellschaft mit einer englischen Tochtergesellschaft. Im Mittelpunkt stehen Problematiken zum Einfluss des Brexit auf die Gründung und zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat nach europäischem und deutschem Recht. Weitere Fragen betreffen die Stellung des geschäftsführenden Direktors in einer monistisch organisierten SE.
»Die Entnahme«
Die Übungsklausur behandelt das Thema der Stammkapitalerhaltung im GmbH-Recht. Der Fokus liegt auf der Frage, ob die Auszahlung von Gesellschaftsvermögen an Gesellschafter oder Geschäftsführer rechtlich zulässig ist, und welche Anspruchsgrundlagen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer bestehen. Im Mittelpunkt stehen § 30 Abs. 1 GmbHG und rechtliche Schutzmechanismen zum Vermögensschutz der Kapitalgesellschaft.
Die Gebietsverträglichkeit in der Fallbearbeitung
Der Beitrag behandelt die Gebietsverträglichkeit im Bauplanungsrecht anhand typischer Fallkonstellationen und erläutert die Bedeutung des Gebietserhaltungsanspruchs sowie den Drittschutz. Zwei Sachverhalte thematisieren die Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen in allgemeinen Wohngebieten unter Berücksichtigung der BauNVO und des BauGB. Die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe sowie aktuelle Rechtsprechung stehen im Mittelpunkt.
Herstellerrabatte
Die Klausur behandelt kartellrechtliche Fragestellungen rund um die Gewährung von Herstellerrabatten und Doppelpreissystemen auf dem Markt für Handy-Prozessoren. Zu prüfen ist insbesondere, ob das Verhalten der beteiligten Unternehmen (Hersteller und Abnehmer) nach EU-Kartellrecht als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bzw. als wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung einzuordnen ist.
Rügepflicht und Zinsanspruch
Die Klausur thematisiert zentrale Fragen zur handelsrechtlichen Prüf- und Rügepflicht nach § 377 HGB im Rahmen eines Kaufvertrags über Bodenplatten, wobei auch die Empfangsbedürftigkeit der Rüge und Kaufmannseigenschaft zu prüfen ist. In der Abwandlung wird die Anwendung von § 353 S. 1 HGB auf deliktische Forderungen sowie die Ersatzansprüche nach fehlerhafter Lieferung behandelt.
Der Fotograf im Leistungsdschungel – Abschlussklausur im Schwerpunkt Steuerrecht
Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall aus dem Bereich des Umsatzsteuerrechts für einen selbständigen Fotografen. Schwerpunktmäßig werden die Einheitlichkeit der Leistung, grenzüberschreitende Leistungen (einschließlich Einfuhr, innergemeinschaftlichem Erwerb und Leistungsbeziehungen) sowie die Anwendung ermäßigter und regulärer Steuersätze geprüft. Der Sachverhalt enthält zahlreiche Umsatzgeschäfte mit in- und ausländischen Privat- und Unternehmenskunden.
Fehlerhafter Anteilskauf als Anwendungsfall der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft?
Die Klausur thematisiert den fehlerhaften Anteilskauf als Anwendungsfall der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft. Im Zentrum steht die Frage, ob und inwiefern die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen nachträglich angefochtenen Kommanditanteilskauf Anwendung finden und welche bereicherungsrechtlichen Rückgewähransprüche bestehen.
»Der Angriff auf die Siemens-Aktie«
Die Klausur behandelt den Erwerb eigener Aktien im Rahmen eines sogenannten Baisseangriffs. Wesentliche Prüfungsgegenstände sind Konzernstrukturen, konzernrechtliche Haftungsansprüche gegen Organmitglieder und das konzernrechtliche Weisungsrecht. Es wird insbesondere die Aktienrechtslage bei Unternehmensfusion und feindlicher Übernahme vertieft.
Die Profifußball-Tochtergesellschaft
Der Fall betrifft die Ausgliederung einer Profisportabteilung eines eingetragenen Vereins (e.V.) in eine Tochtergesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft (AG). Die Aufgabenstellung prüft insbesondere die Zulässigkeit der Betätigung des Vereins in der Rechtsform einer AG, die erforderlichen vereinsinternen Zustimmungen, die Organhaftung bei konzernrechtlicher Einflussnahme sowie Kontrollmechanismen für den Mutterverein.