Klausuren
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Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Der Traum vom Haus am See
Im Mittelpunkt der Klausur stehen das Abgrenzungsproblem der materiell-rechtlichen und grundbuchrechtlichen Formbedürftigkeit sowie das Erfordernis der Zustimmung gemäß § 1365 I, II BGB, insbesondere im Zusammenhang mit belastenden Rechtsgeschäften und Konvaleszenz nach dem Tod gemäß § 873 II BGB. Daneben wird das Innenverhältnis verschiedenartiger Sicherungsgeber umfassend behandelt, wobei die gegenseitigen Verpflichtungen und Ausgleichsansprüche im Fokus stehen. Wesentliche Bedeutung kommt zudem der Analogie zur Sicherung des Regressanspruchs zu, auch wenn kein akzessorisches Sicherungsrecht vorliegt. Die Klausur prüft damit zentrale Aspekte der dinglichen Sicherheiten und deren Auswirkungen auf die Vertragsparteien.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Chatbots auf Shoppingtour
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Fragestellungen rund um den Einsatz von Chatbots beim Online-Shopping. Im Mittelpunkt stehen das Zustandekommen von Verträgen durch digitale Kommunikation sowie vertiefte prüfungsrelevante Aspekte zur Stellvertretung und Verwendung von AGB. Die Fallgestaltung greift zudem aktuelle Änderungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte auf.
Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Aktienrecht – Vertrauen mit Nebenwirkungen
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Aktienrechts mit Schwerpunkt auf den Vertrauensgrundsatz und dessen Nebenwirkungen. Relevante Regelungen zur Aktiengesellschaft werden praxisnah geprüft. Die Aufgaben zielen auf eine vertiefte Anwendung gesellschaftsrechtlicher Grundsätze im Schwerpunktbereich.
Liebestolle Hürden beim Hausverkauf
In dieser zivilrechtlichen Übungsklausur wird geprüft, ob ein Ehemann nach Veräußerung des im gemeinsamen Eigentum stehenden Hauses durch seine Frau, die das Haus geerbt hatte, Rückgängigmachung der Grundbucheintragung verlangen kann. Es geht um Fragen familienrechtlicher Verfügungsbeschränkungen beim Hausverkauf im Rahmen der Zugewinngemeinschaft sowie um mögliche Ansprüche beim Scheitern des Verkaufs und die Auswirkungen, wenn das Grundstück das nahezu gesamte Vermögen darstellt.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Allgemeines Schuldrecht – Saubere Sache?
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Haftungsausschluss in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die verschiedenen Arten des Schadensrechts, insbesondere die Ersatzfähigkeit psychisch vermittelter Schäden sowie das Mitverschulden. Zudem ist das exakte Herauserarbeiten der bestehenden Pflichten eines Erfüllungsgehilfen besonders wichtig. Kandidat:innen müssen sich mit der Vertragsgestaltung und den möglichen Ausschlussklauseln auseinandersetzen und die Voraussetzungen sowie Folgen von Schadensersatzansprüchen analysieren. Ein weiterer Fokus liegt auf der rechtlichen Zuordnung und Prüfung der Pflichten im Schuldverhältnis.
Anfängerhausarbeit: Energiewende im Privathaushalt
Die Anfängerhausarbeit behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Energiewende im Privathaushalt. Im Mittelpunkt stehen dabei vertragliche und haftungsrechtliche Aspekte rund um die Installation von erneuerbarer Energietechnik. Besonderes Augenmerk gilt dem Verhältnis zwischen den beteiligten Parteien und der Anwendung zentraler schuld- und kaufrechtlicher Vorschriften.
Anfängerklausur Immobiliarsachenrecht: Immobilieninvestment richtig gemacht – oder doch nicht?
Im Rahmen eines Einstiegsfalls zum Immobiliarsachenrecht wird ein typischer Sachverhalt rund um ein Immobilieninvestment dargestellt. Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Erwerbs und der Belastung von Grundstücken und dient zur Prüfung des Grundverständnisses in diesem wichtigen Teilgebiet.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erben im Fokus
Die Klausur behandelt erbrechtliche Fragestellungen rund um die gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge. Schwerpunktmäßig werden die Rechte und Pflichten von Erben untersucht. Weitere Aspekte des Erbrechts wie der Ausschluss von der Erbfolge oder Vermächtnisse können am Rand thematisiert werden.
„Der Fasan im Exam´“
Die Klausur behandelt schuldrechtliche und deliktsrechtliche Fragestellungen anhand eines typischen Examenssachverhalts. Schwerpunkte liegen auf Ansprüchen aus dem Schuldverhältnis, insbesondere aus dem Kaufrecht sowie möglichen deliktsrechtlichen Ansprüchen. Ziel ist die Erörterung von Anspruchsgrundlagen und des Zusammenspiels von Vertrag und Delikt.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schadenskategorien beim vorzeitigen Deckungsgeschäft und mangelbedingten Nutzungsausfallschaden
Die Klausur behandelt die verschiedenen Schadenskategorien beim vorzeitigen Deckungsgeschäft sowie den mangelbedingten Nutzungsausfallschaden im Kaufrecht. Schwerpunkte liegen auf der Anspruchsgrundlage des Schadensersatzes und der Abgrenzung ersatzfähiger Schadenspositionen. Sie richtet sich an fortgeschrittene Studierende mit Grundkenntnissen im allgemeinen Schuld- und Kaufrecht.
Was an einer Tankstelle alles passieren kann
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des allgemeinen Schuld- und Vertragsrechts am Beispiel eines 16-jährigen, der versehentlich den falschen Kraftstoff tankt und die Zahlung verweigert. Zu prüfen sind insbesondere Geschäftsfähigkeit, Irrtum, Anfechtung sowie das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Kaufvertrags über Benzin. Die Rolle der Eltern und die Anforderungen an die Einwilligung bei minderjährigen Vertragsschlüssen stehen ebenso im Fokus.
Anfängerklausur Mobiliarsachenrecht: Wer sitzt hier am längeren Hebel?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage nach dem Eigentum an einer hochwertigen Kaffeemaschine, die einer Studentin (E) gehört und von ihrem Kommilitonen (V) zunächst durch Drohung ausgeliehen wurde. V verkauft die Maschine während Es Abwesenheit an seinen Cousin (K), der nichts von Es Eigentum weiß, jedoch eine Ratenzahlung vereinbart. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Wirksamkeit von Besitz- und Eigentumsübertragungen, dem gutgläubigen Erwerb nach § 932 BGB sowie den Auswirkungen eines Eigentumsvorbehalts beim Kauf unter Ratenzahlung. Zudem wird problematisiert, ob E von K Herausgabe der Kaffeemaschine nach § 985 BGB verlangen kann, falls die letzte Kaufpreisrate nicht bezahlt wird.
Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Kostspielige Verzögerung
In dieser Assessorexamensklausur werden die zivilrechtlichen Folgen einer verzögerten Leistung analysiert. Die Bearbeiter:innen müssen insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Verzugs nach §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB prüfen und anwenden. Die Klausur bietet einen typischen Examensfall zu Leistungsstörungen im Schuldrecht.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schenkung, Auftragsrecht, Verzinsung, Verjährung – Beerdigung auf Widerruf
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte einer Schenkung sowie das Auftragsrecht im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Beerdigung auf Widerruf. Weitere Schwerpunkte sind die Verzinsung und die Verjährung von Ansprüchen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Fortgeschrittene und setzt das Verständnis für Schuldrecht und spezielle vertragliche Schuldverhältnisse voraus.
„Verkleinertes Hochzeitsfest“
F und M schließen mit V einen Vertrag über die Nutzung eines Festsaals für ihre Hochzeit. Wegen Bauverzögerungen kann V den Saal nicht rechtzeitig bereitstellen, sodass F und M auf einen kleineren Saal und weniger Gäste ausweichen müssen. Sie verlangen Ersatz ihrer Aufwendungen und entgangener Geschenke; zudem stellt sich eine Rückgrifffrage zwischen V und dem Bauunternehmer U.
Harry Otter und das verschollene Diadem
Im Fall begehrt Harry Otter von Frau Wiesel die Herausgabe eines ihm als Erbe zugefallenen Diadems, das diese auf Grundlage eines Leihvertrags anlässlich ihrer Hochzeit erhalten hatte. Nach Verlust des Diadems verlangt Otter wahlweise Herausgabe oder, falls dies unmöglich ist, Schadensersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Die Falllösung erfordert insbesondere die Prüfung von Herausgabe- und Schadensersatzansprüchen bei Unmöglichkeit der Rückgabe.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bau auf zwangsversteigertem Grundstück
Die Klausur befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik eines Bauvorhabens auf einem zwangsversteigerten Grundstück. Schwerpunktmäßig sind der Erwerb des Eigentums an Grundstücken sowie Folgeprobleme beim Eingriff Dritter unter wechselnden Eigentumsverhältnissen und die Zuordnung von Ansprüchen zu prüfen. Thematisiert werden insbesondere dogmatische Fragen aus dem Sachenrecht und Berührungspunkte zum Bereicherungsrecht.
Anfängerhausarbeit – Zivilrecht: BGB AT und Schuldrecht AT – Zugang über WhatsApp und Inzahlungnahme
Die Hausarbeit behandelt den Zugang von Willenserklärungen über elektronische Kommunikationswege wie WhatsApp sowie die rechtlichen Besonderheiten der Inzahlungnahme im Rahmen eines Kaufvertrags. Es werden zentrale Probleme des BGB AT und Schuldrecht AT im Zusammenhang mit modernen Kommunikationsmitteln und Vertragsschluss analysiert. Teilweise berührt die Arbeit allgemeine Fragen zur Abgabe, Zugang und zur Auslegung von Willenserklärungen.
Schlüsselloser Sportwagen
Der Fall behandelt komplexe zivilrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb und Besitz eines schlüssellosen Sportwagens. Neben sachenrechtlichen Aspekten wie dem rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb und gutgläubigen Erwerb sowie dem Herausgabeanspruch werden Leistungsstörungsrecht, Schadensersatzansprüche und das Vermieterpfandrecht angesprochen. Zusätzlich ist das Verhältnis von Schenkungsversprechen und tatsächlicher Übergabe zu prüfen.
Wenn Verträge scheitern – Bürgen, Räumen, Ersetzen
Die Klausur behandelt drei unabhängige Sachverhalte zu wichtigen Themen des Schuldrechts und Mietrechts. Geprüft werden die Anspruchsgrundlagen aus Bürgschaft, mietrechtliche Räumung und Sekundärrechte bei der Störung der Geschäftsgrundlage nach Nutzungsuntersagung eines Gewerberaummietvertrages. Die Lösung ist jeweils als umfassendes Gutachten zu verfassen, wobei ausschließlich vertragliche Ansprüche zu prüfen sind.
Fleisch oder Nicht-Fleisch – Das ist hier die Frage!
Beyza fordert von der Restaurantbetreiberin Uljana die Rückzahlung eines Teils des gezahlten Rechnungsbetrags sowie die irrtümlich zu viel entrichteten 15 € Trinkgeld, nachdem sie und ihr Freund im Lokal Speisen erhielten, die nicht wie erwartet waren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob für ein als 'Wiener Schnitzel' angebotenes veganes Gericht und einen ersatzweise angenommenen Salatteller der jeweilige Preis verlangt werden darf. Gegenstand der Prüfung sind zivilrechtliche Ansprüche aus dem BGB im Zusammenhang mit Leistungsstörungen beim Kaufvertrag sowie das Bereicherungsrecht im Hinblick auf das versehentlich gezahlte Trinkgeld. Es gilt zu klären, ob und in welchem Umfang Rückzahlungsansprüche bestehen.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Baustahl, Bestechung, Bankrott – Ein Fall zur Rückabwicklung im Bereicherungsrecht –
Die A AG ließ durch ihren Prokuristen P ein neues Lagerhaus errichten, wobei sich dieser gegen Bestechung für das teurere Angebot des Unternehmers Y entschied. Nach Offenlegung der Bestechungszahlung verweigert A die Zahlung an Y. Y gerät daraufhin in Insolvenz, und der Insolvenzverwalter I prüft Ansprüche gegen A sowie Rückforderungsmöglichkeiten gegenüber P wegen der Bestechung. Gleichzeitig stellt sich für den Stahlhändler S die Frage, ob er nach Ys Insolvenz Zahlungs- oder Herausgabeansprüche gegen A hat, nachdem der Baustahl auf deren Baustelle geliefert und verbaut wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit des Bauvertrags, bereicherungsrechtliche Rückabwicklungen und Ansprüche aus Eigentumsvorbehalt sowie Insolvenzrecht.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Das Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf
Die Klausur setzt sich mit dem gesetzlichen Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf auseinander. Prüfungsrelevant sind Fragen rund um den Kaufvertrag, Wirksamkeit und Formzwang sowie etwaige Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB. Dabei werden auch Konsequenzen für die Eigentumsübertragung betrachtet.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Anfechtung und Sachenrecht – Das Marmor-Malheur
Die Klausur behandelt anspruchsübergreifend zentrale Probleme der Anfechtung nach BGB sowie des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs im Sachenrecht, insbesondere das sogenannte Abstraktionsprinzip. Anhand eines Sachverhalts um ein 'Marmor-Malheur' werden nicht nur die Voraussetzungen und Folgen einer Willenserklärungsanfechtung, sondern auch die Auswirkungen auf die sachenrechtliche Zuordnung und Rückabwicklung geprüft.