Examensklausur: Der gestohlene Schiele
Examensklausur · ZJS 2021, 311 · Zivilrecht für 1. Staatsexamen
Von Steffen M. Jauß
Im Mittelpunkt des Falls steht ein gestohlenes Gemälde von Egon Schiele, das nach dem Tod der Eigentümerin Frieda verschwand und 15 Jahre später im Besitz von Roland wieder auftauchte. Mark, Miterbe nach Frieda und durch Abtretung auch Rechtsnachfolger seiner Schwester Lisa, verlangt von der Staatsanwaltschaft die Herausgabe des Gemäldes gemäß § 985 BGB. Zu klären sind Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Gemälde unter Berücksichtigung von Erbrecht, gutgläubigem Erwerb, Abhandenkommen und Ersitzung sowie der Nachweislast nach § 1006 BGB. Im Rahmen einer Abwandlung ist zudem das Hinterlegungsrecht relevant und die Zusatzfrage thematisiert den Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs abhandengekommener Kulturgüter nach § 40 Abs. 2 KGSG.
Schwerpunkte
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- Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Ersatz des Verzugsschadens
- (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteNichtberechtigter verfügt über Forderung
- (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteGutgläubiger Wegerwerb des Anwartschaftsrechts am Sicherungseigentum
- (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungsübereignung: Veräußerung nach §§ 929, 931 BGB
- (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSchuldbeitritt: Unwirksamkeit des Schuldbeitritts - kein gutgläubiger Forderungserwerb
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