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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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641 Klausuren
ZjS 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Feuer im Polizeigewahrsam

Im Mittelpunkt des Falls steht A, ein Asylbewerber, der mit dem PKW seines Freundes B unter Alkoholeinfluss eine Ausfahrt unternimmt, obwohl er keine Fahrerlaubnis besitzt und gegen eine behördliche Aufenthaltsbeschränkung verstößt. Bei einer Polizeikontrolle wird A festgenommen, ihm wird auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen und er wird in eine Zelle verbracht. Dort kommt es zu einem Brand, bei dem A verstirbt, wobei Polizeibeamte P und K zuvor auf Schreie aus der Zelle nicht reagiert haben. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten, insbesondere hinsichtlich Tötungsdelikten, unterlassener Hilfeleistung, und etwaiger Amtsdelikte sowie die Verwertbarkeit der Blutprobe im Strafverfahren. Zusätzlich werden Regelungen aus dem Asylverfahrensgesetz zu Aufenthaltsbeschränkungen und entsprechenden Straftatbeständen relevant.

Tobias Singelnstein· ZJS 2012, 229
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Drei Freunde in der Mensa

Drei Freunde – Axel (A), Bruno (B) und Claus (C) – treffen sich regelmäßig in der Mensa einer Universität. C ist kein Student, will aber trotzdem zum günstigeren Studentenpreis essen und bittet A, für ihn mit dessen Uni-Karte zu bezahlen. Zudem nutzt B, der wissenschaftlicher Mitarbeiter ist, ebenfalls die Karte von A, um den Studentenpreis zu erhalten. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Frage, ob A, B und C sich durch ihr Verhalten strafbar gemacht haben, insbesondere im Hinblick auf den Betrug gemäß § 263 StGB. Thematisiert werden die Voraussetzungen des Betrugstatbestands, Täuschungshandlung und Dreiecksbetrug.

Andreas Raschke, mel., Julia Zirzlaff· ZJS 2012, 219
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Die Beerdigung des Dorfpfarrers

Die Klausur behandelt Tötungs- und Körperverletzungsdelikte im Kontext einer Verwechslung (error in persona) des Angestifteten sowie die Einordnung von Mordmerkmalen und die Problematik des § 28 StGB. Darüber hinaus werden die Strafbarkeit des Angestiftenden und des Täters sowie die Folgen einer Körperverletzung mit bleibendem Gesundheitsschaden thematisiert.

Dr. Janika Sievert, Roland Kalkofen· JA 2012, 107· 120 Min
Nötigung, § 240 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Selbstjustiz auf der Intensivstation

Die Tochter T fordert den behandelnden Arzt A nach einem schweren Unfall ihrer Mutter M, die im Koma liegt und künstlich beatmet wird, zur Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte auf. Nachdem A dies unter Berufung auf ärztliche Pflichten und mangelnde Übertragbarkeit der Patientenverfügung ablehnt, trennt T selbstständig den Beatmungsschlauch, woraufhin M verstirbt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Beurteilung dieses Vorgehens unter Einbeziehung der Patientenverfügung und der aktuellen Rechtsprechung zur passiven Sterbehilfe. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit der T nach dem StGB, einschließlich der Relevanz von §§ 212, 216 StGB und der Rolle des mutmaßlichen Patientenwillens.

RechtfertigungsgründeUnterlassenTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Raus aus den Schulden!

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter im Zusammenhang mit einer geplanten Tötung zur Erlangung eines Erbes. Bei der Umsetzung kommt es zunächst zu einer Verwechslung und schwerer Körperverletzung, die durch anonymes Eingreifen verhindert wird. Anschließend scheitert der Mordplan aufgrund von Reue und gezieltem Eingreifen, wobei eine Körperverletzung erfolgt.

Dr. Christian Brand, Oliver Kanzler· JA 2012, 37· 180 Min
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBTätige Reue, § 306e StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Ohne Rücksicht auf Verluste

Ein als Übungsklausur aufgebauter Fall behandelt den Überfall auf einen Werttransport mittels einer offensichtlichen Scheinwaffe und die anschließende Konfrontation zwischen Täter und Polizeibeamten. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Einordnung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und strafprozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Geständnissen nach Belehrungsmängeln.

Peter Kasiske· JURA 2012, 736
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Krankenschwester

In diesem strafrechtlichen Übungsfall geht es um die strafrechtliche Bewertung von Sterbehilfe durch eine Krankenschwester, die zugleich die Tochter der Betroffenen ist. Der Fall orientiert sich an der Rechtsprechung des BGH und thematisiert unterschiedliche Konstellationen der Sterbehilfe sowie klassische Aspekte des Allgemeinen Teils des Strafrechts.

Moritz Vormbaum· JURA 2012, 652
SterbehilfeRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
JURA 2012Anfänger:innen

Übungsklausur Anfänger StR Opfer der Faulheit

Die Klausur dient der Vorbereitung auf die Zwischenprüfung im Strafrecht und behandelt die Themen versuchter Diebstahl, versuchte Unterschlagung sowie den Versuch in mittelbarer Täterschaft. Studierende sollen die relevanten strafrechtlichen Probleme lösen.

Marcus Bergmann, Ottmar Rensch· JURA 2012, 553
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+1 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Scherben bringen nicht immer Glück

Im Rahmen der Übungsklausur wird die Strafbarkeit mehrerer Personen nach § 303 StGB (Sachbeschädigung) geprüft. Die Konstellationen drehen sich unter anderem um Putativnotstand, Erlaubnistatumstandsirrtum sowie die Beteiligungsformen und etwaige Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe.

Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+2 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Giro d

In dieser Examensklausur planen mehrere Täter, darunter Don Alfredo und Beppo Buittoni, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl, um Bargeld aus dem Tresor einer Villa zu erbeuten. Die Klausur thematisiert unter anderem den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, die Rolle neutraler Beihilfe, die Abgrenzung sukzessiver Beihilfe zur Begünstigung und den Anwendungsbereich von § 28 II StGB.

Martin Lotz, Dennis Reschke· JURA 2012, 481
Diebstahl (§ 242 StGB)Objektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Von ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen

Die Examensklausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen. Die Bearbeiter müssen insbesondere deliktische Probleme im Bereich Vermögensdelikte sowie allgemeiner Grundsätze des Strafrechts beurteilen.

Jens Bülte, Raymond Becker· JURA 2012, 319
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Zwei Remonstranten und kein Todesfall

T und K planen aus Rache wegen ihrer schlechten Klausurbewertung den Korrektor O zu töten. K steigt jedoch aus und arbeitet mit der Polizei zusammen, um T zu überführen. Beim Zugriff kann T zunächst entkommen und es kommt zu weiteren Geschehnissen um seine Flucht.

Paul Krell· JURA 2012, 150
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGB+3 weitere
JA 2011Anfänger:innen

Der Tod war schneller

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Fahrers T, nachdem dieser bei einem zuvor abgesprochenen illegalen Beschleunigungsrennen einen tödlichen Unfall verursacht hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Selbst- und Fremdgefährdung, insbesondere im Hinblick auf die Einwilligung in eine fahrlässige Tötung.

Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVersuch und RücktrittTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

* "Autos für Afrika

In dieser Klausur geht es darum, wie A und B durch einen gefälschten Abwrack-Nachweis sowohl die Umweltprämie erschleichen als auch eine Urkundenfälschung begehen. Im zweiten Teil wird die Wirksamkeit einer strafrechtlichen Verständigung im Rahmen der Hauptverhandlung und die Frage nach der Anfechtbarkeit des Urteils nach Rücknahme eines Rechtsmittels behandelt.

Prof. Dr. Christian Fahl· JA 2011, 836· 120 Min
Besonderer TeilAllgemeiner TeilBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Gasexplosion mit Folgen

Die Klausur behandelt bedingter Vorsatz, Abweichung vom Kausalverlauf, Mordmerkmale, Mittäterschaft ohne Tatbeitrag im Ausführungsstadium, antizipierter Rücktritt, Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträgern.

Prof. Dr. Tobias Singelnstein· JA 2011, 756· 240 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Ende eines Hundelebens

In dieser Strafrechtsklausur wird die Strafbarkeit des Jägers S im Zusammenhang mit dem Töten eines Hundes im Jagdrevier geprüft. Thematisiert werden insbesondere Rechtfertigungsgründe, Irrtümer über rechtfertigende Umstände, Schockschäden als Körperverletzung, sowie die Fahrlässigkeitsstrafbarkeit bei der Tötung des Tieres. Zusätzlich wird die Frage behandelt, ob das Recht am eigenen Bild als notwehrfähiges Rechtsgut anerkannt werden kann.

Michael Gaul, Clemens Haseloff, Daniel Zapf· JA 2011, 672· 180 Min
RechtfertigungsgründeKörperverletzung im Amt, § 340 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Inspiration durch Gewaltvideos?

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A, B und C nach einem gemeinsam begonnenen Angriff auf O, der unter anderem von Gewaltvideos inspiriert ist. Im Mittelpunkt stehen Körperverletzungs- und Tötungsdelikte einschließlich sukzessiver Mittäterschaft sowie Fragen der Anstiftung zu einem späteren versuchten Diebstahl. In einer Zusatzfrage werden die prozessualen Konsequenzen für das weitere Verfahren beleuchtet.

Prof. Dr. Uwe Murmann· JA 2011, 593· 300 Min
Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Zwei ungleiche Söhne

Die Klausur thematisiert eine von Suizidwunsch und Sterbehilfe geprägte Konstellation mit zwei Söhnen, von denen der eine dem Vater ein tödliches Gift injizieren soll, während der andere das Gift bereitstellt. Es sind klassische Probleme der Täterschaft, Teilnahme und Rechtfertigungsgründe ebenso zu würdigen wie Fragen betreffend Fahrlässigkeit und Körperverletzung mit Todesfolge. Zusätzlich geht es um einen Ärztefall mit einer fehlerhaften Operation am falschen Knie.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Der Nürnberger Zahngold-Fall

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung der Entnahme von Zahngold nach der Feuerbestattung durch Mitarbeiter eines städtischen Krematoriums. Thematisiert werden insbesondere die Qualifikation als Diebstahl, die Problematik von Körperteilen als mögliche Tatobjekte, die Abgrenzung von Wahndelikt und untauglichem Versuch, die Störung der Totenruhe sowie Fragen des Verwahrungsbruchs.

Dr. Tobias Rudolph· JA 2011, 346· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der geheime Safe

Harald Hartmann verschafft sich heimlich Zutritt zur Villa von Oswald Ohm, um wertvolle Juwelen aus einem versteckten Safe zu erlangen. Um den Besitz an den Juwelen zu erlangen, bedroht H den überraschten O mit einer Pistole und zwingt ihn, den Safe zu öffnen. O erleidet dabei einen tödlichen Herzinfarkt, ehe H die Juwelen an sich nehmen kann. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung des Verhaltens von H, insbesondere im Hinblick auf Raub, versuchten Raub, Hausfriedensbruch und Tötungsdelikte gemäß §§ 249 ff. StGB.

Georg Steinberg, Fabian Stam· ZJS 2011, 539
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Party bei den Jacks

Bei einer Party in einer Münchner Penthouse-Wohnung eskaliert ein Streit zwischen mehreren Gästen, der zu einer Schlägerei führt. Im Verlauf der Auseinandersetzung werden wertvolle Gegenstände beschädigt, ein Stuhl wird aus dem Fenster geworfen und verursacht den Tod eines Passanten. Zudem kommt es zu einem weiteren tödlichen Unfall, nachdem ein Beteiligter aus Panik vom Balkon stürzt. Im Mittelpunkt des Falles stehen strafrechtliche Fragen zur Körperverletzung, zur Beteiligung an einer Schlägerei sowie zu Zurechnungsproblemen im Allgemeinen Teil des StGB. Zu prüfen ist, ob und inwiefern A, B, C und S sich nach §§ 223–231 StGB strafbar gemacht haben.

Täterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der verwirrte Vater

Im Mittelpunkt des Falles steht das strafrechtliche Verhalten des M, der seinen geistig verwirrten Schwiegervater V absichtlich in einem Zimmer einschließt, wobei er dessen mögliche lebensgefährliche Flucht in Kauf nimmt, sowie das Verhalten der F, die die Situation kennt und billigt. Es kommt im weiteren Verlauf zur Verletzung und letztlich zum Tod des V nach einem Unfall während des Krankentransports. Zentral ist die Frage, ob und inwieweit M und F nach dem StGB strafbar sind. Die Schwerpunkte liegen bei der objektiven Zurechnung, dem Rücktritt vom Versuch, der Beurteilung erfolgsqualifizierter Delikte sowie bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten.

Holm Putzke· ZJS 2011, 522
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

* "Tödliches Liebesspiel

Die Examensklausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einer einverständlichen Fremdgefährdung bei gefährlichen Sexualpraktiken, insbesondere Sittenwidrigkeit gemäß § 228 StGB, Risikoeinwilligung und deren Grenzen, sowie das Geschehen rund um die tödliche Folge. Zusätzlich werden prozessuale Fragen zur Verwertung von Aussagen aufgrund (qualifizierter) Belehrungen thematisiert.

Prof. Dr. Claus Kreß, Peter Mülfarth, Mülfaerth· JA 2011, 268· 300 Min
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der rachsüchtige Waffenfreund

T möchte sich an seiner Ex-Freundin O rächen und plant verschiedene Aktionen, die ihr Leben erschweren sollen. Nachdem diese Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt bringen, entscheidet er sich, einen schwerwiegenden Angriff auf O mit einer Handgranate durchzuführen. Der Fall kreist um Fragen des Tötungsversuchs, insbesondere unter Einsatz eines Kriegsgeräts, sowie um die Voraussetzungen und Prüfung von Mordmerkmalen wie Heimtücke. Die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens von T steht im Mittelpunkt, wobei auch Aspekte wie vorheriges Stalking und versuchtes Delikt relevant werden.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
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