Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Ein Prüfungsgespräch
Die Übungsklausur behandelt verschiedene prüfungsrelevante Fragestellungen rund um das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen. Thematisiert werden insbesondere die Anforderungen an Angebot und Annahme sowie typische Probleme im Rahmen der Vertragsverhandlungen.
Geschenkt oder geerbt?
In diesem Fall wendet sich S nach dem Tod seines Vaters E an einen Anwalt, um die Rechte an Nachlassgegenständen und auf Auskunft zu klären. Es geht insbesondere um die Herausgabe von Möbeln, einen Sportwagen sowie den Erlös aus einer Münzsammlung, die E seiner Lebensgefährtin F überlassen bzw. von ihr an einen Dritten verkauft wurden. Zu prüfen sind unter anderem Ansprüche aus dem Erbrecht, Herausgabe- und Auskunftsansprüche sowie etwaige Schenkung von Todes wegen.
Aus dem Leben eines Kritikers
Die Klausur behandelt mehrere zivilrechtliche Fragestellungen rund um Persönlichkeitsrechtsverletzung, Abwehr und Notwehr, die Kontrolle mitgebrachter Sachen sowie Fragen zum Schadensersatz und Schmerzensgeld. Im Zentrum stehen Ansprüche auf Geldentschädigung wegen möglicher Ehrverletzung durch eine Theaterkritik, der Umgang mit Hausverbot und Garderobenpflicht im Kulturbetrieb sowie die rechtliche Bewertung von Abwehrmaßnahmen seitens Besucher und Sicherheitspersonal. Ein besonderer Aspekt ist zudem der Umgang mit Meinungsfreiheit im Kontext der Persönlichkeitsrechte.
Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt
Im Fliesenfachmarkt wird die sechsjährige Susi bei einem Unfall mit einem Gabelstapler verletzt. Der Unfall geschieht durch Unachtsamkeit des Arbeitnehmers A und mangelnde Sicherung durch den Inhaber F. Die Klausur fragt nach Ansprüchen auf Heilbehandlungs- und Schmerzensgeld sowie deren Durchsetzbarkeit gegenüber A und F unter Berücksichtigung von Drittschutz, innerbetrieblichem Schadensausgleich und Mitverschulden.
Undank ist der Welten Lohn
Die Witwe W überträgt ihr Einfamilienhaus aus Anlass der Hochzeit an ihren Sohn S, behält sich ein lebenslanges Wohn- und Mitnutzungsrecht vor. Nach familiären Konflikten widerruft W die Schenkung und verlangt die Rückübertragung; außerdem verkauft S einen wertvollen Kotflügel aus der Garage an einen Dritten. Zu prüfen sind Rückabwicklungsmöglichkeiten wegen Schenkungswiderrufs und mögliche Rechte im Zusammenhang mit dem Kotflügelverkauf.
Geschenkt ist Geschenkt
Die Klausur behandelt umfassend die zivilrechtlichen Probleme einer gemischten Schenkung im Zusammenhang mit einem Kfz-Kauf unter Marktwert. Fragen zum Anspruch auf Übergabe und Übereignung, Rückgabeansprüchen nach Zuwendung und veränderten Verhaltensweisen sowie Gewährleistungs- und Bereicherungsansprüchen bei Sachmängeln stehen im Mittelpunkt. Im Sachverhalt werden auch Auswirkungen eines nicht offenbarten Motormangels thematisiert.
* "You only buy twice - Man kauft nur zweimal
Ein Grundstück wird unter Widmungsauflagen veräußert, verbunden mit einem Rückerwerbsrecht für den Verkäufer, falls nicht innerhalb von drei Jahren ein Wohnhaus gebaut oder das Grundstück unbebaut weiterverkauft wird. Der Käufer scheitert mit der Bebauung, belastet das Grundstück mit Grundpfandrechten und Nießbrauch, lagert schadstoffbelastete Fässer und Asbestplatten, wodurch Bodenkontaminationen entstehen. Es werden Ansprüche bezüglich Rückübertragung, Löschung von Belastungen, Schadensersatz wegen Bodenkontamination und Beseitigung von Asbest sowie Ersatz von Baukosten geltend gemacht.
Gescheiterte Pläne
A und B lebten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wobei B im Geschäft der A unentgeltlich mitarbeitete. Nach der Trennung verlangt B nachträglich ein Entgelt für seine Tätigkeit. Die Klausur thematisiert Ansprüche auf Vergütung im Zusammenhang mit der vermögensrechtlichen Abwicklung nichtehelicher Lebensgemeinschaften.
Mängelbeseitigung durch Selbstvornahme
In diesem Übungsfall verlangt die Käuferin B vom Erben D Ersatz der Kosten für eine selbst vorgenommene Mangelbeseitigung an einem kürzlich gekauften Fahrzeug. Nach Tod des Verkäufers hatte B dem Erben erfolglos Frist zur Nachbesserung gesetzt und daraufhin die Reparatur selbst veranlasst. Zu prüfen sind insbesondere Rückforderungs- und Minderungsansprüche wegen Sachmangels im Kaufrecht und die Voraussetzungen einer Selbstvornahme.
Hauskauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Streitigkeit rund um einen Hauskauf, bei dem der Verkäufer nach Zurückbehaltung eines Restkaufpreises durch die Käufer verbotswidrig Gegenstände vom Grundstück entfernen will. Im Zentrum steht das einstweilige Verfügungsverfahren, speziell die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO, nachdem Unterlassung der Entfernung begehrt und teilweise bereits durchgesetzt wurde.
Fernsehkauf einer Minderjährigen ohne Einwilligung der Eltern
Die Klausur behandelt den Kauf eines Fernsehers durch eine minderjährige Person ohne Einwilligung der Eltern. Im Fokus stehen Fragen der Wirksamkeit des Vertragsschlusses mit Minderjährigen, das Abstraktionsprinzip bei Verfügungsgeschäften sowie die Anwendung der Saldotheorie im Rahmen von Rückabwicklungsverhältnissen.
Laptopkauf mit Missverständnissen
In dem Übungsfall geht es um diverse Fallgestaltungen zum Laptopkauf mit mehrfachen Missverständnissen und Vertretungssachverhalten. Hauptthemen sind das Zustandekommen von Verträgen über Stellvertreter, Missverständnisse bei der Willensübereinstimmung sowie etwaige Anfechtungsrechte, insbesondere im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften im Kaufrecht und online über eBay. Zu prüfen ist, ob Ansprüche von V und P gegenüber A bestehen.
Folgenschweres Missverständnis
Magda Müller bestellt eine Hypothek zur Sicherung eines Darlehens, das nicht ausgezahlt wird. Die Bank tritt die vermeintliche Kreditforderung samt Hypothekenbrief an eine andere Bank ab, die sodann Ansprüche gegen Magda Müller geltend macht. Es stellt sich die Frage nach gutgläubigem Forderungserwerb, der Behandlung einer forderungsentkleideten Hypothek sowie möglichen Schadensersatzansprüchen wegen Organisationsverschulden.
Die Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Klausur behandelt die Auslegung einer Beamtenklausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Es geht insbesondere um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ruhestandsversetzung einer Beamtin zugleich einen Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auslöst. Die Sachverhaltsproblematik betrifft die Anwendbarkeit und Auslegung von AVB unter besonderer Berücksichtigung der dienstrechtlichen Regelungen für Beamte.
Kein Persilschein in der Waschanlage
Die Klausur behandelt die Haftung einer Waschanlage für verschiedene Schadensfälle: Zunächst geht es um die Wirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in AGB nach einem Waschschaden, sodann um Schadensersatz wegen unterlassener Reinigung (Verzug und culpa in contrahendo), und abschließend um Ansprüche eines Begleiters nach einem Unfall auf dem Betriebsgelände (Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, Deliktsrecht, Haftung für Verrichtungsgehilfen).
Topfverkäufer kocht vor Wut
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zur Zusendung unbestellter Waren und dem anschließenden Umgang mit diesen durch den Empfänger. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu vertraglichen Ansprüchen, bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungen sowie zur Übertragung des Eigentums an den Töpfen. Zu beurteilen sind Ansprüche zwischen den beteiligten Parteien nach Kauf- und Bereicherungsrecht.
Leasing leicht gemacht?
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Risiken der aktuellen Vertragsgestaltung eines Finanzierungsleasing-Unternehmens. Geprüft werden Fragen zur Wirksamkeit von Gewährleistungsausschlüssen und Klauseln zur Haftungsbeschränkung in Leasingverträgen, insbesondere im Umgang mit Unternehmern und Verbrauchern. Der Sachverhalt legt einen Schwerpunkt auf die Anwendung von AGB-Recht und die speziellen Vorschriften für Leasingverträge.
Ein Haus für 2,50??
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit und den Vertragsschluss bei Internetauktionen, insbesondere im Kontext ungewöhnlich niedriger Preise. Es geht um Fragen aus dem Schuldrecht, z.B. Angebot und Annahme, sowie um die Rolle der Geschäftsfähigkeit und AGB. Weiterhin werden Mängelrechte, Rückabwicklung und das Fernabsatzrecht angesprochen.
Auf der Suche nach Herrn Richards
Der Fall schildert gesellschaftsrechtliche Probleme bei der Liquidation einer GbR mit Auslandsbezug. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die Stellung ausländischer Gesellschafter und die Haftung im Rahmen nicht erfüllter Serviceaufträge nach Ausscheiden und Verschwinden eines Gesellschafters. Die Klausur prüft Fragen zur haftungs- und gesellschaftsrechtlichen Einordnung von Ltd.-Gesellschaften im deutschen Recht sowie mögliche vertragliche und deliktische Ansprüche.
Streit in der GmbH um einen Autokauf
Die Klausur behandelt einen Autokauf, bei dem der Geschäftsführer einer GmbH seinen privaten PKW an die Gesellschaft verkauft. Ein Gesellschafter verlangt die Rückabwicklung und ggf. Schadensersatz, nachdem er den Vorgang für unwirksam hält. Zu prüfen ist, ob und welche Zahlungsansprüche der GmbH gegen den Geschäftsführer bestehen und ob diese Ansprüche durchsetzbar sind.
Ersatzteile im Online-Versandhandel
Die Klausur behandelt die Bestellung von Druckerkartuschen im Internet, wobei der Käufer A mit mangelhafter Lieferung und undichter Ware konfrontiert ist. Zentral sind kaufrechtliche Gewährleistungsfragen, AGB-Problematik im Online-Handel sowie Aspekte zu Schadensersatz und Verjährung. Auch die Einhaltung formeller Vorgaben und Produzentenhaftung werden angesprochen.
Streit um Teilzeit
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer Angestellten und ihrem Arbeitgeber über die Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen, Grenzen und Rechtsfolgen des Anspruchs auf Teilzeit sowie betriebliche Ablehnungsgründe, Fristwahrung und Mitbestimmungsrechte. Die Lösung erfolgt in Urteilsform ohne Rubrum und Tatbestand.
Teure Wohnungsvermittlung?
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Streitigkeiten rund um die Vermittlung und Vermietung einer möblierten Wohnung. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Berechnung der Maklerprovision auf Basis der Mietvereinbarungen, die Wirksamkeit und Auslegung von AGB sowie mietrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Instandsetzung mangelhafter Einrichtungen. Zudem wird die Erstattung von Reparaturkosten durch den Vermieter problematisiert.
Mit oder ohne Fracht?
Die Klausur behandelt Fragen rund um das kaufmännische Bestätigungsschreiben, das Verhalten der Parteien bei abweichenden Vertragsbestätigungen und die Rechtsfolgen des § 362 I HGB im Kontext eines Frachtvertrags. Im Mittelpunkt steht die Bewertung, welche Lieferungen die H-OHG tatsächlich von der O-KG fordern kann und zu welchem Preis. Weiterhin wird auf die Wirksamkeit von Willenserklärungen und die Bedeutung von Schweigen im Handelsrecht eingegangen.