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Strafrecht

Sterbehilfe

Sterbehilfe umfasst Formen der Hilfe zur Selbsttötung und Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) sowie Abgrenzungen zu Mord (§ 211), Totschlag (§ 212), Körperverletzung (§§ 223, 224) und Beihilfe (§ 27). Im Fokus stehen Einwilligungsfähigkeit, Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, strafbefreiender Rücktritt (§ 24) und Irrtümer (§ 16 ff.). Streitig: Reichweite und Grenzen des § 216, insbesondere bei Suizidassistenz.

Zu diesem Thema haben wir 8 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revision – Ein Arzt auf Abwegen

Die Klausur behandelt die revisionsrechtliche Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung im Zusammenhang mit einem Arzt, dessen Handeln auf Fragen zur Sterbehilfe und -strafbarkeit stößt. Geprüft werden insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision sowie materiellrechtliche Probleme im Bereich des Mordes und der Tötung auf Verlangen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen mit vertieften Kenntnissen im Strafprozessrecht und materiellen Strafrecht.

Dr. David Adamaszek, David K. Takacs· JuS 2025, 260· 300 Min
Rechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeBegründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)Zulässigkeit der Revision+2 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Dr. C & Co – Praxis für den Menschen

Der Fall thematisiert strafrechtliche Haftung im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden: Es geht um die Verantwortlichkeit der Praxisbetreiber wegen ärztlicher Behandlung, die nicht nach Schulmedizin erfolgt, und mögliche Vermögensschäden durch irreführende Angaben gegenüber Patienten. Zusätzlich behandeln die Sachverhalte die Rolle des Unterlassens, die Abgrenzung von dolus eventualis zur bewussten Fahrlässigkeit, das Sich-Bereiterklären zum Mord sowie Aspekte mittelbarer Täterschaft bei Selbsttötung.

Dr. Daria Bayer· JA 2022, 122· 300 Min
UnterlassenFahrlässigkeitTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

»Volksverhetzung mit Folgen«

Die Klausur behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei grenzüberschreitender Volksverhetzung über das Internet, die strafrechtlichen Folgen einer Brandstiftungsplanung mit anschließendem Rücktritt sowie Beihilfehandlungen. Ferner werden Fragen zur Tötung auf Verlangen im Zusammenhang mit Sterbehilfe nach aktueller BGH-Rechtsprechung geprüft.

Brandstiftung, § 306 StGB Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Düstere Zukunft

Der Fall behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes, der einem Patienten bei dessen freiverantwortlichem Suizid Beihilfe leistet. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Fragen des unechten Unterlassungsdelikts und der unterlassenen Hilfeleistung. Es wird geprüft, wie sich der Arzt nach dem StGB strafbar gemacht haben könnte.

Henning Lorenz, John Heidemann· JA 2020, 836· 120 Min
UnterlassenUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBSterbehilfe+2 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Ein Arzt auf Abwegen

In diesem komplexen strafrechtlichen Übungsfall geht es um verschiedene Handlungen eines Arztes im Kontext von Sterbehilfe, Manipulation von Krankenakten, und Betrug. Gegenstand sind strafbare Beteiligungsformen etwa bei einer Sonde-Entfernung sowie die Eintragung unzutreffender Angaben in die Patientenakte bzw. Todesbescheinigung und ein Vermögensdelikt im Zusammenhang mit dem Verkauf eines wertlosen Tonikums.

Dr. Michael Kubiciel, Matthias Wachter, Staufer· JA 2013, 112· 300 Min
SterbehilfeTäterschaft und TeilnahmeUrkundenfälschung (§ 267 StGB)+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Krankenschwester

In diesem strafrechtlichen Übungsfall geht es um die strafrechtliche Bewertung von Sterbehilfe durch eine Krankenschwester, die zugleich die Tochter der Betroffenen ist. Der Fall orientiert sich an der Rechtsprechung des BGH und thematisiert unterschiedliche Konstellationen der Sterbehilfe sowie klassische Aspekte des Allgemeinen Teils des Strafrechts.

Moritz Vormbaum· JURA 2012, 652
SterbehilfeRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Zwei ungleiche Söhne

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Söhne A und B im Zusammenhang mit Sterbehilfe an ihrem Vater V. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von Tötungsdelikten (Totschlag, Tötung auf Verlangen), mögliche Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe bei der Sterbehilfe und die Strafbarkeit aus Täterschaft und Teilnahme. Darüber hinaus ist die irrtümliche Operation des B an einer Patientin zu prüfen.

Tötung auf Verlangen, § 216 StGBTäterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur StR Die Milch macht

Die Klausur behandelt auf Basis eines Klinikalltags zwei komplexe Fallkonstellationen: Zum einen geht es um die fahrlässige Gefährdung und Schädigung einer Krankenschwester durch präparierte Milch (inklusive Problemen des error in persona versus aberratio ictus), zum anderen um einen möglichen Tötungsdelikt mittels Sterbehilfe am komatösen Patienten. Thematisiert werden dabei Fragen der gefährlichen Körperverletzung, Heimtücke, Täterschaft und Teilnahme sowie die Abgrenzung zwischen Mord und Tötung auf Verlangen.

Robert Esser, Nadja Röhling· JURA 2009, 866
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
Verwandte Themen in BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Sterbehilfe in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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