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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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651 Klausuren
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Geldsorgen

In dem Examensfall wird das strafrechtliche Verhalten des A geprüft, der einen Bankkunden nach Eingabe von Karte und PIN am Geldautomaten überrascht, um dessen Geld abzuheben, anschließend vor der Polizei flüchtet und dabei grob verkehrswidrig fährt. Während der Flucht touchiert er ein parkendes Auto und entfernt sich vom Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Im weiteren Verlauf plant er zusammen mit B weitere Vermögensdelikte. Die Klausur erfasst typische Eigentums-, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikte sowie eine prozessuale Zusatzfrage zur Zeugenvernehmung.

Maximilian Lenk· JURA 2021, 1113
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Der Bandenbegriff

Im Mittelpunkt dieser Übungsklausur steht der Bandenbegriff und die Frage der Mindestanzahl an Mitgliedern für eine Bande. Am Beispiel eines Autodiebstahls, der von zwei Tatbeteiligten begangen wurde, wird diskutiert, inwieweit das Erfordernis eines dritten Mitglieds für die Annahme eines Bandendiebstahls notwendig ist.

Nikolaus Bosch· JURA 2021, 879
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Täterschaft und Teilnahme
JURA 2021Anfänger:innen

Folgenschwere Vorurteile

In diesem Sachverhalt aus einer Anfängerhausarbeit im Strafrecht steht die Prüfung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen nach einer am Straßenverkehr und durch Vorurteile geprägten Gefahrensituation im Fokus. Es werden verschiedene Delikte aus dem Besonderen Teil, insbesondere Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, aber auch eine Sachbeschädigung und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr thematisiert. Der Fall eignet sich besonders für die Einordnung und systematische Prüfung strafrechtlicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Tonio Walter, Patrick Michler· JURA 2021, 844
RechtfertigungsgründeSchuldTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

StR-Fortgeschrittenenhausarbeit zu Eigentums- und Vermögensdelikten

In diesem strafrechtlichen Übungsfall entwendet der Täter T im finanziellen Notstand Pfandflaschen sowie weggeworfene Äpfel aus einem Supermarkt-Innenhof, um durch die Einlösung des Pfandes Geld zu erhalten. Anschließend begeht T einen räuberischen Überfall auf eine Tankstelle mit angedrohter Gewalt und erhält dabei die Tageseinnahmen. Die Lebensgefährtin gibt später gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig ein Alibi für T an.

Sven Großmann· JURA 2021, 571
Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Loyalität und ihr Preis

Die Klausur stellt einen Übungsfall zum Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) dar. Eine Angestellte veruntreut über ein Jahr hinweg mehrfach Bargeld aus Barzahlungen von Mietern, indem sie die Quittungen ausstellt, das Geld aber für sich behält und zur Verschleierung der Taten Buchungen vornimmt. Es wird die Strafbarkeit der A insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen der Vermögensbetreuungspflicht und die Varianten des § 266 StGB geprüft.

Klaus-Stephan von Danwitz· JURA 2021, 447
Untreue (§ 266 StGB)+3 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Die »actio libera in causa« in der strafrechtlichen Fallbearbeitung – ein Spagat zwischen Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit

Der Fall behandelt die actio libera in causa am Beispiel eines Täters, der sich im Vorfeld einer vorsätzlichen Tötung in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt. Die Problemkreise Gerechtigkeit, Gesetzlichkeit und verschiedene Lösungsansätze, einschließlich der Diskussion um das Gesetzlichkeitsprinzip, werden thematisiert.

Johannes Makepeace· JURA 2021, 378
SchuldTotschlag, § 212 StGB+1 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Altruismus im Tierstall – Egoismus am Geldautomaten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit eines Hausfriedensbruchs durch Unterlassen im Zusammenhang mit Tierschutzbelangen und erörtert die strafrechtliche Rechtfertigung angesichts eines möglichen Notstands. Zudem geht sie auf die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung am Geldautomaten sowie auf die Auslegung des Computerbetrugs ein.

Tobias Römer· JURA 2021, 326
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Raub (§ 249 StGB)Rechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Bruderhahn

Die Klausur behandelt klassische und aktuelle Probleme aus dem Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere die Zueignungsabsicht bei Diebstahl, sowie weitere Fragestellungen wie Rechtfertigungsgründe (Notwehr), Beteiligung durch Unterlassen, und steht zudem im Kontext von Tierschutzaktionen. Der Fall ist anspruchsvoll und umfasst mehrere Handlungsalternativen und Beteiligtenkonstellationen.

Tamara Schneider· JURA 2021, 201
Diebstahl (§ 242 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

DNA-Analyse zu repressiven und präventiven Zwecken im Strafverfahren

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit der Gewinnung und molekulargenetischen Untersuchung von DNA-Vergleichsmaterial durch Ermittlungsbehörden im Strafverfahren. Insbesondere geht es um die heimliche Sicherstellung eines Zigarettenstummels des Beschuldigten zum Zwecke des Abgleichs mit Tatspuren und die damit verbundenen strafprozessualen Befugnisnormen und grundrechtlichen Grenzen.

Nikolaus Bosch· JURA 2021, 41
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: Beweisrecht+1 weitere
JuS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Eigentumsdelikte - Alles Käse

Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gewaltbegriff und dem Gewahrsam. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit dem 'vergeistigten' Gewaltbegriff, dem Finale Zusammenhang und der Frage der Gewahrsamsverhältnisse. Zudem wird der Vorsatz und die Zueignungsabsicht, insbesondere der Einsatz von Scheinwaffen als Drohmittel im Sinne der §§ 244, 250 StGB, umfassend thematisiert. Ferner wird die Aneignungsabsicht beim Verzehr des Diebesguts und das Regelbeispiel der Hilflosigkeit behandelt.

Grünewald, Dobbe· JuS 2020, 1182
Diebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+3 weitere
JuS 2020Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Anklageschrift - Familiengeschichten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit einer Vernehmung vor Pflichtverteidigerbestellung und der Anwendung von § 252 StPO auf Videoaufnahmen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Ausformulierung eines präzisen Anklagesatzes sowie der Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen. Zudem wird die Vollständigkeit der Verfügung bei einem Einstellungsbescheid geprüft, was für die strafrechtliche Beurteilung zentral ist. Die Aufgaben sind darauf ausgerichtet, die juristische Argumentation und Subsumtionstechnik in diesen Kernbereichen zu überprüfen.

Bischoff, Henning· JuS 2020, 1062
Praktischer Teil 2: Die Anklageschrift
JA 2020Fortgeschrittene

Düstere Zukunft

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit eines Arztes, der einem Suizidwilligen eine tödliche Dosis Tabletten überlässt, Suizidassistenz leistet und nach der Einnahme ärztliche Hilfe unterlässt, obwohl die Rettung zwar möglich, aber mit schweren Folgeschäden verbunden gewesen wäre. Im Mittelpunkt stehen der freiverantwortliche Suizid, das unechte Unterlassungsdelikt und die unterlassene Hilfeleistung.

Henning Lorenz, John Heidemann· JA 2020, 836· 120 Min
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JuS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Rücktritt und Erlaubnistatbestandsirrtum

Die Klausur behandelt zunächst den Maßstab zur Bestimmung des Rücktrittshorizonts im Strafrecht, wobei auch der Umgang mit einem Wechsel zum Körperverletzungsvorsatz erörtert wird. Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Analyse des Erlaubnistatbestandsirrtums, insbesondere dessen Lösung und Diskussion. Zudem werden Probleme rund um die mittelbare Täterschaft kraft Irrtumsherrschaft diskutiert. Die Bearbeitung dieser Aspekte steht im Mittelpunkt der Klausur.

Schneider· JuS 2020, 939
Versuch und Rücktritt
JA 2020Anfänger:innen

Tödliche Langeweile

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer absichtlichen Covid-19-Übertragung, insbesondere im Hinblick auf Tötungs- und Körperverletzungsdelikte. Schwerpunktmäßig geht es dabei um Probleme der objektiven Zurechnung sowie um die Abgrenzung zwischen (Eventual-)Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Anna Berger· JA 2020, 748· 120 Min
Objektive ZurechnungMord, § 211 StGBBeleidigung, § 185 StGB+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Corona-Dilemmata

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Kontext einer Triage-Entscheidung während der Corona-Pandemie: Ein Arzt entscheidet, welche von zwei Patientinnen das letzte Intensivbett erhält, wobei Anstiftung durch einen Krankenpfleger sowie die Themen Notwehr, Nötigung und das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag zu prüfen sind. Weiterhin geht es um eine Auseinandersetzung im Supermarkt, bei der es um Toilettenpapier, eine Wegversperrung und einen Faustschlag geht. Geprüft werden verschiedene Delikte einschließlich versuchtem Tötungsdelikt durch Unterlassen, Anstiftung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung.

Prof. Dr. Robert Esser, Anna Wasmeier· JA 2020, 668· 120 Min
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBMord, § 211 StGBNötigung, § 240 StGB+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Besondere Zeiten – besondere Maßnahmen

Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche Revision im Assessorexamen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie. Der Fall behandelt unter anderem Fragen zur Durchführung eines öffentlichen Strafprozesses unter pandemiebedingten Auflagen, Prozesshandlungen und Rechte des Angeklagten sowie potenzielle Verfahrensfehler, insbesondere hinsichtlich der Unparteilichkeit des Gerichts und der Gewährung von Verfahrensrechten.

Dr. Julian Lutzebäck, Julian Mehmel· JA 2020, 614· 300 Min
Besondere VerfahrenKörperverletzung im Amt, § 340 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

* ORIGINAL: "Bauen wie geschmiert

Die Klausur behandelt die Revision gegen eine Verurteilung wegen Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Schwerpunkt sind die Prüfung von Verfahrensverstößen (u.a. § 275 StPO sowie Belehrungspflichten gemäß §§ 136, 163a StPO), der Zugang einer Revisionsbegründung sowie materiell-rechtliche Aspekte zur Untreue und zur Konkurrenz der Straftaten.

UnterlassenBesondere VerfahrenPraktischer Teil 2: Die Anklageschrift+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Goldener Schuss

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Drogendealers, der nach gemeinsamer Einnahme von Heroin davon absieht, ärztliche Hilfe zu rufen, obwohl sein Freund aufgrund einer Überdosis in Lebensgefahr schwebt. Thematisch im Zentrum stehen eigenverantwortliche Selbstgefährdung, die Abgrenzung von Fremd- und Selbstgefährdung, Ingerenz und die unterlassene Hilfeleistung.

Henning Lorenz, John Heidemann· JA 2020, 427· 120 Min
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBUnterlassenBetäubungsmittelgesetz (BtMG)+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Fußball unter Nachbarn

Die Klausur behandelt einen Nachbarschaftskonflikt, bei dem T einen Sprengsatz am Auto seines Nachbarn O anbringt, um diesen zu töten. Im Ergebnis wird O jedoch nur leicht verletzt, da sich der Sprengsatz als harmloser Silvesterknaller entpuppt. Zentral sind die Prüfung von Mordmerkmalen, Versuch, gefährliche Körperverletzung und die objektive Zurechnung bei einem Irrtum über den Kausalverlauf.

Dr. Tim Gebauer· JA 2020, 351· 120 Min
Objektive ZurechnungNötigung, § 240 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Fortgeschrittenen- und Examensklausur: Ein mitleidiger Einbrecher

Im Mittelpunkt des Falles steht Hubert Hampel (H), der aus dem Haus des Otto Olm (O) Wertgegenstände entwenden will. Während des Einbruchs trifft H auf den bereits getöteten O und bricht sein Vorhaben aus Mitleid ab bzw. verlässt im Abwandlungsfall panikartig das Haus mit einem Laptop, der Thea (T), der Tochter des O, gehört. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Versuch, Rücktritt vom Versuch sowie zur Qualifikation der Tat (§§ 249, 250 StGB), insbesondere im Hinblick auf Raub, Diebstahl und mögliche Rücktrittsvoraussetzungen. In der Abwandlung spielen außerdem Eigentumsverhältnisse am Diebesgut und der ausschließliche Gewahrsam Dritter eine Rolle.

Wolfgang Mitsch· ZJS 2020, 634
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Alkohol, Tritte und ein Handy-Video

Die Klausur thematisiert verschiedene strafrechtliche Probleme: Im Allgemeinen Teil stehen die actio libera in causa (a.l.i.c.) und die Garantenstellung bei getrennten Ehegatten im Vordergrund. Im Besonderen Teil werden Raub und räuberische Erpressung sowie die Zueignungsabsicht nach § 249 StGB behandelt. Im Sachverhalt geht es um eine geplante und alkoholisiert ausgeführte Messerattacke, eine im Affekt verübte Körperverletzung, Untätigkeit trotz Kenntnis eines Gewaltplans sowie den Angriff auf einen Zeugen samt Handy-Diebstahl und -Datenlöschung.

Mara Sieren· JA 2020, 268· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonderer Teil+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Die missglückte Cold-Water-Challenge

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der seinem langjährigen Freund F einen Radlader vermietet, dessen Überlastungswarneinrichtung defekt ist. F nutzt das Fahrzeug für eine Cold-Water-Challenge seines Kegelklubs, bei der durch einen Unfall ein Klubmitglied tödlich verletzt wird. Streitig ist insbesondere, ob und inwieweit sich A und F strafbar gemacht haben, insbesondere wegen Fahrlässigkeitsdelikten, unterlassener Hinweis- oder Sorgfaltspflichten sowie Beihilfe. Im abgewandelten Sachverhalt liegt der Schwerpunkt auf der Vorsatztat von F und der möglichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des A als Gehilfe bei einer vorsätzlichen Tötung.

Patrick Pörtner· ZJS 2020, 469
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBUnterlassen+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Eiskalt

Im Mittelpunkt des Falls steht das Verhalten mehrerer Personen während eines Rettungseinsatzes nach einem Einbruch durch das Eis: Die Schülerin S ignoriert Verbote und bricht in einen zugefrorenen See ein, woraufhin ihre Freundin O beim Rettungsversuch ebenfalls einbricht. Ein Notarzt muss sich in einer Ressourcenknappheitssituation (Triage) entscheiden, wem primär medizinische Hilfe zuteilwird, während eine weitere Person versucht, diese Entscheidung durch ein Bestechungsangebot zu beeinflussen. Zu prüfen sind unter anderem Fragen der Fahrlässigkeit bei Retterfällen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei rechtfertigender Pflichtenkollision sowie etwaige Korruptionsdelikte.

Christoph Sowada· ZJS 2020, 387
UnterlassenRechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Kinder des Himmels

Im Fall 'Kinder des Himmels' steuert Peter, ein Sektenmitglied und Pilot, mit dem Vorsatz, die Flugzeuginsassen zu töten, ein Flugzeug absichtlich in den Tod. Eine Sektenkollegin unterstützt ihn psychisch. Zu prüfen sind Tötungs- und Körperverletzungsdelikte bezüglich ihrer Strafbarkeit nach dem StGB.

Prof. Dr. Kai Cornelius, Dominik Birner· JA 2020, 188· 120 Min
Mord, § 211 StGBBesonderer TeilTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
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