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Strafrecht

Brandstiftung, § 306 StGB

§ 306 StGB erfasst die vorsätzliche Brandstiftung an fremden Gebäuden, Hütten, Betriebsstätten, technischen Einrichtungen, Vorräten, Fahrzeugen und landwirtschaftlichen Anlagen. Streitige Punkte betreffen insbesondere die Auslegung der Begriffe Gebäude, Hütte oder Betriebsstätte (z.B. Gartenhäuschen, Jagdhochsitz, Buswartehäuschen, Zirkuszelt, Bohrinsel). Klassisch: Abgrenzung von Zerstören/Durchbrand und Tatobjekteignung, Versuchsstrafbarkeit (§ 24 StGB), Konkurrenzen zu § 306a, 306c oder 212 StGB.

Zu diesem Thema haben wir 36 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„Zu viel des G(l)uten“

In der Klausur wird ein zweistufiges Tatgeschehen um eine Bäckerin geschildert, das mit einem Streit beginnt und in einem würgenden Angriff auf einen Konkurrenten sowie der anschließenden Inbrandsetzung seines Geschäftes mündet. Thematische Schwerpunkte liegen auf der objektiven Zurechnung, dem dolus generalis und den Problemen der Brandstiftungsdelikte, insbesondere im Zusammenhang mit einer Verpuffung sowie einem Tod durch massive Verbrennungen.

Jonathan Kurczinski· JA 2026, 728· 120 Min
Objektive ZurechnungMord, § 211 StGBBrandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Feuerteufel und Verkehrsraudi“

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt im Bereich der Straßenverkehrsdelikte und Brandstiftungsdelikte. Im Mittelpunkt stehen Handlungen eines jungen Mannes im Straßenverkehr sowie die anschließende Brandstiftung an einem Camper-Van, wobei verschiedene strafrechtliche Problemstellungen zu prüfen sind. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende.

JA 2026, 463· 120 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBBrandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Es weihnachtet sehr

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Fremdheit beim Diebstahl sowie die Auslegung von Gegenständen im Zusammenhang mit einem Weihnachtsmarkt und der Abgrenzung von Gewahrsamslockerung und Gewahrsamsaufgabe. Zudem wird das unechte Unterlassungsdelikt mit besonderem Fokus auf die Sorgfaltswidrigkeit und die Bedeutung löschunabhängiger Rettungsaktivitäten als tätige Reue thematisiert. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Vermögensschaden beim Betrug, insbesondere persönliche Schadenseinschläge und die Zweckverfehlung bei wirtschaftlich ausgeglichenen Verträgen. Die Bearbeitung dieser Aspekte steht im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Das etwas andere Flammenspektakel“

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen zu Brandstiftungs- und Tötungsdelikten im Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Inbrandsetzen einer Scheune und eines Wohnmobils. Der Täter Alfonso setzt zuerst die Scheune in Brand, wobei unbeabsichtigt ein schlafender Landstreicher ums Leben kommt, und versucht anschließend, ein Wohnmobil anzuzünden, was zu einer Explosion führt. Die Bearbeitung erfordert insbesondere die Prüfung von Brandstiftungsdelikten und fahrlässiger Tötung.

Dr. Ruben Doneleit· JA 2024, 297· 120 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Fahrlässige Tötung, § 222 StGB+3 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Die Gasleitung und der E-Scooter“

In dieser anspruchsvollen Übungsklausur wird ein Monteur bei Arbeiten an einer Gasleitung in einem Chemiewerk versehentlich für eine Explosion und mehrere Todesfälle verantwortlich. Nach dem Vorfall unternimmt er mit seiner Freundin alkoholisiert eine Fahrt auf einem E-Scooter. Es sind sowohl strafrechtliche Aspekte im Allgemeinen Teil (Fahrlässigkeit, Zurechnung, Unterlassen, Rettungsfälle) als auch im Besonderen Teil (Brandstiftungsdelikte, Verkehrsdelikte, Körperverletzung und Tötung) zu prüfen. Zusätzlich werden prozessuale Fragen zur Anklage und Zeugenvernehmung aufgeworfen.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2024, 206· 300 Min
FahrlässigkeitObjektive ZurechnungBrandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Brandstiftungsdelikte

Die Klausur im Assessorexamen befasst sich vertieft mit den Brandstiftungsdelikten nach §§ 306 ff. StGB, insbesondere der Brandstiftung, der schweren und besonders schweren Brandstiftung. Zudem werden Folge- und Randkonstellationen wie Brandstiftung mit Todesfolge, fahrlässige Brandstiftung und tätige Reue angesprochen. Schwerpunkt ist die Prüfung und Abgrenzung der einzelnen Tatbestände im Gutachtenstil.

Simon Pschorr· JuS 2024, 61· 300 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +8 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

* "(Masken-)Geschäfte in Corona-Zeiten

Der Fall behandelt strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Maskengeschäften während der Corona-Pandemie. Schwerpunkt sind Betrug beim Soforthilfeantrag und Maskenhandel, Urkundenfälschung durch manipulierte Zertifikate sowie Brandstiftungsdelikte und versicherungsrechtliche Fragen. Zudem werden strafprozessuale Fragen zu Beweisverwertungsverboten und Untersuchungshaft beleuchtet.

Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Der Feuerschütze vom roten Main

Die Klausur befasst sich mit einem Brandstiftungsdelikt, bei dem der Täter zur Sicherung seines Geschäfts ein Gebäude in Brand setzen will, wobei infolge einer Explosion ein Feuerwehrmann zu Tode kommt. Im Anschluss verändert der Täter eine Hotelrechnung, um sich ein Alibi zu verschaffen. Zu prüfen sind insbesondere Brandstiftungsdelikte, erfolgsqualifizierte Delikte sowie Urkundendelikte.

Dr. Felix Ruppert, Lea Machalett· JA 2023, 372· 120 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGBUrkundenfälschung (§ 267 StGB)+3 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Alles eine Frage der Vorbereitung

Die Klausur befasst sich mit einem geplanten Anschlag mittels einer selbstgebauten Rohrbombe auf einen Supermarkt, bei dem die Täter neben Verletzungen einer Mitarbeiterin auch Sachbeschädigungen verursachen. Zentral sind die strafrechtliche Bewertung der Vorbereitungshandlungen, die Versuchsstadien, die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs sowie die Abgrenzung zwischen Rücktritt und Abstandnahme im Tatplan. Es sind Qualifikationsfragen und Beteiligungsformen zu prüfen.

Dr. Nina Schrott· JA 2022, 902· 180 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Von heißer Mode und modebedingten Sünden

Die Klausur behandelt verschiedene brandstiftungsbezogene Delikte im Zusammenhang mit der absichtlichen Zerstörung einer Modekreation durch die Täterin T, wobei auch die Auswirkungen auf angrenzende Wohnungen und Leitungen im Mietshaus zu berücksichtigen sind. Zusätzlich wird ein Körperverletzungsdelikt mit Todesfolge sowie ein Fall von Urkundenfälschung durch ein fingiertes Alibi geprüft. Die Aufgabenstellung verlangt eine umfassende strafrechtliche Analyse der Tatkomplexe unter besonderer Berücksichtigung erfolgsqualifizierter Delikte.

Dr. Felix Ruppert, Antonia Walz· JA 2022, 734· 120 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 2022Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Ein Taxifahrer auf Abwegen

Die Klausur behandelt mehrere strafrechtliche Problemkreise rund um einen Taxifahrer, darunter Sportwettenbetrug durch Nutzung von Kenntnissen über Spielmanipulation, Brandstiftung mit anschließender Löschung, Missbrauch eines Behindertenparkausweises sowie fahrlässige Körperverletzung durch das Werfen eines Steins und Trunkenheit im Straßenverkehr. Die Aufgabenstellung basiert auf einer Originalexamensklausur aus Bayern und deckt sowohl materielle als auch verfahrensrechtliche Aspekte ab.

Dr. Tobias Kulhanek· JA 2022, 58· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JURA 2022Erstes Staatsexamen1. Staatsexamen

Übungsklausur für das erste Staatsexamen: »Brandanschlag nach Trennung«

Die Examensklausur behandelt einen Fall, in dem nach einer Trennung ein Brandanschlag auf ein bewohntes Mehrfamilienhaus erfolgt. Schwerpunktmäßig werden die Mordmerkmale – insbesondere die Anwendung des gemeingefährlichen Mittels und niedrige Beweggründe – sowie die Brandstiftungsdelikte inklusive der analogen Anwendung der tätigen Reue diskutiert.

Mord, § 211 StGBBrandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

»Volksverhetzung mit Folgen«

Die Klausur behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei grenzüberschreitender Volksverhetzung über das Internet, die strafrechtlichen Folgen einer Brandstiftungsplanung mit anschließendem Rücktritt sowie Beihilfehandlungen. Ferner werden Fragen zur Tötung auf Verlangen im Zusammenhang mit Sterbehilfe nach aktueller BGH-Rechtsprechung geprüft.

Brandstiftung, § 306 StGB Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2021Original-ExamensklausurFortgeschrittene

*Original-Examensklausur: "Gut gekleidet und brandgefährlich

Die Klausur behandelt komplexe Strafrechtssachverhalte rund um Diebstahl, Urkundenunterdrückung bei einer zusammengesetzten Urkunde, Brandstiftungsdelikte, Aussagedelikte (insbesondere Anstiftung zur Falschaussage) sowie prozessuale Fragen zur Beweisverwertung nach fehlerhafter Durchsuchungsanordnung. Dabei werden mehrere Personenkonstellationen und strafrechtliche Problemfelder aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des StGB geprüft.

Prof. Dr. Mark A. Zöller· JA 2021, 731· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Nachts sind alle Autos grau

In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um einen geplanten, aber letztlich abgebrochenen Diebstahl eines Luxusautos mittels Anstiftung sowie um den Versuch, ein Wohnhaus mit Molotowcocktails in Brand zu setzen. Behandelt werden typische Probleme rund um Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt, insbesondere im Zusammenhang mit Sachbeschädigung und Brandstiftung.

Dr. Jennifer Koch, Katharina Rößler· JA 2021, 637· 150 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und RücktrittSachbeschädigung (§ 303 StGB)+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Brennende Wut«

Es handelt sich um eine Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht zum Thema Urkunds- und Brandstiftungsdelikte. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit eines Täters, der ein manipuliertes Kfz-Kennzeichen anbringt und einen Molotowcocktail auf ein Wohnmobil wirft, was zu einer Kette atypischer Folgehandlungen und Schäden führt. Zudem werden Herausforderungen beim Straßenverkehrsdelikt § 315b StGB problematisiert.

Matthias Fahrner· JURA 2020, 1259
Brandstiftung, § 306 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+4 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Heiße Ware

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an verschiedenen Straftaten, darunter Diebstahl, Brandstiftung sowie eine mögliche Hehlerei. Im Mittelpunkt stehen die Handlungen des A, der eine Villa betritt, eine wertvolle Uhr an sich nimmt und anschließend einen Brand legt, sowie die Versuche des H, die Uhr weiterzuverkaufen. Die Lösung erfordert vor allem Kenntnisse im Allgemeinen Teil, Vermögensdelikten und Brandstiftung.

Benjamin Dzatkowski, Josephin Wolter· JA 2017, 190· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Hehlerei (§ 259 StGB)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Ein brandgefährlicher Tag

A verursacht in seiner Mietwohnung unbeabsichtigt einen Brand und sieht anschließend bewusst davon ab, diesen zu löschen, um dem Vermieter zu schaden. Nachdem das Feuer doch gelöscht wird, kommt es zu einem Unfall der Nachbarin. Anschließend betrinkt sich A in einer Kneipe erheblich und schiebt danach alkoholisiert einen geliehenen Motorroller nach Hause, wobei ihm fast ein Sachschaden entsteht. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und C aus verschiedenen Delikten, insbesondere unter Berücksichtigung der Schuldunfähigkeit durch hohen Alkoholkonsum.

Dr. Florian Schumann, Shahin Rahimi Azar· JA 2017, 114· 180 Min
Brandstiftung, § 306 StGB FahrlässigkeitVollrausch, § 323a StGB+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Rachsucht in zwei Akten«

Der Fall behandelt zwei Tatkomplexe: Zunächst zündet A auf Ratschlag des C ein Wohnhaus an, um sich an B zu rächen, wobei sich komplexe Zurechnungsfragen und Irrtümer hinsichtlich des Opfers und Motive stellen. Im zweiten Tatkomplex lässt A den B durch G verprügeln, was aufgrund besonderer Vorerkrankung des Opfers zum Tod führt und Probleme der Erfolgsqualifikation und Zurechnung aufwirft.

René Börner· JURA 2017, 477
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Liebe, Tod und (Feuer-)Teufel

F setzt eine Scheune in Brand, wobei er einen Molotowcocktail verwendet und dabei bewusst Risiken für Obdachlose und seine ehemalige Freundin in Kauf nimmt. Der Obdachlose W wird bei dem Angriff schwer verletzt und stirbt; F zündet später ein Strohballen an, wobei B ihm scheinbar die Erlaubnis dazu gibt. Die Klausur thematisiert Brandstiftungsdelikte, Rücktritt, rechtfertigende Einwilligung sowie Tätige Reue.

Stefan Seiterle· JURA 2016, 202
Brandstiftung, § 306 StGB Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Gefährlicher Unfug

In diesem Original-Examenskurzvortrag geht es um A und B, die ein baufälliges Bauernhaus anzünden. Das Haus gehört B und ist nur zeitweise von L bewohnt. B täuscht A darüber, dass keine Versicherung besteht, während er tatsächlich geplant hatte, einen Versicherungsbetrug zu begehen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten hinsichtlich Brandstiftung, Teilnahme und versuchtem Betrug.

Dennis Federico Otte· JA 2015, 294· 60 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

* "Pizzeria criminale

In der Klausur "Pizzeria criminale" begehen Annika, Bettina und Christine einen Überfall auf eine Pizzeria, und Toni verübt aus finanziellen Motiven Brandstiftung am Inventar. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe, die Voraussetzungen von Raub und Erpressung, sowie die strafprozessuale Verwertbarkeit von Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung. Die Klausur behandelt sowohl materielle als auch prozessuale Fragestellungen im Strafrecht.

Täterschaft und TeilnahmeRaub (§ 249 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Folgen einer Belästigung

Die Klausur behandelt eine Vielzahl strafrechtlicher Problemstellungen rund um eine zunächst eskalierende Belästigungssituation, u.a. rechtfertigende Notwehr, Rücktritt vom Versuch, Tötungsvorsatz, Diebstahl, Sachbeschädigung sowie Brandstiftung. Die Beteiligten handeln in unterschiedlicher Weise und verursachen komplexe Folgeverläufe, die auch ärztliches Fehlverhalten sowie nachträgliche Brandlegung umfassen. Es ist zu prüfen, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Dr. Jens Puschke· JA 2014, 348· 300 Min
RechtfertigungsgründeVersuch und RücktrittBrandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Die Vergänglichkeit des Seins«

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des T, der ein wirkungsloses 'Jugendelixier' verkauft, ein Gartenhäuschen und Wohnhaus anzündet sowie anschließend mit Hilfe des Friseurs L versucht, unerkannt zu entkommen. Gefragt ist insbesondere nach der Prüfung von Betrug, Brandstiftung und Strafvereitelung, einschließlich Problemfällen wie Rücktrittsrecht des Käufers, Eigenschaft der Wohnung und Gefährdung von Rettern.

Guido Philipp Ernst· JURA 2014, 1292
Betrug (§ 263 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Strafvereitelung (§ 258 StGB)+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Ausreisevorbereitungen«

T begeht verschiedene Straftaten im Zusammenhang mit Ausreisevorbereitungen: Einbruch mit einem Schraubendreher, Diebstahl von Bargeld sowie einer Spielzeugpistole, Bedrohung eines Bankangestellten mit einer Scheinwaffe und Brandstiftung im Keller eines Mehrfamilienhauses. Es entstand Sachschaden und mehrere Personen erlitten Rauchvergiftungen. Die Strafbarkeit des T nach dem Strafgesetzbuch ist zu prüfen.

Guido Philipp Ernst· JURA 2014, 536
Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Ein Haus zu viel

In dieser Übungsklausur wird die Strafbarkeit eines Immobilienbesitzers, der aus finanzieller Not sein eigenes Haus vorsätzlich in Brand setzt, um Leistungen aus der Brandversicherung zu erhalten, gutachtlich geprüft. Außerdem sind verschiedene Beteiligungskonstellationen mit der Ehefrau sowie anwaltliche Verteidigungsstrategien und deren strafrechtliche Grenzen zu diskutieren.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Ramona Herold· JA 2013, 511· 150 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Betrug (§ 263 StGB)Versuch und Rücktritt+2 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Die gefährliche Ex-Frau

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer Frau, die aus Ärger über ihren Ex-Mann eine Brandstiftung an der Villa seiner neuen Partnerin begeht und zuvor eine Prüfplakette an ihrem Fahrzeug mit Nagellack übermalt, um eine abgelaufene Hauptuntersuchung zu verschleiern. Im Mittelpunkt stehen Brandstiftungsdelikte, Sachbeschädigung sowie Urkundsdelikte im Zusammenhang mit der Manipulation der Prüfplakette.

Anna-Lena Nix· JA 2012, 668· 120 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)+3 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Eine heiße Sache

Der Fall behandelt eine Gruppentat, bei der das Opfer durch den Einsatz von Brandbeschleuniger schwere, lebensgefährliche Verletzungen erleidet. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von versuchtem Tötungsdelikt und gefährlicher Körperverletzung sowie Fragen der Mittäterschaft und Teilnahme. Der Fall eignet sich für den Aktenvortrag in der mündlichen Assessorprüfung mit strafrechtlichen und prozessualen Schwerpunkten.

Christian Adam, Mathias Frosch· JA 2012, 378· 60 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
ZjS 20122. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: „Ein teuflischer Plan“

In dem Fall wollen Kalle (K) und seine Frau Gabi (G) ein renovierungsbedürftiges und versichertes Bauernhaus in der Eifel wieder instand setzen. Nachdem K die Renovierungskosten als zu hoch einschätzt, überredet er seinen Praktikanten Boris (B), das Haus in Brand zu setzen, um über die Brandversicherung die Auszahlung der Versicherungssumme zu erlangen. Der Brand verläuft wie geplant, K beantragt die Auszahlung und es folgen polizeiliche Ermittlungen, die zur Verweigerung der Versicherungssumme führen. Strafrechtliche Schwerpunkte betreffen die Brandstiftungstatbestände, Täterschaft und Teilnahme, den Umgang mit Irrtümern sowie das Verhältnis von Betrug und Brandstiftung; in der Zusatzfrage geht es um die Anforderungen an die Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht im Ermittlungsverfahren.

Britta Liebig, Julia Wiesen· ZJS 2012, 530
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Brandstiftungsdelikte

Die Examensklausur thematisiert schwerpunktmäßig die subjektiven Rechtfertigungselemente bei der Einwilligung sowie verschiedene Probleme im Zusammenhang mit Brandstiftungsdelikten, insbesondere die objektive Zurechenbarkeit von sogenannten Retterschäden und die Strafbarkeit bei beabsichtigtem Versicherungsbetrug nach § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB. Es werden außerdem Fragen zu den Konkurrenzen behandelt.

Stefan Seiterle· JURA 2011, 958
Brandstiftung, § 306 StGB Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Objektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit StR Nebenverdienste des A

Der Fall behandelt einen Täter, der aus finanziellen Gründen zunächst einen Raub unter Einsatz eines Messers begeht und das Opfer nötigt, ihn auf ein abgelegenes Feld zu fahren, wo er das Opfer im Kofferraum einsperrt. Anschließend überlegt er, wie er polizeiliche Spuren verwischen kann, und sucht dazu Kontakt zu einer weiteren Person, um das Tatfahrzeug in Brand zu setzen.

Kai Ensenbach· JURA 2011, 787
Raub (§ 249 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGBBrandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Eine Brandstiftung kommt selten alleine

Die Klausur stellt einen komplexen Sachverhalt mit Mittäterschaft, räuberischer Erpressung, Brandstiftung sowie Betrug dar. Ausgangspunkt sind Drohbrief und Brandanschläge zweier Gelegenheitsgauner, die zur Tötung und weiteren Vermögensschäden führen. Die Strafbarkeit von G und H wird insbesondere im Hinblick auf Täterschaft, Zurechnung und Kausalität geprüft.

Christian Corell· JURA 2010, 627
Brandstiftung, § 306 StGB (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Brandreden

In dem Fall muss geprüft werden, ob A und F sich durch ihr nächtliches Gespräch strafbar gemacht haben, insbesondere im Hinblick auf Brandstiftungsdelikte und eine versuchte Beteiligung. Gegenstand ist unter anderem die Anstiftung zur Brandstiftung sowie die relevanten Irrtümer über tatsächliche Umstände. Der Sachverhalt thematisiert zudem Aspekte der Einwilligung und der Rechtfertigung hinsichtlich des Todesfalls.

Prof. Dr. Wolfgang Mitsch· JA 2009, 115· 180 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Strafverteidigung, Strafprozessrecht und Kriminologie Schwierige Jugend

Diese Examensklausur behandelt jugendstrafrechtliche und strafprozessuale Probleme am Beispiel einer schwierigen Jugend mit familiärer Belastung, Mutproben und schweren Straftaten. Thematisiert werden die Voraussetzungen und Strafzumessung der Jugendstrafe, Rücktritt vom Versuch sowie prozessuale Fragen wie Zeugnisverweigerungsrecht und das letzte Wort im Verfahren.

Holm Putzke· JURA 2009, 631
Jugendgerichtsgesetz (JGG)Hauptverfahren 1: Vorbereitung & AblaufTotschlag, § 212 StGB+4 weitere
JA 20081. Staatsexamen

* "Die falsche Komplizin

Die Klausur thematisiert einen gemeinschaftlich geplanten Versicherungsbetrug mittels Brandstiftung, den Versuch einer Mittäterschaft und die strafrechtlichen Konsequenzen daraus. Weiterhin wird die Strafbarkeit einer alkoholisierten Autofahrt sowie prozessuale Fragen zum Selbstleseverfahren und zur Revision im Strafprozess behandelt.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2008, 703· 300 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der nachlässige Brandstifter

T zündet aus Nachbarschaftsstreit das Haus des N an, wobei er dessen Abwesenheit fälschlicherweise annimmt. Das brandfeste Haus gerät nicht in Brand, verursacht jedoch starke Rauchentwicklung, dies führt zum Tod von N und dem Retter S. T versucht noch die Rettung und löscht das Feuer, ist sich aber der tatsächlichen Gefahrenlage nicht bewusst. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des T nach StGB, insbesondere im Hinblick auf Brandstiftungsdelikte, Retterschäden und Rücktritt.

Prof. Dr. Claus Kreß, Dr. Bettina Weißer· JA 2006, 115· 180 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Versuch und RücktrittObjektive Zurechnung+5 weitere
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