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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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651 Klausuren
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Ransomwareangriffe - Geld oder Daten

Die Klausur befasst sich mit der Abgrenzung zwischen Drohung und Gewalt bei computerbasierten Angriffen, insbesondere im Kontext von Ransomware-Vorfällen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Drohungen durch das Unterlassen von Handlungen und die Rechtsnatur von Bitcoin strafrechtlich zu bewerten sind. Weitergehend wird die mittelbare Täterschaft des Opfers diskutiert, speziell im Hinblick auf Verschlüsselungstrojaner und den Begriff der Zugangsverschaffung. Außerdem werden die Qualifikationstatbestände sowie die Nachteilszufügungsabsicht und Verlustberechnung thematisiert.

Hüttemann· JuS 2021, 427
Abfangen von Daten, § 202b StGBAusspähen von Daten, § 202a StGBFälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Ein guter Tropfen

Student S entnimmt nach einem Vergessen der Kundin K am Pfandautomaten einen Pfandbon und nutzt diesen im Supermarkt, um sich das Pfand auszahlen zu lassen. Zudem manipuliert S ein Rabattetikett und verschafft sich so einen Preisnachlass auf eine hochwertige Flasche Scotch. Am Abend konsumiert S zusammen mit Freundin F die Flasche und berichtet ihr von den Umständen des Erwerbs. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Computerbetrug, Urkundenfälschung und mögliche Beteiligungstatbestände. Strafprozessuale Zusatzfragen betreffen die Zulässigkeit einer Publikumseinschränkung und die Verlegung der Hauptverhandlung in das Audimax.

Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2021Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: „Graffiti-Arts“ oder: „FUCK“

In diesem Fall begeben sich Anna und Berta in ein Graffiti-Geschäft, um Spraydosen zu entwenden, und werden dabei von dem Eigentümer überrascht, woraufhin es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit folgenschwerem Unfall kommt. Später trifft das Duo auf einen bekannten Sprayer, dessen Kunstwerk sie übermalt vorfinden, und entreißt ihm unter Gewaltandrohung seine Farben, um sich für das Übermalen ihres eigenen Bildes zu rächen. Thematisiert werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, räuberischem Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge sowie zur Abgrenzung von Raub und strafloser Sachentziehung. Außerdem stehen der Umgang mit fremden Kunstwerken und die Besonderheiten von legalen Graffiti-Flächen im Mittelpunkt.

Liane Wörner, Daniel Goll· ZJS 2021, 644
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Spritztour mit Folgen

Die Klausur befasst sich mit einer Motorradentwendung durch zwei Beteiligte zum Zwecke der Bandenaufnahme, der anschließenden gemeinsamen Nutzung des gestohlenen Fahrzeugs, einer risikoreichen Trunkenheitsfahrt mit Rotlichtverstößen und einem tödlichen Verkehrsunfall. Prüfschwerpunkte liegen auf Diebstahl, Hehlerei, Verkehrsdelikten, der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Raserdelikten sowie auf Fragen des (bedingten) Tötungsvorsatzes.

Dr. Tanja Niedernhuber· JA 2021, 303· 120 Min
Hehlerei (§ 259 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Fernweh

A bucht mit den Zahlungsdaten des C auf der Website der F-GmbH eine Busreise von Hannover nach Berlin, wodurch das Konto des C zunächst belastet wird. Die Konstellation betrifft die mögliche Strafbarkeit der A nach den §§ 242, 243, 263, 263a StGB, insbesondere im Bereich Vermögensstrafrecht. Zudem ist zu klären, ob bei der automatisierten Buchung ein Datenverarbeitungsprozess im Sinne des Computerbetrugs (§ 263a StGB) vorliegt oder ob ein Betrug (§ 263 StGB) durch Täuschung eines Mitarbeiters erfolgt. Schwerpunkt der Prüfung sind die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Anwendung des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes hinsichtlich der Bearbeitung des Buchungsvorgangs.

Jennifer Hedel· ZJS 2021, 531
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Kontoeröffnungsbetrug, Computerbetrug, Überweisungsbetrug

In der Klausur werden die zivil- und strafrechtlichen Probleme rund um den Kontoeröffnungsbetrug und die daraus resultierenden Straftatbestände behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage nach dem Irrtum des Geschädigten trotz bestehender Zweifel sowie der Vermögensverfügung beim sogenannten Dreiecksbetrug mit besonderem Fokus auf die schädigende Vermögensgefährdung. Weiterhin steht die Auslegung des Merkmals „unbefugt“ beim Computerbetrug im Zentrum, insbesondere im Hinblick auf die Tatbestandsmäßigkeit des Ingangsetzens und die Zweckverfehlungslehre zu § 263a StGB. Zusätzlich wird der Vermögensschaden bei nicht autorisierten Überweisungen im Rahmen des Dreiecksbetrugs thematisiert.

Rehmet, Ströle· JuS 2021, 338
Computerbetrug (§ 263a StGB)
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Die große Corona-Sause

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Geburtstagsfeier, die trotz einer behördlichen Corona-Verordnung mit zahlreichen Gästen abgehalten wird. A, wissentlich mit COVID-19 infiziert und kürzlich aus einem Risikogebiet zurückgekehrt, verheimlicht seine Symptome und infiziert durch engen Kontakt weitere Partygäste. Einer der Anwesenden, B, nutzt seine Infektion gezielt, um aus Wut seinen Nachbarn N anzustecken, was tödliche Folgen hat. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit von A und B nach dem StGB, insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungs- und Tötungsdelikte in Zusammenhang mit der Virusübertragung.

Alexander Benz· ZJS 2021, 522
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Völkerstrafrecht: Eine Kathedrale brennt

Im Staat M kommt es nach einem politischen Machtwechsel zu einer systematischen „Säuberungspolitik“ der Gruppe S gegen die Gruppe X, die frühere Machthaber waren. Der Bürgermeister B unterstützt diese Politik durch Propaganda und Befehle, wodurch X-Einwohner in einer Kathedrale eingesperrt und durch Brandstiftung getötet werden. Die Kathedrale, ein UNESCO-Welterbe, wird dabei zerstört. Im Fokus stehen strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem IStGH-Statut, insbesondere Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie die Rolle von Vorgesetzten im Völkerstrafrecht und Zulässigkeitsfragen im Rahmen des Komplementaritätsprinzips.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonderer Teil+5 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft - Sofortkredit auf Raten

Die Klausur behandelt vorrangig strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einem Sofortkredit auf Raten und der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft. Zu den Schwerpunkten gehören die Prüfung eines Vermögensschadens beim Eingehungsbetrug, insbesondere Fragen der Werthaltigkeit und Bürgschaft sowie das unmittelbare Ansetzen und der Rücktrittshorizont bei mehraktigem Versuch. Weiter wird das Zeugnisverweigerungsrecht eines Beschuldigten mit Bank- und Briefgeheimnis beleuchtet, einschließlich Abwägung im Rahmen der Sphären-Theorie und Fernwirkung von Ermittlungsansätzen. Im zweiten Aufgabenbereich steht die korrekte Erstellung einer Abschlussverfügung unter Beachtung aller Formalien im Vordergrund.

Lubini· JuS 2021, 253
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft
JA 2021Fortgeschrittene

Wer stört, verdient (nicht)

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Supermarktkunden, der durch Manipulation des Strichcodes und Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs eine Zeitschrift unrechtmäßig erwirbt sowie später mittels Funk-Störsender die Verriegelung eines Fahrzeugs verhindert, um darin eine größere Geldsumme zu entwenden. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung der Vermögensrelevanz beim Datenbetrug, die Konkurrenzen von Diebstahl und Betrug als Nachtat sowie die besonders schweren Fälle des Diebstahls durch technische Manipulation.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Totschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Übungsklausur: „Als die Tiere den Stall verließen“

Umweltaktivist U verschafft sich Zugang zu einem Schweinemastbetrieb, um Beweismaterial für tierschutzwidrige Zustände zu sammeln, statt die Behörden zu informieren. Durch das Öffnen eines Gatters flüchten 80 Schweine auf die nahe Autobahn A2. Zeitgleich verursacht S, die alkoholisiert einen Geländewagen fährt, einen Unfall mit den auf die Fahrbahn gelangten Schweinen, wodurch Sachschäden entstehen und M verletzt wird. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Aspekte des Hausfriedensbruchs, der tierschutzrechtlichen Rechtfertigung, und Straßenverkehrsdelikte mit Alkohol. Im Fokus steht die gutachterliche Prüfung der Strafbarkeit von U und S nach dem StGB.

RechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Wohnungseinbruchdiebstahl und Kraftfahrzeugrennen

In diesem Fall geht es um mehrere strafrechtliche Fragestellungen. Die Tochter entwendet nach dem Tod ihres Vaters einen Geldschein aus dessen Haus. Ein Dritter verschafft sich nach Einsicht in Todesanzeigen Zutritt zu einem fremden Haus und stiehlt ein wertvolles Bild. Anschließend entwendet er nach ähnlichem Muster ein Auto und flieht mit hoher Geschwindigkeit vor der Polizei. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Wohnungseinbruchdiebstahl nach Tod des Inhabers sowie zur Strafbarkeit eines Fluchtfahrens als verbotenes Kraftfahrzeugrennen.

Marco Rehmet, Nils Ströle· ZJS 2021, 359
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Boxkampf mit Folgen“

Im Rahmen eines vom Preisspender S organisierten Boxturniers wird Profiboxer T zum Sieger erklärt, nachdem er regelkonforme Schläge gegen seinen Kontrahenten G ausführt, wodurch G eine dauerhafte Gesichtsverletzung erleidet. Kurz nach dem Turnier wird bekannt, dass T das Dopingmittel Stanozolol von seiner Sportärztin A erhalten hat, was einen Verstoß gegen die Wettkampfregeln darstellt. T wird daraufhin disqualifiziert und G zum Sieger erklärt. Die Klausur fokussiert auf die strafrechtlichen Aspekte des Dopingeinsatzes, insbesondere die Einwilligungsdogmatik sowie Vermögensdelikte. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.

Maximilian Nussbaum· ZJS 2021, 350
Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Skull Breaker Challenge“ Social Media Trends und deren körperliche Folgen

A wird von seinen Freunden B und D im Rahmen eines Treffens dazu gebracht, an der sogenannten „Skull Breaker Challenge“ teilzunehmen, wobei ihm seine Freunde die Beine wegtreten und er schwer stürzt. Es entstehen erhebliche gesundheitliche Schäden, die berufliche Folgen für A nach sich ziehen. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Verantwortung von B und D, insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungsdelikte und Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Außerdem wird die Möglichkeit geprüft, für A als Nebenkläger mit geringem Aufwand Schmerzensgeld zu erhalten.

Schwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBNötigung, § 240 StGB+5 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Diebstahl - Weinblätter auf Abwegen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Abtrennen von Bestandteilen und Fragen zur Gewahrsamsenklave im Rahmen eines Diebstahls. Ein zentrales Thema ist zudem die Verwendung eines Erntemessers als mögliches gefährliches Werkzeug im Tatgeschehen sowie die Rolle eines Teilnehmers als Bandenmitglied und das Zusammenwirken der Beteiligten. Ferner steht die inzidente Prüfung von Qualifizierungsmerkmalen im Fokus. Ziel ist es, die strafrechtlichen Voraussetzungen und Abgrenzungen bei Diebstahlsdelikten ausführlich zu analysieren.

Esser, Zitzelsberger· JuS 2021, 135
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+1 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die Drei aus dem Stübchen

In der Klausur "Die Drei aus dem Stübchen" geht es um eine gemeinschaftlich begangene Diebstahlstat von drei Bekannten, die sich zusammenschließen, um wiederholt gemeinschaftliche Ladendiebstähle zu begehen. Schwerpunkt bildet die strukturierte Prüfung verschiedener Beteiligungsformen und Qualifikationen im Rahmen eines organisierten Diebstahls, einschließlich dem Mitführen einer Waffe.

Dr. Sven Großmann, Jonathan Wehrstein· JA 2021, 113· 180 Min
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Auf dem E-Scooter durch die Nacht

Drei Personen planen abends im Wohnviertel einen Überfall auf einen E-Scooter-Fahrer, um dessen Smartphone und Geldbeutel zu entwenden. Während zwei die Person festhalten, nimmt der Dritte die Wertgegenstände und fügt dem Opfer zudem eine Körperverletzung zu. Nach dem Überfall flieht eine Beteiligte unter Alkoholeinfluss mit dem Auto und verursacht beinahe einen Unfall, bei dem durch Ausweichmanöver ein Sachschaden entsteht. Thematisch werden typische strafrechtliche Prüfungsfragen aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil behandelt, insbesondere Raub, Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Dr. Kristina Peters· ZJS 2021, 206
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Strafrecht: Eröffnungsbeschluss - Die betrunkene Rollerfahrerin

Die Klausur behandelt in ihrem Schwerpunkt die strafrechtliche Bewertung einer betrunkenen Rollerfahrerin, insbesondere die Fragen rund um die Blutentnahme-Anordnung, die Fahruntüchtigkeit sowie die BAK-Rückrechnung und Grenzwerte bei E-Rollern. Es wird zudem die Beweisverwertung und die Fahrlässigkeit analysiert. Weitere zentrale Aspekte sind die Prüfung des bedingten Vorsatzes mittels Indizienauswertung sowie die Zäsurwirkung. Die Aufgabenstellung legt besonderen Wert auf eine sachgerechte Subsumtion und die Anwendung spezifischer strafprozessualer Vorschriften.

Czellnik· JuS 2021, 69
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBFahrlässigkeitGang des Zwischenverfahrens+1 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mörderische Verstrickung im "Darknet"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Bewertung eines Tötungsdelikts im Zusammenhang mit dem "Darknet". Zentrale Fragen sind die Abgrenzung von aberratio ictus, Täterschaft und Teilnahme sowie die Heimtückeproblematik einschließlich eines möglichen Rücktritts. Im weiteren Fokus steht die Rechtmäßigkeit bei der unbefugten Verwendung von Daten und die daraus resultierenden Vermögensdelikte. Besonders hervorgehoben wird zudem die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Kontext eines sogenannten "mittelbaren Suizids".

Jahn, Brodowski· JuS 2021, 54
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der falsche Freund

A plant gemeinsam mit B die Entführung des wohlhabenden O, um dessen Ehefrau zur Zahlung eines hohen Lösegelds zu bewegen und die sofortige Drohung mit der Tötung von O einzusetzen. B stimmt zunächst zu, beteiligt sich aber letztlich nicht an der Tat, woraufhin A sein Vorhaben abbricht. Später verletzt A den Radfahrer F absichtlich und nimmt dabei den Tod von F in Kauf, um eine langjährige Freiheitsstrafe zu erlangen. Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit versuchter Beteiligung gemäß § 30 StGB sowie mit den Qualifikationsmerkmalen bei gefährlicher Körperverletzung und möglichen Mordmerkmalen, insbesondere Habgier. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und B.

Martin Piazena· ZJS 2021, 72
Mord, § 211 StGBKörperverletzung im Amt, § 340 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Zugfahrt mit Folgen

Die Klausur behandelt verschiedene Probleme des Strafrechts: Im Bereich des Allgemeinen Teils geht es um Versuch, Rücktritt und die Anforderungen an eine freiwillige Rücktrittshandlung. Im Besonderen Teil werden insbesondere die Unterschlagung und die Mordmerkmale relevant, zudem werden Qualifikationen wie schwere Körperverletzung und Hausfriedensbruch angesprochen. Die Sachverhaltslösung erfordert besonders die Abgrenzung fehlgeschlagener und noch möglicher Rücktritte sowie die Bewertung der einzelnen Delikte im Zusammenhang einer Beziehungstat.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2021, 30· 300 Min
Versuch und RücktrittUnterschlagung (§ 246 StGB)Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Ein Hauch von »Saw« – Der erzwungene Überlebenskampf

Die Anfängerhausarbeit im Strafrecht thematisiert im Rahmen des Allgemeinen Teils den erzwungenen Überlebenskampf, inspiriert von dem Film 'Saw'. Die Arbeit dürfte sich mit grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien wie Kausalität, objektiver Zurechnung und Rechtfertigungsgründen beschäftigen.

Janick Haas, Marie Thamar Hänke· JURA 2021, 1508
KausalitätObjektive ZurechnungRechtfertigungsgründe+4 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Der leichtgläubige Zechkumpan

Die Anfängerklausur befasst sich mit prüfungsrelevanten Aspekten der Versuchsstrafbarkeit und Irrtumsfragen im Strafrecht. Im Mittelpunkt steht eine Fallgestaltung rund um einen leichtgläubigen Zechkumpan, wobei Grundfragen aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts vertieft werden.

Erik Weiss· JURA 2021, 1387
Versuch und RücktrittSchuld+1 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Impfausweise und Atteste

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Fälschung von Impfausweisen und der Vorlage dieser gefälschten Dokumente zu verschiedenen Zwecken, u.a. zur Erlangung eines digitalen Impfnachweises und Zutrittserleichterungen während der COVID-19-Pandemie. Die Bearbeitung setzt sich insbesondere mit den Urkundsdelikten und deren Anwendung auf aktuelle medizinische Dokumente auseinander.

Alexander Heinze· JURA 2021, 1252
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+5 weitere
110111228