Klausuren
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Schadensersatz wegen Wegfalls der Ehefrau?
Die Klausur behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang ein Ehemann Schadensersatz für den krankheits- bzw. unfallbedingten Wegfall der Ehefrau als Arbeitskraft in Haushalt und Praxis gegen einen Schädiger verlangen kann. Thematisiert wird die Anspruchsgrundlage im Deliktsrecht, insbesondere § 823 BGB, sowie das familienrechtliche Verhältnis hinsichtlich des Familienunterhalts (§ 1360 BGB) und die Mitwirkungspflicht im gemeinsamen Geschäft (§§ 1353 I, 1356 I BGB).
Das war's mit dem Smart
Die Klausur behandelt die Reichweite der Betriebsgefahr bei Kraftfahrzeugen in einer Konstellation, in der ein abgestelltes Fahrzeug durch ein Brandereignis und anschließende Eingriffe eines Dritten zerstört wird. Ausgangspunkt ist die Haftung aus Kfz-Betriebsgefahr sowie konkurrierende oder überlagernde Ansprüche gegen andere Beteiligte (insbesondere deliktische Ansprüche). Der Sachverhalt bezieht sich auf einen Garagenbrand, eine möglicherweise fahrlässige Schadensverursachung durch Nachbarn und Eigentums- bzw. Besitzverhältnisse beim neuwertigen Fahrzeug.
Jukebox in Flammen
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einer vermachten Jukebox, die nach Umbau und Vermietung durch einen Dritten fahrlässig zerstört wird. Es geht um die Zuweisung von Schadensersatz- und Ersatzansprüchen zwischen Erbe, Vermächtnisnehmer und Mieter, einschließlich Fragen der Drittschadensliquidation, des Schadensrechts und des Verwendungsersatzes.
Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht: Künstlerpech
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Johannes Jüttgen (J) von der Hochschule H Schadenersatz in Höhe von 100.000 € wegen der Zerstörung einer Kunstinstallation („Fettecke“) verlangen kann, die von Professor Boris Bös (B) im Atelier der Hochschule geschaffen und J gewidmet wurde. Nach dem Tod von B wird das Atelier renoviert und die Kunstinstallation von einer Reinigungskraft der H beseitigt. Zwischen J und H ist streitig, wer Eigentümer der Installation war und ob H zum Entfernen der Fettecke berechtigt war. Der Fall behandelt insbesondere sachenrechtliche Fragestellungen zu Eigentumserwerb, Eigentumsverhältnissen an Kunstwerken und etwaigen Schadensersatzansprüchen.
Der Kahnfall gestern und heute - ein Klassiker des Schadensrechts
Die Klausur untersucht einen Schiffszusammenstoß mit Schäden am Frachtschiff. Thematisiert werden Aspekte des Schadensersatzes, insbesondere die Ersatzfähigkeit von Hebungs- und Reparaturkosten sowie entgangener Nutzung infolge des Schadens. Hintergrund und aktuelle Entwicklung des Schadensrechts unter Berücksichtigung historischer Rechtsprechung werden aufgearbeitet.
Übungsfall: Kein Heu im Holzrückebetrieb
Im Mittelpunkt des Falls steht H, der zur Finanzierung seines Holzrückebetriebs von seinem Bekannten G ein Darlehen über 100.000 Euro gegen Bestellung einer Hypothek erhält. Nach vollständiger Rückzahlung übergibt G den Hypothekenbrief jedoch später an D, der von H nun die Zahlung der 100.000 Euro fordert. Parallel hat H mit dem Bauern B einen Kauf über fünf Heuballen abgeschlossen, die B trotz Bezahlung an einen Dritten, den Zirkusdirektor Z, weiterverkauft. Der Fall thematisiert insbesondere Fragen aus dem Kredit- und Hypothekenrecht, sowie dem Besitz- und Sachenrecht, namentlich Herausgabe- und Zahlungsansprüche.
Die Perle in der Auster
Die Klausur behandelt den zivilrechtlichen Streit um das Eigentum an einer zufällig mitgekauften Perle, die sich in einer Auster befand. Themenschwerpunkte sind insbesondere der rechtsgeschäftliche Eigentumserwerb an beweglichen Sachen, der Kaufvertrag sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche und etwaige Herausgabeansprüche. Geprüft wird die Zuordnung des Eigentums und mögliche Ansprüche zwischen Verkäufer, Käufer und Finderin.
Von Heuschrecken und Adeligen
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungs- und Mietgeschäfts zwischen Ehepaar und Bekannten unter Einbeziehung komplexer Rechtsfragen. Thematisch stehen insbesondere die Störung der Geschäftsgrundlage, die rechtliche Wirksamkeit und Heilung von Formnichtigkeiten, Wucher und wucherähnliches Geschäft sowie die Rückgewähr von Leistungen im Sinne der condictio ob rem im Mittelpunkt. Die Parteien streiten über Rücktritt und Rückübertragung des Grundstücks.
Übungsfall: Missglückter Freundschaftsdienst
Im Mittelpunkt des Falls steht der Kauf eines Oldtimers, den die E auf Vermittlung ihres Freundes F erwerben möchte. F schließt einen Kaufvertrag über das Fahrzeug im Namen der E mit dem für einen Oldtimerhändler tätigen Mechaniker A ab, der hierfür jedoch keine Vollmacht besitzt. Nachdem E ihre zunächst erklärte Zustimmung zum Vertrag widerruft, verlangt der Händler O von F Zahlung und Abholung des Fahrzeugs. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Handeln ohne Vertretungsmacht, die Voraussetzungen und Folgen eines Vertragsschlusses durch Vertreter ohne Vertretungsmacht (§§ 164, 177, 179 BGB) sowie eventuelle Ersatzansprüche zwischen den Beteiligten.
Riskante Schenkung
Die Klausur thematisiert die Voraussetzungen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie die Übertragung von Grundstückseigentum im Kontext von Minderjährigenschutz und Schenkung. Behandelt werden unter anderem die Anforderungen an den lediglich rechtlichen Vorteil nach § 107 BGB, die Anwendbarkeit des § 181 BGB sowie die Beteiligung eines Ergänzungspflegers gemäß § 108 Abs. 3 BGB bei minderjährigen Beschenkten.
Übungsfall: Später Widerruf und gefährliche Zigarettenpause
Die Studentin K wird von Kaufmann V auf dem Campus zum Kauf eines Computers angesprochen und schließt nach Unterzeichnung eines Bestellformulars sowie Abschluss eines Darlehensvertrags bei der X-Bank den kreditfinanzierten Kauf ab. Kurz nach Erhalt des Computers überlegt K, die getätigten Geschäfte zu widerrufen, und fragt ihre Rechtsanwältin nach den Möglichkeiten sowie etwaigen Gegenansprüchen von V und der X-Bank. Zusätzlich schildert K einen Unfall während einer Nebentätigkeit, bei dem sie durch den Einsturz eines mangelhaften Balkons verletzt wurde, und möchte wissen, ob sie Schmerzensgeld von V als Vermieter verlangen kann. Der Fall behandelt im Wesentlichen verbraucherrechtliche Widerrufsrechte, Rückabwicklung verbundener Verträge und Mietrechtliche Haftungsfragen.
Der hilfsbereite Nachbar
Die Klausur behandelt mehrere zivilrechtliche Ansprüche aus dem Verhältnis zwischen einem hilfsbereiten Nachbarn (A), einem Mieter (B) und dem Eigentümer (V), insbesondere im Zusammenhang mit einer Notfallmaßnahme (Abstützarbeiten), einer eigenmächtigen Reparatur (Dachziegel) und einem durch Fahrlässigkeit verursachten Schaden (Hammer auf Treppe). Zu prüfen sind Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht, Aufwendungs- und Schadensersatz sowie Deliktsrecht.
Übungsfall: Nur Europa kann den Bürgen retten
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Regionalbank C von D Zahlung aus einer sogenannten "Haftungserklärung" verlangen kann, nachdem A ein mit Sicherheiten unterlegtes Darlehen zur Beteiligung als Kommanditist an der X-KG aufgenommen und später nicht bedient hat. D hatte sich unter Vorbehalt zur Haftung für die künftigen Darlehensverbindlichkeiten des A bis zu 10.000 € gegenüber C verpflichtet und macht nun Einwendungen hinsichtlich der Reihenfolge der Inanspruchnahme sowie ein Widerrufsrecht geltend. Der Fall thematisiert die Abgrenzung zwischen Bürgschaft, Garantie und Schuldbeitritt, den Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf das Widerrufsrecht, sowie die richtlinienkonforme Auslegung im europäischen Kontext. Außerdem ist die gesellschaftsrechtliche Einbindung von A als Kommanditist relevant.
Übungsfall: Action im Kino
A besucht eine 3D-Kinovorstellung bei B und kann den Film wegen eines unbekannten Sehfehlers nicht räumlich wahrnehmen. Nach dem missglückten Erlebnis wechselt A eigenmächtig in eine 2D-Vorstellung, bei der seine Hose aufgrund mangelnder Reinigung des Sitzes beschädigt wird. Zwischen A und B entstehen Streitigkeiten über Zahlungsansprüche für die weitere Vorstellung, Ansprüche auf Rückerstattung des Ticketpreises bzw. der Brille, Schadensersatz für die verschmutzte Hose sowie Ersatz für angeblich entgangene Umsätze wegen mitgebrachten Bieres. Im Mittelpunkt stehen Probleme des Leistungsstörungsrechts, Geschäftsgrundlage, deliktische Haftung und Nebenpflichten im Kinobesuchsvertrag.
Das Beste aus dem Internet
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um Stellvertretung und Botenschaft beim Vertragsschluss im Onlinehandel, insbesondere bei eBay-Auktionen. Sie prüft Fragen des Vertragsschlusses, die Wirksamkeit von im Internet geschlossenen Verträgen durch minderjährige oder vertretene Personen, das Widerrufsrecht im Fernabsatz und die Erstattung von Versandkosten nach Ausübung des Widerrufs. Außerdem werden eBay-spezifische Regelungen, Verbraucherschutzvorschriften und Zugang von Willenserklärungen thematisiert.
Maultaschen und Missverständnisse
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zum Kaufvertrag über eine Maschine, der über einen Vertreter abgeschlossen wird. Zentral sind Probleme rund um Willensmängel (versehentliche Preisangabe), Rücktritt, Anfechtung und die Rückabwicklung im Bereicherungsrecht nach Zerstörung der Maschine durch einen Sachmangel. Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer in diesen Konstellationen sind zu prüfen.
Das gelbe Cabrio
Der Fall thematisiert den Vertragsschluss über eBay, das Widerrufsrecht im Fernabsatz sowie kaufrechtliche Gewährleistungsrechte. Nach dem Erwerb eines Cabrios durch einen Minderjährigen entstehen Fragen zur Geschäftsfähigkeit, Vertretung, zu Sachmängeln und Wertersatz nach Widerruf. Der Fall enthält eine Abwandlung zur Kenntnis des Verkäufers über Vorschäden.
Haftungspartner im Straßen- und (Verkehrs-)Wegebau
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftungsverteilung bei Mängeln im Zusammenhang mit der Sanierung von Verkehrswegen. Betrachtet werden insbesondere die Ansprüche der Klinik GmbH gegen die planende i-GmbH und die ausführende Straßenbau GmbH, das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die Bedeutung von Werkmängeln und die Folgen unterlassener Bedenkenanzeige. Der Sachverhalt erfordert die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und Gewährleistungsansprüche aus dem Werkvertragsrecht sowie die Prüfung möglicher gesamtschuldnerischer Haftung.
Ohne Schrei kein Glück
Die Klausur behandelt einen Online-Kauf einer Handtasche unter Einbeziehung von AGB, Fragen zur ordnungsgemäßen Lieferung an Dritte im Mehrparteienhaus, Fernabsatzrecht, Widerruf und Geschäftsführung ohne Auftrag. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Auswirkungen der Übergabe der Ware an eine Nachbarin sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Wiener Konventionen: Da blüht dir was – oder auch nicht!
Die Klausur behandelt einen grenzüberschreitenden Warenkauf zwischen Deutschland und Österreich unter Einbeziehung der Wiener UN-Kaufrechtskonvention (CISG). Es geht insbesondere um Rechtsfragen zum Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts, dessen Verhältnis zu nationalem Recht, den Voraussetzungen für Schadensersatz bei nicht vertragsgemäßer Lieferung, die Einbeziehung und Wirkung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie Fragen der internationalen Zuständigkeit und zur Bindungswirkung einer österreichischen Streitverkündung im anschließenden deutschen Verfahren. Im Mittelpunkt steht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach einer mangelhaften Großhandelslieferung von Blumenzwiebeln.
Grenzüberschreitende Internetwerbung und Verbrauchergerichtsstand
Im Sachverhalt geht es um eine deutsche GmbH, die über ihre Homepage – auch in niederländischer und englischer Sprache – Wohnmobile verkauft und vermietet. Ein niederländischer Verbraucher nimmt Kontakt auf, es kommt zum Vertragsschluss in Deutschland. Streitig ist, ob das angerufene Landgericht international zuständig ist.
Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen und zwangsverfahrensrechtlichen Folgen einer Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel. Am Beispiel eines Gesellschafterstreits wird geprüft, welche Ansprüche auf Rückgabe, Wertersatz und Schadensersatz nach erfolgreicher gerichtlicher Korrektur des unrichtigen Vollstreckungstitels bestehen. Der Fall wirft zudem Fragen zum Deliktsrecht und zu verfahrensspezifischen Abwehrmöglichkeiten auf.
Sittenwidrigkeit und Täuschung – Der Kaufmann und die Geige
Der Fall thematisiert die Wirksamkeit eines zwischen Kaufmann und Fremdem geschlossenen Kaufvertrages über eine Geige, die ursprünglich einem Geigenspieler als Unterpfand für unbezahlte Salami überlassen wurde. Die Problemkreise umfassen Sittenwidrigkeit, wucherähnliche Geschäfte sowie Täuschung und deren Auswirkungen auf die Anfechtbarkeit und Wirksamkeit des Vertrages. Die Bearbeitung ist für fortgeschrittene Studierende konzipiert.
Examensklausur ZR Wer zu spät kommt . . . haftet!
Der Fall behandelt komplexe zivilrechtliche Verflechtungen rund um einen Immobilienverkauf, anwaltliche Pflichtverletzungen sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche inklusive Schmerzensgeld. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung von Anwälten, der Aufrechnung, Pfändung in eigene Schuld, Vollstreckungsgegenklage und Prozessrecht, insbesondere die Voraussetzungen für Schadensersatz und die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung.