Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Dr. C & Co – Praxis für den Menschen
Der Fall thematisiert strafrechtliche Haftung im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden: Es geht um die Verantwortlichkeit der Praxisbetreiber wegen ärztlicher Behandlung, die nicht nach Schulmedizin erfolgt, und mögliche Vermögensschäden durch irreführende Angaben gegenüber Patienten. Zusätzlich behandeln die Sachverhalte die Rolle des Unterlassens, die Abgrenzung von dolus eventualis zur bewussten Fahrlässigkeit, das Sich-Bereiterklären zum Mord sowie Aspekte mittelbarer Täterschaft bei Selbsttötung.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Digitales Kleinvieh im kontaktlosen Nahfeld
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des digitalen Strafrechts, insbesondere die Auslegung des Begriffs der unbefugten Verwendung von Daten im Rahmen des § 263a StGB. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Garantiefunktion von Transaktionsdaten bei fehlender PIN-Eingabe und der Anwendung der §§ 269 I, 270 StGB im Zusammenhang mit Fälschung beweiserheblicher Daten. Ein wesentlicher Teil besteht in der Analyse eines untauglichen Versuchs sowie den Anforderungen des Rücktritts vom nur objektiv fehlgeschlagenen Versuch. Die Klausur setzt den Fokus auf die Anwendung und Abgrenzung dieser strafrechtlichen Vorschriften im Kontext digitaler Tatbegehungen.
Ein Tag am Strand
Die Übungsklausur behandelt einen Tag am Strand, an dem ein Vater seinen Sohn aus böser Absicht im See ertrinken lassen will, jedoch wird das Kind in letzter Sekunde gerettet. Im weiteren Verlauf unterlässt ein Arzt die Behandlung einer Schwerverletzten zugunsten des Kindes, was zu deren Tod führt. Schließlich versucht der Vater, seinen Sohn durch einen gezielten Schuss zu töten, trifft dabei jedoch versehentlich die Mutter. Themen sind Versuch des unechten Unterlassungsdelikts, Irrtum über die Garantenstellung, rechtfertigende Pflichtenkollision und aberratio ictus.
Original-Examensklausur: "Ein Taxifahrer auf Abwegen
Die Klausur behandelt mehrere strafrechtliche Problemkreise rund um einen Taxifahrer, darunter Sportwettenbetrug durch Nutzung von Kenntnissen über Spielmanipulation, Brandstiftung mit anschließender Löschung, Missbrauch eines Behindertenparkausweises sowie fahrlässige Körperverletzung durch das Werfen eines Steins und Trunkenheit im Straßenverkehr. Die Aufgabenstellung basiert auf einer Originalexamensklausur aus Bayern und deckt sowohl materielle als auch verfahrensrechtliche Aspekte ab.
Zwischenprüfungsklausur: Die etwas andere Diebestour
Die Klausur thematisiert eine Diebestour, bei der zwei Personen in das Haus eines Verstorbenen einsteigen, dort durch Aufhebeln der Terrassentür Uhren entwenden und die Beute anschließend teilen. Dabei geht es insbesondere um Fragen des Diebstahls, des besonders schweren Falls des Diebstahls und die Zurechnung der Tatbeiträge im Rahmen einer Mittäterschaft.
Examensübungsklausur: Die etwas andere Schnäppchenjagd
A nutzt im Supermarkt S ein neuartiges Selbstscannersystem, um beim Einkauf mehrere technische Produkte zu unterpreisigen Konditionen zu erwerben. Er manipuliert Preisetiketten und versteckt ein Smartphone in einer Nudelpackung, die anschließend im Einkaufswagen einer anderen Kundin (D) landet. Nach dem Einkauf versucht A, die manipulierte Ware zurückzutauschen und greift D dabei körperlich an, nachdem diese ihn durch Gewalthandlung von ihrer Tasche fernhält. Der Fall thematisiert insbesondere strafrechtliche Aspekte wie Diebstahl, Betrug und Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Einkaufsvorgang und den Manipulationen.
Zwischenprüfungsklausur Strafrecht
Der Fall behandelt eine eskalierende Demonstration, bei der es zu tödlichen und schwerwiegenden Gewalttaten kommt. Thematisiert werden insbesondere Notwehr, Notstand und Festnahmerecht sowie verschiedene strafrechtliche Delikte rund um den Einsatz von Schusswaffen im Kontext Diebstahl und Körperverletzung. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten A und C steht im Mittelpunkt.
Übungsklausur für das erste Staatsexamen: »Brandanschlag nach Trennung«
Die Examensklausur behandelt einen Fall, in dem nach einer Trennung ein Brandanschlag auf ein bewohntes Mehrfamilienhaus erfolgt. Schwerpunktmäßig werden die Mordmerkmale – insbesondere die Anwendung des gemeingefährlichen Mittels und niedrige Beweggründe – sowie die Brandstiftungsdelikte inklusive der analogen Anwendung der tätigen Reue diskutiert.
Examensklausur »Roboter und Igel«
Die Examensklausur thematisiert eine Situation, in der ein Nachbar einen Ziegelstein auf einen Mähroboter wirft, um einen Igel zu retten, dabei aber einen Einbrecher am Nachbarhaus verletzt. Es werden Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere Notwehr/Nothilfe sowie das subjektive Rechtfertigungselement und Probleme der § 32 StGB erörtert.
»Volksverhetzung mit Folgen«
Die Klausur behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei grenzüberschreitender Volksverhetzung über das Internet, die strafrechtlichen Folgen einer Brandstiftungsplanung mit anschließendem Rücktritt sowie Beihilfehandlungen. Ferner werden Fragen zur Tötung auf Verlangen im Zusammenhang mit Sterbehilfe nach aktueller BGH-Rechtsprechung geprüft.
Subsidiarität der Unterschlagung und wiederholte Drittzueignung
Der Fall thematisiert die Reformgeschichte und die Auslegung des § 246 StGB insbesondere im Hinblick auf Subsidiarität, Drittzueignung und die Abgrenzung zu anderen Vermögensdelikten. Ausgangspunkt ist ein Streit um die (wiederholte) Drittzueignung eines wertvollen Oldtimer-Fahrzeugs, das mehrfach als Sicherheit übereignet wurde.
Gerangel um den Impfstoff
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Betrugs- und Urkundenstrafrechts im Zusammenhang mit der vorgezogenen Corona-Schutzimpfung durch Vorlage gefälschter Atteste. Darüber hinaus werden im zweiten Komplex Fragen des Allgemeinen Teils am Beispiel eines Geschehens im Gesundheitsbereich aufgeworfen.
Kamera(den)-Jagd
Die Klausur thematisiert ein komplexes strafrechtliches Geschehen rund um Straßenverkehrsdelikte mit erheblichem Gefährdungspotenzial: Im Rahmen eines Neonazitreffens werden Journalisten verfolgt, ihr Auto blockiert, es kommt zu einer Verfolgungsjagd mit riskanten Fahrmanövern, Kollision und anschließend zu Gewalthandlungen zwecks Erlangung einer Kamera bzw. ihrer Bilddaten. Die Straftaten umfassen u.a. gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr, Körperverletzung und versuchte Tötungsdelikte, mit zusätzlicher Einordnung von komplexen Zueignungs- und Irrtumskonstellationen.
Eine schrecklich nette Familie
Die Hausarbeit thematisiert zentrale Probleme des strafbefreienden Rücktritts beim Versuch, insbesondere bei aberratio ictus und der Freiwilligkeit des Rücktritts. Zudem wird die Gebotenheit von Notwehrhandlungen im familiären Kontext beleuchtet sowie die Garantenstellung aufgrund Ehe, familiärer Beziehung und möglicher Ingerenz diskutiert.
Die grundlegende Systematik des Unrechtstatbestandes von Erfolgsdelikten – Teil 2
Im Mittelpunkt dieses Übungsfalls steht die vertiefte Betrachtung der Systematik des Unrechtstatbestandes bei Erfolgsdelikten, insbesondere mit Blick auf objektive Zurechnung und Handlungsunrecht bei Fahrlässigkeitsdelikten. Anhand eines Praxisbeispiels werden Kriterien wie objektive Sorgfaltspflichtwidrigkeit und die relevante Beurteilungsperspektive ausführlich diskutiert.
*"Nicht ohne meine Kutte!
Der Fall behandelt die strafprozessualen Probleme im Zusammenhang mit einer Revision gegen eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Kennzeichenverbot nach dem Vereinsgesetz. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen rund um die Form- und Fristwahrung der Revision, die richtige Gerichtszuständigkeit sowie die Behandlung einer fehlgeleiteten Revisionseinlegung. Zudem sind Aspekte zum Verteidigungsverhalten und zu prozessualen Grundrechten angesprochen.
Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche Langeweile
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage nach den Anforderungen an den objektiven Tatbeitrag im Rahmen der Mittäterschaft. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Auslegung der Anstiftung durch nonverbale Kommunikation und deren strafrechtliche Bewertung. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Garantenstellung aus Ingerenz nach einem gerechtfertigten Vorverhalten geprüft. Die Klausur legt somit besonderen Wert auf die Abgrenzungsfragen im Beteiligungs- und Garantensystem.
Maskendeal
Der Vermittler P verkauft während der Corona-Pandemie als Vertreter einer Firma FFP1-Masken an eine Ärztin O, die eigentlich FFP3-Masken benötigt, und verschleiert dies im Vertrag. Nach Aufdeckung und Ablehnung der Masken durch O lässt sich P noch vor Kenntnisnahme des Vorgangs durch D seine Provision auszahlen. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Aspekte wie Betrug, Untreue und die Mitwirkung eines Kollegen (Rathilfe).
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsklausur - Corona im Anflug
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der strafrechtlichen Bewertung von Infektionsübertragungen, insbesondere der Frage, ob das Anhusten als Beibringen gesundheitsschädlicher Stoffe im Sinne der Körperverletzung gilt. Weiterhin wird die Verfahrensrüge hinsichtlich des Protokollverweises, insbesondere im Kontext der Befangenheit einer Schöffin und des Öffentlichkeitsgrundsatzes unter pandemiebedingten Sitzungsordnungen (Mund-Nase-Schutz), thematisiert. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge im Zusammenhang mit gerichtlicher Hinweispflicht und dem Recht auf das letzte Wort.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der gedopte Boxer
In der Klausur werden zentrale Fragestellungen zum Vermögensschaden bei einem nichtigen Kaufvertrag mit verbotenem Zweck und zur Bedeutung der Täuschung behandelt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Besprechung der Wegnahme im Raub und dem Verhältnis zur räuberischen Erpressung, einschließlich der Bewertung einer ungeladenen Pistole als gefährliches Werkzeug. Weiterhin wird auf die Anforderungen und Problemfelder des Zurechnungszusammenhangs sowie des Einverständnisses im Kontext körperlicher Auseinandersetzungen, wie etwa beim Boxsport, eingegangen. Im Vordergrund stehen insbesondere die strafrechtlichen Abgrenzungen und die Anwendung spezieller Prüfungspunkte zu Gefährdungsdelikten, Werkzeugdefinitionen und Rechtfertigungsgründen.
Der bestirnte Himmel über mir
Die Klausur behandelt eine Strafrechtsproblematik aus dem Allgemeinen Teil, insbesondere die objektive Zurechnung bei einem mehraktigen Tatgeschehen. Thematisiert wird die Abgrenzung Gesamtbetrachtungslehre vs. Einzelaktstheorie sowie der Rücktritt vom beendeten Versuch und der Fahrlässigkeitstatbestand. Die Strafbarkeit von S und A ist im Gutachten nach den relevanten Abschnitten des StGB zu prüfen.
Anfängerklausur – Strafrecht: Rauchen kann tödlich sein
Die Klausur behandelt strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einem Anrauchen als Angriff, insbesondere die Erheblichkeitsschwelle und die Gegenwärtigkeit nach dem Ausatmen sowie eine saubere Inzidentprüfung. Der Einsatz eines Messers gegen einen unbewaffneten Gegner wird unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit und einer möglichen Notwehreinschränkung aufgrund von Provokation diskutiert. Weiter wird die sozialadäquate Schwelle beim Anrauchen thematisiert, einschließlich der Gesundheitsgefährdung durch kurzes Passivrauchen und relevanter Qualifikationen. Die Fragestellungen fokussieren dabei auf die strafrechtliche Einordnung von alltäglichen Situationen im Kontext des Raucherverhaltens.
Die missglückte Berufung
Die Klausur behandelt die strafprozessualen Abläufe rund um eine Berufungsinstanz und eine anschließende Revisionsklausur, insbesondere die Frage der ordnungsgemäßen Zustellung von Schriftstücken, die Ablehnung einer Dolmetscherin wegen Besorgnis der Befangenheit sowie die Durchführung der Hauptverhandlung. Der Schwerpunkt liegt auf prozessualen Aspekten und der Prüfung von Rechtsmitteln im Strafverfahren.
*Original-Examensklausur: "Gut gekleidet und brandgefährlich
Die Klausur behandelt komplexe Strafrechtssachverhalte rund um Diebstahl, Urkundenunterdrückung bei einer zusammengesetzten Urkunde, Brandstiftungsdelikte, Aussagedelikte (insbesondere Anstiftung zur Falschaussage) sowie prozessuale Fragen zur Beweisverwertung nach fehlerhafter Durchsuchungsanordnung. Dabei werden mehrere Personenkonstellationen und strafrechtliche Problemfelder aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des StGB geprüft.