Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Motivation ist alles
V kauft bei U ein Fitnessgerät mit zugehöriger App, die Trainingsdaten auswerten soll. Nach Aushändigung des Geräts erhält V den Zugangscode für die App trotz Aufforderung nicht. V will daraufhin vom gesamten Vertrag zurücktreten und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises. U verweist auf eine mangelfreie Geräteübergabe und akzeptiert lediglich eine Teilerstattung für die App, zudem fordert er Wertersatz für die erfolgte Nutzung. Der Fall thematisiert vertragsrechtliche Ansprüche bei Verträgen über digitale Produkte, die Rückabwicklung mit Wertersatz sowie die Anwendbarkeit des neuen digitalen Vertragsrechts (§§ 327 ff. BGB).
Fortgeschrittenenklausur: Kleines Missgeschick – langer Streit
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die 87-jährige, an Demenz erkrankte Ernestine (E) nach einer Wohnungsöffnung durch die Dietrich GmbH Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten 319,48 € hat. Auslöser ist, dass E ihre Wohnung versehentlich aussperrte, einen Schlüsseldienst beauftragte und anschließend die Rechnung beglich, nachdem ihr Sohn und Betreuer Gustav (G) zunächst die Zahlung kritisierte. Zentral sind die Wirksamkeit des von E abgeschlossenen Vertrags trotz angeordnetem Einwilligungsvorbehalt und Demenz, sowie bereicherungsrechtliche und geschäftsführungsrechtliche Aspekte (insb. §§ 812 ff., 677 ff. BGB). Zudem ist die Frage zu klären, welche Ansprüche nach Zahlung und unter Berücksichtigung einer möglichen Verjährung bestehen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sonderwissen und Sondertilgung - Bad Bank
In der Klausur wird schwerpunktmäßig das zivilrechtliche Thema der vorvertraglichen Aufklärungspflichten von Banken beim Erwerb von Wohneigentum behandelt, insbesondere mit Blick auf eine sittenwidrige Überteuerung, Interessenabwägung und die Rolle von Innenprovisionen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor allem die Abgrenzung zwischen Preisnebenabrede und Entgeltklauseln. Zudem wird die Möglichkeit einer Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen thematisiert. Die Klausur bietet damit einen umfassenden Einblick in zentrale Problemfelder rund um Bankgeschäfte und Vertragsrecht im Zusammenhang mit Immobilienerwerb.
Hausarbeit: Vereinsleben in pandemischen Zeiten
Beim Fall geht es um einen Fußballverein, der seine jährliche Mitgliederversammlung pandemiebedingt 2021 ausschließlich online durchführt. Der Vorstand beschließt eine Satzungsänderung zur Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, die von der Mehrheit der Mitglieder angenommen wird. Mehrere Mitglieder beanstanden das Verfahren, insbesondere wegen fehlender Internetzugänge, technischer Probleme, eingeschränkter Fragerechte und der unterbliebenen Hybridveranstaltung. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist die Wirksamkeit des Beschlusses über die Satzungsänderung unter Berücksichtigung vereinsrechtlicher sowie formeller Anforderungen an Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen.
Anfängerklausur BGB AT: Die Anfechtung – Ein Drama in drei Akten
Im Mittelpunkt des Falls steht der Schlagersänger M, der versehentlich ein Hochpreisfahrzeug beim Autoverleiher A online bestellt, obwohl er eigentlich ein günstigeres Modell mieten wollte. Nach dem Feststellen des Irrtums beauftragt M die minderjährige L, für ihn die Anfechtung zu erklären, was jedoch aufgrund fehlerhafter Zustellung und Kommunikationsproblemen nicht direkt zum gewünschten Erfolg führt. Im weiteren Verlauf wendet sich sowohl L als auch M selbst auf unterschiedlichen Wegen an A, der jedoch auf Erfüllung des Mietvertrags besteht. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur wirksamen Anfechtung einer Willenserklärung, zur Möglichkeit der Vertretung durch Minderjährige, zum Zugang von Willenserklärungen und zur Entstehung und Wirksamkeit eines Mietvertrags nach den §§ 145 ff., 119 ff. BGB.
Skandal um Eastworld
Die Klausur behandelt die Ansprüche einer Nutzerin eines Online-Games gegenüber dem Anbieter auf Herausgabe und Unterlassung der Nutzung ihrer personenbezogenen Spielinhalte und Spielfortschritte nach technischen Problemen. Die Auseinandersetzung erfolgt vorrangig auf Grundlage des BGB, insbesondere zu neuen Vorschriften zu digitalen Produkten und vertraglichen Leistungsstörungen.
Urkundenprozess – Immer wieder Ärger mit dem Facility Management!
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Urkundenprozess im Zusammenhang mit einem Facility-Management-Vertrag. Schwerpunkte sind die Wirksamkeit und Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fälligkeit und Erlöschenstatbestände sowie die spezifischen prozessualen Voraussetzungen des Urkundenprozesses.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Anwaltsklausur Arbeitsrecht - Kündigungsschutz, AGB-Kontrolle und (Teil-)Betriebsübergang
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die rechtlichen Voraussetzungen und Argumentationslinien bei einer personenbedingten Kündigung wegen Alkoholismus, einschließlich der abgestuften Darlegungslast und der Interessenabwägung. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Auslegung und Kontrolle arbeitsvertraglicher Klauseln, insbesondere hinsichtlich Bindungsklauseln für Sonderzahlungen und deren Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch. Zudem wird die Rolle der gewillkürten Prozessstandschaft im Zusammenhang mit Widerklagen vertieft behandelt.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht - Start-up-Gründung mit Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und den damit verbundenen Schwierigkeiten, insbesondere im Kontext eines Start-ups. Zentrale Aspekte sind die Fortsetzung der Gesellschaft trotz Kündigung eines Gesellschafters sowie die konkludente Formvereinbarung, die Vertretung der GbR und eine ergänzende Vertragsauslegung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Ferner werden die Besonderheiten der Außen-GbR im Hinblick auf eine Analogie zu § 123 II HGB thematisiert. Darüber hinaus werden komplexe gesellschaftsrechtliche Fragestellungen wie die Vertretung und Vertragsgestaltung beleuchtet.
Schwerpunktklausur: Ein schockierender Abend
In dem Fall verlangt S von A und K Ersatz der Heilbehandlungskosten sowie eine Entschädigung wegen eines erlittenen immateriellen Schadens, nachdem er infolge einer von beiden gemeinsam verursachten Verletzung an seinem Freund E eine psychische Schockreaktion und weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hat. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit A und K als Gesamtschuldner für die aufgeworfenen Schäden haften. Schwerpunkte bilden das Deliktsrecht, insbesondere die Zurechnung bei mehreren potentiell Verantwortlichen (§ 830 Abs. 1 S. 2 BGB), sowie die Voraussetzungen eines Schockschadens als immaterieller Schaden im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB. Zudem werden die Abgrenzung von Körper- und Gesundheitsverletzung sowie die Anwendung der BGH-Rechtsprechung zu psychischen Schockschäden thematisiert.
Ärztliche Nothilfe
Im Sachverhalt lenkt der suizidwillige Igor absichtlich sein Fahrzeug in den Gegenverkehr, wodurch die Ärztin Anneliese ausweichen muss und einen Fahrzeugschaden erleidet. Nach dem Unfall rettet Anneliese Igor gegen dessen erklärten Willen das Leben. Sie verlangt von Igor Ersatz für den Fahrzeugschaden, das bei der Rettung beschädigte Poloshirt sowie eine Vergütung für die ärztliche Ersthilfe. Die Klausur thematisiert Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und deliktische bzw. vertragliche Ersatzansprüche.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Enttäuschte Erwartungen beim Vergleich und beim Grundstückskauf
Die Klausur beschäftigt sich im Schwerpunkt mit der Beweiswürdigung hinsichtlich einer Informationspflicht unter Einbeziehung von Zeugen und Sachverständigen, dem Prüfungspunkt der Statthaftigkeit einer Titelgegenklage sowie der Bestimmung der Wechselbezüglichkeit und Bestimmtheit eines Vergleichs im Rahmen einer Räumungsverpflichtung. Weitere zentrale Aspekte betreffen die Auslegung des Vergleichs mit Blick auf die Vollstreckbarkeit und die Subsidiarität einer Feststellungsklage sowie den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Klage und Widerklage. Insgesamt werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen zu Vergleichsverhandlungen und Grundstückskauf sowie zur damit verbundenen Anspruchsdurchsetzung erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die sorgfältige Analyse von Beweisfragen und die präzise Argumentation prozessualer Abläufe.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Kaufrecht nach Umsetzung der Warenkauf-RL und der Digitale-Inhalte-RL
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Kaufrecht nach Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie sowie der Digitale-Inhalte-Richtlinie. Im Mittelpunkt steht zunächst die Frage zum Gegenstand des Nacherfüllungsanspruchs, insbesondere die konkrete Ausgestaltung einer Gattungsschuld sowie das Verhältnis zwischen Nachlieferung und Nachbesserung einschließlich der Prüfung der Unverhältnismäßigkeit. Weiter wird der hypothetische Gefahrübergang und die damit verbundene Beweislastumkehr sowie der objektive Verbraucherbegriff beleuchtet. Abschließend liegt ein Fokus auf der Abgrenzung zwischen § 280 und § 281 BGB, insbesondere im Kontext des Fristsetzungserfordernisses nach Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie und dem vermuteten Vertretenmüssen bei Schadensersatzansprüchen.
*"Lang, lang ist's her
Die Klausur behandelt zwei Schwerpunkte im Zwangsvollstreckungsrecht: Im ersten Fall geht es um die Vollstreckungsabwehrklage, Präklusionsfragen beim Widerrufsrecht eines Verbrauchers sowie die Berechtigung von Vollstreckungseinwendungen. Im zweiten Fall steht die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Verwertung einer schuldnerfremden Sache (verlängerte Drittwiderspruchsklage) im Zentrum, insbesondere im Kontext von Verjährung und Abtretung des erzielten Erlöses.
Energiewende
Die Klausur behandelt nachbarrechtliche und sachenrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Energiewende. Teil 1 prüft Schadensersatzansprüche nach einem durch Wärmedämmungsarbeiten verursachten Hausbrand, Teil 2 thematisiert Einwirkungen durch Solarpark und Windkraftanlage und die Frage nach Beseitigungsansprüchen, und Teil 3 betrifft die Zwangsvollstreckung in Grundstücke bei Vorhandensein von Windkraftanlagen. Es werden sowohl deliktsrechtliche als auch sachenrechtliche Anspruchsgrundlagen geprüft.
Überraschender Weihnachtsbesuch
Examensklausur im Zivilrecht mit arbeitsrechtlichem Bezug, bzgl. einer Reinigungskraft und deren Arbeitsverhältnis mit einer GbR. Thematisiert werden Kündigungsvoraussetzungen, Vertretung bei der GbR, Schriftform, außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB, Vorrang der Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Verbraucherwiderruf, Anfechtung und das Gebot fairen Verhandelns sowie Schadenersatz.
Nerds auf juristischen Abwegen
In dieser Anfängerklausur aus dem allgemeinen Teil des BGB steht das Anfechtungsrecht im Vordergrund. Die Studierenden sollen typische Probleme rund um die Anfechtung von Willenserklärungen, Tragweite und Grenzen von Vertretung sowie Besonderheiten fremdsprachiger Willenserklärungen anhand eines Sachverhalts mit mehreren Beteiligten erkennen und lösen. Klausurrelevant sind zudem das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie die Thematik der Bestätigung des Rechtsgeschäfts.
Immer auf dem neuesten Stand?
Die Examensklausur behandelt das Gewährleistungsrecht für Verträge über digitale Produkte nach §§ 327 ff. BGB. Im Mittelpunkt stehen die Aktualisierungspflichten des Softwareherstellers, das Verhältnis zum kaufrechtlichen Gewährleistungsregime und die Abgrenzung zu anderen Rechtsfiguren. Der Sachverhalt thematisiert die Fragen nach der Pflicht zur Anpassung einer gekauften Software bei technischen Veränderungen und etwaige Rechtsfolgen.
Kein Gold in Eldorado
Die Klausur behandelt handelsrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Haftungskontinuität bei Geschäftsübergang, Registerpublizität, das kaufmännische Bestätigungsschreiben und die Rügeobliegenheit im Zusammenhang mit einem Fahrradladen. Der Sachverhalt bietet verschiedene Konstellationen rund um Prokura, Handelsregistereintragung und einen Unternehmenskauf.
Angriff der Mähroboter!
In der ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Kaufrecht ('Angriff der Mähroboter!') erwerben Sachverhalt und Aufgabenstellung einen Schwerpunkt auf die Neuerungen des Kaufrechts durch die Warenkaufrichtlinie und die Richtlinie über digitale Inhalte. Es geht speziell um den Kauf eines Mähroboters mit digitalen Elementen, Gewährleistungsfragen, vertragliche Pflichten sowie Aktualisierungspflichten, Rücktritt und Verjährung. Der Fall prüft die Abgrenzung von Sach- und Softwaremängeln und die Rechtsbeziehung zwischen Käufer, Verkäufer und Hersteller.
Bauer sucht Finanzierung
Die Examensklausur behandelt sachenrechtliche Probleme im Kontext eines landwirtschaftlichen Betriebs. Thematisiert werden Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Haftungsverbund der Hypothek und prozessrechtliche Fragen wie die Drittwiderspruchsklage. Schwerpunkt ist die Zulässigkeit und Begründetheit von Rechtsbehelfen gegen Zwangsvollstreckung sowie mögliche Maßnahmen zur Eigentumssicherung.
Eyjafjallajökull macht Ärger
Die Klausur behandelt einen Pauschalreisevertrag über eine Karibikkreuzfahrt und die Anspruchsgrundlage für Stornokosten nach Rücktritt des Reisenden aufgrund einer Aschewolke, welche die Anreise unmöglich macht. Es wird insbesondere das Zusammenspiel von Reisevertragsrecht (§§ 651a ff. BGB), allgemeinem und besonderem Leistungsstörungsrecht sowie der Wegfall der Geschäftsgrundlage untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Einordnung unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände und der entsprechenden Anspruchsprüfung.
Alles dicht – wer muss da noch zahlen?
In der Examensklausur wird geprüft, ob und in welchem Umfang ein Einzelhändler während coronabedingter Betriebsschließungen zur Zahlung der Miete verpflichtet bleibt. Thematisiert werden mietrechtliche Gewährleistungsrechte, Unmöglichkeit, die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB sowie Prozessfragen wie die Hilfsaufrechnung und die Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten. Die Klausur orientiert sich an aktuellen Rechtsprechungen des BGH zur Pandemie und Vertragsstörungen.
Von Nutzern und Nießern
Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit thematisiert die Haftung des rechtsgrundlosen Besitzers im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis mit Bezug auf das Herausgabeverlangen und Nutzungsersatz. Zudem werden die Kollision dinglicher und schuldrechtlicher Ansprüche sowie bereicherungsrechtliche Fragen behandelt. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf Grundsatzproblemen an der Schnittstelle von Mietrecht und Nießbrauchsrecht.