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JurafuchsKlausuren
Strafrecht

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Das Tötungs- und Körperverletzungsdeliktsrecht (§§ 211–231 StGB) regelt strafbare Angriffe auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Im Fokus stehen Totschlag (§ 212), Mord (§ 211), Körperverletzung (§ 223) sowie Qualifikationen und Sonderformen wie gefährliche Körperverletzung (§ 224) und fahrlässige Tötung (§ 222). Examensklassiker: Abgrenzung Mord/Totschlag, Heimtücke (§ 211), Sterbehilfe (§ 216), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227).

Zu diesem Thema haben wir 352 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Künstler außer Kontrolle

Der Fall betrifft einen Künstler, der durch sein Verhalten erhebliche Strafrechtsfragen auslöst. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum sowie prüfungsrelevante Aspekte des Allgemeinen Teils des StGB.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Kurz rasiert, lang diskutiert“

In dieser Übungsklausur müssen strafrechtliche Probleme rund um eine offenbar gewaltsam vorgenommene Rasur und die damit verbundenen Folgen gelöst werden. Der Fall diskutiert typische Abgrenzungen zwischen verschiedenen Körperverletzungsdelikten und fragt nach der Strafbarkeit der handelnden Personen.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+3 weitere
JA 2026Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: 'Tötung eines Erpressers – Notwehr oder unzulässige Selbstjustiz?'

Diese Original-Examensklausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung der Tötung eines Erpressers im Zusammenhang mit einem Diebstahl und einer anschließenden gewalttätigen Auseinandersetzung. Die Prüfung des Mordmerkmals Heimtücke, Notwehrrecht, Selbstjustiz sowie die Bewertung strafprozessualer Aspekte wie Abschlussverfügung und Beweisverwertungsverbote stehen im Mittelpunkt. Der Fall behandelt insbesondere die Abgrenzung zwischen rechtfertigender Notwehr und unzulässiger Selbstjustiz.

Hartmann· JA 2026, 497· 300 Min
RechtfertigungsgründeMord, § 211 StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+3 weitere

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a. in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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