Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
* "Der Hochstapler
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Mannes (A), der sich nach einem beobachteten Ladendiebstahl als Polizist ausgibt, um einer Täterin deren Beute abzunehmen, und sich anschließend mit dieser entfernt. Er versucht zudem, eine bevorstehende Festnahme durch Täuschung zweier Polizeibeamter zu verhindern. Die Aufgabenstellung verlangt die umfassende strafrechtliche Würdigung der Handlungen des A anhand der relevanten Delikte des StGB.
* "Die vorgetäuschte Entführung
A fährt im Wohngebiet ein Kind an und will im Anschluss durch Würgen verhindern, dass ihm eine Straftat nachgewiesen werden kann. Später täuscht er eine Entführung vor, um Lösegeld zu erpressen. Der ermittelnde Polizeibeamte P droht ihm im Verhör Folter an, um den Aufenthaltsort des vermeintlich lebend vergrabenen Kindes zu erfahren. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und P.
Ein Kleinkrimineller
Die Klausur thematisiert mehrere strafrechtliche Sachverhalte rund um den Angeklagten Stenger, darunter einen Diebstahl im Baumarkt, ein Falschgeldgeschäft (Betrug), Beleidigung gegenüber Polizeibeamten, Hausfriedensbruch sowie den Umgang mit Diebesgut. Sie ist als Originalklausur für die Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern konzipiert.
Das Lächeln der Lisa
Im Mittelpunkt dieser Anfängerübungsklausur steht die strafrechtliche Bewertung der Tötung des Antiquitätenhändlers Alt durch dessen Chauffeur und die Beteiligung weiterer Personen. Zu prüfen sind Mordmerkmale, Akzessorietätslockerung sowie Täterschaft und Teilnahme insbesondere durch Unterlassen. Die Klausur richtet sich an Anfänger und behandelt grundlegende Problemstellungen zur Strafbarkeit von F, B und L.
* "Irrsinniger Ausländerhass
Die Klausur behandelt vier Gewaltdelikte mit ausländerfeindlichem Motiv, darunter vorsätzliche und fahrlässige Tötungsdelikte, Versuch und Rücktritt, Anstiftung mit Kausalabweichung und Erfolgsqualifikation sowie Verbrechensverabredung. Zusätzlich werden prozessuale Fragen zu Auskunftsanordnungen und Beschlagnahme bei einem Journalisten im Kontext von Zeugnisverweigerungsrecht und Informantenschutz geprüft.
Die Fahrraddiebin
Im Fall "Die Fahrraddiebin" werden Fragen zum tatbestandsausschließenden Einverständnis beim Gebrauch eines Fahrrads, zum Rücktritt vom Versuch sowie zum unmittelbaren Ansetzen bei Unterlassungsdelikten thematisiert. Im Vordergrund steht die strafrechtliche Verantwortlichkeit von F, die ein nicht gesichertes Fahrrad ihres Nachbarn benutzt und ihren verletzten Ehemann zunächst nicht rettet.
Hafenlichter
Die Übungsklausur behandelt einen Überfall auf einen Taxifahrer und verschiedene sich daraus ergebende Vermögens- und Gewaltdelikte. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens mehrerer Personen, insbesondere zu Raub, Körperverletzung, Diebstahl und eventueller Beteiligung Dritter. Zusätzlich wird das sog. Regressverbot thematisiert.
Der gewalttätige Schlafwandler
In diesem anspruchsvollen Übungsfall geht es um die Strafbarkeit eines gewalttätigen Schlafwandlers (M) und einer jungen Frau (F), die in Notwehr einen Brieföffner gegen M einsetzt. Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Handlungsbegriffs, der Garantenstellung beim Unterlassen, der Notwehr sowie des Verbotsirrtums. Der Sachverhalt fordert eine vertiefte strafrechtliche Prüfung im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten und rechtfertigenden sowie entschuldigenden Umständen.
Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers
Im Mittelpunkt der (fortgeschrittenen) Klausur steht der Geldeintreiber, der nach einem Rauschgiftgeschäft für seinen Freund beim Schuldner das Geld einzutreiben versucht. Die strafrechtliche Prüfung betrifft u.a. die Wegnahme einer Stereoanlage unter Einsatz einer (nicht erkennbar ungeladenen) Pistole samt Drohung. Die Strafbarkeit nach dem BtMG, WaffenG sowie nach §§ 257, 261 StGB wird ausdrücklich von der Prüfung ausgenommen.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel
A, B und C überfallen eine Bank, wobei sie Gewalt gegen Kunden anwenden, um die Herausgabe von Geld zu erzwingen. Im Anschluss fordert einer der Täter gewaltsam eine Uhr von einem Kunden und es werden weitere Delikte während der Flucht und im Zuge polizeilicher Ermittlungen begangen, insbesondere eine unerlaubte Tonaufnahme durch Polizeibeamte. Zu prüfen ist die Strafbarkeit sämtlicher Beteiligten unter anderem wegen Raubes, räuberischer Erpressung, Mittäterschaft, mittelbarer Täterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums sowie ein einschlägiges Datenschutzdelikt beim Polizeieinsatz.
Der nachlässige Brandstifter
T zündet aus Nachbarschaftsstreit das Haus des N an, wobei er dessen Abwesenheit fälschlicherweise annimmt. Das brandfeste Haus gerät nicht in Brand, verursacht jedoch starke Rauchentwicklung, dies führt zum Tod von N und dem Retter S. T versucht noch die Rettung und löscht das Feuer, ist sich aber der tatsächlichen Gefahrenlage nicht bewusst. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des T nach StGB, insbesondere im Hinblick auf Brandstiftungsdelikte, Retterschäden und Rücktritt.
Ende einer Erpressung
Die Klausur behandelt den Fall eines illegal mit Raubkopien handelnden A, der von X erpresst und bedroht wird. Nachdem X erneut Geld fordert und A ihm dieses übergibt, attackiert A X aus Rache mit einem Messer, um ihn zu töten, ruft aber nach der Tat Hilfe. Die Prüfung konzentriert sich auf Mordmerkmale, sozialethische Einschränkung des Notwehrrechts sowie Versuch und Rücktritt.
Familienbande
In der Klausur wird ein Streit eskaliert und führt schließlich zur Tötung. Die Angeklagten schlagen das Opfer gemeinschaftlich und begehen weitere Straftaten. Die Aufgabe umfasst die Prüfung materiellen Strafrechts und verfahrensrechtlicher Rügen im Rahmen der Revision.
Auch guten Freunden traut man nicht
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung eines Irrtums des mittelbaren Täters über die tatherrschaftsbegründende Situation, den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, Mordmerkmale und schwerer Raub mit Todesfolge. Der Sachverhalt dreht sich um ein tödliches Gift, das von einem scheinbar ahnungslosen Dritten an das Opfer übergeben wird. Die Strafbarkeit von A und B wird anhand verschiedener Delikte des Strafgesetzbuches geprüft.
Die S-Bahn-Fahrt
Im Fall 'Die S-Bahn-Fahrt' prüft eine Zwischenprüfungsklausur im Strafrecht die Strafbarkeit von A, B, O und P im Zusammenhang mit einer Körperverletzung, einem gefährlichen Messerstich und möglicher unterlassener Hilfeleistung während einer S-Bahn-Fahrt. Thematisiert werden insbesondere Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowie das Unterlassen nach § 323c StGB. Der Fall beleuchtet die Beteiligungsformen, Notwehr und das Verhalten von Zeugen/Pflichtigen.
* "Alkoholgenuss, ein Unfall und die Folgen
A fährt mit geringer Blutalkoholkonzentration, übersieht eine rote Ampel, verursacht einen Unfall mit Sachschaden und entfernt sich vom Unfallort, stellt sich jedoch später der Polizei. Zu prüfen ist eine Strafbarkeit nach Verkehrsstrafrechtstatbeständen sowie mögliche Maßnahmen seitens der Polizei, etwa die Sicherstellung des Führerscheins und die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.
Übungsfall: „Heaven“
Im Übungsfall 'Heaven' steht ein Sachverhalt zu einer möglicherweise strafbaren Tötungshandlung im Mittelpunkt. Es werden sowohl der klassische Tötungstatbestand als auch Fragen der Kausalität und objektiven Zurechnung thematisiert.
Übungsfall: „Eheglück und seine Folgen“
Im Übungsfall ‚Eheglück und seine Folgen‘ werden strafrechtliche Probleme rund um die Folgen einer Ehe näher betrachtet. Geprüft werden insbesondere Delikte gegen Leib und Leben sowie die dafür einschlägigen Grundsätze des Allgemeinen Teils.