BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Das Tötungs- und Körperverletzungsdeliktsrecht (§§ 211–231 StGB) regelt strafbare Angriffe auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Im Fokus stehen Totschlag (§ 212), Mord (§ 211), Körperverletzung (§ 223) sowie Qualifikationen und Sonderformen wie gefährliche Körperverletzung (§ 224) und fahrlässige Tötung (§ 222). Examensklassiker: Abgrenzung Mord/Totschlag, Heimtücke (§ 211), Sterbehilfe (§ 216), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227).
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Neueste Klausuren zum Thema
Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Künstler außer Kontrolle
Der Fall betrifft einen Künstler, der durch sein Verhalten erhebliche Strafrechtsfragen auslöst. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum sowie prüfungsrelevante Aspekte des Allgemeinen Teils des StGB.
„Kurz rasiert, lang diskutiert“
In dieser Übungsklausur müssen strafrechtliche Probleme rund um eine offenbar gewaltsam vorgenommene Rasur und die damit verbundenen Folgen gelöst werden. Der Fall diskutiert typische Abgrenzungen zwischen verschiedenen Körperverletzungsdelikten und fragt nach der Strafbarkeit der handelnden Personen.
Original-Examensklausur: 'Tötung eines Erpressers – Notwehr oder unzulässige Selbstjustiz?'
Diese Original-Examensklausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung der Tötung eines Erpressers im Zusammenhang mit einem Diebstahl und einer anschließenden gewalttätigen Auseinandersetzung. Die Prüfung des Mordmerkmals Heimtücke, Notwehrrecht, Selbstjustiz sowie die Bewertung strafprozessualer Aspekte wie Abschlussverfügung und Beweisverwertungsverbote stehen im Mittelpunkt. Der Fall behandelt insbesondere die Abgrenzung zwischen rechtfertigender Notwehr und unzulässiger Selbstjustiz.
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a. in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.