Klausuren
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Geldsorgen
In dem Examensfall wird das strafrechtliche Verhalten des A geprüft, der einen Bankkunden nach Eingabe von Karte und PIN am Geldautomaten überrascht, um dessen Geld abzuheben, anschließend vor der Polizei flüchtet und dabei grob verkehrswidrig fährt. Während der Flucht touchiert er ein parkendes Auto und entfernt sich vom Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Im weiteren Verlauf plant er zusammen mit B weitere Vermögensdelikte. Die Klausur erfasst typische Eigentums-, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikte sowie eine prozessuale Zusatzfrage zur Zeugenvernehmung.
Der Bandenbegriff
Im Mittelpunkt dieser Übungsklausur steht der Bandenbegriff und die Frage der Mindestanzahl an Mitgliedern für eine Bande. Am Beispiel eines Autodiebstahls, der von zwei Tatbeteiligten begangen wurde, wird diskutiert, inwieweit das Erfordernis eines dritten Mitglieds für die Annahme eines Bandendiebstahls notwendig ist.
Folgenschwere Vorurteile
In diesem Sachverhalt aus einer Anfängerhausarbeit im Strafrecht steht die Prüfung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen nach einer am Straßenverkehr und durch Vorurteile geprägten Gefahrensituation im Fokus. Es werden verschiedene Delikte aus dem Besonderen Teil, insbesondere Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, aber auch eine Sachbeschädigung und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr thematisiert. Der Fall eignet sich besonders für die Einordnung und systematische Prüfung strafrechtlicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.
StR-Fortgeschrittenenhausarbeit zu Eigentums- und Vermögensdelikten
In diesem strafrechtlichen Übungsfall entwendet der Täter T im finanziellen Notstand Pfandflaschen sowie weggeworfene Äpfel aus einem Supermarkt-Innenhof, um durch die Einlösung des Pfandes Geld zu erhalten. Anschließend begeht T einen räuberischen Überfall auf eine Tankstelle mit angedrohter Gewalt und erhält dabei die Tageseinnahmen. Die Lebensgefährtin gibt später gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig ein Alibi für T an.
Loyalität und ihr Preis
Die Klausur stellt einen Übungsfall zum Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) dar. Eine Angestellte veruntreut über ein Jahr hinweg mehrfach Bargeld aus Barzahlungen von Mietern, indem sie die Quittungen ausstellt, das Geld aber für sich behält und zur Verschleierung der Taten Buchungen vornimmt. Es wird die Strafbarkeit der A insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen der Vermögensbetreuungspflicht und die Varianten des § 266 StGB geprüft.
Die »actio libera in causa« in der strafrechtlichen Fallbearbeitung – ein Spagat zwischen Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit
Der Fall behandelt die actio libera in causa am Beispiel eines Täters, der sich im Vorfeld einer vorsätzlichen Tötung in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt. Die Problemkreise Gerechtigkeit, Gesetzlichkeit und verschiedene Lösungsansätze, einschließlich der Diskussion um das Gesetzlichkeitsprinzip, werden thematisiert.
Altruismus im Tierstall – Egoismus am Geldautomaten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit eines Hausfriedensbruchs durch Unterlassen im Zusammenhang mit Tierschutzbelangen und erörtert die strafrechtliche Rechtfertigung angesichts eines möglichen Notstands. Zudem geht sie auf die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung am Geldautomaten sowie auf die Auslegung des Computerbetrugs ein.
Bruderhahn
Die Klausur behandelt klassische und aktuelle Probleme aus dem Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere die Zueignungsabsicht bei Diebstahl, sowie weitere Fragestellungen wie Rechtfertigungsgründe (Notwehr), Beteiligung durch Unterlassen, und steht zudem im Kontext von Tierschutzaktionen. Der Fall ist anspruchsvoll und umfasst mehrere Handlungsalternativen und Beteiligtenkonstellationen.
DNA-Analyse zu repressiven und präventiven Zwecken im Strafverfahren
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit der Gewinnung und molekulargenetischen Untersuchung von DNA-Vergleichsmaterial durch Ermittlungsbehörden im Strafverfahren. Insbesondere geht es um die heimliche Sicherstellung eines Zigarettenstummels des Beschuldigten zum Zwecke des Abgleichs mit Tatspuren und die damit verbundenen strafprozessualen Befugnisnormen und grundrechtlichen Grenzen.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Eigentumsdelikte - Alles Käse
Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gewaltbegriff und dem Gewahrsam. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit dem 'vergeistigten' Gewaltbegriff, dem Finale Zusammenhang und der Frage der Gewahrsamsverhältnisse. Zudem wird der Vorsatz und die Zueignungsabsicht, insbesondere der Einsatz von Scheinwaffen als Drohmittel im Sinne der §§ 244, 250 StGB, umfassend thematisiert. Ferner wird die Aneignungsabsicht beim Verzehr des Diebesguts und das Regelbeispiel der Hilflosigkeit behandelt.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Anklageschrift - Familiengeschichten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit einer Vernehmung vor Pflichtverteidigerbestellung und der Anwendung von § 252 StPO auf Videoaufnahmen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Ausformulierung eines präzisen Anklagesatzes sowie der Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen. Zudem wird die Vollständigkeit der Verfügung bei einem Einstellungsbescheid geprüft, was für die strafrechtliche Beurteilung zentral ist. Die Aufgaben sind darauf ausgerichtet, die juristische Argumentation und Subsumtionstechnik in diesen Kernbereichen zu überprüfen.
Düstere Zukunft
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit eines Arztes, der einem Suizidwilligen eine tödliche Dosis Tabletten überlässt, Suizidassistenz leistet und nach der Einnahme ärztliche Hilfe unterlässt, obwohl die Rettung zwar möglich, aber mit schweren Folgeschäden verbunden gewesen wäre. Im Mittelpunkt stehen der freiverantwortliche Suizid, das unechte Unterlassungsdelikt und die unterlassene Hilfeleistung.
Anfängerklausur – Strafrecht: Rücktritt und Erlaubnistatbestandsirrtum
Die Klausur behandelt zunächst den Maßstab zur Bestimmung des Rücktrittshorizonts im Strafrecht, wobei auch der Umgang mit einem Wechsel zum Körperverletzungsvorsatz erörtert wird. Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Analyse des Erlaubnistatbestandsirrtums, insbesondere dessen Lösung und Diskussion. Zudem werden Probleme rund um die mittelbare Täterschaft kraft Irrtumsherrschaft diskutiert. Die Bearbeitung dieser Aspekte steht im Mittelpunkt der Klausur.
Tödliche Langeweile
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer absichtlichen Covid-19-Übertragung, insbesondere im Hinblick auf Tötungs- und Körperverletzungsdelikte. Schwerpunktmäßig geht es dabei um Probleme der objektiven Zurechnung sowie um die Abgrenzung zwischen (Eventual-)Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Corona-Dilemmata
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Kontext einer Triage-Entscheidung während der Corona-Pandemie: Ein Arzt entscheidet, welche von zwei Patientinnen das letzte Intensivbett erhält, wobei Anstiftung durch einen Krankenpfleger sowie die Themen Notwehr, Nötigung und das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag zu prüfen sind. Weiterhin geht es um eine Auseinandersetzung im Supermarkt, bei der es um Toilettenpapier, eine Wegversperrung und einen Faustschlag geht. Geprüft werden verschiedene Delikte einschließlich versuchtem Tötungsdelikt durch Unterlassen, Anstiftung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung.
Besondere Zeiten – besondere Maßnahmen
Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche Revision im Assessorexamen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie. Der Fall behandelt unter anderem Fragen zur Durchführung eines öffentlichen Strafprozesses unter pandemiebedingten Auflagen, Prozesshandlungen und Rechte des Angeklagten sowie potenzielle Verfahrensfehler, insbesondere hinsichtlich der Unparteilichkeit des Gerichts und der Gewährung von Verfahrensrechten.
* ORIGINAL: "Bauen wie geschmiert
Die Klausur behandelt die Revision gegen eine Verurteilung wegen Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Schwerpunkt sind die Prüfung von Verfahrensverstößen (u.a. § 275 StPO sowie Belehrungspflichten gemäß §§ 136, 163a StPO), der Zugang einer Revisionsbegründung sowie materiell-rechtliche Aspekte zur Untreue und zur Konkurrenz der Straftaten.
Goldener Schuss
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Drogendealers, der nach gemeinsamer Einnahme von Heroin davon absieht, ärztliche Hilfe zu rufen, obwohl sein Freund aufgrund einer Überdosis in Lebensgefahr schwebt. Thematisch im Zentrum stehen eigenverantwortliche Selbstgefährdung, die Abgrenzung von Fremd- und Selbstgefährdung, Ingerenz und die unterlassene Hilfeleistung.
Fußball unter Nachbarn
Die Klausur behandelt einen Nachbarschaftskonflikt, bei dem T einen Sprengsatz am Auto seines Nachbarn O anbringt, um diesen zu töten. Im Ergebnis wird O jedoch nur leicht verletzt, da sich der Sprengsatz als harmloser Silvesterknaller entpuppt. Zentral sind die Prüfung von Mordmerkmalen, Versuch, gefährliche Körperverletzung und die objektive Zurechnung bei einem Irrtum über den Kausalverlauf.
Fortgeschrittenen- und Examensklausur: Ein mitleidiger Einbrecher
Im Mittelpunkt des Falles steht Hubert Hampel (H), der aus dem Haus des Otto Olm (O) Wertgegenstände entwenden will. Während des Einbruchs trifft H auf den bereits getöteten O und bricht sein Vorhaben aus Mitleid ab bzw. verlässt im Abwandlungsfall panikartig das Haus mit einem Laptop, der Thea (T), der Tochter des O, gehört. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Versuch, Rücktritt vom Versuch sowie zur Qualifikation der Tat (§§ 249, 250 StGB), insbesondere im Hinblick auf Raub, Diebstahl und mögliche Rücktrittsvoraussetzungen. In der Abwandlung spielen außerdem Eigentumsverhältnisse am Diebesgut und der ausschließliche Gewahrsam Dritter eine Rolle.
Alkohol, Tritte und ein Handy-Video
Die Klausur thematisiert verschiedene strafrechtliche Probleme: Im Allgemeinen Teil stehen die actio libera in causa (a.l.i.c.) und die Garantenstellung bei getrennten Ehegatten im Vordergrund. Im Besonderen Teil werden Raub und räuberische Erpressung sowie die Zueignungsabsicht nach § 249 StGB behandelt. Im Sachverhalt geht es um eine geplante und alkoholisiert ausgeführte Messerattacke, eine im Affekt verübte Körperverletzung, Untätigkeit trotz Kenntnis eines Gewaltplans sowie den Angriff auf einen Zeugen samt Handy-Diebstahl und -Datenlöschung.
Anfängerklausur: Die missglückte Cold-Water-Challenge
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der seinem langjährigen Freund F einen Radlader vermietet, dessen Überlastungswarneinrichtung defekt ist. F nutzt das Fahrzeug für eine Cold-Water-Challenge seines Kegelklubs, bei der durch einen Unfall ein Klubmitglied tödlich verletzt wird. Streitig ist insbesondere, ob und inwieweit sich A und F strafbar gemacht haben, insbesondere wegen Fahrlässigkeitsdelikten, unterlassener Hinweis- oder Sorgfaltspflichten sowie Beihilfe. Im abgewandelten Sachverhalt liegt der Schwerpunkt auf der Vorsatztat von F und der möglichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des A als Gehilfe bei einer vorsätzlichen Tötung.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Eiskalt
Im Mittelpunkt des Falls steht das Verhalten mehrerer Personen während eines Rettungseinsatzes nach einem Einbruch durch das Eis: Die Schülerin S ignoriert Verbote und bricht in einen zugefrorenen See ein, woraufhin ihre Freundin O beim Rettungsversuch ebenfalls einbricht. Ein Notarzt muss sich in einer Ressourcenknappheitssituation (Triage) entscheiden, wem primär medizinische Hilfe zuteilwird, während eine weitere Person versucht, diese Entscheidung durch ein Bestechungsangebot zu beeinflussen. Zu prüfen sind unter anderem Fragen der Fahrlässigkeit bei Retterfällen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei rechtfertigender Pflichtenkollision sowie etwaige Korruptionsdelikte.
Kinder des Himmels
Im Fall 'Kinder des Himmels' steuert Peter, ein Sektenmitglied und Pilot, mit dem Vorsatz, die Flugzeuginsassen zu töten, ein Flugzeug absichtlich in den Tod. Eine Sektenkollegin unterstützt ihn psychisch. Zu prüfen sind Tötungs- und Körperverletzungsdelikte bezüglich ihrer Strafbarkeit nach dem StGB.