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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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641 Klausuren
JA 2007Fortgeschrittene

* "Die vorgetäuschte Entführung

In der Klausur wird ein Verkehrsunfall mit Todesfolge, die anschließende Beseitigung der Leiche und das Vortäuschen einer Entführung thematisiert. Die Strafbarkeit des Täters bezüglich Mord/Mordversuch, der Beseitigung von Spuren und des Polizeiübergriffes (Folterandrohung) stehen im Fokus. Es geht zudem um die Verdeckungsabsicht, Doppelirrtum beim Mordversuch und strafprozessuale Aspekte der Aussageerpressung.

Peter Kasiske· JA 2007, 509· 120 Min
Mord, § 211 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBSchuld+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Ein Kleinkrimineller

Der Fall schildert eine Reihe von Straftaten, begangen durch Bernd Stenger, darunter Diebstahl von Gartenmöbeln, Widerstand gegen Maßnahmen von Amtsträgern, Beleidigung von Polizeibeamten, ein gescheitertes Betrugsmanöver mittels angeblichen Falschgeldgeschäfts sowie der Umgang mit Diebesgut eines Dritten. Gegenstand der Klausur ist die staatsanwaltliche Abschlussverfügung und die rechtliche Würdigung des Verhaltens des Beschuldigten.

Brunner· JA 2007, 439· 300 Min
Das materielle Gutachten/A-GutachtenDiebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Das Lächeln der Lisa

Die Klausur behandelt die gemeinsame Planung und Ausführung der Tötung eines Belastungszeugen durch verschiedene Beteiligte aus dem Umfeld des Opfers. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen nach der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme, insbesondere bei Unterlassen, sowie die Prüfung von Mordmerkmalen und Akzessorietätslockerungen. Die Strafbarkeit von F, B und L wird gutachterlich untersucht.

Prof. Dr. Nikolaus Bosch· JA 2007, 418· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

* "Irrsinniger Ausländerhass

Die Klausur behandelt Vorbereitungshandlung, Tatentschluss und unmittelbares Ansetzen bei vorzeitig ausgelöstem Kausalverlauf unbeendeter bzw. beendeter Versuch und Kausalabweichung, erfolgsqualifizierter Versuch mit Kausalabweichung und Rücktritt, Anstiftung und versuchte Anstiftung bei Kausalabweichung und Erfolgsqualifikation, Verbrechensverabredung; Mord, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Auskunft über Verbindungsdaten und Beschlagnahme mit Blick auf das Zeugnisverweigerungsrecht des Journalisten und auf selbst erarbeitetes Material (in Gemengelage mit dem Informantenschutz) bei Kollusionsverdacht.

Wolter· JA 2007, 354· 300 Min
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBFahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Die Fahrraddiebin

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der F, die sich ohne Erlaubnis ein Fahrrad aneignet und sich nach einem Unfall ihres Ehemanns zunächst weigert, ihm zu helfen. Im Zentrum stehen Fragen zum tatbestandsausschließenden Einverständnis, zu Irrtumsproblemen, zum Rücktritt sowie zum unmittelbaren Ansetzen beim Unterlassungsdelikt. Die Prüfung folgender Normen ist explizit ausgeschlossen: §§ 211, 221, 242–246 StGB.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Dr. Jan C. Schuhr· JA 2007, 349· 120 Min
Mord, § 211 StGBAussetzung, § 221 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Hafenlichter

Der Fall 'Hafenlichter' behandelt eine Reihe von Vermögensdelikten rund um einen Überfall auf einen Taxifahrer, Körperverletzung und den Diebstahl eines Handys. Zusätzlich thematisiert er das Regressverbot. Der Sachverhalt umfasst die Prüfung strafbaren Verhaltens verschiedener Beteiligter, insbesondere des Täters A und der Lebensgefährtin L.

Namavicius· JA 2007, 190
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der gewalttätige Schlafwandler

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Gewaltakten eines Schlafwandlers gegenüber einer Übernachtungsgästin unter besonderer Berücksichtigung des Handlungsbegriffs, der Möglichkeit von Unterlassungsdelikten (Garantenstellung), Notwehr durch das Opfer sowie eines etwaigen Verbotsirrtums. Die Konstellation stellt vor allem Fragen zur Schuldfähigkeit des Schlafwandlers, zur Rechtfertigung und zur Pflicht zur Hilfeleistung nach einem Angriff.

Dr. Johannes Kaspar· JA 2006, 855· 180 Min
RechtfertigungsgründeVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB
JA 2006Fortgeschrittene

Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung von Raub und räuberischer Erpressung mit Qualifikationen. Im Mittelpunkt steht das Vorgehen eines Geldeintreibers, der mit einer Waffe droht und eine Stereoanlage übernimmt, um die Zahlung einer Forderung aus einem Rauschgiftgeschäft durchzusetzen. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fortgeschrittenenklausur, die insbesondere die Qualifikationen der Straftatbestände im Bereich Raub und räuberischer Erpressung prüft.

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Der Zweck heiligt nicht die Mittel

Die Klausur behandelt einen Banküberfall, bei dem A, B und C als Mitglieder einer radikalen Gruppe gemeinschaftlich vorgehen. Thematisiert werden Raub, räuberische Erpressung, Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft. Zudem werden strafbare Handlungen im Zusammenhang mit dem Abhören privater Gespräche durch Polizeibeamte behandelt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A, B, C, T und R nach dem StGB.

Helmrich· JA 2006, 351· 300 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und TeilnahmeRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der nachlässige Brandstifter

Die Klausur behandelt die Prüfung von Brandstiftungsdelikten und den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen eines freiwilligen Rücktritts vom beendeten Versuch sowie die Frage der Zurechnung von sogenannten Retterschäden. Die Sachverhaltsschilderung fokussiert auf das Verhalten des Täters beim Versuch, ein Wohnhaus in Brand zu setzen und die daraus folgenden Rettungshandlungen mit tödlichem Ausgang.

Prof. Dr. Claus Kreß, Dr. Bettina Weißer· JA 2006, 115· 180 Min
Versuch und RücktrittBrandstiftung, § 306 StGB Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Ende einer Erpressung

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A nach einer Messerattacke auf den Erpresser X. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Mordmerkmalen, die Grenzen und sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts, sowie der Versuch und der Rücktritt vom Versuch bei vollendeter bzw. fehlgeschlagener Tötungshandlung.

Dreher· JA 2005, 789· 120 Min
Versuch und Rücktritt(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Familienbande

Die Klausur "Familienbande" behandelt einen Sachverhalt mit mehreren Tötungsdelikten sowie Körperverletzungs- und Hausfriedensbruchstaten im familiären Kontext. Zusätzlich sind prozessuale Fragen zur Durchführung der Hauptverhandlung und insbesondere zur Formulierung von Verfahrensrügen für eine Revisionsbegründung zu bearbeiten. Der Prüfungsfokus liegt auf den materiellen Tatbeständen der §§ 212, 211, 224, 227, 123 StGB sowie den einschlägigen Vorschriften der StPO.

Beck, Valerius· JA 2005, 728· 300 Min
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Auch guten Freunden traut man nicht

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein mittelbarer Täter einen Irrtum über die eigene Tatherrschaft begeht, und prüft außerdem Probleme rund um den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, Mordmerkmale sowie einen schweren Raub mit Todesfolge. Im Mittelpunkt steht das Geschehen um zwei Freunde, von denen einer einen tödlichen Vergiftungsplan über einen Dritten ausführt, der jedoch die Situation durchschaut und eigene Ziele verfolgt. Die Strafbarkeit von A und B nach dem StGB ist umfassend zu prüfen.

Leo Schapiro· JA 2005, 615· 180 Min
Schwerer Raub (§ 250 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die S-Bahn-Fahrt

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext einer gewalttätigen Auseinandersetzung während einer S-Bahn-Fahrt. Es geht um Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Unterlassen sowie die Pflicht zur Hilfeleistung. Die Tathandlungen und das Verhalten mehrerer Beteiligter werden auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft.

Dr. Klaus Ellbogen, Diana Stage· JA 2005, 353· 120 Min
UnterlassenVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

* "Alkoholgenuss, ein Unfall und die Folgen

Die Klausur behandelt den Fall eines Autofahrers, der nach Alkoholgenuss einen Unfall verursacht und anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt, sich aber später der Polizei stellt. Der Schwerpunkt liegt auf den strafrechtlichen Folgen nach dem StGB sowie den möglichen strafprozessualen Maßnahmen durch die Polizei.

Dr. Helmut Baier· JA 2005, 37· 60 Min
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBErmittlungsverfahren 3: Maßnahmen+5 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: „Heaven“

Im Übungsfall 'Heaven' steht ein Sachverhalt zu einer möglicherweise strafbaren Tötungshandlung im Mittelpunkt. Es werden sowohl der klassische Tötungstatbestand als auch Fragen der Kausalität und objektiven Zurechnung thematisiert.

Totschlag, § 212 StGBKausalitätObjektive Zurechnung+2 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: „Eheglück und seine Folgen“

Im Übungsfall ‚Eheglück und seine Folgen‘ werden strafrechtliche Probleme rund um die Folgen einer Ehe näher betrachtet. Geprüft werden insbesondere Delikte gegen Leib und Leben sowie die dafür einschlägigen Grundsätze des Allgemeinen Teils.

Totschlag, § 212 StGBSubjektiver Tatbestand+3 weitere
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