Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Drohnen über Schloss Sanssouci
Die Klausur behandelt Eigentumsbeeinträchtigungen durch Drohnenüberflug und das Anfertigen sowie Verwerten von Fotografien von Grundstücken. Im Mittelpunkt stehen mögliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche der jeweiligen Eigentümer nach § 1004 BGB sowie Schadensersatzansprüche bei Sachbeschädigung durch Drohnenabsturz.
Flüchtlingsunterbringung als polizei- und ordnungsrechtliche Maßnahme
Die Klausur behandelt die polizei- und ordnungsrechtliche Beschlagnahme eines privaten Grundstücks zur Unterkunft von Flüchtlingen durch die Ordnungsbehörde, insbesondere als Reaktion auf drohende Obdachlosigkeit infolge anhaltender Fluchtmigration. Geprüft werden die Rechtmäßigkeit der Maßnahme auf Grundlage des niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes sowie die Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz. Im Fokus stehen polizeiliche Standardmaßnahmen, die Inanspruchnahme nichtverantwortlicher Personen und das Verhältnis zu bestehenden Kapazitäten der Flüchtlingsunterbringung.
Schutz für Wald und Wasser?
In dieser Übungsklausur wird die Vereinbarkeit einer Novelle des britischen Consumer Protection Act mit den Grundfreiheiten des Unionsrechts geprüft. Der Schwerpunkt liegt auf der Warenverkehrsfreiheit und der Abgrenzung zwischen Produktmodalitäten und Verkaufsmodalitäten. Ergänzend werden Aspekte des Verbraucherschutzes, Umweltrechts und europarechtlicher Haftung behandelt.
Der lahme Ferrari
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen im Zivilrecht anhand eines Autokaufs: Es geht um das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Kaufvertrags unter Beteiligung einer minderjährigen Vertreterin, um vertragliche Ansprüche auf Provision, Anfechtungs- und Rücktrittsrechte sowie das Trennungs- und Abstraktionsprinzip bei der Erfüllung. Ferner wird analysiert, wie viele Verträge bei einem Tankvorgang zustande kommen.
Original-Examensklausur: 'Alchemie im 21. Jahrhundert'
Die Klausur behandelt verschiedene Delikte, darunter Bandendiebstahl und Betrug im Zusammenhang mit Zahngold aus einem Krematorium sowie Diebstahl von Pfandflaschen, Störung der Totenruhe und Pfandkehr. Zusätzlich werden prozessuale Aspekte wie Zeugnisverweigerungsrecht und die Zulässigkeit der akustischen Überwachung von Besuchsräumen in der JVA thematisiert. Die Aufgabenstellung ist praxisnah als Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft konzipiert.
Gefährliche Reinlichkeit
Die Klausur befasst sich mit der kommunalen Übertragung der Straßenreinigungspflichten per Verordnung und der Durchsetzung dieser Pflicht gegenüber einem Grundstückseigentümer (“U”). Zentrale Fragestellungen sind die Zulässigkeit und Begründetheit einer Anfechtungsklage gegen ein behördliches Schreiben sowie Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht. Es werden dabei Aspekte des Kommunalrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Landesrechts Bayern, sowie verwaltungsprozessrechtliche Fragen (Klageart und einstweiliger Rechtsschutz) behandelt.
Der Gedichtband
Die Klausur behandelt Gewährleistungsfragen beim Kauf eines wertvollen Buches, unter anderem die Mängelrechte des Käufers wegen fehlender Echtheit sowie das Verhältnis des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts zu weiteren Ansprüchen aus dem BGB. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendung des § 285 BGB im Rahmen der Nacherfüllungspflicht des Verkäufers.
Wohnungsprostitution
Die Klausur behandelt die Frage der baurechtlichen Zulässigkeit von Wohnungsprostitution in einem nach § 6 BauNVO als Mischgebiet ausgewiesenen Bereich sowie die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Beseitigungsanordnung gegenüber einem ungenehmigten Anbau. Im Fokus stehen die planungsrechtliche Einordnung der Prostitution, nachbarrechtliche Belange sowie zentrale bauplanungsrechtliche Abwägungen. Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen eine bauaufsichtliche Verfügung.
ORIGINAL: "Auf der Flucht
Im Fall flüchten zwei Kleinkriminelle nach einem Diebstahl im Pkw und geraten in eine Polizeikontrolle. Um der Festnahme zu entgehen, fährt der Fahrer gezielt auf einen Polizisten zu, der sich nur durch einen Sprung retten kann. Die Klausur thematisiert den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, den Versuch der Tötung und die strafrechtliche Beteiligung des Beifahrers.
* "Das (vor-)weggenommene Erbe
Die Klausur behandelt erbrechtliche, sachenrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen rund um ein Testament mit Vermächtnis, die Geschäftsunfähigkeit des Erblassers, missbräuchliche Entnahmen vom Sparbuch sowie das unbefugte Vermieten einer Garage und das Nutzen eines Fahrzeugs. Neben erbrechtlichen Ansprüchen (Vermächtnis), werden auch Ansprüche aus Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), Bereicherungsrecht und Zivilprozessrecht diskutiert.
Der tierliebe T und die Fundtiere
Die Klausur behandelt die Kostenerstattung für die Versorgung von Fundtieren durch einen Tierschutzverein im Gemeindegebiet und die damit verbundene öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage. Es werden das Fundrecht, Tierschutzrecht und Aspekte des Staatshaftungsrechts sowie die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag geprüft, insbesondere im Kontext der Zuständigkeit und Kostentragung der Gemeinde nach § 967 BGB und § 27 b HessAGBGB.
Demokratieförderung unter dem Grundgesetz - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Volksbefragungen
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von unverbindlichen Volksbefragungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene und prüft insbesondere, ob das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Demokratieförderungsgesetz (DemfG) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Weiterhin wird die Zulässigkeit eines Antrags der Bundesregierung auf Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht analysiert und auf verfahrensrechtliche und materielle Voraussetzungen wie Mehrheiten, Gesetzgebungsverfahren, Gewaltenteilung und die Handlungsfreiheit der Abgeordneten eingegangen.
ORIGINAL: "Ein folgenschwerer Unfall
Die Klausur behandelt einen Unfall, bei dem zwei Täter nach einem Diebstahl gemeinsam mit einem Auto flüchten, Fahrerwechsel vornehmen und am Unfall beteiligt sind. Nach dem Unfall verlassen sie den Unfallort, um nicht entdeckt zu werden. Es sind die strafrechtlichen Konsequenzen für beide Beteiligten insbesondere im Hinblick auf das unerlaubte Entfernen vom Unfallort zu prüfen.
Grusel-Clowns in Niederbayern
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer als "Grusel-Clown" verkleideten Person, die Personen erschreckt und deren Reaktionen filmt, sowie die Reaktionen eines Passanten, der den verkleideten Täter angreift. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Körperverletzungsdelikten, Tötungsdelikten sowie Fragen rund um Rechtfertigungsgründe und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.
* "Immer Ärger mit dem Kfz
Die Klausur behandelt in zwei Teilen zivilrechtliche Ansprüche aus einem Kfz-Kaufvertrag und prozessuale Besonderheiten bei einer Zahlungsklage wegen Abschleppkosten. Im ersten Teil sind insbesondere das Zustandekommen und die Ansprüche aus einem Kaufvertrag, Sachmängelgewährleistung sowie Rücktritt, Schadensersatz und die Herstellergarantie relevant. Der zweite Teil thematisiert das Verfahren im schriftlichen Vorverfahren, die Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil und damit verbundene zivilprozessuale Problemstellungen.
Original-Examensklausur: "'Si tacuisses' .' Öffentliche Äußerungen von Amtsträgern
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Grenzen öffentlicher Äußerungen von höchsten Staatsorganen und Amtsträgern im Kontext der parteipolitischen Neutralität sowie den Einfluss solcher Äußerungen auf die Chancengleichheit politischer Parteien. In einem zweiten Sachverhalt wird die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags im einstweiligen Rechtsschutz auf Entfernung einer öffentlichkeitswirksamen Erklärung des Oberbürgermeisters einer Stadt im Zusammenhang mit einer Demonstration geprüft.
Strafbare Satire?
Die Klausur behandelt die Auseinandersetzung mit einer strafrechtlichen Verurteilung eines Satirikers nach § 103 StGB aufgrund eines satirischen Gedichts über den türkischen Staatspräsidenten. Es werden die Erfolgsaussichten einer Urteilsverfassungsbeschwerde hinsichtlich der Grundrechte Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Rundfunkfreiheit geprüft. Schwerpunkt sind die grundrechtlichen Schutzbereiche und deren mögliche Einschränkung durch Strafnormen.
Unfall auf dem Parkplatz
Die Klausur behandelt einen Verkehrsunfall auf einem Parkplatz, bei dem die Mandantin von ihrem Anwalt zur Haftungsquote, Schadensregulierung und Vorgehensweise gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung beraten wird. Im Mittelpunkt stehen außergerichtliche Mandantenberatung, die Geltendmachung von Schadensersatz sowie Aspekte des Anscheinsbeweises und der Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz.
Staatliches Mauttheater
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des Mautgesetzes (MautG) im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren sowie die bundesstaatliche Kompetenzordnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung einer Bundesoberbehörde für die Verwaltung der Maut und dem Ablauf des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Zu prüfen ist, ob die Bedenken der Staatsregierung eines Bundeslandes gegen das Verfahren und die Kompetenzverteilung berechtigt sind.
* "Ferrari auf Föhr
Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche Revision mit Schwerpunkten im Revisionszulassungsrecht und der Begründetheit. Im Mittelpunkt stehen formelle Problemstellungen wie die Falschbezeichnung des Rechtsmittels und die Unterschrift des Verteidigers sowie materielle Fragen der Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise, Untreue, Vereitelung der Zwangsvollstreckung und die Verhängung eines Berufsverbots. Die prozessualen und materiell-rechtlichen Probleme werden anhand eines praxisnahen Falls rund um die Verlagerung eines Ferrari zur Vereitelung einer Pfändung geprüft.
Exquisite Eismaschinen
In der Klausur 'Exquisite Eismaschinen' wird das Zustandekommen von Verträgen im Rahmen des Handelsrechts zwischen einem Händler und mehreren Kunden thematisiert. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Voraussetzungen des Vertragsschlusses, die Wirksamkeit der Prokura, deren Eintragung ins Handelsregister sowie die Handlungsvollmacht und Stellung von Kaufleuten. Zusätzlich werden Grundlagen des Handelsrechts und der Firma behandelt.
Examensklausur: Der geschäftstüchtige Kunststudent
Der Fall handelt vom US-amerikanischen Kunststudenten Gaffrey (G), der in Berlin eine Fälschung eines verschollenen van Gogh-Gemäldes anfertigt und signiert, um diese auf dem Schwarzmarkt über den Mafioso Alba (A) gewinnbringend zu verkaufen. G bietet das gefälschte Gemälde dem Kunstsammler Rudolph (R) als angebliches Original an, was nach mehrfacher Täuschung zu einem Verkauf für 10 Millionen Euro führt. Zusätzlich versucht G, nach seinem Abtauchen auf die Cayman Islands mithilfe einer gefälschten Sterbeurkunde die Auszahlung einer Lebensversicherung zugunsten seiner Freundin Charlotte (C) zu bewirken. Im Mittelpunkt stehen Vermögens-, Urkunden- und Kunstfälschungsdelikte sowie strafrechtliche Aspekte des Versicherungsbetrugs. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von G, A und R nach dem StGB.
Hausarbeit: Ein ganz normaler Spieltag der Fußball-Bundesliga
Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere strafrechtliche Problemstellungen rund um ein Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem FC Schalke 04 und Borussia Dortmund. Es geht insbesondere um Verletzungshandlungen auf dem Spielfeld infolge von Zweikämpfen und geplanten Revanche-Aktionen zwischen Spielern, wobei mehrfach Körperverletzungen auftreten. Eine weitere zentrale Konstellation betrifft einen Zuschauer, der ein Plakat mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ gegenüber Polizisten hochhält, und damit eine mögliche Beleidigungstat nach § 185 StGB. Nach Spielende kommt es zudem zu einem Angriff eines Spielers gegen einen Fotografen, der diesen trotz eines Verbots fotografiert.
Anfängerhausarbeit: Quod non est in actis …
K möchte von V die Zahlung von 150.000 € verlangen, nachdem sich herausgestellt hat, dass das von ihm gekaufte Haus nicht wie angegeben 1975, sondern bereits 1952 errichtet wurde und daher weniger wert ist. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen hatte V das Baujahr auf Nachfrage bestätigt, obwohl es später nicht in der notariell beurkundeten Vertragsurkunde erwähnt wurde; der Kauf erfolgte unter Ausschluss der Gewährleistung, es sei denn, ein Mangel wurde arglistig verschwiegen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte des Falls sind die Frage nach einem Sachmangel wegen eines unzutreffenden Baujahrs, die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses und mögliche Rechte des Käufers wie Minderung oder Schadensersatz. Zudem sind Problemstellungen zur Formbedürftigkeit und zur Heilung des Formmangels durch Auflassung und Eintragung angesprochen.