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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.059 Klausuren
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Nur Europa kann den Bürgen retten

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Regionalbank C von D Zahlung aus einer sogenannten "Haftungserklärung" verlangen kann, nachdem A ein mit Sicherheiten unterlegtes Darlehen zur Beteiligung als Kommanditist an der X-KG aufgenommen und später nicht bedient hat. D hatte sich unter Vorbehalt zur Haftung für die künftigen Darlehensverbindlichkeiten des A bis zu 10.000 € gegenüber C verpflichtet und macht nun Einwendungen hinsichtlich der Reihenfolge der Inanspruchnahme sowie ein Widerrufsrecht geltend. Der Fall thematisiert die Abgrenzung zwischen Bürgschaft, Garantie und Schuldbeitritt, den Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf das Widerrufsrecht, sowie die richtlinienkonforme Auslegung im europäischen Kontext. Außerdem ist die gesellschaftsrechtliche Einbindung von A als Kommanditist relevant.

Entstehung & Gegenstand der SicherungsmittelEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Action im Kino

A besucht eine 3D-Kinovorstellung bei B und kann den Film wegen eines unbekannten Sehfehlers nicht räumlich wahrnehmen. Nach dem missglückten Erlebnis wechselt A eigenmächtig in eine 2D-Vorstellung, bei der seine Hose aufgrund mangelnder Reinigung des Sitzes beschädigt wird. Zwischen A und B entstehen Streitigkeiten über Zahlungsansprüche für die weitere Vorstellung, Ansprüche auf Rückerstattung des Ticketpreises bzw. der Brille, Schadensersatz für die verschmutzte Hose sowie Ersatz für angeblich entgangene Umsätze wegen mitgebrachten Bieres. Im Mittelpunkt stehen Probleme des Leistungsstörungsrechts, Geschäftsgrundlage, deliktische Haftung und Nebenpflichten im Kinobesuchsvertrag.

Jan Ehlers· ZJS 2012, 70
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Das Beste aus dem Internet

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um Stellvertretung und Botenschaft beim Vertragsschluss im Onlinehandel, insbesondere bei eBay-Auktionen. Sie prüft Fragen des Vertragsschlusses, die Wirksamkeit von im Internet geschlossenen Verträgen durch minderjährige oder vertretene Personen, das Widerrufsrecht im Fernabsatz und die Erstattung von Versandkosten nach Ausübung des Widerrufs. Außerdem werden eBay-spezifische Regelungen, Verbraucherschutzvorschriften und Zugang von Willenserklärungen thematisiert.

Christopher Krois· JA 2012, 27· 300 Min
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)AGB+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Maultaschen und Missverständnisse

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zum Kaufvertrag über eine Maschine, der über einen Vertreter abgeschlossen wird. Zentral sind Probleme rund um Willensmängel (versehentliche Preisangabe), Rücktritt, Anfechtung und die Rückabwicklung im Bereicherungsrecht nach Zerstörung der Maschine durch einen Sachmangel. Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer in diesen Konstellationen sind zu prüfen.

Hauser· JA 2012, 13· 180 Min
Anfechtung der WillenserklärungAuftrag, §§ 662ff. BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Das gelbe Cabrio

Der Fall thematisiert den Vertragsschluss über eBay, das Widerrufsrecht im Fernabsatz sowie kaufrechtliche Gewährleistungsrechte. Nach dem Erwerb eines Cabrios durch einen Minderjährigen entstehen Fragen zur Geschäftsfähigkeit, Vertretung, zu Sachmängeln und Wertersatz nach Widerruf. Der Fall enthält eine Abwandlung zur Kenntnis des Verkäufers über Vorschäden.

Paul Gooren· JURA 2012, 987
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelWiderruf & Verbraucherverträge+4 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Haftungspartner im Straßen- und (Verkehrs-)Wegebau

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftungsverteilung bei Mängeln im Zusammenhang mit der Sanierung von Verkehrswegen. Betrachtet werden insbesondere die Ansprüche der Klinik GmbH gegen die planende i-GmbH und die ausführende Straßenbau GmbH, das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die Bedeutung von Werkmängeln und die Folgen unterlassener Bedenkenanzeige. Der Sachverhalt erfordert die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und Gewährleistungsansprüche aus dem Werkvertragsrecht sowie die Prüfung möglicher gesamtschuldnerischer Haftung.

Georg Klein· JURA 2012, 966
Gewährleistung für Sach- und RechtsmängelPflichten von Unternehmer und Besteller+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Ohne Schrei kein Glück

Die Klausur behandelt einen Online-Kauf einer Handtasche unter Einbeziehung von AGB, Fragen zur ordnungsgemäßen Lieferung an Dritte im Mehrparteienhaus, Fernabsatzrecht, Widerruf und Geschäftsführung ohne Auftrag. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Auswirkungen der Übergabe der Ware an eine Nachbarin sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Simon Apel, Katja Brzezinski· JURA 2012, 888
Grundlagen des KaufvertragsAGBWiderruf & Verbraucherverträge+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Wiener Konventionen: Da blüht dir was – oder auch nicht!

Die Klausur behandelt einen grenzüberschreitenden Warenkauf zwischen Deutschland und Österreich unter Einbeziehung der Wiener UN-Kaufrechtskonvention (CISG). Es geht insbesondere um Rechtsfragen zum Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts, dessen Verhältnis zu nationalem Recht, den Voraussetzungen für Schadensersatz bei nicht vertragsgemäßer Lieferung, die Einbeziehung und Wirkung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie Fragen der internationalen Zuständigkeit und zur Bindungswirkung einer österreichischen Streitverkündung im anschließenden deutschen Verfahren. Im Mittelpunkt steht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach einer mangelhaften Großhandelslieferung von Blumenzwiebeln.

Besonderer Teil - Rom I-VOGrundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Grenzüberschreitende Internetwerbung und Verbrauchergerichtsstand

Im Sachverhalt geht es um eine deutsche GmbH, die über ihre Homepage – auch in niederländischer und englischer Sprache – Wohnmobile verkauft und vermietet. Ein niederländischer Verbraucher nimmt Kontakt auf, es kommt zum Vertragsschluss in Deutschland. Streitig ist, ob das angerufene Landgericht international zuständig ist.

Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen und zwangsverfahrensrechtlichen Folgen einer Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel. Am Beispiel eines Gesellschafterstreits wird geprüft, welche Ansprüche auf Rückgabe, Wertersatz und Schadensersatz nach erfolgreicher gerichtlicher Korrektur des unrichtigen Vollstreckungstitels bestehen. Der Fall wirft zudem Fragen zum Deliktsrecht und zu verfahrensspezifischen Abwehrmöglichkeiten auf.

Alexander Roos, Christof Taube· JURA 2012, 730
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPODie Nichtleistungskondiktion§ 826 BGB+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Sittenwidrigkeit und Täuschung – Der Kaufmann und die Geige

Der Fall thematisiert die Wirksamkeit eines zwischen Kaufmann und Fremdem geschlossenen Kaufvertrages über eine Geige, die ursprünglich einem Geigenspieler als Unterpfand für unbezahlte Salami überlassen wurde. Die Problemkreise umfassen Sittenwidrigkeit, wucherähnliche Geschäfte sowie Täuschung und deren Auswirkungen auf die Anfechtbarkeit und Wirksamkeit des Vertrages. Die Bearbeitung ist für fortgeschrittene Studierende konzipiert.

David Julius Kästle· JURA 2012, 657
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Wer zu spät kommt . . . haftet!

Der Fall behandelt komplexe zivilrechtliche Verflechtungen rund um einen Immobilienverkauf, anwaltliche Pflichtverletzungen sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche inklusive Schmerzensgeld. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung von Anwälten, der Aufrechnung, Pfändung in eigene Schuld, Vollstreckungsgegenklage und Prozessrecht, insbesondere die Voraussetzungen für Schadensersatz und die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung.

Jochen Bernhard· JURA 2012, 633
Grundlagen des KaufvertragsGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB+5 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Mitfahrer gesucht!

In dieser mittelschweren Examensklausur werden Kernfragen zur allgemeinen Rechtsgeschäftslehre, zum Bereicherungsrecht und zum Deliktsrecht behandelt. Die Aufgabenstellung fordert neben Standardwissen auch die Fähigkeit, bei neuartigen Sachverhaltskonstellationen eigenständig zu argumentieren.

Christian Picker· JURA 2012, 560
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDie Leistungskondiktion§ 823 Abs. 1 BGB
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Die günstige Playstation

Die Klausur behandelt Fragen des Zustandekommens eines Vertrags im Internet, insbesondere, ob das Einstellen einer Ware im Online-Shop ein Angebot darstellt und ob automatisch generierte Bestätigungs-Emails Willenserklärungen sind. Auch die Möglichkeit der Anfechtung solcher Willenserklärungen bei Preisirrtum wird angesprochen. Thematisiert werden zentrale Probleme im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen.

Gisela Rühl, Lars Schmidt· JURA 2012, 463
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Silberhochzeitsreise mit Hindernissen

Die Examensklausur behandelt zentrale Fragen des Reisevertragsrechts wie die Haftung des Reiseveranstalters, Verträge zugunsten Dritter bei Familienreisen, die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdleistungen sowie Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Besonderes Augenmerk liegt auf der Ausschlussfrist des § 651g BGB.

Jessica Schmidt· JURA 2012, 390
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Düstere Zeiten« – Der Umfang des Anspruchs auf Nachlieferung (insbesondere: Ausbau- und Einbaukosten)

Im Fall 'Düstere Zeiten' verlangt ein Käufer von einem Verkäufer den Aus- und Einbau sowie die Rücknahme eines mangelhaften Halogenstrahlers und die Lieferung sowie den Einbau eines mangelfreien Strahlers. Alternativ begehrt er Ersatz der entsprechenden Kosten nach Ausfall der ursprünglichen Ware wegen eines Herstellungsfehlers. Es sind die Ansprüche aus kaufrechtlichen Mängelrechten, insbesondere Umfang und Inhalt der Nacherfüllung, zu prüfen.

Nacherfüllung Sach- und RechtsmängelVerbrauchsgüterkauf+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Hinterher ist man immer schlauer

Die Examensklausur behandelt zivilrechtliche Streitigkeiten rund um die Installation von Überwachungskameras, Werkvertragliche Gewährleistung, Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, prozessuale Aspekte wie Widerklage und Vollstreckungsabwehrklage sowie die Möglichkeit der Aufrechnung. In einer Abwandlung werden nachträglich entdeckte Baumängel und deren prozessuale Geltendmachung thematisiert. Die Klausur vereint Werkvertragsrecht, Deliktsrecht und prozessuale Fragestellungen.

André Pressel· JURA 2012, 227
Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis+5 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Tarot im Mietshaus

Die Klausur behandelt eine Vielzahl mietrechtlicher und schuldrechtlicher Konstellationen in einem Mietshaus, darunter Ansprüche auf Zahlungsleistungen aus Lebensberatungsverträgen (Kartenlegen), Fragen der ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schadensersatzansprüche wegen Selbsthilfe/Räumung und Probleme rund um die Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Fragen zur fristlosen Kündigung und Erstattung von Umzugskosten. Außerdem werden Auswirkungen des Todes einer Partei auf ein gerichtliches Verfahren thematisiert.

Jan Lieder· JURA 2012, 138
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBMietverhältnisse über WohnraumGewährleistung+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Das durchnässte Parkett

M, Mieter einer Altbauwohnung, vergisst an einem heißen Tag ein Fenster weit geöffnet, trotz Kenntnis der Gewittergefahr. Durch einen nächtlichen Platzregen wird der wertvolle Parkettboden erheblich beschädigt. Die Klausur thematisiert die Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter vertraglich und deliktisch.

Louis Pahlow, Alexander Zapp· JURA 2012, 59
Pflichten im Mietverhältnis Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Trau, schau, wem! Altersvorsorge mit Hindernissen

In diesem Examensfall wird die rechtliche Einordnung verschiedener Konstellationen beim Erwerb und der Übertragung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken sowie eines Vorkaufsrechts geprüft. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung zwischen Vertrag und Gefälligkeitsverhältnis, die Wirksamkeit und Heilung formbedürftiger Verträge (§ 311b BGB), Treuhandabreden, das schuldrechtliche Vorkaufsrecht sowie die Rolle der Vormerkung. Untersucht werden Ansprüche auf Übereignung der Grundstücksanteile aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen.

Leif Böttcher· JURA 2012, 56
Auslegung der WillenserklärungGrundprinzipien des SachenrechtsWiderruf & Verbraucherverträge+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Ein Verfahren voller Probleme

Die Klausur behandelt die Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde nach Aufrechnung im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag sowie Ansprüche aus einem Mietverhältnis wegen Mangelbeseitigung. Streitpunkte sind die Zulässigkeit der Klage, die Zuständigkeit des Gerichts und die Wirksamkeit der Aufrechnung sowie die Voraussetzungen einer Vollstreckungsabwehrklage und der Herausgabeklage.

Sebastian Jordan· JA 2011, 928· 60 Min
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Anfechtung eines Computerkaufs im Internet

Die Klausur behandelt die Anfechtung eines über das Internet abgeschlossenen Kaufvertrags infolge eines Erklärungsirrtums ("Verklicken") beim Kauf eines Notebooks statt einer Maus mit Tastatur. Im Fokus stehen insbesondere die Qualifikation des Nutzerverhaltens als Willenserklärung, die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Anfechtung einschließlich der Abgrenzung zwischen Erklärungs- und Inhaltsirrtum sowie Schadensersatzansprüche nach § 122 BGB und aus culpa in contrahendo.

Dr. Moritz Keller, Dr. Kai P. Purnhagen· JA 2011, 894· 120 Min
Anfechtung der WillenserklärungVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die TÜV-Plakette

Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes, nicht verkehrssicheres Fahrzeug, das trotz vorhandener Mängel eine TÜV-Plakette erhalten hat. Es sind vor allem Fragen zur Sachmangelhaftung, den Gewährleistungsrechten des Käufers sowie zum Ausschluss dieser Rechte durch AGB-ähnliche Klauseln und zu Schadensersatzansprüchen zu prüfen.

Dr. Michael Duchstein· JA 2011, 744· 120 Min
Gewährleistung§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Simuliertes Prüfungsgespräch im Zivilrecht

Das simulierte Prüfungsgespräch behandelt ausgewählte zivilrechtliche Fragestellungen, die für das Verständnis der grundlegenden Mechanismen im BGB von zentraler Bedeutung sind. Die Übung eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf mündliche Prüfungen und vertieft die Anwendung von Rechtsnormen im Allgemeinen und Schuldrecht.

Gresbrand· JA 2011, 692
137383945